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verfassten Bund deutscher Länder"


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16.10.2014 | Von:
Christopher Banditt


CHRISTOPHER BANDITT

Der Autor

Christopher Banditt, geb. 1981; studierte an der Universität Potsdam
Politikwissenschaft, Neuere Geschichte und Volkswirtschaftslehre. Er ist
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Qualitätsentwicklung der
Universität Potsdam und assoziierter Doktorand am Zentrum für Zeithistorische
Forschung Potsdam. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen
Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie Transformationsgeschichte
Ostdeutschlands.


DAS "KURATORIUM FÜR EINEN DEMOKRATISCH VERFASSTEN BUND DEUTSCHER LÄNDER" IN DER
VERFASSUNGSDISKUSSION DER WIEDERVEREINIGUNG

Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik nach Artikel 23 des
Grundgesetzes bei. Alternativ wäre auch die Verabschiedung einer neuen
Verfassung durch das gesamte deutsche Volk nach Artikel 146 möglich gewesen.
Inhaltliche Impulse hierfür legte das "Kuratorium für einen demokratisch
verfassten Bund deutscher Länder" vor. Christopher Banditt über den
ambitionierten Verfassungsentwurf und dessen Scheitern.

In der allgemeinen Erinnerung ist von der Verfassungsdiskussion, die sich zur
Zeit der Wiedervereinigung entspann, vornehmlich der "Artikelstreit" im
Gedächtnis geblieben. Dabei ging es um die Frage, ob die Einheit über
Grundgesetzartikel 23, der den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik vorsah, oder
Artikel 146, und somit auf der Grundlage einer neuen Verfassung, zu vollziehen
sei. Dass insbesondere von Akteuren, die eine Vereinigung allein nach Artikel 23
ablehnten, auch bereits inhaltliche Impulse für eine neue Verfassung ausgingen
und wie diese aussahen, soll im Folgenden skizziert werden.




ARTIKEL 23 GG

Feier zum des Tag der Deutschen Einheit vor dem Berliner Reichstag am 3. Oktober
1990. Mehrheitlich sprachen sich die Deutschen in Ost und West für eine schnelle
Wiedervereinigung nach Artikel 23 des Grundgesetzes aus (© Bundesregierung, B
145 Bild-00106330, Foto: Christian Stutterheim)
Der Artikel 23 formulierte, dass das Grundgesetz "[i]n anderen Teilen
Deutschlands [...] nach deren Beitritt in Kraft zu setzen" sei. Dieser war
bereits 1957 beim Beitritt des Saarlands zur Bundesrepublik zur Anwendung
gekommen. Die Befürworter eines Beitritts der DDR zur Bundesrepublik
argumentierten, dass so das Grundgesetz als "erfolgreichste Verfassung der
deutschen Geschichte" erhalten werden könne.[1] Die vom Grundgesetz ausgehende
Stabilität sei von besonderer Bedeutung für den gesamten Einigungsverlauf, da
sich auf diesem Verfassungsfundament die "außergewöhnliche Anstrengung auf dem
Gebiete der Wirtschafts- und Währungspolitik und der Gesetzgebung […] besser
bewerkstelligen läßt, als wenn erst einmal ein neues rechtliches Fundament für
alles gesucht wird".[2] Die Zustimmung zum Grundgesetz, die von den
Westdeutschen durch die Partizipation am politischen System – als ein plébiscite
de tous les jours – demonstriert werde, hätten auch die Ostdeutschen mit der
Volkskammerwahl am 18. März 1990 gegeben, bei der schließlich die Allianz für
Deutschland durch ihr Eintreten für eine Vereinigung nach Artikel 23 gewonnen
habe. Somit wachse dem Grundgesetz Legitimität von allen Deutschen zu. Das
Grundgesetz sei ohnehin "von Anfang an auch als Verfassung für das ganze
deutsche Volk entworfen" worden.[3] Jene Deutschen aus der DDR würden nun "dem
Grundgesetz beitreten und mit diesem freiwilligen Akt ihre damals verhinderte
Mitwirkung nachholen".[4] Auch in außenpolitischer Hinsicht sei der Weg nach
Artikel 23 der richtige: Um Nachbarn und Bündnispartnern zu versichern, dass mit
der Vereinigung kein aggressiver deutscher Nationalstaat wieder erstehe, könne
mit der verfassungspolitischen auch außenpolitische Kontinuität demonstriert
werden. Ferner habe die gegenwärtige außenpolitische Situation ein günstiges
Zeitfenster für eine Wiedervereinigung geöffnet, das nicht ungenutzt bleiben
dürfe. Und nur nach Artikel 23 sei eine zügige Vereinigung möglich, worauf
insbesondere die CDU/CSU insistierte.




ARTIKEL 146 GG

Artikel 146, nach dem das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert "an dem Tage, an
dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen worden ist", war für seine Befürworter die lex
specialis, also gegenüber Artikel 23 die vorrangige Bestimmung zum Vollzug der
Einheit.[5] So habe schließlich der Parlamentarische Rat nur eine provisorische
Verfassung für die Übergangszeit der Teilung geschaffen. Durch den
seinerzeitigen Verzicht auf eine verfassunggebende Versammlung und eine
Volksabstimmung über die Annahme des Grundgesetzes besitze dieses "keine
ausreichende Legitimität im Sinne einer modernen demokratischen
Verfassungstheorie".[6] Dieses Defizit könne nun mit der Ausarbeitung und
Verabschiedung einer gesamtdeutschen Verfassung, die "in weiten Teilen auf dem
Bewährten des Grundgesetzes aufbauen kann", beseitigt werden.[7] Ferner könnten
somit die Wiedervereinigung demokratisch abgesichert und Impulse für das
Zusammenwachsen generiert werden; der historische Augenblick dürfe nicht vertan
werden, "den Prozeß der staatlichen Vereinigung im klaren politischen Bewußtsein
der Konstituierung einer Staatsbürgernation zu vollziehen".[8] Insbesondere der
Leistung der DDR-Bürgerinnen und Bürger, die sich eben noch ihre Freiheit und
mithin das Recht auf Teilhabe und Mitsprache in einer Friedlichen Revolution
erkämpft hatten, müsse mit einem gleichberechtigten konstitutionellen Neubeginn
Rechnung getragen werden. Über den Weg einer gemeinsamen verfassunggebenden
Versammlung könne möglicherweise Bewahrenswertes von ostdeutscher Seite
eingebracht werden.

Um den Artikelstreit, der bald wie ein "Glaubenskrieg" anmutete, zu entspannen,
wurde von verschiedenen Seiten ein kombinierter Weg entworfen: erst ein Beitritt
nach Artikel 23 und dann die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung
nach Artikel 146.[9] Damit sollte der Zeitvorteil des Beitritts verbunden werden
mit der Identitäts- und Legitimitätsfunktion einer neuen vom Volk
verabschiedeten Verfassung.




UNION FÜR VEREINIGUNG NACH ARTIKEL 23 GG

Am 11. Februar 1990 erklärte der Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende Helmut Kohl
nach einer Moskaureise dem ZDF:
"Wir werden eine neue Verfassung zu schaffen haben […] Ich bin dafür, daß das,
was sich bewährt hat, und zwar auf beiden Seiten, von uns übernommen werden
soll. Es gibt auch Entwicklungen in der DDR in diesen 40 Jahren, die es sich
sehr lohnt anzusehen. Ich bin ganz und gar dagegen, eine Position einzunehmen,
die auf Anschluß hinausgeht."
[10]

Man kann nur spekulieren, ob dies eine Konzessionsaussage gegenüber den
östlichen Verhandlungspartnern war. Denn wenig später nahm Kohl einen anderen
Standpunkt ein. Fortan blieb für ihn und die Union der Beitritt nach Artikel 23
der "Königsweg zur deutschen Einheit".[11] Am 6. März 1990 hatte sich die Bonner
Regierungskoalition unter Führung der CDU "darauf geeinigt, den Weg zur Einheit
nach Artikel 23 GG zu gehen".[12] Kurz darauf entschied das Parteienbündnis aus
Ost-CDU, Deutscher Sozialer Union (DSU) und Demokratischem Aufbruch (DA) die
ersten freien Volkskammerwahlen in der DDR mit beinahe absoluter Mehrheit für
sich. Diese "Allianz für Deutschland" trat ebenfalls für den Beitritt der DDR
zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 ein, der schließlich am
23. August 1990 von der Volkskammer mit 294 zu 62 Stimmen bei 7 Enthaltungen
beschlossen wurde. Dagegen votierten die für eine weiterhin souveräne DDR
einstehende PDS-Fraktion, die Hälfte der Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen,
ein Fraktionsloser und zwei SPD-Abgeordnete.




