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 * Inhalt
   * Was fällt unter den PayPal-Verkäuferschutz?
   * Allgemeine Voraussetzungen
   * Besondere Voraussetzungen bei Anträgen aus dem Grund "Artikel nicht
     erhalten"
   * Besondere Voraussetzungen für immaterielle Güter
   * Vorlage von Liefer- oder Versandbelegen
   * Nicht unter den Schutz fallende Artikel und Transaktionen
   * PayPal Advertising-Programm
 * PayPal-Käuferschutz
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PAYPAL-KÄUFERSCHUTZ


PAYPAL-VERKÄUFERSCHUTZ

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2022

 

WAS FÄLLT UNTER DEN VERKÄUFERSCHUTZ?

Wenn Sie eine Ware oder Dienstleistung an einen Käufer verkaufen, sind Sie unter
Umständen zur Inanspruchnahme des PayPal-Verkäuferschutzes berechtigt. Die
Bedingungen des PayPal-Verkäuferschutzes sind hier festgelegt. Sie sind
Bestandteil der Nutzungsbedingungen. Bei Vorliegen der entsprechenden
Voraussetzungen sind Sie nach dem PayPal-Verkäuferschutz berechtigt, den vollen
Kaufpreis einzubehalten. Ob ein Anspruch unter den PayPal-Verkäuferschutz fällt,
entscheidet PayPal nach eigenem Ermessen. Die Entscheidung ergeht auf Grundlage
der Zulässigkeitsvoraussetzungen, der im Verfahren bereitgestellten
Informationen und Unterlagen sowie aller sonstigen Informationen, die PayPal im
jeweiligen Einzelfall für sachdienlich erachtet. Es besteht keine Begrenzung für
die Anzahl der Zahlungen, die für den PayPal-Verkäuferschutz berechtigt sind.
Auf der Seite "Transaktionsdetails" in Ihrem PayPal-Konto können Sie nachsehen,
ob Ihre Transaktion unter den Schutz im Rahmen dieses Programms fällt.

Der PayPal-Verkäuferschutz gilt, wenn ein Käufer vorbringt, dass:

 * er eine von seinem PayPal-Konto vorgenommene Zahlung nicht genehmigt hat oder
   nicht in deren Genuss gekommen ist (Käuferschutzantrag wegen "nicht
   genehmigter Transaktion") und die nicht genehmigte Transaktion in einer von
   PayPal gehosteten Umgebung durchgeführt wurde, oder
 * er den Artikel nicht von Ihnen erhalten hat (Käuferschutzantrag aus dem Grund
   "Artikel nicht erhalten").

Der PayPal-Verkäuferschutz gilt auch dann, wenn eine Transaktion aufgrund einer
erfolgreichen Kreditkartenrückbuchung auf Veranlassung des Käufers rückgängig
gemacht oder eine bankfinanzierte Zahlung durch die Bank des Käufers
zurückgebucht wird.

Dieser Abschnitt beschreibt die Bedeutung des PayPal-Verkäuferschutzes für Sie.
Sie sollten aber auch die Auswirkungen des PayPal-Käuferschutzes für Verkäufer
kennen.

 

GRUNDVORAUSSETZUNGEN

Um den PayPal-Verkäuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen alle
folgenden allgemeinen Voraussetzungen sowie alle maßgeblichen besonderen
Voraussetzungen erfüllt sein:

