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Aktuelle Seite: Breitbandförderung Artikel DIE BREITBANDFÖRDERUNG DES BUNDES Alle aktuellen Artikel Alle aktuellen Artikel 16.12.2021 Digitales, Förderung So erreichen Sie uns im Internet * Externer Link: Flickr (Öffnet in einem neuen Fenster) * Externer Link: Facebook (Öffnet in einem neuen Fenster) * Externer Link: Twitter-Link (Öffnet in einem neuen Fenster) * Externer Link: Xing (Öffnet in einem neuen Fenster) * URL kopieren URL kopieren Turbo-Internet für alle Quelle: BMDV Die Digitalisierung eröffnet den Menschen und Unternehmen in Deutschland neue Chancen und verändert das tägliche Leben und Wirtschaften stetig. Eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Gigabitnetzen, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, ist die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Möglichkeiten in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in Stadt und Land. Für die Wirtschaft sind Gigabitnetze ein wichtiger Standortfaktor im globalen Wettbewerb. Sie sind unter anderem Voraussetzung für neue Formen der Produktion, intelligente Mobilität, die Nutzung künstlicher Intelligenz, digitale Bildung und vernetztes Arbeiten. Schon heute lasten die bestehenden Dienste wie zum Beispiel Videostreaming, die parallele Nutzung von Homeoffice, Homeschooling oder Spielekonsolen und nicht zuletzt der Mobilfunk die verfügbaren Netzkapazitäten stark aus. Diese Entwicklung wird weiter an Dynamik gewinnen. Die Netzinfrastruktur muss den wachsenden Anforderungen jederzeit gerecht werden. DAS GRAUE-FLECKEN-FÖRDERPROGRAMM Digitalpolitisches Kernziel der Bundesregierung ist es deshalb, gigabitfähige Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland zu schaffen. In Gebieten, in denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundesregierung mit einer Neuauflage der Breitbandförderung, dem sogenannten Graue-Flecken-Förderprogramm. Insgesamt stellt der Bund rund 12 Milliarden Euro für die Förderung von Glasfaseranbindungen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden 50 bis 70 Prozent der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell sowie bis zu 100 Prozent der Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen finanziert. Die Bundesländer beteiligen sich ebenfalls an den Kosten des Gigabitausbaus, sodass die Finanzierung der Förderprojekte gesichert ist. DIE BISHERIGE AUFGREIFSCHWELLE VON 30 MBIT/S WURDE AUF 100 MBIT/S ERHÖHT. Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig. Die sozioökonomische Schwerpunkte eines Fördergebietes, hierzu zählen neben Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten auch Verkehrsknotenpunkte, Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen, sind unabhängig von der Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie nicht bereits gigabitfähig erschlossen sind. Darüber hinaus sind Einzelanschlüsse von Schulen, Krankenhäusern und Unternehmen in Gewerbegebieten jederzeit und bundesweit förderfähig, sofern ihnen im Download weniger als 500 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas hinterlegt. ANTRÄGE KÖNNEN SEIT DEM 26. APRIL 2021 GESTELLT WERDEN! Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken-Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden, anderen kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden. Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch zwei Projektträger, die jeweils für rund die Hälfte der Förderfälle zuständig sind. Die Projektträgerschaft wird von der atene KOM GmbH und der PwC GmbH übernommen. PROJEKTTRÄGER ATENE KOM Ansprechpartner für: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein Telefon: 030/233249777 E-Mail: projekttraeger@atenekom.eu → Stellen Sie hier Ihren Antrag Aufteilung der Projektträgerschaft Quelle: BMDV PROJEKTTRÄGER PWC Ansprechpartner für: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Telefon: 030/26365050 E-Mail: kontakt@gigabit-pt.de → Stellen Sie hier Ihren Antrag 7 SCHRITTE ZUM GIGABITNETZ: SchritteErklärungAntragstellungDie Gebietskörperschaften registrieren sich auf den zuständigen Onlineplattformen (siehe oben) und können anschließend die förderfähigen Gebiete mit Hilfe des GIS-Moduls definieren. Sie werden durch intuitive Antragsformulare und einen regional verantwortlichen Berater des jeweiligen Projektträgers unterstützt. Die Onlineplattform stellt kartografische Ansichten mit weiterführenden Informationen für die Antragsteller bereit. Es können Anträge für Beratungsleistungen und Breitbandausbauprojekte gestellt