SPD, FDP UND GRÜNE IM ARTIKELSTREIT

Wenngleich die Ost-SPD den Vereinigungsweg nach Artikel 146 verfolgte, hatte
diese sich nach dem ernüchternden Ergebnis der Wahlen vom 18. März 1990 in eine
Koalition unter Führung der CDU begeben und bekannte sich notgedrungen zu
Artikel 23, um Einfluss auf die Aushandlung von Beitrittsmodalitäten nehmen zu
können.[13] Die West-SPD folgte nicht uneingeschränkt ihrem Ehrenvorsitzenden
Willy Brandt in seinem Werben für die deutsche Vereinigung. Deren
Kanzlerkandidat Oskar Lafontaine personifizierte die gemischten Gefühle zur
Einheit, womit er auch dem Grundgefühl der westdeutschen Mehrheit entsprach.[14]
Zwar lehnte die West-SPD die deutsche Vereinigung mitnichten ab, aber sie
verfolgte einen längerfristigen Weg des Zusammenwachsens – priorisierte also
insgesamt eher Artikel 146. Als sich die Vereinigung via Beitritt abzeichnete,
plädierte sie für den "Weg des gestreckten Artikels 23 mit der Folge des
Artikels 146".[15] Durch das politische Gewicht, das sie in Volkskammer,
Bundestag und Bundesrat hatte, konnte die SPD Artikel 146 in leicht
abgewandelter Form erhalten und die Empfehlung zur späteren Beschäftigung mit
seinen Möglichkeiten im Einigungsvertrag festschreiben lassen.

Die westdeutsche FDP folgte prinzipiell ihrem Regierungspartner auf dem
Vereinigungsweg nach Artikel 23. Gleichwohl stand sie einer Überarbeitung des
Grundgesetzes nicht ablehnend gegenüber, erachtete aber eine "grundsätzliche
Neugestaltung" als "nicht notwendig".[16] Bundesaußenminister Hans-Dietrich
Genscher plädierte nach Vollzug des Beitritts für eine Volksabstimmung über das
Grundgesetz als Verfassung des geeinten Deutschlands auf der Grundlage des
Artikels 146 neuer Fassung.[17]

Bei den westdeutschen Grünen verursachte ein links-intellektuelles Widerstreben
gegen einen vereinten deutschen Nationalstaat, das etwas abgeschwächter auch in
Teilen der SPD zu finden war, eine abwehrende Einstellung zur deutschen Einheit
– bis schließlich "nicht mehr das Ob der Vereinigung […], sondern nur noch das
Wie" diskutiert wurde.[18] Dann forderten sie die "Volksabstimmung zur
Vereinigung der beiden deutschen Staaten und verfassunggebende Versammlung statt
Anschluß der DDR", so der Titel eines Antrags im Bundestag.[19] Auch über den 3.
Oktober 1990 hinaus postulierten sie die Anwendung des Artikels 146. Anlässlich
dieses Datums fragte Joschka Fischer ostentativ: "[W]arum fürchten dann Herr
Kohl und seine Koalition einen Verfassungsprozeß zur demokratischen Gestaltung
der Einheit nach dem Beitritt der DDR wie der Teufel das Weihwasser? Traut man
dem Volk und seiner Demokratie nicht viel Gutes zu?"[20] Und er gab den
Ostdeutschen lakonisch mit auf den Weg, dass nach ihrem Beitritt zur
Bundesrepublik "kaum etwas von Euerm Beitrag übrigbleiben [wird] zu diesem
Deutschland".[21]


Wahlplakat des Bündnis 90 zur Volkskammerwahl 1990 (© Bundesarchiv, Plak
100-062-008, Grafiker: Volkmer Staub)
Bei den ostdeutschen Grünen und der DDR-Bürgerbewegung sorgte man sich
insbesondere um den Beitrag, der von der Friedlichen Revolution im
wiedervereinigten Deutschland erhalten bleiben würde. Das Bündnis 90, das als
Listenverbindung der Bürgerbewegungen Demokratie Jetzt, Neues Forum und
Initiative Frieden und Menschenrechte für die Volkskammerwahl gegründet wurde,
warb zusammen mit den Grünen im Wahlkampf mit der Losung: "Artikel 23: Kein
Anschluß unter dieser Nummer!" Eine Wiedervereinigung sollte überhaupt erst nach
der Demokratisierung der DDR und somit zwischen gleichberechtigten
Verhandlungspartnern nach Artikel 146 vollzogen werden.[22]




KURATORIUM FÜR EINEN DEMOKRATISCH VERFASSTEN BUND DEUTSCHER LÄNDER

Wie erwähnt, hatte Artikel 146 in neuer Fassung über den Tag der
Wiedervereinigung hinaus Bestand und sah (beziehungsweise sieht noch immer) das
Ende des Grundgesetzes bei Verabschiedung einer neuen Verfassung vor. Ungeachtet
der Tatsache, dass damit eigentlich nur eine Selbstverständlichkeit abgebildet
wird, denn das Volk als Träger des pouvoir constituant, sprich als
konstituierende Gewalt, kann sich jederzeit eine neue Verfassung geben, stellte
der Fortbestand dieser Regelung gewissermaßen den Rettungsanker für diejenigen
dar, die weiter für eine neue Verfassung eintraten.

So legte etwa die feministische Initiative "Frauen für eine neue Verfassung"
Vorschläge für eine neue Konstitution vor, deren Bestreben vornehmlich die
Verbesserung der Frauenrechte war.[23] Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)
war es "eine politische Aufgabe ersten Ranges, soziale Rechte für eine
gemeinsame deutsche Verfassung durchzusetzen".[24] Mit entsprechenden Leitlinien
und Bausteinen für eine gesamtdeutsche Verfassung versuchte der DGB, der
Diskussion einen entsprechenden Impuls zu geben.[25]


Plakat des Kuratoriums für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder
(© Bundesarchiv, Plak 102-064-028)
In exponierter Stellung befand sich hierbei das "Kuratorium für einen
demokratisch verfassten Bund deutscher Länder", das am Vorabend des 17. Juni
1990 – dem damaligen Feiertag in Gedenken an den Volksaufstand von 1953 – in
Berlin als erste gesamtdeutsche Bürgerinitiative gegründet wurde, "um eine
breite öffentliche Verfassungsdiskussion zu fördern, deren Ergebnisse in eine
verfassunggebende Versammlung einmünden sollen", wie es im Gründungsaufruf
hieß.[26] Bei dessen Gründung gehörten dem Kuratorium knapp 200 Mitglieder an.
Zu ihnen zählten zahlreiche Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und
Kultur, wie Wolf Biermann, Marianne Birthler, Jürgen Habermas, Fritz Pleitgen,
Bärbel Bohley, Otto Schily, Angelica Domröse und Helmut Simon. Nach Tine Stein,
der damaligen Geschäftsführerin, ging der etwas umständliche Name des
Kuratoriums auf Günter Grass zurück, der aus Ablehnung eines deutschen
Nationalstaats eher eine Föderation der deutschen Länder befürwortete.[27] Eine
neue Verfassung für Deutschland sollte, wie im Gründungsaufruf anklang,
westdeutsche Verfassungstraditionen und ostdeutsche Verfassungsvorstellungen
verschmelzen. Dazu sollte auf das Grundgesetz zurückgegriffen werden und, da die
DDR-Verfassung von 1968/74 freilich nicht als Ideenquelle in Frage kam, auf den
Verfassungsentwurf der Arbeitsgruppe "Neue Verfassung der DDR" des Runden
Tisches der DDR – als letztem "Schnappschuss" ostdeutscher
Verfassungsvorstellungen –, der aufgrund der frühen Volkskammerwahl 1990 keine
Berücksichtigung mehr gefunden hatte.[28]

