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 3. Datenschutzerklärung/AGB
 4. Hilfe per E-Mail
 5. Anregungen und Vorschläge
 6. Nützliche Links


Visafreie Transitregelung für ausländische Reisende nach China
1. 24-stündige visafreie Transitregelung

Ausländische Staatsangehörige, die via Flugzeug, Schiff oder Zug über China in
ein Drittland oder Region reisen, dürfen sich bis zu 24 Stunden visafrei in
China aufhalten. Die beantragung einer vorläufigen Einreise-Erlaubnis an der
chinesischen Grenze ist für die visafreie Einreise Voraussetzung.

2. 72-stündige visafreie Transitregelung

2.1 Welche Voraussetzungen gibt es für einen 72-stündigen visafreien Transit?

a) Staatsangehörige aus folgenden 53 Ländern: Deutschland, Österreich, Belgien,
Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Russland,
Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Serbien, Kroatien,
Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Monaco, Weißrussland,
USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland,
Südkorea, Japan, Singapur , Brunei, Vereinigte Arabische Emirate und Katar.

b) Die obengenannten sind im Besitz eines gültigen Reiseausweises und eines
bestätigten Flugtickets in ein Drittland oder Region (Weiterreise erfolgt
innerhalb 72 Stunden).

c) Gültig für internationale Flughäfen in folgenden 15 Städten: Beijing,
Shanghai, Tianjin, Dalian, Guangzhou, Guilin, Chongqing, Chengdu, Kunming, Xian,
Xiamen, Wuhan, Harbin, Qingdao und Changsha.

2.2 Wie beantragt man den 72-stündigen visafreien Transit vor Ort?

Den visafreien Transit sollen betreffende Reisende selbst oder durch die
Fluggesellschaften an der chinesischen Grenze beantragen. Nur mit einer
Genehmigung von der Grenzkontrolle darf man visafrei einreisen.

3. 144-stündige visafreie Transitregelung

Staatsangehörige aus den in 2.1 aufgelisteten 53 Ländern, die im Besitz eines
gültigen Reiseausweises und eines bestätigten Flugtickets in ein Drittland oder
Region binnen 144 Stunden sind, dürfen sich visafrei in Städten Beijing,
Shanghai und Tianjin sowie in Provinzen Jiangsu, Zhejiang und Liaoning
aufenthalten.

Achtung: Die ausländischen Reisende, die den visafreien Transit binnen 144
Stunden in Anspruch nehmen wollen, müssen im Besitz eines gültigen
Reiseausweises und eines bestätigten Flugtickets in ein Drittland oder Region
binnen 144 Stunden sein. Der zuständige Transportträger ist dafür
verantwortlich, vor der Einreise an dem Grenzübergang den visafreien Transit zu
beantragen und eine vorübergehende Einreisegenehmigung zu beschaffen.

4. Reise in die Provinz Hainan

Staatsangehörige aus den folgenden 59 Ländern mit normalen Reisepässen, die an
einer von einem in der Provinz Hainan registrierten Reiseveranstalter
organisierten Reise teilnehmen, dürfen an den für Ausländer geöffneten
Grenzübergängen in der Provinz Hainan visafrei einreisen und sich bis maximal 30
Tage aufhalten: Deutschland, Russland, Vereinigtes Königreich, Frankreich,
Norwegen, Ukraine, Italien, Österreich, Finnland, Niederlande, Dänemark,
Schweiz, Schweden, Spanien, Belgien, Tschechische Republik, Estland,
Griechenland, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen,
Portugal, Slowakei, Slowenien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Serbien,
Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, USA,
Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland, Südkorea,
Japan, Singapur, Malaysia , Thailand, Kasachstan, den Philippinen, Indonesien,
Brunei, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Monaco, Weißrussland.

Die Hotels, in denen diese Touristen übernachten, sind für die Registrierung
verantwortlich. Diejenigen, die nicht in Hotels übernachten, müssen binnen 24
Stunden nach Ankunft sich selbst oder durch den Gastgeber bei der lokalen
Polizei oder Servicestelle für Ausländer registriert werden.        


