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28. September 2022
 
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SBB PRESSEMITTEILUNG


BEAMTENBUND VERKLAGT MDR - RECHTSWIDRIGE ENTSCHEIDUNG DES RUNDFUNKRATES SOLL
AUFGEHOBEN WERDEN

 * 
   Foto: WESTOCK@AdobeStock



Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V. (SBB) verklagt den MDR
Rundfunkrat. Hintergrund ist die Nicht-Berücksichtigung der Gewerkschaft in der
laufenden Amtszeit. „Der MDR Rundfunkrat hält uns rechtswidrig von einem Sitz im
wichtigsten Aufsichtsgremium des MDR fern. Dagegen haben wir vor über vier
Monaten Widerspruch eingelegt. Bis heute haben wir vom MDR Rundfunkrat keinerlei
Reaktion erhalten. Deswegen haben wir jetzt beim Verwaltungsgericht Leipzig eine
so genannte Untätigkeitsklage eingereicht“, sagte SBB Vorsitzende Nannette
Seidler. „Ziel ist die Aufhebung der Auswahlentscheidung des MDR Rundfunkrates.“

Der MDR Rundfunkrat hatte Anfang des Jahres darüber zu entscheiden, welche
Gewerkschaften in dem Gremium vertreten sein werden. Der neue MDR-Staatsvertrag
hatte deren Sitze von 3 auf 6 aufgestockt und jedem Bundesland zwei Sitze
zugeordnet. Während sich in Thüringen DGB und Beamtenbund verständigen konnten,
gelang das in Sachsen-Anhalt und Sachsen nicht. Hier hat neben dem Beamtenbund
und dem DGB auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) einen Sitz beansprucht.
Der MDR-Staatsvertrag sieht in einem solchen Fall eine Entscheidung des MDR
Rundfunkrates über die noch zu besetzenden Plätze vor. Diese Entscheidung hat
der Rundfunkrat am 28. Februar 2022 zulasten des SBB gefällt. In Sachsen-Anhalt
wurden Beamtenbund und DGB bestimmt.

„Der MDR Rundfunkrat hat bei der sächsischen Besetzung rechtswidrig gehandelt“,
sagt Hubertus Gersdorf. Der Leipziger Top-Jurist hat den Lehrstuhl für Staats-
und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Juristenfakultät der Universität
Leipzig inne und gilt als einer der profiliertesten deutschen Medienrechtler. Er
hat die Rechtslage geprüft und vertritt den Beamtenbund nun gegenüber dem MDR.

„Der Rundfunkrat hat sich nicht an den Willen des Gesetzgebers gehalten. Zwar
steht im eigentlichen Staatsvertragstext der Beamtenbund nicht explizit als
direkt entsendeberechtigte Organisation. Schon in der Gesetzesbegründung ist er
dann aber doch explizit erwähnt. In weiteren öffentlich zugänglichen Dokumenten
im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird ebenfalls sehr deutlich, welchen
Willen der Gesetzgeber hatte – nämlich den Beamtenbund auf jeden Fall mit einem
festen Sitz auszustatten. Das ergeben Protokolle von Ausschuss- und
Plenarsitzungen der Landtage von Sachsen-Anhalt und Sachsen. Gegen diesen klar
erkennbaren Willen verstößt der MDR Rundfunkrat“, so Professor Gersdorf.

„Zwar galt früher in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur der
reine Gesetzestext als maßgeblich. Diese Position ist aber seit über 10 Jahren
überholt. Jetzt kommt es bei der Ermittlung des Willens des Gesetzgebers auch
auf die Gesetzesbegründung und die weiteren Materialien aus der Phase der
Gesetzgebung an. Das hat der MDR Rundfunkrat verkannt.“

Nannette Seidler ergänzt: „Schon während der Entscheidung war dieser Punkt im
Rundfunkrat offenbar kontrovers diskutiert. Der Juristische Direktor des MDR
vertrat den Standpunkt, das Bundesverfassungsgericht würde nur auf den
Gesetzestext an sich abstellen. Wie wir jetzt wissen, ist das falsch.“
Der SBB habe deshalb nach eingehender Prüfung Widerspruch gegen die Entscheidung
eingelegt. „Das Widerspruchsverfahren hat drei Ziele“, sagt Professor Hubertus
Gersdorf. „Es soll das Rechtsschutzinteresse des Betroffenen wahren, die
Gerichte entlasten und dem Widerspruchsgegner die Gelegenheit geben, die
Entscheidung zu überdenken. All das hat der MDR-Rundfunkrat ignoriert. Denn
dabei ist auch nicht ewig Zeit. Nach drei Monaten kann Untätigkeitsklage erhoben
werden.“

„Wir haben dem MDR vier Monate Zeit gegeben“, sagt Nannette Seidler. Dabei habe
es seit 20. Mai bereits mindestens eine reguläre Rundfunkratssitzung gegeben.
Nach Artikel 5 Abs. 1 und Abs. 2 a) MDR-Satzung sind Sitzungen vierteljährlich
oder nach Bedarf einzuberufen oder wenn der Vorsitzende es für erforderlich
hält. „Das ist alles nicht passiert. Lediglich am Rande der Sitzung am 5. Juli
ist kurz darüber berichtet worden. Weitere Besprechungen fanden statt bzw.
standen an. Es hätte also jede Menge Gelegenheiten gegeben, unseren Widerspruch
innerhalb einer angemessenen Frist zu erörtern und zu bearbeiten. Ich finde
diesen Umgang absolut respektlos“, so die Beamtenbund-Vorsitzende. „Es passt
aber in das Bild, dass der MDR in dieser Angelegenheit bisher abgeliefert hat.
Unser Rechtsbeistand musste drei Mal (!) nachfragen, bis ihm der Eingang des
Widerspruchs bestätigt wurde. Seitdem ist nichts vom MDR zu hören. Unsere Geduld
ist jetzt erschöpft“, so Nannette Seidler. „Der MDR hatte wahrlich genug Zeit.
Wir sind zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht diesen rechtswidrigen
Zustand des öffentlich-rechtlichen Senders nun bald beendet.“

Die Klage des Beamtenbundes umfasst drei Teile. „Erstens beantragen wir, die
Auswahlentscheidung des MDR-Rundfunkrates aufzuheben. Zweitens wollen wir
feststellen lassen, dass dem Beamtenbund kraft Gesetzes ein direktes
Entsenderecht zusteht. Und Drittens beantragen wir einstweiligen Rechtsschutz,
um möglichst schnell eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.“ so
Professor Gersdorf.

Die Klage wurde am 22. September 2022 beim Verwaltungsgericht Leipzig
eingereicht und hat die folgenden Aktenzeichen:

Hauptsacheverfahren: 1 K 1378/22
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz: 1 L 583/22

Pressemitteilung Nr.4/22



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