Einige Mitglieder dieser Arbeitsgruppe, wie Tatjana Böhm, Erich Fischer, Ulrich
K. Preuß, Wolfgang Templin, Wolfgang Ullmann und Rosemarie Will, fanden sich
auch im Arbeitsausschuss des Kuratoriums wieder. Weitere Ausschussmitglieder
waren Gerald Häfner, Lea Rosh, Hans-Peter Schneider, Jürgen Seifert oder Tine
Stein. Um eine neue Verfassung nicht in isolierten Zirkeln zu entwerfen,
veranstaltete das Kuratorium neben zahlreichen kleineren Veranstaltungen drei
große Kongresse in Weimar (September 1990), Potsdam (Dezember 1990) und
Frankfurt am Main (Juni 1991), an denen insgesamt über 2000 Bürgerinnen und
Bürger teilnahmen und ihre Ideen einbrachten.[29] Die aufgenommenen Anregungen
wurden in einen Verfassungsentwurf eingearbeitet.[30] Diesem im Juli 1991 der
Öffentlichkeit präsentierten Entwurf des Kuratoriums sollte dennoch "nicht der
Charakter des Letztverbindlichen anhaften".[31] "Mit der Vorstellung des
Verfassungsentwurfes soll die Verfassungsdiskussion nicht beendet, sondern erst
richtig aufgenommen und in eine breite Öffentlichkeit getragen werden", lautete
es in einer begleitenden Denkschrift.[32] Im Kuratorium, das ostdeutsche
Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler und westdeutsche Verfassungsreformerinnen
und Verfassungsreformer vereinigte, erhoffte man sich von einer gemeinsamen
Verfassunggebung Impulse für das Zusammenwachsen zu einer Zivilgesellschaft
sowie eine politisch-konstitutionelle Standortbestimmung des "neuen"
Deutschlands. Ulrich K. Preuß notierte: "Eine Gesellschaft, die sich eine
Verfassung gegeben hat, ist politisch intelligenter, wacher und über sich selbst
aufgeklärter."[33]




VERFASSUNGSENTWURF DES KURATORIUMS

Implizit die Integrationsfunktion einer neuen Verfassung betonend, wurden in der
Präambel des Kuratoriumsentwurfs sowohl die freiheitlich-demokratischen
Erfahrungen im westlichen als auch die demokratische Revolution im östlichen
Staat angeführt. Der Entwurf verstand sich nicht als Totalrevision, sondern
vielmehr als "Aktualisierung und Fortentwicklung des Grundgesetzes".[34] Etwa
sollte der Gleichberechtigungsgrundsatz um eine "gleichberechtigte Teilhabe der
Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen" (Art. 3) inklusive einer
Frauen-Männer-Parität bei der Vergabe öffentlicher Ämter (Art. 33) erweitert
werden. Auch wurden Kinder, ihre Interessen, Rechte und Schutzbedürftigkeit mit
einer besonderen Verfassungsstellung bedacht (Art. 6). Um Diktaturerfahrungen
aus der DDR zu verarbeiten, aber auch um auf neue Überwachungsmöglichkeiten,
Datenerhebungs- und -sammeltechniken sowie Kommunikationsmöglichkeiten zu
reagieren, war ein Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und ein das Brief- und
Postgeheimnis komplettierendes Kommunikationsgeheimnis angedacht (Art. 10).

Das im Grundgesetz wenig konkretisierte Sozialstaatsprinzip sollte mit sozialen
Grundrechten und Staatszielbestimmungen weiter ausgeformt werden: Bildung (Art.
7) und eine angemessene Wohnung (Art. 13a) als Menschenrechte. In Verbindung mit
einem Recht auf Arbeit sollte der Staat zur Schaffung und Erhaltung von
Arbeitsplätzen beizutragen haben (Art. 12a). Soziale Sicherung "im Alter und bei
Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Obdach- und Mittellosigkeit"
war als Bürgerrecht vorgesehen (Art. 12b). Deutschland war definiert als "ein
republikanischer, demokratischer, sozialer und ökologischer Bundesstaat" (Art.
20). Die ökologische Ausrichtung war eines der Wesensmerkmale des
Verfassungsentwurfs. Neben einer Informations- und Dokumentationspflicht für
alle die Umwelt berührenden staatlichen Entscheidungen (Art. 20a) wäre die
Haushalts- und Ausgabenpolitik von Bund und Ländern dem Schutz der natürlichen
Lebensbedingungen unterworfen gewesen (Art. 104a, 109, 115). Ferner sollte der
Umweltminister eine Zustimmungspflicht – faktisch also ein Vetorecht – zu
ökologisch bedeutsamen Vorhaben erhalten (Art. 65). Ein Bundestagsausschuss zur
Technikfolgenabschätzung (Art. 45) war ebenso wie ein Ökologischer Rat von
Bundestag und Bundesrat zur Unterstützung der Verwaltung und Gesetzgebung (Art.
53b) vorgesehen.




STÄRKUNG DER LEGISLATIVE UND DER PLEBISZITÄREN DEMOKRATIE

Generell wurde im Kuratoriumsentwurf die Legislative gegenüber der Exekutive
gestärkt. So wurden das freie Mandat der Bundestagsabgeordneten hervorgehoben
(Art. 38a) sowie die Rechte von Opposition und parlamentarischen Minderheiten im
Hinblick auf die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Akteneinsicht (Art.
43b, 44) ausgebaut, um einer "Ohnmacht des Parlaments [als] Gefahr für die
Demokratie" vorzubeugen.[35] Neben der Zustimmung zu Gesetzen sollte auch die
Zustimmung des Bundestages zu Verordnungen respektive deren Fortgeltung
erforderlich sein, damit die Regierung nicht auf diesem Wege Verfahren am
Parlament "vorbeiregeln" könne (Art. 80). Grundsätzlich wurde die Auskunfts- und
Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag erweitert (Art.
43a).

Die anzustrebende Betitelung "Bund deutscher Länder" für das neue Staatsgebilde
verriet einen weiteren Wesenskern des Kuratoriumsentwurfs: die Stärkung der
Bundesländer bei Zurücknahme unitaristischer Entwicklungen in 40 Jahren
Bundesrepublik. Die Praxis der konkurrierenden Gesetzgebung sollte durch klare
Abgrenzungen zwischen Bund und Ländern minimiert und den Ländern mehr
Gesetzgebungskompetenzen zugestanden werden (Art. 72–74a). Demnach wäre der
Bundesrat als permanente zweite legislative Kammer bei allen Gesetzesvorhaben
des Bundestages zustimmungspflichtig gewesen (Art. 77). Zur Förderung eines
Europas der "starken Regionen" hätten auch die "außenpolitischen Kompetenzen"
der Länder erweitert werden sollen (Art. 32).

Eine Machtbeschneidung der Exekutive war auch zugunsten des direkten
Volkswillens vorgesehen. Nach Meinung der Mitglieder des Arbeitsausschusses
"wird die Beschränkung auf den repräsentativen Parlamentarismus der gewachsenen
demokratischen Kultur und dem zunehmenden Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger
nach Teilhabe nicht mehr gerecht".[36] Zur Stärkung der "Bürgerlegislative"
sollte von jedem Bürger eine Volksinitiative mit mindestens 100.000
Unterstützern in den Bundestag eingebracht werden können. Bei Ablehnung durch
diesen hätten die Initiatoren beim Bundestagspräsidium die Durchführung eines
Volksbegehrens beantragen können. Bei einer Zustimmung von mindestens einer
Million Stimmberechtigten innerhalb eines halben Jahres wäre dieses
Gesetzesvorhaben, vorausgesetzt der Bundestag hätte es nach wie vor nicht
umgesetzt, den Wahlberechtigten als Volksentscheid vorgelegt worden (Art. 82a).
Dem Kuratorium ging es weniger um das Produzieren erfolgreicher Volksentscheide
als um den Beitrag des Verfahrens, "das politische System für neue Inhalte und
Politikformen zu öffnen" und "politisches Engagement [zu] fördern und damit die
Auseinandersetzung und das Gespräch der Menschen über die sie selbst
betreffenden gemeinsamen Angelegenheiten [zu] stärken".[37] Nach Wolfgang
Ullmann hätten überdies die Erfahrungen der jüngsten DDR-Geschichte gezeigt,
"daß basisdemokratische Initiativen außerhalb des Parlamentes auch die
gesetzgeberische Arbeit wirksam fördern können".[38] Zudem sollten
Bürgerbewegungen und -initiativen Verfassungsrang erhalten und wären – nicht
zuletzt im Hinblick auf die mögliche Wählbarkeit bei Wahlen – mit größeren
Rechten ausgestattet worden (Art. 9a, 21).