 

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001    E-Mail: berlincenter@visaforchina.org               

 

 

Visafreie Transitregelung für ausländische Reisende nach China

1. 24-stündige visafreie Transitregelung

Ausländische Staatsangehörige, die via Flugzeug, Schiff oder Zug über China in
ein Drittland oder Region reisen, dürfen sich bis zu 24 Stunden visafrei in
China aufhalten. Die beantragung einer vorläufigen Einreise-Erlaubnis an der
chinesischen Grenze ist für die visafreie Einreise Voraussetzung.

2. 72-stündige visafreie Transitregelung

2.1 Welche Voraussetzungen gibt es für einen 72-stündigen visafreien Transit?

a) Staatsangehörige aus folgenden 53 Ländern: Deutschland, Österreich, Belgien,
Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Russland,
Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Serbien, Kroatien,
Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Monaco, Weißrussland,
USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland,
Südkorea, Japan, Singapur , Brunei, Vereinigte Arabische Emirate und Katar.

b) Die obengenannten sind im Besitz eines gültigen Reiseausweises und eines
bestätigten Flugtickets in ein Drittland oder Region (Weiterreise erfolgt
innerhalb 72 Stunden).

c) Gültig für internationale Flughäfen in folgenden 15 Städten: Beijing,
Shanghai, Tianjin, Dalian, Guangzhou, Guilin, Chongqing, Chengdu, Kunming, Xian,
Xiamen, Wuhan, Harbin, Qingdao und Changsha.

2.2 Wie beantragt man den 72-stündigen visafreien Transit vor Ort?

Den visafreien Transit sollen betreffende Reisende selbst oder durch die
Fluggesellschaften an der chinesischen Grenze beantragen. Nur mit einer
Genehmigung von der Grenzkontrolle darf man visafrei einreisen.

3. 144-stündige visafreie Transitregelung

Staatsangehörige aus den in 2.1 aufgelisteten 53 Ländern, die im Besitz eines
gültigen Reiseausweises und eines bestätigten Flugtickets in ein Drittland oder
Region binnen 144 Stunden sind, dürfen sich visafrei in Städten Beijing,
Shanghai und Tianjin sowie in Provinzen Jiangsu, Zhejiang und Liaoning
aufenthalten.

Achtung: Die ausländischen Reisende, die den visafreien Transit binnen 144
Stunden in Anspruch nehmen wollen, müssen im Besitz eines gültigen
Reiseausweises und eines bestätigten Flugtickets in ein Drittland oder Region
binnen 144 Stunden sein. Der zuständige Transportträger ist dafür
verantwortlich, vor der Einreise an dem Grenzübergang den visafreien Transit zu
beantragen und eine vorübergehende Einreisegenehmigung zu beschaffen.

4. Reise in die Provinz Hainan

Staatsangehörige aus den folgenden 59 Ländern mit normalen Reisepässen, die an
einer von einem in der Provinz Hainan registrierten Reiseveranstalter
organisierten Reise teilnehmen, dürfen an den für Ausländer geöffneten
Grenzübergängen in der Provinz Hainan visafrei einreisen und sich bis maximal 30
Tage aufhalten: Deutschland, Russland, Vereinigtes Königreich, Frankreich,
Norwegen, Ukraine, Italien, Österreich, Finnland, Niederlande, Dänemark,
Schweiz, Schweden, Spanien, Belgien, Tschechische Republik, Estland,
Griechenland, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen,
Portugal, Slowakei, Slowenien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Serbien,
Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, USA,
Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland, Südkorea,
Japan, Singapur, Malaysia , Thailand, Kasachstan, den Philippinen, Indonesien,
Brunei, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Monaco, Weißrussland.

Die Hotels, in denen diese Touristen übernachten, sind für die Registrierung
verantwortlich. Diejenigen, die nicht in Hotels übernachten, müssen binnen 24
Stunden nach Ankunft sich selbst oder durch den Gastgeber bei der lokalen
Polizei oder Servicestelle für Ausländer registriert werden.        


 





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