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DIE BREITBANDFÖRDERUNG DES BUNDES

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16.12.2021

Digitales, Förderung

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Turbo-Internet für alle

Quelle: BMDV

Die Digitalisierung eröffnet den Menschen und Unternehmen in Deutschland neue
Chancen und verändert das tägliche Leben und Wirtschaften stetig. Eine
flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Gigabitnetzen, die allen
Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur
Verfügung stehen, ist die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler
Möglichkeiten in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in Stadt und
Land.

Für die Wirtschaft sind Gigabitnetze ein wichtiger Standortfaktor im globalen
Wettbewerb. Sie sind unter anderem Voraussetzung für neue Formen der Produktion,
intelligente Mobilität, die Nutzung künstlicher Intelligenz, digitale Bildung
und vernetztes Arbeiten. Schon heute lasten die bestehenden Dienste wie zum
Beispiel Videostreaming, die parallele Nutzung von Homeoffice, Homeschooling
oder Spielekonsolen und nicht zuletzt der Mobilfunk die verfügbaren
Netzkapazitäten stark aus. Diese Entwicklung wird weiter an Dynamik gewinnen.
Die Netzinfrastruktur muss den wachsenden Anforderungen jederzeit gerecht
werden.


DAS GRAUE-FLECKEN-FÖRDERPROGRAMM

Digitalpolitisches Kernziel der Bundesregierung ist es deshalb, gigabitfähige
Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland zu
schaffen. In Gebieten, in denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein
Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundesregierung mit einer
Neuauflage der Breitbandförderung, dem sogenannten Graue-Flecken-Förderprogramm.

Insgesamt stellt der Bund rund 12 Milliarden Euro für die Förderung von
Glasfaseranbindungen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden 50 bis 70 Prozent
der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslücken- oder
Betreibermodell sowie bis zu 100 Prozent der Ausgaben für externe Beratungs- und
Planungsleistungen finanziert. Die Bundesländer beteiligen sich ebenfalls an den
Kosten des Gigabitausbaus, sodass die Finanzierung der Förderprojekte gesichert
ist.


DIE BISHERIGE AUFGREIFSCHWELLE VON 30 MBIT/S WURDE AUF 100 MBIT/S ERHÖHT.

Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur
Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig.

Die sozioökonomische Schwerpunkte eines Fördergebietes, hierzu zählen neben
Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten auch Verkehrsknotenpunkte, Behörden
sowie kleine und mittlere Unternehmen, sind unabhängig von der Aufgreifschwelle
grundsätzlich förderfähig, solange sie nicht bereits gigabitfähig erschlossen
sind. Darüber hinaus sind Einzelanschlüsse von Schulen, Krankenhäusern und
Unternehmen in Gewerbegebieten jederzeit und bundesweit förderfähig, sofern
ihnen im Download weniger als 500 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Die
örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas hinterlegt.


ANTRÄGE KÖNNEN SEIT DEM 26. APRIL 2021 GESTELLT WERDEN!

Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im
Graue-Flecken-Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen
Zweckverbänden, anderen kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in
ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden.

Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch zwei Projektträger, die
jeweils für rund die Hälfte der Förderfälle zuständig sind. Die
Projektträgerschaft wird von der atene KOM GmbH und der PwC GmbH übernommen.


PROJEKTTRÄGER
ATENE KOM

Ansprechpartner für:

Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

Telefon: 030/233249777
E-Mail: projekttraeger@atenekom.eu

→ Stellen Sie hier Ihren Antrag

Aufteilung der Projektträgerschaft

Quelle: BMDV


PROJEKTTRÄGER
PWC

Ansprechpartner für:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen



Telefon: 030/26365050
E-Mail:
kontakt@gigabit-pt.de

→ Stellen Sie hier Ihren Antrag




7 SCHRITTE ZUM GIGABITNETZ:

SchritteErklärungAntragstellungDie Gebietskörperschaften registrieren sich auf
den zuständigen Onlineplattformen (siehe oben) und können anschließend die
förderfähigen Gebiete mit Hilfe des GIS-Moduls definieren. Sie werden durch
intuitive Antragsformulare und einen regional verantwortlichen Berater des
jeweiligen Projektträgers unterstützt.
Die Onlineplattform stellt kartografische Ansichten mit weiterführenden
Informationen für die Antragsteller bereit.
Es können Anträge für Beratungsleistungen und Breitbandausbauprojekte gestellt
werden. Durchführung eines Markterkundungs-verfahrens (MEV)Die MEV können über
die Onlineplattformen initialisiert werden. Weiterführende Informationen werden
je nach Projektträgergebiet über das entsprechende Onlineportal bereitgestellt.
Dazu gehören z.B. Karten des Projektgebiets oder Adresslisten sowie
Versorgungsinformationen.
Ein Textvorschlag zum MEV für alle Abfragen wird gleichermaßen über die
jeweiligen Portale der Projektträger bereitgestellt.
Die Meldungen der Telekommunikationsunternehmen zu Bestandsinfrastruktur und
Eigenausbauabsichten können ebenfalls über die entsprechenden Portale der
Projektträger verarbeitet werden. Die Meldedauer beträgt mindestens acht Wochen.
Dieser Schritt muss vor Einleitung der Ausschreibung erfolgen.Zusicherung der
Förderung
(Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe)Die Gebietskörperschaft erhält den
Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe als Zusicherung der Förderung. Die
Freigabe zur Durchführung des Baus wird dabei ebenfalls erteilt. Die
Baumaßnahmen können in der Regel nach Abschluss der Ausschreibung beginnen.
Der tatsächliche Baubeginn muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin des
Spatenstichs angezeigt werden.AusschreibungDas Ausschreibungsverfahren muss
spätestens 12 Monate nach Ende des MEV veröffentlicht werden.
Der Gebietskörperschaft stehen ein Leitfaden, ein Muster zur Durchführung des
Verfahrens sowie ein Vertragsmuster zur Verfügung.Erteilung des Bescheides in
endgültiger HöheNach Erhalt der Vergabeunterlagen hält die Bewilligungsbehörde
in einem Bescheid die endgültige Förderhöhe entsprechend des im
Ausschreibungsverfahren ermittelten Marktpreises fest.Bauphase und
AuszahlungenEs wird grundsätzlich nach Baufortschritt ausgezahlt. Die
Bewilligungsbehörde führt stichprobenartige Bauüberwachungsmaßnahmen durch.
Planungskosten können in Verbindung mit einem spätestens in sechs Monaten
terminierten Baubeginn pauschalisiert abgerechnet werden.Endverwendungs­nachweis
und SchlussrechnungDie Kommune erhält die Informationen zum
Endverwendungsnachweis vom ausbauenden Unternehmen. Diese gibt sie an die
Bewilligungsbehörde weiter. Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt nach
erfolgreicher Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.


DAS KFW-FÖRDERANGEBOT FÜR DEN BREITBANDAUSBAU

Pfeil runter

Diese Maßnahmen fördert die KfW:

 * Errichtung und Ausbau passiver FTTH-/ FTTB-Netze, inklusive Backbone-Ausbau
   und Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (z. B. Mobilfunkmasten oder
   Rechenzentren)
 * Aktive Komponenten eines FTTH-/ FTTB-Netzes, inklusive Inhouse-Verkabelung
 * Planung und Nebenkosten

Diese Finanzierungsmöglichkeiten bietet die KfW:

KfW-Investitionskredit Digitale Infrastruktur

 * Förderkredit mit günstigen, bundesverbilligten Zinssätzen für private und
   kommunale Unternehmen
 * Als Standardkredit: bis zu 50 Millionen Euro, als Individualkredit mit
   flexibleren Finanzierungstrukturen: ab 15 Millionen Euro
 * Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit und bis zu 20 Jahre Zinsbindung

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

 * Finanzierung im Konsortium für private und kommunale Unternehmen sowie
   Projektgesellschaften
 * Flexible Finanzierungsstrukturen und individuelle Konditionen
 * Leichterer Kreditzugang durch KfW-Risikoanteil bis zu 30 Millionen Euro
 * Optionale Refinanzierung der Konsortialpartner

Weiterführende Informationen finden Sie hier.


DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR BREITBANDFÖRDERUNG


WAS IST NEU AM GRAUE-FLECKEN-FÖRDERPROGRAMM?

Mit der neuen Bundesförderung Breitband verändert sich die so genannte
Aufgreifschwelle. Künftig kann eine Förderung für solche Gebiete innerhalb einer
Kommune beantragt werden, wenn den Teilnehmern weniger als 100 Mbit/s im
Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stehen. Bislang lag diese
Aufgreifschwelle bei 30 Mbit/s im Download. Außerdem sind alle sozioökonomischen
Schwerpunkte eines Fördergebietes unter erleichterten Bedingungen förderfähig.

Die maximale Fördersumme pro Projekt wurde mit dem neuen Bundesförderprogramm
Breitband von 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro (Bundesanteil) erhöht.

Auch die maximale Fördersumme für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen
Ausbauprojekt stattfinden und u. a. einer ressourcen- und kosteneffizienten
Realisierung dienen, ist erhöht worden. Landkreise können hierfür nun 200.000
Euro Fördermittel in Anspruch nehmen. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der
bisherigen Höchstgrenze von 50.000 Euro.

Bereits im vorherigen Bundesförderprogramm Breitband waren Schulen,
Krankenhäuser und Gewerbegebiete ein Schwerpunkt der Förderung. Nun rücken diese
und weitere Teilnehmer noch mehr in den Fokus – siehe hierzu auch die Antwort
auf die Frage „Können auch Krankenhäuser, Schulen und Gewerbegebiete gefördert
werden“.


WANN KANN EIN GEBIET GEFÖRDERT WERDEN UND WER KANN DIE FÖRDERUNG BEANTRAGEN?

Eine Förderung kommt in Frage, wenn der Breitbandausbau eines Gebietes ohne
staatliche Unterstützung nicht zustande kommt. Dies ist in Gebieten der Fall,
die unterversorgt sind, also nicht mindestens 100 Mbit/s zur Verfügung haben,
und auf Basis einer Marktabfrage auch in Zukunft nicht privatwirtschaftlich
erschlossen werden. Damit kann die Kommune, der Landkreis, der kommunale
Zweckverband oder die sonstige kommunale Gebietskörperschaft sowie Unternehmen
in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft beziehungsweise der Zusammenschluss
von Gebietskörperschaften für die betroffenen Gebiete einen Förderantrag beim
Bund stellen.

Eine Antragstellung durch Privatpersonen oder Unternehmen ist ausgeschlossen.


KÖNNEN AUCH KRANKENHÄUSER, SCHULEN UND GEWERBEGEBIETE GEFÖRDERT WERDEN?

Das BMDV fördert im Speziellen auch die Breitbandanbindung sozioökonomischer
Schwerpunkte. Dies sind private und öffentliche Einrichtungen, die die
gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und
vorantreiben. Hierzu gehören Gebäude lokaler Behörden, Hochschulen,
Forschungszentren und Stadien sowie Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Häfen und
Flughäfen.

Zudem fallen unter diese Regelung kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) mit
weniger als 125 Mitarbeitern und mit höchstens 25 Millionen Euro Jahresumsatz
oder höchstens 21,5 Millionen Euro Bilanzsumme, die mindestens drei Mitarbeiter
beschäftigen. Landwirtschaftliche Betriebe sind unabhängig von der
Mitarbeiterzahl förderfähig.

Mit der Neufassung der Richtlinie können Unternehmen, die unter die Definition
eines sozioökonomischen Schwerpunkts fallen, damit auch außerhalb von
Gewerbegebieten direkt per Glasfaser angebunden werden. Schulen, Krankenhäuser
und Gewerbegebiete können deutschlandweit gefördert mit Glasfaser erschlossen
werden.