KRITIK UND SCHEITERN DES ENTWURFS

So ambitioniert der Kuratoriumsentwurf nicht nur inhaltlich, sondern auch
hinsichtlich der Fülle an Reformanstößen war, so wenig wunder nimmt die Kritik
daran. Sein hohes Maß an Verrechtlichung hätte dem politischen Raum einiges an
Materie entzogen. Dies brachte dem Entwurf den Vorwurf ein, auf
"Verfassungsperfektionismus" zielend zu wenig der öffentlichen Sphäre zu
überlassen. Moniert wurde, dass die Autorinnen und Autoren zwar den politischen
Prozess pluralisieren wollten, "daß sie aber zur gleichen Zeit das Grundgesetz
mit lauter Forderungen aus einem politischen Spektrum für alle verbindlich
aufladen und zementieren möchten".[39] Für den Staatsrechtler Klaus Stern
gehörte "[a]ll das, was an Veränderungswünschen auf den Tisch gelegt worden ist,
soziale Grundrechte, plebiszitäre Komponenten, neue Staatsziele [...] überhaupt
nicht in eine Verfassung".[40] Staatszielbestimmungen könnten schließlich nicht
über den Charakter von Absichtserklärungen hinausgehen und soziale Grundrechte
zeitigten wiederum Eingriffe in Freiheitsrechte. Wolf-Dieter Narr, selbst
Mitglied im Arbeitsausschuss des Kuratoriums, der sich nach eigenen Angaben mit
seiner Minderheitenmeinung nicht hatte durchsetzen können, kritisierte, dass
Staatsziele als nicht einklagbare Rechte den Rechtsanspruch der Grundrechte
generell verwässern würden, und sie wirkten "außerdem potentiell undemokratisch,
Bürokratie in jeder Hinsicht fördernd".[41] So beklagte er auch die neu zu
schaffenden Institutionen wie Ökologischer Rat und Technikfolgenausschuss:
"Sachverständige und kein Ende statt Demokratisierung."[42]

Seitens der Bundesregierung trafen die Bestrebungen zu einer neuen Verfassung
auf viel grundsätzlicheres Ablehnen. Sie hielt es für schädlich, "unser
bewährtes Grundgesetz in Frage zu stellen", denn jenes "dürfte auch für die 16
Millionen Landsleute in der DDR von Vorteil sein".[43] Während SPD und Grüne dem
Ansinnen des Kuratoriums wohlwollend gegenüberstanden beziehungsweise es
unterstützten, schien es insbesondere der CDU/CSU "geradezu grotesk", dass,
nachdem sich das Grundgesetz den sozialistischen Gesellschaftsformen als
überlegen erwiesen habe, dieses geändert werden solle.[44] Inmitten der
Konfliktlinien der alten – und neuen – Bundesrepublik bewahrheitete sich, dass
Verfassungsfragen ursprünglich Machtfragen sind, wie schon Ferdinand Lassalle
konstatiert hatte.[45] Und an der dominierenden Kraft im Land gelang auch das
Kuratorium mit seinen Bestrebungen, die Wiedervereinigung bei den Menschen
konstitutionell zu verankern, nicht vorbei. Am 14. Mai 1991 hatte
CDU-Innenminister Wolfgang Schäuble im Bundestag bekräftigt:


"Wir haben den Weg des bisherigen Art. 23 GG erfolgreich beschritten. Wir werden
nicht zur Weggabelung zurückkehren und nachträglich die Option des alten Art.
146 GG ergreifen oder hinterherschalten. Eine Verfassungsneuschöpfung wird es
mit uns nicht geben, auch keinen Umbau und keine Totalrevision."
[46]




REFORMDEBATTE

Wolfgang Ullmann, Abgeordneter der Volkskammer und Mitglied des Kuratoriums, im
Gespräch mit Demonstranten am Rande des Staatsaktes zur Vereinigung am 3.
Oktober 1990 (© Bundesregierung, B 145 Bild-00102902, Foto: Klaus Lehnartz)
Auf der erwähnten Bundestagssitzung wurde die Gründung einer 64-köpfigen
Gemeinsamen Verfassungskommission (GVK) mit Mitgliedern zur Hälfte aus Bundestag
und Bundesrat beschlossen, die, wie es der Einigungsvertrag (Art. 5) vorsah,
notwendige Änderungs- und Ergänzungsarbeiten am Grundgesetz vornehmen sollte.
Die Verfassungsdiskussion wurde in eine Reformdebatte kanalisiert. Nach einigem
Hin und Her saß mit dem Bündnis 90/Die Grünen-Abgeordneten Wolfgang Ullmann
zumindest ein Vertreter der DDR-Bürgerbewegung und des Kuratoriums in der GVK,
die am 16. Januar 1992 zusammentrat. Ullmann, für den die Verfassungsfrage
"[b]ei weitem die wichtigste aller Fragen der deutschen Vereinigung war",
verließ jedoch die Kommission 16 Monate später.[47] Er zeigte sich enttäuscht
über die seiner Meinung nach wenig konstruktive Ausrichtung der GVK, die kaum
den Austausch suchte mit der Bevölkerung, welche sich immerhin mit 800.000
Eingaben beteiligte.[48] Notwendige Zweidrittelmehrheiten bei gleichzeitiger
Dominanz und Parität von SPD- und CDU/CSU-Mitgliedern in der Kommission machten
große Verfassungsreformen, die man sich im Kuratorium erhoffte,
unwahrscheinlich. Zwar wurden mit der Förderung der geschlechtlichen
Gleichberechtigung (Art. 3) und dem Schutz der Umwelt als Staatsaufträge (Art.
20a) Anliegen der Bürgerbewegung aufgegriffen. Jedoch blieb die zaghafte
Entflechtung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern (Art. 72,
74f, 93) hinter den Erwartungen des Kuratoriums zurück, und plebiszitäre
Elemente wie soziale Staatsziele suchte man vergebens. Als verfassungsrechtliche
Grundlage für die Ratifikation des Vertrags über die Europäische Union wurde die
Möglichkeit zur Übertragung von Hoheitsrechten im neu (wieder) eingefügten
Artikel 23 festgeschrieben. Die wichtigste Grundgesetzänderung betraf also die
europäische und nicht die deutsch-deutsche Integration.

Inmitten der Umsetzung der GVK-Empfehlungen leistete übrigens die PDS im Januar
1994 einen verspäteten Beitrag zur Verfassungsdebatte, indem sie einen eigenen
Entwurf vorlegte.[49] Dieser sollte im Wesentlichen der Profilierung als linke
und als ostdeutsche Regionalpartei dienen und orientierte sich inhaltlich in
großen Teilen am Kuratoriumsentwurf – was insofern einer gewissen Ironie nicht
entbehrt, als ausgerechnet die SED-Nachfolgepartei Ideen der Bürgerbewegung
verfassungspolitisch aufgriff.