werden. Durchführung eines Markterkundungs-verfahrens (MEV)Die MEV können über die Onlineplattformen initialisiert werden. Weiterführende Informationen werden je nach Projektträgergebiet über das entsprechende Onlineportal bereitgestellt. Dazu gehören z.B. Karten des Projektgebiets oder Adresslisten sowie Versorgungsinformationen. Ein Textvorschlag zum MEV für alle Abfragen wird gleichermaßen über die jeweiligen Portale der Projektträger bereitgestellt. Die Meldungen der Telekommunikationsunternehmen zu Bestandsinfrastruktur und Eigenausbauabsichten können ebenfalls über die entsprechenden Portale der Projektträger verarbeitet werden. Die Meldedauer beträgt mindestens acht Wochen. Dieser Schritt muss vor Einleitung der Ausschreibung erfolgen.Zusicherung der Förderung (Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe)Die Gebietskörperschaft erhält den Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe als Zusicherung der Förderung. Die Freigabe zur Durchführung des Baus wird dabei ebenfalls erteilt. Die Baumaßnahmen können in der Regel nach Abschluss der Ausschreibung beginnen. Der tatsächliche Baubeginn muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Spatenstichs angezeigt werden.AusschreibungDas Ausschreibungsverfahren muss spätestens 12 Monate nach Ende des MEV veröffentlicht werden. Der Gebietskörperschaft stehen ein Leitfaden, ein Muster zur Durchführung des Verfahrens sowie ein Vertragsmuster zur Verfügung.Erteilung des Bescheides in endgültiger HöheNach Erhalt der Vergabeunterlagen hält die Bewilligungsbehörde in einem Bescheid die endgültige Förderhöhe entsprechend des im Ausschreibungsverfahren ermittelten Marktpreises fest.Bauphase und AuszahlungenEs wird grundsätzlich nach Baufortschritt ausgezahlt. Die Bewilligungsbehörde führt stichprobenartige Bauüberwachungsmaßnahmen durch. Planungskosten können in Verbindung mit einem spätestens in sechs Monaten terminierten Baubeginn pauschalisiert abgerechnet werden.Endverwendungsnachweis und SchlussrechnungDie Kommune erhält die Informationen zum Endverwendungsnachweis vom ausbauenden Unternehmen. Diese gibt sie an die Bewilligungsbehörde weiter. Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt nach erfolgreicher Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. DAS KFW-FÖRDERANGEBOT FÜR DEN BREITBANDAUSBAU Pfeil runter Diese Maßnahmen fördert die KfW: * Errichtung und Ausbau passiver FTTH-/ FTTB-Netze, inklusive Backbone-Ausbau und Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (z. B. Mobilfunkmasten oder Rechenzentren) * Aktive Komponenten eines FTTH-/ FTTB-Netzes, inklusive Inhouse-Verkabelung * Planung und Nebenkosten Diese Finanzierungsmöglichkeiten bietet die KfW: KfW-Investitionskredit Digitale Infrastruktur * Förderkredit mit günstigen, bundesverbilligten Zinssätzen für private und kommunale Unternehmen * Als Standardkredit: bis zu 50 Millionen Euro, als Individualkredit mit flexibleren Finanzierungstrukturen: ab 15 Millionen Euro * Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit und bis zu 20 Jahre Zinsbindung Weiterführende Informationen finden Sie hier. KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur * Finanzierung im Konsortium für private und kommunale Unternehmen sowie Projektgesellschaften * Flexible Finanzierungsstrukturen und individuelle Konditionen * Leichterer Kreditzugang durch KfW-Risikoanteil bis zu 30 Millionen Euro * Optionale Refinanzierung der Konsortialpartner Weiterführende Informationen finden Sie hier. DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR BREITBANDFÖRDERUNG WAS IST NEU AM GRAUE-FLECKEN-FÖRDERPROGRAMM? Mit der neuen Bundesförderung Breitband verändert sich die so genannte Aufgreifschwelle. Künftig kann eine Förderung für solche Gebiete innerhalb einer Kommune beantragt werden, wenn den Teilnehmern weniger als 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stehen. Bislang lag diese Aufgreifschwelle bei 30 Mbit/s im Download. Außerdem sind alle sozioökonomischen Schwerpunkte eines Fördergebietes unter erleichterten Bedingungen förderfähig. Die maximale Fördersumme pro Projekt wurde mit dem neuen Bundesförderprogramm Breitband von 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro (Bundesanteil) erhöht. Auch die maximale Fördersumme für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen Ausbauprojekt stattfinden und u. a. einer ressourcen- und kosteneffizienten Realisierung dienen, ist erhöht worden. Landkreise können hierfür nun 200.000 Euro Fördermittel in Anspruch nehmen. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50.000 Euro. Bereits im vorherigen Bundesförderprogramm Breitband waren Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete ein Schwerpunkt der Förderung. Nun rücken diese und weitere Teilnehmer noch mehr in den Fokus – siehe hierzu auch die Antwort auf die Frage „Können auch Krankenhäuser, Schulen und Gewerbegebiete gefördert werden“. WANN KANN EIN GEBIET GEFÖRDERT WERDEN UND WER KANN DIE FÖRDERUNG BEANTRAGEN? Eine Förderung kommt in Frage, wenn der Breitbandausbau eines Gebietes ohne staatliche Unterstützung nicht zustande kommt. Dies ist in Gebieten der Fall, die unterversorgt sind, also nicht mindestens 100 Mbit/s zur Verfügung haben, und auf Basis einer Marktabfrage auch in Zukunft nicht privatwirtschaftlich erschlossen werden. Damit kann die Kommune, der Landkreis, der kommunale Zweckverband oder die sonstige kommunale Gebietskörperschaft sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft beziehungsweise der Zusammenschluss von Gebietskörperschaften für die betroffenen Gebiete einen Förderantrag beim Bund stellen. Eine Antragstellung durch Privatpersonen oder Unternehmen ist ausgeschlossen. KÖNNEN AUCH KRANKENHÄUSER, SCHULEN UND GEWERBEGEBIETE GEFÖRDERT WERDEN? Das BMDV fördert im Speziellen auch die Breitbandanbindung sozioökonomischer Schwerpunkte. Dies sind private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben. Hierzu gehören Gebäude lokaler Behörden, Hochschulen, Forschungszentren und Stadien sowie Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen. Zudem fallen unter diese Regelung kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) mit weniger als 125 Mitarbeitern und mit höchstens 25 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 21,5 Millionen Euro Bilanzsumme, die mindestens drei Mitarbeiter beschäftigen. Landwirtschaftliche Betriebe sind unabhängig von der Mitarbeiterzahl förderfähig. Mit der Neufassung der Richtlinie können Unternehmen, die unter die Definition eines sozioökonomischen Schwerpunkts fallen, damit auch außerhalb von Gewerbegebieten direkt per Glasfaser angebunden werden. Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete können deutschlandweit gefördert mit Glasfaser erschlossen werden. DÜRFEN AUCH NEUBAUGEBIETE GEFÖRDERT ERSCHLOSSEN WERDEN? Grundsätzlich gilt für Neubaugebiete eine gesetzliche Ausbauverpflichtung gemäß Telekommunikationsgesetz. Bei der Erschließung von Neubau-Wohngebieten und Neubau-Gewerbegebieten ist die Mitverlegung von Leerrohren zwingend vorgeschrieben. Förderfähig sind jedoch Ausgaben, die mit dem Anschluss des Neubaugebiets im Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Planungen für die Errichtung des mitzuverlegenden Telekommunikationsnetzes, Baumaßnahmen zum Anschluss des Neubaugebietes an das bestehende Breitbandnetz sowie die hierzu erforderliche passive Infrastruktur und deren Verlegung. WAS SIND SCHWER ERSCHLIESSBARE EINZELLAGEN? Das Ziel der Bundesförderung Breitband ist eine flächendeckende Erschließung aller förderfähigen Teilnehmer mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen. Entsprechend soll ein Förderantrag grundsätzlich das Gebiet einer Gemeinde beziehungsweise Stadt umfassen. Liegt ein einzelner förderfähiger Anschluss mehr als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt entfernt, handelt es sich um eine so genannte schwer erschließbare Einzellage. Schwer erschließbare Einzellagen können ebenfalls gefördert erschlossen werden. Jedoch ist die Höhe der Förderung auf diese 400 Meter begrenzt. Übersteigen die Erschließungskosten das Zweieinhalbfache der durchschnittlichen Kosten pro Adresspunkt im Projektgebiet nicht, erfolgt auch bei größerer Entfernung eine Vollförderung. Ob schwer erschließbare Einzellagen in einem Ausbaugebiet vorhanden sind, prüfen die Bewilligungsbehörden anhand der eingereichten Netzpläne und teilen diese Adressen der Gebietskörperschaft mit. WAS IST DER BREITBANDATLAS DES BUNDES? Im Breitbandatlas des Bundes sind die zur Verfügung stehenden Bandbreiten und Technologien sowie die in der Region tätigen Telekommunikationsunternehmen hinterlegt. Weiterhin können dort die geförderten Ausbauprojekte aus der vorherigen Bundesförderung eingesehen werden. Die Projekte im Rahmen der Graue-Flecken-Förderung werden dort ebenfalls einsehbar sein. WANN FLIESSEN DIE FÖRDERMITTEL AB? Förderung bedeutet Investition mit Hilfe von Steuermitteln. Diese sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Die Auswahl des Unternehmens, das die Fördermittel letztlich erhält, muss in einem wettbewerblichen