 * Ihr PayPal-Konto muss in Deutschland registriert sein (Standardadresse).
 * Bei Käuferschutzanträgen wegen nicht genehmigten Transaktionen müssen Sie
   innerhalb von zwei Tagen, nachdem PayPal Sie über den Konflikt oder die
   Rückbuchung benachrichtigt hat, einen geeigneten Versand- oder Lieferbeleg
   vorlegen, aus dem sich ergibt, dass der Artikel versendet oder dem Käufer
   bereitgestellt wurde. Benachrichtigt PayPal Sie beispielsweise am 1.
   September über einen Käuferschutzantrag wegen einer nicht genehmigten
   Transaktion, muss aus dem Lieferbeleg hervorgehen, dass der Artikel
   spätestens am 3. September an den Käufer versendet wurde. Andernfalls greift
   der PayPal-Verkäuferschutz nicht ein.
 * Bei dem Artikel muss es sich entweder um ein versandfähiges, materielles Gut
   oder um ein immaterielles Gut handeln, bei dem die besonderen Voraussetzungen
   für immaterielle Güter erfüllt sind. Wenn der Artikel mit einem QR-Code von
   PayPal für Waren oder Dienstleistungen in Ihrem Ladengeschäft bezahlt wird,
   können auch Artikel, die Sie persönlich übergeben, unter den
   PayPal-Verkäuferschutz fallen.
 * Sie müssen den Artikel an die Lieferadresse versenden, die auf der Seite
   "Transaktionsdetails" zu der Transaktion in Ihrem PayPal-Konto aufgeführt
   ist. Wenn Sie den Artikel zunächst an die Lieferadresse des Empfängers
   versenden, die auf der Seite "Transaktionsdetails" aufgeführt ist, der
   Artikel später aber an eine andere Adresse weitergeleitet wird, gilt der
   PayPal-Verkäuferschutz nicht. Damit Sie einen gültigen Versand- und
   Lieferbeleg vorlegen können, empfehlen wir daher, kein vom Käufer gewähltes
   Versandunternehmen zu verwenden.
   * Das Versanderfordernis gilt nicht für berechtigte Transaktionen mit
     Artikeln, die Sie persönlich übergeben. Sie müssen uns dann jedoch einen
     alternativen Liefernachweis oder von uns angeforderte zusätzliche
     Unterlagen oder Informationen zu der Transaktion vorlegen.
 * Aufforderungen von PayPal zur Vorlage von Unterlagen und anderen
   Informationen müssen Sie innerhalb der Fristen nachkommen, die wir Ihnen in
   unserer E-Mail-Korrespondenz oder unserer Korrespondenz auf der Seite
   Konfliktlösungen mitteilen. Andernfalls haben Sie möglicherweise keinen
   Anspruch auf Verkäuferschutz.
 * Handelt es sich bei dem Verkauf um vorbestellte oder einzelgefertigte Waren,
   müssen Sie diese innerhalb der im Angebot angegebenen Frist versenden.
   Ansonsten empfehlen wir Ihnen, alle Artikel innerhalb von sieben Tagen nach
   Eingang der Zahlung zu versenden.
 * Vorlage eines Versand- oder Lieferbelegs.
 * Damit der PayPal-Verkäuferschutz zum Tragen kommt, muss die Zahlung bei
   Anträgen wegen nicht genehmigten Transaktionen auf der Seite
   "Transaktionsdetails" als "berechtigt" oder "teilweise berechtigt"
   gekennzeichnet sein. Bei Anträgen aus dem Grund "Artikel nicht erhalten" ist
   eine Kennzeichnung als "berechtigt" erforderlich.
 * Sie dürfen nur eine einmalige Zahlung von einem PayPal-Konto für den Kauf
   akzeptieren (Teil- oder Ratenzahlungen sind ausgeschlossen).

PayPal bestimmt, ob Ihr Anspruch unter den PayPal-Verkäuferschutz fällt. Die
Entscheidung ergeht nach Prüfung der Berechtigungsvoraussetzungen, der im
Verfahren bereitgestellten Informationen und Unterlagen sowie aller sonstigen
Informationen, die PayPal im jeweiligen Einzelfall für sachdienlich hält.

 

BESONDERE VORAUSSETZUNGEN BEI ANTRÄGEN AUS DEM GRUND "ARTIKEL NICHT ERHALTEN"

Wenn ein Käufer einen Käuferschutzantrag aus dem Grund "Artikel nicht erhalten"
stellt, müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen die folgenden besonderen
Voraussetzungen erfüllt sein, um den PayPal-Verkäuferschutz in Anspruch nehmen
zu können:

 * Bei kartenfinanzierten Transaktionen, bei denen der Käufer beim
   Kreditkartenanbieter eine Rückbuchung veranlasst, muss die Zahlung auf der
   Seite "Transaktionsdetails" als für den PayPal-Verkäuferschutz "berechtigt"
   gekennzeichnet sein.
 * Sie müssen einen Lieferbeleg vorlegen (siehe unten).