SCHLUSSBEMERKUNGEN

Eine andere Form der Wiedervereinigung als durch den zügig realisierbaren
Beitritt der DDR zur Bundesrepublik scheint in der Rückschau eher unrealistisch.
Schließlich drängte die Mehrheit der ostdeutschen Bevölkerung auf eine schnelle
Einheit und das Momentum der außenpolitisch günstigen Situation sollte nicht
ungenutzt verstreichen. Dass es aber nicht zu einer Vereinigung unter einem
gestreckten Artikel 23 mit einer nachgeschalteten Verfassungsverabschiedung kam,
lag zum einen am Unwillen der politischen Entscheidungsträger. Zum anderen
gelang es den Befürwortern von Artikel 146 nicht, entsprechende
gesellschaftliche Mobilisierungspotenziale zu erschließen. Das Kuratorium für
einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder konnte mit einem eigenen
Verfassungsentwurf zwar Publizität entfalten und ein gewisses Medienecho
hervorrufen. Letztlich gelang es ihm aber nicht, die breite Bevölkerung von
seinem Ansinnen zu überzeugen. Zwischen westdeutschem "Zurück zur Normalität"
und ostdeutschem beginnenden "Vereinigungskater" wurde die sicherheitsstiftende
Funktion des Grundgesetzes einer möglicherweise identitätsstiftenden Funktion
einer neuen gemeinsamen Verfassung vorgezogen.

Man mag auch heute noch den Kuratoriumsentwurf angesichts der Vielzahl an
aufgenommenen Themen und Reformanstößen als "knallbunte Wundertüte"
charakterisieren.[50] Es ist dennoch zumindest einen Hinweis wert, dass dessen
sämtliche Kernthemen, wie Gleichberechtigung von Frauen und entsprechende
Quotierungsregelungen, die Rolle von Kindern in einer älter werdenden
Gesellschaft, Datenschutz, Umweltschutz und Technikfolgen, Föderalismusreform
und direkte Demokratie, wieder oder noch immer politisch diskutiert werden.

Zitierweise: Christopher Banditt, Das "Kuratorium für einen demokratisch
verfassten Bund deutscher Länder" in der Verfassungsdiskussion der
Wiedervereinigung, in: Deutschland Archiv, 16.10.2014, Link: www.bpb.de/193078




FUSSNOTEN

1."Der Beitritt über Artikel 23 ist der richtige Weg zur deutschen Einheit." Die
Erklärung von einhundert Staatsrechtsprofessoren an deutschen Universitäten, in:
Die Welt, 28.3.1990, S. 5.2.Christian Starck, Deutschland auf dem Wege zur
staatlichen Einheit, in: Juristen Zeitung 45 (1990) 8, S. 349–358, hier S.
354.3.Josef Isensee, Staatseinheit und Verfassungskontinuität, in: Jochen
Abraham Frowein, Josef Isensee, Christian Tomuschat und Albrecht Randelzhofer,
Deutschlands aktuelle Verfassungslage. Berichte und Diskussionen auf der
Sondertagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Berlin am 27.
April 1990, Berlin 1990, S. 39–69, hier S. 56.4.Eckart Klein, An der Schwelle
zur Wiedervereinigung Deutschlands, in: Neue Juristische Wochenschrift 43 (1990)
17, S. 1065–1073, hier S. 1069.5.Vgl. Werner Thieme, Fragen einer
gesamtdeutschen Verfassung, in: Die Öffentliche Verwaltung 43 (1990) 10, S.
401–408, hier S. 401.6.Bernd Jeand’Heur, Weitergeltung des Grundgesetzes oder
Verabschiedung einer neuen Verfassung in einem vereinigten Deutschland?, in: Die
Öffentliche Verwaltung 43 (1990) 20, S. 873–879, hier S. 878.7."Plädoyer für
eine verfassunggebende Versammlung", veröffentlicht in: Öffentliche Aufrufe für
eine verfassunggebende Versammlung, in: Kritische Justiz 23 (1990) 2, S.
263–265, hier S. 265.8.Jürgen Habermas, Der DM-Nationalismus. Warum es richtig
ist, die deutsche Einheit nach Artikel 146 zu vollziehen, also einen
Volksentscheid über eine neue Verfassung anzustreben, in: Die Zeit, Nr. 14,
1990, S. 62–63, hier S. 62.9.Peter Häberle, Verfassungspolitik für die Freiheit
und Einheit Deutschlands – Ein wissenschaftlicher Diskussionsbeitrag im Vormärz
1990, in: Juristen Zeitung 45 (1990) 8, S. 358–363.10.Zitiert nach: Rudolf
Augstein, Er kann es wirklich nicht, in: Der Spiegel, Nr. 11, 1990, S.
27.11.Helmut Kohl, Erinnerungen. 1982–1990, München 2005, S. 1085.12.Horst
Teltschik, 329 Tage. Innenansichten der Einigung, 4. Aufl., Berlin 1991, S.
168.13.Vgl. Richard Schröder, Die SPD-Fraktion in der Volkskammer, in: Hans
Misselwitz und Richard Schröder (Hg.), Mandat für Deutsche Einheit. Die 10.
Volkskammer zwischen DDR-Verfassung und Grundgesetz, Opladen 2000, S. 163–168,
hier S. 165.14.Vgl. Egon Bahr, Zu meiner Zeit, München 1996, S. 580. Nicht
zuletzt aufgrund ihrer gedämpften Euphorie im "nationalen Taumel" gewann die SPD
die wichtigen Landtagswahlen im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsen 1990, womit sie die Mehrheit der Bundesratsstimmen erreichte.
Siehe dazu auch: Helmut Herles, Die SPD als Partei der Westdeutschen, in:
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.5.1990, S. 5.15.So die SPD-Rechtsexpertin
Herta Däubler-Gmelin im Deutschen Bundestag. Stenographischer Bericht der 207.
Sitzung des Deutschen Bundestages vom 26. April 1990: Beratung des Antrags des
Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Volksabstimmung zur Vereinigung
der beiden deutschen Staaten und verfassunggebende Versammlung statt Anschluß
der DDR, abgedruckt in: Auf dem Weg zur deutschen Einheit. Deutschlandpolitische
Debatten im Deutschen Bundestag; Bd. 2: Vom 30. März bis zum 10. Mai 1990; hrsg.
vom Deutschen Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Bonn 1990, S. 117–131,
hier S. 125.16."An den Grundlagen nicht rütteln". Herta Däubler-Gmelin (SPD) und
Justizminister Klaus Kinkel (FDP) über eine neue Verfassung, in: Der Spiegel,
Nr. 20, 1991, S. 80–94, hier S. 80.17.Vgl. Genscher hält Volksabstimmung für
nötig, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.10.1990, S. 4.18."Müssen deutsche
Einheit akzeptieren" [Interview mit Joschka Fischer], in: Frankfurter Rundschau,
7. 2.1990, S. 4.19.Deutscher Bundestag, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/6719
(Volksabstimmung zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten und