DÜRFEN AUCH NEUBAUGEBIETE GEFÖRDERT ERSCHLOSSEN WERDEN?

Grundsätzlich gilt für Neubaugebiete eine gesetzliche Ausbauverpflichtung gemäß
Telekommunikationsgesetz. Bei der Erschließung von Neubau-Wohngebieten und
Neubau-Gewerbegebieten ist die Mitverlegung von Leerrohren zwingend
vorgeschrieben.

Förderfähig sind jedoch Ausgaben, die mit dem Anschluss des Neubaugebiets im
Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Planungen für die Errichtung des
mitzuverlegenden Telekommunikationsnetzes, Baumaßnahmen zum Anschluss des
Neubaugebietes an das bestehende Breitbandnetz sowie die hierzu erforderliche
passive Infrastruktur und deren Verlegung.


WAS SIND SCHWER ERSCHLIESSBARE EINZELLAGEN?

Das Ziel der Bundesförderung Breitband ist eine flächendeckende Erschließung
aller förderfähigen Teilnehmer mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen.
Entsprechend soll ein Förderantrag grundsätzlich das Gebiet einer Gemeinde
beziehungsweise Stadt umfassen. Liegt ein einzelner förderfähiger Anschluss mehr
als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt entfernt, handelt es sich um
eine so genannte schwer erschließbare Einzellage. Schwer erschließbare
Einzellagen können ebenfalls gefördert erschlossen werden. Jedoch ist die Höhe
der Förderung auf diese 400 Meter begrenzt. Übersteigen die Erschließungskosten
das Zweieinhalbfache der durchschnittlichen Kosten pro Adresspunkt im
Projektgebiet nicht, erfolgt auch bei größerer Entfernung eine Vollförderung. Ob
schwer erschließbare Einzellagen in einem Ausbaugebiet vorhanden sind, prüfen
die Bewilligungsbehörden anhand der eingereichten Netzpläne und teilen diese
Adressen der Gebietskörperschaft mit.


WAS IST DER BREITBANDATLAS DES BUNDES?

Im Breitbandatlas des Bundes sind die zur Verfügung stehenden Bandbreiten und
Technologien sowie die in der Region tätigen Telekommunikationsunternehmen
hinterlegt. Weiterhin können dort die geförderten Ausbauprojekte aus der
vorherigen Bundesförderung eingesehen werden. Die Projekte im Rahmen der
Graue-Flecken-Förderung werden dort ebenfalls einsehbar sein.


WANN FLIESSEN DIE FÖRDERMITTEL AB?

Förderung bedeutet Investition mit Hilfe von Steuermitteln. Diese sind
wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Die Auswahl des Unternehmens, das die
Fördermittel letztlich erhält, muss in einem wettbewerblichen Verfahren
erfolgen. Dies ist im Vergaberecht geregelt und unterliegt unter anderem einer
Reihe von Mindestfristen, die einen fairen Wettbewerb sicherstellen.

Die hier häufig großen Bauprojekte im zweistelligen Millionenbereich sind
naturgemäß zeitaufwändig und unterliegen verschiedensten Unwägbarkeiten, wie z.
B. den Witterungsbedingungen oder knappen (Tief-) Baukapazitäten auf Grund des
generellen Baubooms.

Die Fördermittel werden gemäß Bundeshaushaltsordnung nach Baufortschritt
gezahlt. Dies ist etwa auch beim Bau eines Eigenheims das gängige Vorgehen.


WIE WIRD DAS BREITBANDFÖRDERPROGRAMM DES BUNDES ANGENOMMEN?