Verfahren erfolgen. Dies ist im Vergaberecht geregelt und unterliegt unter anderem einer Reihe von Mindestfristen, die einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Die hier häufig großen Bauprojekte im zweistelligen Millionenbereich sind naturgemäß zeitaufwändig und unterliegen verschiedensten Unwägbarkeiten, wie z. B. den Witterungsbedingungen oder knappen (Tief-) Baukapazitäten auf Grund des generellen Baubooms. Die Fördermittel werden gemäß Bundeshaushaltsordnung nach Baufortschritt gezahlt. Dies ist etwa auch beim Bau eines Eigenheims das gängige Vorgehen. WIE WIRD DAS BREITBANDFÖRDERPROGRAMM DES BUNDES ANGENOMMEN? Das Breitbandförderprogramm stellt seit Ende 2015 Fördermittel für Ausbauprojekte in erheblichem Umfang zur Verfügung. Bislang wurden mehr als 9,4 Milliarden Euro an Bundesmitteln gebunden. Deutschlandweit wird damit der Breitbandausbau in rund 2.420 Förderprojekten finanziell unterstützt. Rund 2,7 Millionen Anschlüsse, darunter Haushalte, Unternehmen, Gewerbegebiete, Häfen, Schulen und Krankenhäuser, werden in der Folge mit schnellen Breitbandanschlüssen versorgt. Der jeweils aktuellste Stand der Förderung des Breitbandförderprogrammes kann der Förderlandkarte entnommen werden. Darüber hinaus verstärkt das Breitbandförderprogramm die Ausbaudynamik des privaten Marktes. Die Telekommunikationsunternehmen haben die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Gigabit-Gesellschaft erkannt und können im Zuge der Markterkundungsverfahren ihre Ausbauvorhaben melden, wenn sie diese eigenwirtschaftlich umsetzen wollen. Vereinzelt wurde der Erfolg des Bundesförderprogramms in der Öffentlichkeit am Mittelabfluss (den tatsächlich ausgereichten Zahlungen) gemessen. Da Zahlungen erst mit den fertiggestellten Baumaßnahmen erfolgen und diese – wie andere große Infrastrukturmaßnahmen auch – längere Zeit in Anspruch nehmen können, gibt die bewilligte Summe den besten Überblick auf die angestoßenen Projekte und die erfolgte Nutzung des Programms. (Stand: 12/2021) WAS IST NEU AM GRAUE-FLECKEN-FÖRDERPROGRAMM? Mit der neuen Bundesförderung Breitband verändert sich die so genannte Aufgreifschwelle. Künftig kann eine Förderung für solche Gebiete innerhalb einer Kommune beantragt werden, wenn den Teilnehmern weniger als 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stehen. Bislang lag diese Aufgreifschwelle bei 30 Mbit/s im Download. Außerdem sind alle sozioökonomischen Schwerpunkte eines Fördergebietes unter erleichterten Bedingungen förderfähig. Die maximale Fördersumme pro Projekt wurde mit dem neuen Bundesförderprogramm Breitband von 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro (Bundesanteil) erhöht. Auch die maximale Fördersumme für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen Ausbauprojekt stattfinden und u. a. einer ressourcen- und kosteneffizienten Realisierung dienen, ist erhöht worden. Landkreise können hierfür nun 200.000 Euro Fördermittel in Anspruch nehmen. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50.000 Euro. Bereits im vorherigen Bundesförderprogramm Breitband waren Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete ein Schwerpunkt der Förderung. Nun rücken diese und weitere Teilnehmer noch mehr in den Fokus – siehe hierzu auch die Antwort auf die Frage „Können auch Krankenhäuser, Schulen und Gewerbegebiete gefördert werden“. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN * Förderlandkarte des BMDV * Breitbandatlas (s. Menüpunkt: Bundesförderung) * Gigabitbüro * KfW ergänzt das Förderangebot des BMDV * icon-download Liste der Zuschlagsgewinner xlsx, 369 KB, nicht barrierefrei * icon-download Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" PDF, 56 KB, nicht barrierefrei * icon-download Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) des BMVI in der letzten aktualisierten Fassung PDF, 288 KB, nicht barrierefrei * icon-download Erster Aufruf zur Antragseinreichung - Förderung von Breitbandausbauprojekten und Beratungsleistungen PDF, 150 KB, nicht barrierefrei * icon-download Gigabit-Rahmenregelung PDF, 51 KB, nicht barrierefrei * icon-download Richtlinie „Zuschuss zur Verbesserung der Internetversorgung“ („Digitalisierungszuschuss“) PDF, 21 KB, nicht barrierefrei * icon-download 7 Schritte zum Gigabitnetz PDF, 8 KB, nicht barrierefrei SERVICEMENÜ BELIEBTE SERVICES * Bürgerservice * Ihr Besuch im Ministerium * Publikationen SO ERREICHEN SIE UNS IM INTERNET * © 2022 Bundesministerium für Digitales und Verkehr * Impressum * Datenschutz * Benutzerhinweise Seitenanfang Seitenanfang