verfassunggebende Versammlung statt Anschluß der DDR), 15.3.1990; vgl. auch:
Stenographischer Bericht (Anm. 15).20.Joschka Fischer, Hurra, Deutschland!, in:
Der Spiegel, Nr. 40, 1990, S. 40–44, hier S. 44.21.Ebd.22.Vgl. Bündnis 90,
Wahlprogramm, abgedruckt in: Helmut Müller-Enbergs (Hg.), Was will die
Bürgerbewegung; hrsg. im Auftrag der Grundtvig-Stiftung Potsdam, Augsburg 1992,
S. 156–163; Grüne Partei/Unabhängiger Frauenverband, Wahlkampfplattform,
abgedruckt in: ebd., S. 164–172.23.Abgedruckt in: Feministische Studien 9 (1991)
extra (= Frauen für eine neue Verfassung), S. 109–114.24.Horst Schmitthenner und
Manfred H. Bobke, Das Recht auf Arbeit in einer gesamtdeutschen Verfassung, in:
Gewerkschaftliche Monatshefte 41 (1990) 10, S. 638–644, hier S. 642
(Hervorhebung im Original).25.Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und
Verkehr (Hg.), Verfassungspolitische Leitlinien des DGB zu einer gesamtdeutschen
Verfassung/Bausteine des DGB zur Entwicklung des Grundgesetzes zu einer
gesamtdeutschen Verfassung, Stuttgart 1992.26.Veröffentlicht in: Kuratorium für
einen demokratisch verfaßten Bund deutscher Länder in Zusammenarbeit mit der
Heinrich-Böll-Stiftung (Hg.), In freier Selbstbestimmung. Für eine
Gesamtdeutsche Verfassung mit Volksentscheid, 2. Aufl., Berlin 1990, S.
22.27.Tine Stein, "Verfassung mit Volksentscheid" – Die Verfassungsdiskussion im
Jahr der deutschen Einheit zwischen 'Neuanfang' und 'Weiter so', in: Eckart
Conze, Katharina Gajdukowa und Sigrid Koch-Baumgarten (Hg.), Die demokratische
Revolution 1989 in der DDR, Köln 2009, S. 182–202, hier S. 192, Anm. 15.
Merkwürdigerweise spricht jedoch Günter Grass in seiner Rede auf der
konstituierenden Sitzung selber von einem "Kuratorium für ein demokratisch
verfaßtes Deutschland". Günter Grass, Bericht aus Altdöbern, veröffentlicht in:
Kuratorium (Hg.), In freier Selbstbestimmung (Anm. 26), S. 10–14, hier S.
13.28.Der Entwurf wurde beispielsweise veröffentlicht in: Kritische Justiz 23
(1990) 2, S. 226–262.29.Vgl. Stein, "Verfassung mit Volksentscheid" (Anm. 27),
S. 195.30.Der Entwurf wurde unter anderem veröffentlicht in: Kuratorium für
einen demokratisch verfaßten Bund deutscher Länder (Hg.), Vom Grundgesetz zur
deutschen Verfassung. Denkschrift und Verfassungsentwurf, Baden-Baden 1991, S.
65–212.31.Lukas Beckmann und Tine Stein (für den Arbeitsausschuß des
Kuratoriums), Vorwort, in: Kuratorium für einen demokratisch verfaßten Bund
deutscher Länder in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung (Hg.), Vom
Grundgesetz zur deutschen Verfassung. Verfassungsentwurf und Denkschrift, Berlin
1991, S. 7–8, hier S. 8.32.Die Mitglieder der Redaktionsgruppe und des
Arbeitsausschusses des Kuratoriums, Denkschrift zum Verfassungsentwurf, in:
ebd., S. 9–70, hier S. 69.33.Ulrich K. Preuß, Die Chance der Verfassunggebung,
in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 49, 1991, S. 12–19, hier S.
13.34.Mitglieder der Redaktionsgruppe, Denkschrift (Anm. 32), S. 21.35.Ebd., S.
52.36.Ebd., S. 47.37.Ebd., S. 49.38.Wolfgang Ullmann, Das Recht und die
Grundrechte in der neuen Demokratie, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 41 (1990)
10, S. 630–638, hier S. 636.39.Robert Leicht, Verfassung mit Klampfenklang. Ein
alternativer Entwurf fürs Grundgesetz: mit vielen Erwartungen überfrachtet, in:
Die Zeit, Nr. 26, 1991, S. 4.40.Klaus Stern, Die Wiederherstellung der deutschen
Einheit – Retrospektive und Perspektive (= Vortrag gehalten am 28. Mai 1991 in
Düsseldorf anlässlich der 41. Jahresfeier der Rheinisch-Westfälischen Akademie
der Wissenschaften; Geisteswissenschaften, Vorträge G 313), Opladen 1992, S.
27.41.Wolf-Dieter Narr, Es fehlt die Leidenschaft. Zum Verfassungsentwurf des
Kuratoriums "Bund deutscher Länder", in: Blätter für deutsche und internationale
Politik 36 (1991) 7, S. 874–882, hier S. 880.42.Ebd., S. 882.43.Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung (Hg.), Artikel 23 des Grundgesetzes. Der
rasche, sichere und zuverlässige Weg des Verfassungsrechts zur deutschen
Einheit, Bonn 1990, S. 4.44.Paul Laufs, Keine Totalrevision des Grundgesetzes –
Die Tarifautonomie wird nicht angetastet, in: Deutschland-Union-Dienst (=
Pressedienst der CDU, CSU und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) 45 (1991) 5, S.
2–3, hier S. 2.45.Im Original: "Verfassungsfragen sind ursprünglich nicht
Rechtsfragen sondern Machtfragen." Ferdinand Lassalle, Über Verfassungswesen.
Ein Vortrag gehalten am 16. April 1862 in Berlin; hrsg. von der
Wissenschaftlichen Buchgesellschaft, Berlin 1919, S. 56.46.Deutscher Bundestag,
12. Wahlperiode, Plenarprotokoll 12/25 (Protokoll der 25. Sitzung des 12.
Deutschen Bundestages), 14.5.1991, S. 1730.47.Wolfgang Ullmann, Freiheit für die
deutschen Länder. Vom Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung, in: Rudolf
Hickel, Ernst-Ulrich Huster und Heribert Kohl (Hg.), Umverteilen. Schritte zur
sozialen und wirtschaftlichen Einheit Deutschlands, Köln 1993, S. 317–322, hier
S. 317.48.Diese hohe Zahl kam nicht zuletzt durch Masseneingaben, organisiert
über vorgedruckte Postkarten, Unterschriftenlisten und Zeitungsanzeigen,
zustande. Dazu und zu den Themenfeldern der Eingaben siehe: Deutscher Bundestag,
12. Wahlperiode, Drucksache 12/6000 (Bericht der Gemeinsamen
Verfassungskommission), 5.11.1993, S. 13 u. 124–127.49.Deutscher Bundestag, 12.
Wahlperiode, Drucksache 12/6570 (Entwurf eines Gesetzes über die Annahme einer
neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes), 12.1.1994.50.Martin Rath,
Zwanzigster Jahrestag Verfassungsentwurf für Deutschland. Ein vergessenes Stück
staatsrechtlicher Phantasie, in: Legal Tribune Online, 3.4.2011, in:
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2931/zwanzigster_jahrestag_verfassungsentwurf_fuer_deutschland_ein_vergessenes_stueck%E2%80%8B_staatsrechtlicher_phantasie/,
letzter Zugriff am 20.9.2014.


