foerderportal-preview-add-user-managment.k8s.lumaserv.dev Open in urlscan Pro
185.245.60.51  Public Scan

URL: https://foerderportal-preview-add-user-managment.k8s.lumaserv.dev/
Submission: On June 11 via automatic, source certstream-suspicious — Scanned from DE

Form analysis 0 forms found in the DOM

Text Content

 
StartseiteRegistrierungInteressenbekundungZum Bundesprogramm
Anmelden


HABEN SIE FRAGEN?

SERVICE-MAIL

ibk-dl@bafza.bund.de

FÖRDERPERIODE 2025 BIS 2032


HERZLICH WILLKOMMEN IM FÖRDERPORTAL DES BUNDESPROGRAMMS "DEMOKRATIE LEBEN!"

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im
Bundesprogramm "Demokratie leben!" ab 2025 auch weiterhin
zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, Vielfalt und gegen jede Form
von Extremismus.

Jetzt registrieren

Bereits registriert? Hier anmelden.

PROGRAMMBEREICHE


IN WELCHEN PROGRAMMBEREICHEN KANN ICH EINE INTERESSENBEKUNDUNG EINREICHEN?

Im Bundesprogramm “Demokratie leben!“ werden Projekte grundsätzlich in einem
zweistufigen Verfahren für eine Förderung ausgewählt. In einem ersten Schritt
stellen die potenziellen Zuwendungsempfänger ihre Projektideen im Rahmen
thematisch begrenzter Ausschreibungen, sogenannten
Interessenbekundungsverfahren, vor. Diese Verfahren dienen der Feststellung, ob
und wie die vorgestellten Vorhaben zu den Zielstellungen des Bundesprogramms
passen. Alle Interessenbekundungen, die den formellen Anforderungen entsprechen,
werden anhand von Auswertungsmatrizen bepunktet. Die Interessenbekundenden,
deren Vorhaben die höchsten Punktzahlen erreichen konnten, werden in einem
zweiten Schritt zur Antragstellung aufgefordert.


PARTNERSCHAFTEN FÜR DEMOKRATIE

Kommunen erhalten die Möglichkeit, Mittel für die Entwicklung von
Partnerschaften für Demokratie zu beantragen. Diese Partnerschaften wirken als
ein bundesweites Gesamtnetzwerk. Hinzu kommt, dass der Bereich durch eine
erweiterte Förderung strukturschwacher Regionen stärker innerhalb der
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse gesehen und gestaltet werden soll.
Die Partnerschaften aktivieren und unterstützen das zivilgesellschaftliche
Engagement und stärken das Handeln der Kommunalverwaltungen im Sinne der Ziele
des Bundesprogramms – Demokratie fördern, Vielfalt gestalten, Extremismus
vorbeugen – auf lokaler beziehungsweise regionaler Ebene.

Zum Förderaufruf


ENTWICKLUNG EINER BUNDESZENTRALEN INFRASTRUKTUR

In diesem Programmbereich soll die Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur in Form von bundesweiten Kooperationsverbünden sowie bundesweiten
Fachorganisationen in unterschiedlichen Themen- und Praxisfeldern gefördert
werden. Für die Bildung eines Kooperationsverbundes können sich bis zu sieben
Träger des jeweiligen Themen- und Praxisfeldes in einer Kooperationsstruktur
zusammenfinden. Als themen- und praxisfeldorientierte Fachorganisation übernimmt
ein Zuwendungsempfänger die Gestaltung aller Maßnahmen, um die Ziele zu
erreichen.

Die Interessenbekundung ist in Kürze möglich.


INNOVATIONSPROJEKTE

Die Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze und Wege der Zielgruppenerreichung
ist eine elementare Grundlage für die Weiterentwicklung der Fachpraxis. Deshalb
ist der Programmbereich Innovationsprojekte ein wichtiger Baustein und umfasst
alle drei thematischen Säulen der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und
Extremismusprävention. Innovationsprojekte sollen auch Formate des aktiven
Wissenstransfers an andere Träger und Praxisfelder erproben und umsetzen. Um
Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergien zu nutzen, werden die Länder in die
Projektauswahl einbezogen.

Die Interessenbekundung ist in Kürze möglich.

ABLAUF


WIE LÄUFT DAS INTERESSEN-BEKUNDUNGSVERFAHREN AB?

Das Interessenbekundungsverfahren stellt den ersten Schritt eines zweistufigen
Auswahlverfahrens dar. Die eingereichten Projektvorschläge werden zunächst
formell auf Vollständigkeit und Antragsberechtigung geprüft sowie anschließend
inhaltlich-fachlich begutachtet. Die Bewertungskriterien ergeben sich aus den
Förderaufrufen. Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren werden die
Gebietskörperschaften und Organisationen, deren Projektvorschläge ausgewählt
wurden, zur Antragstellung – dem zweiten Schritt des zweistufigen
Auswahlverfahrens – aufgefordert. Auch Interessentinnen und Interessenten, die
keine Berücksichtigung finden konnten, werden zeitnah informiert.


INFORMIEREN

Auf der Programmwebsite erhalten Sie einen Überblick über die kommende
Förderperiode, die Förderaufrufe, die Fristen für Ihre Interessenbekundung und
das anschließende Antragsverfahren sowie unsere Kontaktmöglichkeiten für Ihre
Fragen.

Zum Bundesprogramm


INTERESSENBEKUNDUNG EINREICHEN

Über dieses Förderportal können Sie nach Ihrer Registrierung an dem
Interessenbekundungsverfahren teilnehmen. Das Interessenbekundungsverfahren
findet ausschließlich elektronisch statt.


PRÜFUNG

Auf die formelle Prüfung Ihrer Interessenbekundung folgt eine
inhaltlich-fachliche Begutachtung.


ENTSCHEIDUNG

Allen teilnehmenden Gebietskörperschaften und Organisationen wird zeitnah nach
Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens die Entscheidung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitgeteilt.


HABEN SIE NOCH FRAGEN?

Servicemail
Servicemailibk-dl@bafza.bund.de
ImpressumDatenschutz
Version: 1.0.10 (Beta)