 

BESONDERE VORAUSSETZUNGEN FÜR IMMATERIELLE GÜTER

Verkäufe von immateriellen Gütern und Dienstleistungen müssen die
Grundvoraussetzungen sowie die folgenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen,
damit sie unter den PayPal-Verkäuferschutz fallen:

 * Integrationsanforderungen:
   * Falls Sie ein PayPal Checkout-Produkt integriert haben, müssen Sie die
     aktuelle Version dieses Produkts verwenden, wenn Sie Zahlungen direkt über
     eine Website oder eine für Mobilgeräte optimierte Website akzeptieren, oder
   * sicherstellen, dass Sie beim Checkout Sitzungsdaten an uns weitergeben,
     wenn Sie über Dritte in PayPal integriert sind oder eine native App
     integriert haben.
   * Je nach Ihrem Geschäftsmodell gelten unter Umständen noch weitere
     Integrationsanforderungen. Bei Bedarf teilen wir Ihnen diese Anforderungen
     im Voraus mit.
 * PayPal muss die Transaktion für immaterielle Güter auf der Seite
   "Transaktionsdetails" als "berechtigt" gekennzeichnet oder Sie anderweitig
   schriftlich über die Berechtigung informiert haben.
 * Sie haben den Artikel geliefert und können einen Lieferbeleg für immaterielle
   Güter vorweisen.

 

ERSTELLEN VON LIEFERBELEGEN ODER VERSANDBELEGEN

Materielle Güter

Geeignete Liefer- oder Versandbelege bei der Versendung von materiellen Gütern:

Versandbeleg

Lieferbeleg

Online- oder physische Unterlagen eines Versandunternehmens, aus denen sich die
folgenden Informationen ergeben:

 * eine nachprüfbare Online-Sendungsnummer
 * Versanddatum
 * eine Empfängeradresse, die mit der Lieferadresse auf der Seite
   "Transaktionsdetails" übereinstimmt, oder
 * eine Empfängeradresse, die mindestens den Ort und das Bundesland/den Kanton,
   den Ort und das Land oder die Postleitzahl (oder jeweils die internationale
   Entsprechung dessen) enthält.

Online- oder physische Unterlagen eines Versandunternehmens, aus denen sich die
folgenden Informationen ergeben:

 * eine nachprüfbare Online-Sendungsnummer
 * das Lieferdatum und den Status "zugestellt"
 * eine Empfängeradresse, die mit der Lieferadresse auf der Seite
   "Transaktionsdetails" übereinstimmt
 * eine Empfängeradresse, die mindestens den Ort und das Bundesland/den Kanton,
   den Ort und das Land oder die Postleitzahl (oder jeweils die internationale
   Entsprechung dessen) enthält.

Wichtig: Von der Wahl Ihres Versandunternehmens und den von diesem angebotenen
Versandoptionen kann abhängen, ob Sie die Anforderungen an die Vorlage eines
Lieferbelegs erfüllen können. Achten Sie daher insbesondere beim internationalen
Versand von Waren darauf, dass das Versandunternehmen den Status "zugestellt",
verbunden mit der richtigen Adresse, bereitstellen kann. Andernfalls kann Ihr
Antrag auf Verkäuferschutz abgelehnt werden.

Immaterielle Güter

Geeignete Lieferbelege bei der Bereitstellung von immateriellen Gütern:

Transaktionen mit QR-Codes

Liefer- oder Versandbelege müssen den folgenden Anforderungen genügen:

Bei immateriellen oder digitalen Gütern gilt ein Lieferbeleg als unwiderlegbarer
Nachweis, dass der Artikel zugestellt oder die Bestellung ausgeführt wurde. Der
unwiderlegbare Nachweis kann dadurch erbracht werden, dass ein Beleg vorgelegt
wird, der das Versanddatum des Artikels enthält sowie die Angabe, dass er:

 * dem Empfänger elektronisch zugestellt wurde (einschl. E-Mail- oder
   IP-Adresse),
 * vom Empfänger empfangen oder abgerufen wurde.