CHRISTOPHER BANDITT

Der Autor

Christopher Banditt, geb. 1981; studierte an der Universität Potsdam
Politikwissenschaft, Neuere Geschichte und Volkswirtschaftslehre. Er ist
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Qualitätsentwicklung der
Universität Potsdam und assoziierter Doktorand am Zentrum für Zeithistorische
Forschung Potsdam. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen
Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie Transformationsgeschichte
Ostdeutschlands.

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE -
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland"
veröffentlicht. Autor/-in: Christopher Banditt für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und des/der
Autors/-in teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei
den Abbildungen.



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WEITERE INHALTE

 * "Affirmative Action" im Osten
 * "Die Mauer fiel uns auf den Kopf." Arbeitswelten von Türkeistämmigen und die
   Berliner Wiedervereinigung
 * Ein anhaltendes Defizit?
 * Im vereinten Deutschland
 * Schwierige Gemengelage
 * Was uns betrifft - Deutsche Einheit


DEUTSCHLAND ARCHIV

 * Neu im DA
 * Schwerpunkte
   * Transformation und Deutsche Einheit
     * Populismus – in Ost und West. Eine Datenanalyse.
     * Welche Akzeptanz hat die repräsentative Demokratie in Ostdeutschland?
     * Zusammenwachsen in Feindseligkeit?
     * Ostdeutsche Frakturen für immer?
     * NEUAUFLAGE "(Ost)Deutschlands Weg 1989-2021". 80 Studien zur Lage des
       Landes
     * Geschichtspolitik von oben?
     * Von LPG zu e.G., GbR und GmbH oder: Von „Alt-Kommunisten“ zu
       „Neu-Kapitalisten“?
     * Daniela Dahn: TAMTAM und TABU
     * Wege, die wir gingen
     * „Der Ort, aus dem ich komme, heißt Dunkeldeutschland”
     * Unternehmerischer Habitus von Ostdeutschen vor und nach 1990
     * Teuer erkauftes Alltagswissen
     * Trotz allem im Zeitplan
     * Revolution ohne souveränen historischen Träger
     * Für mehr Frauenrechte und Parität
     * Die lange Geschichte der „Wende“
     * Die Sicht auf die DDR-Volkskammer 2020 - Eine Generation danach
     * Unter ostdeutschen Dächern: Eine lange Eigentumsgeschichte der „Wende“
     * Eine Vetternwirtschaft: Die de Maizières arbeiten für die Deutsche
       Einheit
     * Erinnerung, Wandel und Neubewertung – Die Schulzeit in der langen
       Geschichte der „Wende”
     * Deutschland – Namibia, Beziehung der ungenutzten Chancen
     * West-Ost-Gespräch mit Egon Bahr und Peter Ensikat
     * Gorbatschows vergessene, erste Friedliche Revolution
     * "Der Schlüssel lag bei uns"
     * "Vereinigungsbedingte Inventur"
     * "Es gab kein Drehbuch"
     * "Mensch sein, Mensch bleiben"
     * Antrag auf Staatsferne
     * "Das Alte des Westens wurde das Neue im Osten"
     * Die Deutsche Zweiheit
     * „Ein echtes Arbeitsparlament“
     * „Corona führt uns die Schwächen unserer Gesellschaft vor Augen“
     * „Eine äußerst widersprüchliche Vereinigungsbilanz“
     * Die letzte Volkskammer als "Schule der Demokratie"
     * Warten auf das Abschlusszeugnis
     * Brief an meine Enkel
     * Putins Dienstausweis im Stasi-Archiv
     * Preis der Einheit
     * Eine Glücksstunde mit Makeln
     * Ein emotional aufgeladenes Parlament
     * Geht alle Macht vom Volke aus?
     * Deutschland einig Vaterland
     * 2:2 gegen den Bundestag
     * "Nicht förderungswürdig"
     * "Halten wir diese Demokratie offen"
     * Ausstieg, Aufstieg, Abstieg, und Umstieg
     * Wer wir sind – die Erfahrung ostdeutsch zu sein
     * Kaum Posten für den Osten
     * Braune Wurzeln
     * Wer beherrscht den Osten
     * „Im eigenen Leben nicht mehr mitspielen zu dürfen, ist hart.“
     * Ein Ost-West-Dialog in Briefen
     * Stadtumbau Ost – Lösung einer Wohnungsfrage?
     * Ostdeutschland bei der Regierungsbildung 2017
     * Die Politik der Westöffnung und der innere Zerfall der SED-Parteibasis
     * Das DDR-Eishockey im Wiedervereinigungsprozess
     * Die SPD (West) und die deutsche Einheit 1989/90
     * "Weniger als Feigenblätter…" oder Institutionen zivilgesellschaftlichen
       Engagements? Die Runden Tische 1989/90 in der DDR
     * Die Wandlung der VdgB zum Bauernverband 1990
     * Transatlantische Medienperspektiven auf den deutschen Wirtschaftsumbau
       nach 1990
     * Die Transformation der ostdeutschen Genossenschaftsbanken nach 1989
     * Zur demografischen Entwicklung in Deutschland seit der Wiedervereinigung
     * Parteien und Parteienwettbewerb in West- und Ostdeutschland
     * Fußball verbindet? Hertha BSC und der 1. FC Union vor und nach 1990
     * 25 Jahre nach der Wiedervereinigung: Welche Demokratie wollen die
       Deutschen?
     * Ostdeutsches Industriedesign im Transformationsprozess
     * Wende und Vereinigung im deutschen Radsport 1989/90
     * Wende und Vereinigung im deutschen Radsport 1989/90 (II)
     * Das "Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder"
     * Die Europäische Union - Voraussetzung des vereinigten Deutschlands
   * Erinnern, Gedenken, Aufarbeiten
   * Jüdinnen in Deutschland nach 1945
   * Berlin – geteilte Stadt & Mauerfall
   * Alltag und Gesellschaft
   * Schülerzeitungstexte
   * 30 Jahre letzte Volkskammer -
     30 "ungehaltene Reden"
   * Zeitenwende
   * Ist Antisemitismus vor allem ein ostdeutsches Problem?
   * Das Wirken der Treuhandanstalt
   * Die Beziehungen zwischen Frankreich und der DDR
   * 1989/90 - Friedliche Revolution und Deutsche Einheit
   * Un-Rechts-Staat DDR
   * Macht-Räume in der DDR
   * Regimebehauptung und Widerstand
   * 1968 – Ost und West
   * Kultur und Medien
   * Lager nach 1945
   * Der Aufstand des 17. Juni 1953
   * Migration
   * Deutschlandforschertagung 2016
   * Grenzgebiete
   * Außensichten auf die deutsche Einheit
   * 150 Jahre Sozialdemokratie
   * Deutschlandforschertagung 2014
 * Multimedia
 * Ausgaben vor 2013
 * Über das Deutschland Archiv
 * Redaktion

Messenger-Projekt

DER MAUERFALL UND ICH

Es ist Leipzig im Spätsommer des Jahres 1989. Die Studentin Kathrin und ihre
Freundinnen und Freunde erleben eine Zeit des Umbruchs in der DDR. Im November
fällt die Mauer und damit die Grenze, die Deutschland und die Deutschen viele
Jahrzehnte trennte. Über ihre Erlebnisse hat Kathrin von August bis November
2019 im bpb-Messengerprojekt "Der Mauerfall und ich" berichtet.

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DIE MAUER. 1961 BIS 2021



BILDMONTAGEN UND EINE VR-ANIMATION

Anlässlich des 60. Jahrestags des Mauerbaus erinnert das Deutschland Archiv der
Bundeszentrale für politische Bildung/bpb mit 46 Bildmontagen und einer
Virtual-Reality-Animation an das Bauwerk, das die Stadt über 28 Jahre lang
teilte.

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THEMENSEITE



60 JAHRE MAUERBAU

Die Berliner Mauer trennte mehr als 28 Jahre lang Ost und West. Sie ist zum
Symbol der konfliktreich verkanteten Nachkriegsordnung der Alliierten geworden.
Zwischen 1961 und 1989 wurden mindestens 140 Menschen an der Berliner Mauer
getötet oder kamen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums
Leben. Darüber hinaus verstarben mindestens 251 Reisende aus Ost und West vor,
während oder nach Kontrollen an Berliner Grenzübergängen. In diesen Angaben
nicht erfasst ist die unbekannte Anzahl von Menschen, die aus Kummer und
Verzweiflung über die Auswirkungen des Mauerbaus auf ihre individuellen
Lebensverhältnisse starben.




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NEU: "(OST)DEUTSCHLANDS WEG 1989-2021". 80 STUDIEN ZUR LAGE DES LANDES

Ein Mosaik der (ost)deutschen Transformationsgeschichte von 1989/90 bis in die
Gegenwart. Mit Texten von Ilko-Sascha Kowalczuk, Krisztina Slachta, Jens Reich,
Marianne Birthler, Hans Modrow, Steffen Mau, Antonie Rietzschel, Andreas Zick,
Esther Dischereit, Bernd Wagner, Naika Foroutan, Raj Kollmorgen und 70 weiteren
AutorInnen. Der Doppelband mit 1.350 Seiten und zahlreichen Fotos kostet 7 Euro
im Angebot der bpb.

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VIDEOREPORTAGEN



VOM EINLÄUTEN DER FRIEDLICHEN REVOLUTION

Rund um den 7. Oktober 1989 herrschte Ausnahmezustand in mehreren Städten der
DDR. Polizei und Stasi gingen gewaltsam gegen Demonstranten vor, die friedlich
für Reformen eintraten. Ein filmischer Überblick.

Jetzt ansehen



CHRONIK DER MAUER

Es erwartet Sie eine Fülle von multimedial aufbereiteten Informationen über
Mauerbau und Mauerfall - und über die Opfer der Grenze.

Mehr lesen auf chronik-der-mauer.de




THEMENSEITE



30 JAHRE MAUERFALL

Die Berliner Mauer war über 28 Jahre das Symbol der deutschen Teilung und des
Kalten Krieges. Am 9. November 1989 reagierte die DDR-Regierung mit
Reiseerleichterungen auf den Ausreisestrom und monatelange Massenproteste – die
Mauer war geöffnet. Wir präsentieren ausgewählte Angebote zur Geschichte der
Mauer und des Mauerfalls.

