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StartseiteRegistrierungInteressenbekundungZum Bundesprogramm Anmelden HABEN SIE FRAGEN? SERVICE-MAIL ibk-dl@bafza.bund.de FÖRDERPERIODE 2025 BIS 2032 HERZLICH WILLKOMMEN IM FÖRDERPORTAL DES BUNDESPROGRAMMS "DEMOKRATIE LEBEN!" Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Bundesprogramm "Demokratie leben!" ab 2025 auch weiterhin zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, Vielfalt und gegen jede Form von Extremismus. Jetzt registrieren Bereits registriert? Hier anmelden. PROGRAMMBEREICHE IN WELCHEN PROGRAMMBEREICHEN KANN ICH EINE INTERESSENBEKUNDUNG EINREICHEN? Im Bundesprogramm “Demokratie leben!“ werden Projekte grundsätzlich in einem zweistufigen Verfahren für eine Förderung ausgewählt. In einem ersten Schritt stellen die potenziellen Zuwendungsempfänger ihre Projektideen im Rahmen thematisch begrenzter Ausschreibungen, sogenannten Interessenbekundungsverfahren, vor. Diese Verfahren dienen der Feststellung, ob und wie die vorgestellten Vorhaben zu den Zielstellungen des Bundesprogramms passen. Alle Interessenbekundungen, die den formellen Anforderungen entsprechen, werden anhand von Auswertungsmatrizen bepunktet. Die Interessenbekundenden, deren Vorhaben die höchsten Punktzahlen erreichen konnten, werden in einem zweiten Schritt zur Antragstellung aufgefordert. PARTNERSCHAFTEN FÜR DEMOKRATIE Kommunen erhalten die Möglichkeit, Mittel für die Entwicklung von Partnerschaften für Demokratie zu beantragen. Diese Partnerschaften wirken als ein bundesweites Gesamtnetzwerk. Hinzu kommt, dass der Bereich durch eine erweiterte Förderung strukturschwacher Regionen stärker innerhalb der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse gesehen und gestaltet werden soll. Die Partnerschaften aktivieren und unterstützen das zivilgesellschaftliche Engagement und stärken das Handeln der Kommunalverwaltungen im Sinne der Ziele des Bundesprogramms – Demokratie fördern, Vielfalt gestalten, Extremismus vorbeugen – auf lokaler beziehungsweise regionaler Ebene. Zum Förderaufruf ENTWICKLUNG EINER BUNDESZENTRALEN INFRASTRUKTUR In diesem Programmbereich soll die Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur in Form von bundesweiten Kooperationsverbünden sowie bundesweiten Fachorganisationen in unterschiedlichen Themen- und Praxisfeldern gefördert werden. Für die Bildung eines Kooperationsverbundes können sich bis zu sieben Träger des jeweiligen Themen- und Praxisfeldes in einer Kooperationsstruktur zusammenfinden. Als themen- und praxisfeldorientierte Fachorganisation übernimmt ein Zuwendungsempfänger die Gestaltung aller Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen. Die Interessenbekundung ist in Kürze möglich. INNOVATIONSPROJEKTE Die Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze und Wege der Zielgruppenerreichung ist eine elementare Grundlage für die Weiterentwicklung der Fachpraxis. Deshalb ist der Programmbereich Innovationsprojekte ein wichtiger Baustein und umfasst alle drei thematischen Säulen der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Innovationsprojekte sollen auch Formate des aktiven Wissenstransfers an andere Träger und Praxisfelder erproben und umsetzen. Um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergien zu nutzen, werden die Länder in die Projektauswahl einbezogen. Die Interessenbekundung ist in Kürze möglich. ABLAUF WIE LÄUFT DAS INTERESSEN-BEKUNDUNGSVERFAHREN AB? Das Interessenbekundungsverfahren stellt den ersten Schritt eines zweistufigen Auswahlverfahrens dar. Die eingereichten Projektvorschläge werden zunächst formell auf Vollständigkeit und Antragsberechtigung geprüft sowie anschließend inhaltlich-fachlich begutachtet. Die Bewertungskriterien ergeben sich aus den Förderaufrufen. Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren werden die Gebietskörperschaften und Organisationen, deren Projektvorschläge ausgewählt wurden, zur Antragstellung – dem zweiten Schritt des zweistufigen Auswahlverfahrens – aufgefordert. Auch Interessentinnen und Interessenten, die keine Berücksichtigung finden konnten, werden zeitnah informiert. INFORMIEREN Auf der Programmwebsite erhalten Sie einen Überblick über die kommende Förderperiode, die Förderaufrufe, die Fristen für Ihre Interessenbekundung und das anschließende Antragsverfahren sowie unsere Kontaktmöglichkeiten für Ihre Fragen. Zum Bundesprogramm INTERESSENBEKUNDUNG EINREICHEN Über dieses Förderportal können Sie nach Ihrer Registrierung an dem Interessenbekundungsverfahren teilnehmen. Das Interessenbekundungsverfahren findet ausschließlich elektronisch statt. PRÜFUNG Auf die formelle Prüfung Ihrer Interessenbekundung folgt eine inhaltlich-fachliche Begutachtung. ENTSCHEIDUNG Allen teilnehmenden Gebietskörperschaften und Organisationen wird zeitnah nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens die Entscheidung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitgeteilt. HABEN SIE NOCH FRAGEN? Servicemail Servicemailibk-dl@bafza.bund.de ImpressumDatenschutz Version: 1.0.10 (Beta)