Bei Transaktionen mit QR-Code können wir von Ihnen die Vorlage eines
alternativen Liefernachweises oder zusätzlicher Unterlagen oder Informationen zu
der Transaktion verlangen.

 

NICHT UNTER DEN SCHUTZ FALLENDE ARTIKEL UND TRANSAKTIONEN

Die folgenden Artikel oder Transaktionen sind nicht für den
PayPal-Verkäuferschutz berechtigt:

 * Grundeigentum (einschließlich Wohneigentum),
 * Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Flugzeuge und
   Boote, sofern es sich nicht um leichte, tragbare Fahrzeuge für
   Freizeitzwecke, wie beispielsweise Fahrräder oder Hoverboards, handelt,
 * (Erwerb von oder Investition in) Unternehmen,
 * Industriemaschinen, die in der Fertigung eingesetzt werden,
 * Zahlungsmitteläquivalente wie Geschenkkarten und Prepaid-Karten,
 * Zahlungen in Bezug auf Gold (ob in physischer oder börsengehandelter Form),
 * Finanzprodukte oder Investitionen,
 * Kunst, Medien, Antiquitäten oder Sammlerstücke in physischer oder digitaler
   Form oder in Form eines nicht ersetzbaren Token (NFT) mit einem
   Transaktionsbetrag von mehr als 10.000 USD oder dem entsprechenden Wert in
   der lokalen Währung.
 * Wetten, Gewinnspiele oder kostenpflichtige Preisausschreiben,
 * Spenden, einschließlich Zahlungen, die als Crowdfunding oder Crowdlending
   bezogen werden,
 * Zahlungen an eine staatliche Einrichtung (mit Ausnahme von staatseigenen
   Unternehmen), eine Behörde oder an Dritte, die Zahlungen im Auftrag einer
   staatlichen Einrichtung oder einer Behörde entgegennehmen,
 * Zahlungen an Rechnungszahlungsdienste,
 * Artikel, bei denen der Käufer (entweder gegenüber uns oder seinem
   Kreditkartenanbieter) vorbringt, dass der von Ihnen versendete Artikel nicht
   mit der Bestellung übereinstimmt (Käuferschutzantrag aus dem Grund
   "entspricht deutlich nicht der Beschreibung"),
 * materielle Güter, die persönlich übergeben werden (dies gilt auch bei
   Zahlungen in Ihrem Ladengeschäft, außer wenn der Käufer die Transaktion
   persönlich mit einem QR-Code für Waren und Dienstleistungen von PayPal
   bezahlt hat),
 * alles, was nach der im eigenen Ermessen vorgenommenen Wertung von PayPal nach
   diesen Nutzungsbedingungen oder der PayPal-Nutzungsrichtlinie ausgeschlossen
   ist (dies gilt auch, wenn die Transaktion auf der Seite "Transaktionsdetails"
   zunächst als "berechtigt" oder "teilweise berechtigt" gekennzeichnet wird),
 * Zahlungen, die als PayPal-Sammelzahlung vorgenommen wurden,
 * persönliche Zahlungen, einschließlich von Zahlungen, die über die
   PayPal-Funktion "Freunde und Familie" gesendet werden,
 * Zahlungen, die nicht über das PayPal-Konto eines Käufers abgewickelt werden,
   außer wenn Sie diese als sog. "PayPal-Zahlungen ohne Konto" empfangen und Ihr
   Geschäftskonto in den USA, Großbritannien, Deutschland, Kanada, Brasilien
   oder Mexiko registriert ist,
 * Artikel, die versendet wurden, nachdem PayPal Ihnen geraten hat, den Artikel
   nicht freizugeben,
 * von Reiseunternehmen verkaufte Tickets, wenn (1) der Käufer (entweder
   gegenüber uns oder seinem Finanzinstitut) vorbringt, dass es sich um eine
   nicht genehmigte Transaktion handelt, und (2) der Antrag mehr als 24 Stunden
   vor dem Reisedatum gestellt wurde.

