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          <span class="FrmLabelLight">Um einen neuen Sicherheitscode zu erzeugen, klicken Sie bitte auf das Bild.</span>
        </span>
        <span class="FrmLabel"> Bitte geben Sie hier den oben gezeigten Sicherheitscode ein. <span class="FrmLabelLight"></span>
        </span>
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GESCHLECHT IM PASS WÄHLBAR : BUNDESTAG STIMMT FÜR SELBSTBESTIMMUNGSGESETZ

 * Von Marlene Grunert und Tim Niendorf
 * -Aktualisiert am 12.04.2024-15:14

Bildbeschreibung einblenden

Demonstration am Freitag vor dem Bundestag Bild: dpa

Künftig wird es leichter, vor dem Standesamt seinen Geschlechtseintrag zu
ändern. Der Abstimmung im Bundestag ging eine emotionale Debatte voraus.

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Als Sahra Wagenknecht das Rednerpult verlässt, wird es laut im Bundestag. Die
Abgeordneten der Ampelfraktionen sind empört. Wagenknecht hatte gerade gegen das
von der Regierung auf den Weg gebrachte Selbstbestimmungsgesetz polemisiert.
„Einmal im Jahr sein Geschlecht frei wählen zu können, diesen grandiosen
Freiheitsgewinn haben Millionen Bürgerinnen und Bürger sicher seit Jahren
sehnlichst erwartet“, sagte Wagenknecht. Und wenig später: „Ihr Gesetz ist
frauenfeindlich. Und Ihr Gesetz macht Eltern und Kinder zu Versuchskaninchen
einer Ideologie, von der nur die Pharmalobby und die Pharmaindustrie
profitieren. Das BSW sagt Nein zu diesem gefährlichen Irrsinn.“

Marlene Grunert
Politische Korrespondentin in Berlin.
 * Folgen Ich folge

 * 

Tim Niendorf
Politikredakteur.
 * Folgen Ich folge

 * 

Wagenknecht ging wieder zu ihrem Platz, es wurde laut und ihre ehemalige
Parteikollegin Petra Pau, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, sah sich
genötigt, die Klingel zu läuten, um für Ruhe zu sorgen und um Würde zu bitten.


KEINE LANGE ÜBERPRÜFUNG MEHR

Nach der namentlichen Abstimmung herrscht große Freude bei SPD, Grünen und FDP.
Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz angenommen. Es ersetzt künftig das
1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz.



Das neue Selbstbestimmungsgesetz wird im November in Kraft treten. Wer seinen
Geschlechtseintrag und Vornamen ändern möchte, kann dann eine entsprechende
Erklärung vor dem Standesamt abgeben. Bislang setzt die Änderung eine
langwierige und teure psychiatrische Überprüfung voraus; diese Voraussetzung
entfällt künftig. Unerheblich ist, ob die Entscheidung für eine Änderung auf
einer empfundenen Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht, auf biologisch
uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen oder auf einem fehlenden Zugehörigkeitsgefühl
zu beiden Geschlechtern beruht. Die Änderung muss drei Monate vorher beim
Standesamt angemeldet werden. Wenn die Erklärung sechs Monate nach der Anmeldung
noch nicht abgegeben wurde, wird sie gegenstandslos. Ist eine Erklärung einmal
gemacht worden, kann frühestens nach einem Jahr eine neue abgegeben werden.

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GEGNER VERWEISEN AUF RISIKEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

Schon im Voraus hatte die Reform für viele Diskussionen gesorgt, denn sie
betrifft auch Kinder und Jugendliche. Geschlechtsangleichende Maßnahmen regelt
das Gesetz allerdings nicht.

Für Kinder unter 14 Jahren darf die Erklärung zu Geschlecht und Namen nur der
gesetzliche Vertreter abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren geben sie selbst ab,
brauchen aber die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Weigert der sich,
wird das Familiengericht zuständig. Es erteilt die Zustimmung, sofern die
Änderung des Geschlechtseintrags und der Vorname dem Kindeswohl nicht
widersprechen. Anders als Erwachsene sind Kinder und Jugendliche nicht ein Jahr
lang an die Erklärung gebunden, können sie also auch früher rückgängig machen.

Nyke Slawik sprach im Bundestag über ihre Erfahrungen. : Bild: dpa

Gegner der Reform hatten nicht nur auf Risiken für Kinder und Jugendliche
verwiesen. Sie warnten auch vor Gefahren an Orten, wo Frauen unter sich sind,
etwa im Fitnessstudio, in der Sauna oder in Umkleidekabinen. Hier verweist das
Gesetz inzwischen ausdrücklich auf das Hausrecht. In der Gesetzesbegründung wird
ausgeführt, dass es möglich bleibe, „im Einzelfall zu differenzieren“, um dem
„Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung zu tragen“.
Eine weitere Sorge war vor allem vom Bundesinnenministerium geäußert worden.
Dort befürchtet man, dass Kriminelle untertauchen könnten, indem sie Namen und
Geschlechtseintrag ändern. Hierzu stellt das Gesetz inzwischen klar, dass die
Meldebehörden Polizei, Verfassungsschutz und andere Behörden über den Neueintrag
informieren.



Die nun beschlossene Reform war nötig geworden, nachdem das
Bundesverfassungsgericht das Transsexuellengesetz in mehreren Punkten für
verfassungswidrig erklärt hatte. Dort und im Personenstandsgesetz waren
Namensänderungen und Änderungen des Geschlechtseintrages bislang geregelt. Das
Transsexuellengesetz, dem laut Gesetzesbegründung ein „medizinisch veraltetes,
pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit“ zugrunde liegt, wird
durch die Reform aufgehoben.


GRÜNEN-ABGEORDNETE ERZÄHLT VON IHRER ERFAHRUNG

Im neuen Selbstbestimmungsgesetz sollen die Regeln nun „vereinheitlicht und
entbürokratisiert“ werden. Es gehe darum, eine selbstbestimmte Änderung des
Geschlechtseintrags und der Vornamen „zur Wahrung und zum Schutz der
verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln“, heißt es.

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Nicht nur Wagenknecht kritisiert das neue Selbstbestimmungsgesetz. Auch die
Union ist dagegen. Susanne Hierl (CSU) kritisiert im Bundestag, dass auch bei
Kindern der Geschlechtseintrag geändert werden kann. „Ein Kind im Alter von fünf
Jahren ist nicht in der Lage, die Tragweite einer solchen Entscheidung für sein
Leben zu überblicken. Kinder wollen in diesem Alter ihren Eltern gefallen.“
Katrin Helling-Plahr (FDP) verteidigt das Selbstbestimmungsgesetz. „Wenn ich
gendern müsste, fiele mir die Zunge ab“, und auch sei sie nicht „woke“. Aber:
„Wer bin ich, dass ich dem Lebensglück dieser Menschen entgegenstehe?“



Auch Nyke Slawik (Grüne) spricht. Sie selbst habe vor einigen Jahren ihren Namen
geändert und dafür 2000 Euro zahlen müssen. Die Gutachten, die sie dafür
brauchte, bezeichnet sie als unnötig. „Ich hätte mir als Jugendliche sehr
gewünscht, dass es ein solches Gesetz gibt.“

Quelle: dpa/AFP/epd

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