Das Breitbandförderprogramm stellt seit Ende 2015 Fördermittel für
Ausbauprojekte in erheblichem Umfang zur Verfügung. Bislang wurden mehr als 9,4
Milliarden Euro an Bundesmitteln gebunden. Deutschlandweit wird damit der
Breitbandausbau in rund 2.420 Förderprojekten finanziell unterstützt. Rund 2,7
Millionen Anschlüsse, darunter Haushalte, Unternehmen, Gewerbegebiete, Häfen,
Schulen und Krankenhäuser, werden in der Folge mit schnellen
Breitbandanschlüssen versorgt. Der jeweils aktuellste Stand der Förderung des
Breitbandförderprogrammes kann der Förderlandkarte entnommen werden.
Darüber hinaus verstärkt das Breitbandförderprogramm die Ausbaudynamik des
privaten Marktes. Die Telekommunikationsunternehmen haben die Notwendigkeit und
Dringlichkeit einer Gigabit-Gesellschaft erkannt und können im Zuge der
Markterkundungsverfahren ihre Ausbauvorhaben melden, wenn sie diese
eigenwirtschaftlich umsetzen wollen.

Vereinzelt wurde der Erfolg des Bundesförderprogramms in der Öffentlichkeit am
Mittelabfluss (den tatsächlich ausgereichten Zahlungen) gemessen. Da Zahlungen
erst mit den fertiggestellten Baumaßnahmen erfolgen und diese – wie andere große
Infrastrukturmaßnahmen auch – längere Zeit in Anspruch nehmen können, gibt die
bewilligte Summe den besten Überblick auf die angestoßenen Projekte und die
erfolgte Nutzung des Programms.

(Stand: 12/2021)


WAS IST NEU AM GRAUE-FLECKEN-FÖRDERPROGRAMM?

Mit der neuen Bundesförderung Breitband verändert sich die so genannte
Aufgreifschwelle. Künftig kann eine Förderung für solche Gebiete innerhalb einer
Kommune beantragt werden, wenn den Teilnehmern weniger als 100 Mbit/s im
Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stehen. Bislang lag diese
Aufgreifschwelle bei 30 Mbit/s im Download. Außerdem sind alle sozioökonomischen
Schwerpunkte eines Fördergebietes unter erleichterten Bedingungen förderfähig.

Die maximale Fördersumme pro Projekt wurde mit dem neuen Bundesförderprogramm
Breitband von 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro (Bundesanteil) erhöht.

Auch die maximale Fördersumme für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen
Ausbauprojekt stattfinden und u. a. einer ressourcen- und kosteneffizienten
Realisierung dienen, ist erhöht worden. Landkreise können hierfür nun 200.000
Euro Fördermittel in Anspruch nehmen. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der
bisherigen Höchstgrenze von 50.000 Euro.

Bereits im vorherigen Bundesförderprogramm Breitband waren Schulen,
Krankenhäuser und Gewerbegebiete ein Schwerpunkt der Förderung. Nun rücken diese
und weitere Teilnehmer noch mehr in den Fokus – siehe hierzu auch die Antwort
auf die Frage „Können auch Krankenhäuser, Schulen und Gewerbegebiete gefördert
werden“.


WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

 * Förderlandkarte des BMDV
 * Breitbandatlas (s. Menüpunkt: Bundesförderung)
 * Gigabitbüro
 * KfW ergänzt das Förderangebot des BMDV
 * icon-download Liste der Zuschlagsgewinner xlsx, 369 KB, nicht barrierefrei
 * icon-download Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" PDF, 56 KB, nicht
   barrierefrei
 * icon-download Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur
   Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der
   Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) des BMVI in der letzten
   aktualisierten Fassung PDF, 288 KB, nicht barrierefrei
 * icon-download Erster Aufruf zur Antragseinreichung - Förderung von
   Breitbandausbauprojekten und Beratungsleistungen PDF, 150 KB, nicht
   barrierefrei
 * icon-download Gigabit-Rahmenregelung PDF, 51 KB, nicht barrierefrei
 * icon-download Richtlinie „Zuschuss zur Verbesserung der Internetversorgung“
   („Digitalisierungszuschuss“) PDF, 21 KB, nicht barrierefrei
 * icon-download 7 Schritte zum Gigabitnetz PDF, 8 KB, nicht barrierefrei


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