 

PAYPAL ADVERTISING-PROGRAMM

Das PayPal Advertising-Programm ermöglicht es Ihnen, PayPal-Dienste zu bewerben,
einschließlich der "Später bezahlen"-Angebote von PayPal über von PayPal
gehostete Banner und Buttons auf Ihren Websites oder in Ihren E-Mails an Kunden.
PayPal kann die durch dieses Programm bereitgestellten Inhalte jederzeit aus
beliebigen Gründen ändern, und PayPal kann das PayPal Advertising-Programm
jederzeit einstellen.

Wenn Sie an diesem Programm teilnehmen:

Müssen Sie:

Dürfen Sie Folgendes nicht:

Alle Integrationsanforderungen von PayPal oder autorisierten Dritten erfüllen,
einschließlich der Vorgaben in Bezug auf die korrekte Darstellung von
Informationen, die mit PayPal in Zusammenhang stehen.

PayPal-Inhalte oder deren Darstellung in irgendeiner Weise ändern.

Den Code für PayPal-Inhalte nur so verwenden, wie er von PayPal bereitgestellt
wurde.

PayPal-Inhalte von anderen Websites kopieren.

Die vollständigen PayPal-Inhalte, mit allen von PayPal bereitgestellten Links
und der vorgegebenen Sprache ohne Änderung verwenden.

Eigene PayPal-Inhalte erstellen, anzeigen oder hosten, es sei denn, PayPal hat
dies schriftlich genehmigt.

Umgehend alle PayPal-Inhalte von Ihren Websites und aus Ihrer
Kundenkommunikation entfernen und/oder mit PayPal oder Ihrem Partner zur
Erfüllung dieses Punktes zusammenarbeiten, wenn Sie keine PayPal-Zahlungslösung
mehr verwenden.

PayPal-Inhalte in sozialen Netzwerken oder auf anderen Plattformen teilen, es
sei denn, PayPal hat dies schriftlich genehmigt.

Alle PayPal-Inhalte aktuell und auf dem neuesten Stand halten. Sie müssen mit
PayPal zusammenarbeiten, um die PayPal-Inhalte, die auf Ihren Websites oder in
Ihrer Kommunikation angezeigt werden, manuell zu aktualisieren und den Code zu
reparieren oder neu zu installieren, um zukünftige Updates zu vereinfachen.

PayPal-Inhalte anzeigen, die nicht aktuell sind.

Die geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards für Werbung einhalten, die von
Behörden oder Selbstregulierungsgremien für Werbung erlassen wurden.

 

Wenn Sie die Nutzung der "Später bezahlen"-Angebote von PayPal auf Ihren
Websites und der Kundenkommunikation über das PayPal Advertising-Programm
bewerben, gibt es weitere Anforderungen, die gelten. Wenn Sie Kundenanfragen zu:

 * PayPal Ratenzahlung erhalten, dann müssen Sie den Kunden an den
   PayPal-Kundenservice unter +49 (0)800-723 4721 oder online an den
   PayPal-Kundenservice weiterleiten.
 * Wenn Sie Kundenanfragen zu PayPal erhalten, müssen Sie den Kunden bitten,
   sich an den PayPal-Kundenservice zu wenden.

Sie sind verantwortlich für alle Schäden, die PayPal oder Dritten dadurch
entstehen, dass Sie die Bestimmungen des PayPal Advertising-Programms nicht
einhalten. Wenn Sie gegen diese Regeln verstoßen, kann PayPal die von Ihnen
präsentierten PayPal-Inhalte ändern oder entfernen oder von Ihnen verlangen, sie
sofort zu entfernen oder zu ändern. Wenn Sie diese Regeln nicht einhalten,
können wir Ihr PayPal-Konto einschränken oder schließen.



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