Mehr lesen




DEUTSCHLANDARCHIV BEI TWITTER

 * Twitter

 * Mittwoch, 15. Dezember 2021 - 13:42Die Schriftstellerin Lena Gorelik,
   @GorelikLena, im Interview mit Sharon Adler. Gorelik kam 1992 als
   Kontingentsflüchtling m. ihrer Familie nach Deutschland: „Die Emigration
   stand im Raum, als die Sowjetunion zusammenbrach u. der Antisemitismus
   anstieg.“ https://t.co/pVMjlRqqby 
 * Dienstag, 14. Dezember 2021 - 18:07Vertagung auf den 28. Dezember. Dann wird
   weiter gegen #Memorial in #Moskau verhandelt, dessen #Menschenrechtszentrum
   droht schon am Donnerstag ein weiterer Prozess. Zwei aktuelle Berichte von
   Anna Schor-#Tschudnowskaja und Jens #Siegert: https://t.co/8tFKvigsgD 
 * Montag, 13. Dezember 2021 - 20:29#Memorial - Diffamiert als "ausländische
   Agenten". Die Geschichte der Verfolgung der #Menschenrechtsorganisation
   „Memorial“ in Wladimir #Putins #Russland. Ein Überblick von Jens #Siegert.
   https://t.co/qoKfhSUhNT https://t.co/eBRJDW1sEp 

@d_archiv auf twitter folgen


AUSGEBOMBT! EINE ZEITREISE INS KRIEGSZERSTÖRTE BERLIN

31 Bildmontagen des Berliner Fotografen und Designers, Alexander Kupsch, aus
historischen Fotos vom zerstörten Berlin und Aufnahmen aus dem Jahr 2015,
zeigen, dass bei Kriegsende im Mai 1945 in der Stadt kaum ein Stein mehr auf dem
anderen stand. Die Bildmontagen rücken die zerstörerische Kraft des Krieges
erneut ins Bewusstsein, indem sie die Ruinen und Schuttberge aus dem Mai 1945
ins Berlin von heute übertragen.

Mehr lesen




DOSSIER



STASI

Alles wissen, alles kontrollieren, Menschen manipulieren. Aus der Arbeitsweise
der DDR-Geheimpolizei "Stasi" ist auch viel zu lernen über die Mechanismen von
Diktaturen der Gegenwart. In der DDR überwanden couragierte Bürgerinnen und
Bürger allerdings 1989 ihre Angst vor der "Staatssicherheit". Vor 30 Jahren
wurde sie gänzlich entmachtet.

Mehr lesen




ONLINE-ANGEBOT DER BPB UND DER ROBERT-HAVEMANN-GESELLSCHAFT



JUGENDOPPOSITION.DE

Wie haben junge Menschen in der DDR mit Mut und Musik gegen Stasi und
SED-Diktatur gekämpft? Zeitzeugen berichten. Mit zahlreichen Texten, Videos,
Audios, Fotos und Dokumenten.

Mehr lesen auf jugendopposition.de




ONLINE-ARCHIV



WWW.WIR-WAREN-SO-FREI.DE

Fast 7.000 private Filme und Fotos aus der Umbruchzeit 1989/90 sowie über 100
begleitende Erinnerungstexte. Dazu ost- und westdeutsche Medienberichte. Die
persönlichen Erfahrungen der Fotografen und Filmemacher bieten zusammen mit der
öffentlichen Berichterstattung vielfältige Blicke auf die historischen
Ereignisse und deren Auswirkungen auf den Alltag in Ost und West.

Mehr lesen auf wir-waren-so-frei.de


bpb-Dossier

GESCHICHTE UND ERINNERUNG

Wird die DDR-Diktatur verharmlost? Und warum begann die intensive
Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit erst so spät? Die Deutung von
Geschichte ist oft umstritten - und nicht selten ein Politikum.

Mehr lesen


bpb-Dossier

DEUTSCHE TEILUNG - DEUTSCHE EINHEIT

13. August 1961: In den frühen Morgenstunden beginnt der Bau der Mauer, die
Deutsche Teilung wird zementiert. Am Abend des 9. November 1989 kommt es zum
Mauerfall. Bald 30 Jahre danach ist Deutschland in vielem noch immer ein Land
mit zwei Gesellschaften.

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Schwerpunkt

WENDEKINDER, KRIEGSKINDER. DIE "GENERATION DER TRANSFORMATION" AUS EUROPÄISCHER
PERSPEKTIVE

Zu dem Thema "Children of Transition, Children of War, the Generation of
Transformation from a European Perspective" diskutierten Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler auf der Deutschlandforschertagung 2016 vom 3. bis 5.
November 2016 in der Universität Wien. Die Tagungsdokumentation gibt Einblick in
die Themen und Ergebnisse.

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DATENBANK ERINNERUNGSORTE

Gedenkstätten, Museen, Dokumentationszentren, Mahnmale, Online-Angebote -
zahlreiche Einrichtungen und Initiativen erinnern an die Opfer des
Nationalsozialismus, bieten Bildungsangebote zur Geschichte des
Nationalsozialismus und engagieren sich für Überlebende und Jugendbegegnungen.
Wo Sie welche Erinnerungsorte mit welchem pädagogischen Angebot finden, erfahren
Sie in der Datenbank.

Mehr lesen auf bpb.de




DER TAG IN DER GESCHICHTE

 * 17. Dezember 1963
   DDR-Staatssekretär Erich Wendt und der West-Berliner Senatsrat Horst Korber
   unterzeichnen »ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen
   Standpunkte« (salvatorische Klausel) das 1.Passierscheinabkommen. Es
   ermöglicht West-Berlinern erstmals... Weiter
 * 17. Dezember 1969
   Walter Ulbricht schlägt als DDR-Staatsratsvorsitzender dem Bundespräsidenten
   Gustav Heinemann vor, die Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten nach
   den allgemein anerkannten völkerrechtlichen Normen zu gestalten. Er legt den
   Entwurf eines »Vertrages... Weiter
 * 17. Dezember 1971
   Das Transitabkommen, der erste Vertrag zwischen beiden deutschen Staaten,
   wird von den Staatssekretären Egon Bahr (BRD) und Michael Kohl (DDR)
   unterzeichnet. Er regelt ergänzend zum Viermächte-Berlin-Abkommen (3. 9.
   1971) den zivilen Personen-und... Weiter
 * 17. Dezember 1971
   Das Transitabkommen zwischen beiden deutschen Staaten regelt den zivilen
   Durchreiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin als ergänzende
   innerdeutsche Vereinbarung zum Viermächte-Berlin-Abkommen. (17. 12. 1971)
   Weiter
 * 17. Dezember 1982
   Vertrauensfrage Kohls als Bundeskanzler (Art. 68 GG) in der Absicht, die
   angekündigte Bundestagsneuwahl am 6. 3. 1983 zu ermöglichen. Er begründet
   dies damit, dass die neue »Koalition der Mitte« nur einen zeitlich und
   sachlich begrenzten Auftrag habe und ihr... Weiter
 * 17. Dezember 1993
   Die von der Regierungskoalition geplante Pflegeversicherung (30. 6. 1992)
   scheitert vorläufig; denn der Bundesrat lehnt es mit der Mehrheit der
   SPD-regierten Länder ab, dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses
   zuzustimmen. Hauptgrund ist die... Weiter
 * 17. Dezember 1999
   Nach langwierigen Verhandlungen, die wiederholt zu scheitern drohten, kommen
   Vertreter Deutschlands (Sonderbeauftragter Otto Graf Lambsdorff), der USA
   (Unterhändler Stuart Eizenstat) und aller Opfergruppen in Berlin überein, die
   noch lebenden 240 000... Weiter
 * 16./17. Dez. 1989
   Der außerordentliche Parteitag der SED (2. Session) setzt seine
   unterbrochenen Beratungen über die Existenzkrise der Partei und ihre Reform
   fort. Um ein Zeichen für den Neubeginn zu setzen, beschließen die
   Delegierten, den bisherigen Parteinamen mit dem... Weiter




MESSENGER-PROJEKT



DER MAUERFALL UND ICH

Es ist Leipzig im Spätsommer des Jahres 1989. Die Studentin Kathrin und ihre
Freundinnen und Freunde erleben eine Zeit des Umbruchs in der DDR. Im November
fällt die Mauer und damit die Grenze, die Deutschland und die Deutschen viele
Jahrzehnte trennte. Über ihre Erlebnisse hat Kathrin von August bis November
2019 im bpb-Messengerprojekt "Der Mauerfall und ich" berichtet.

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