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NORD STREAM 2: KLIMASTIFTUNG MUSS BETEILIGTE UNTERNEHMEN NENNEN

Stand: 24.11.2022 16:03 Uhr

Die umstrittene Klimastiftung MV muss die Namen der am Bau der Gaspipeline Nord
Stream 2 beteiligten Unternehmen preisgeben. Das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe hat die Beschwerde der Stiftung abgewiesen.

"Leider hat das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde nicht angenommen. Das
bedauern wir sehr. Wir werden nun entgegen unserer festen Überzeugung die Namen
auch vieler Unternehmen aus MV nennen müssen", sagte Stiftungsvorstand Erwin
Sellering (SPD) am Donnerstag in Schwerin. Aus seiner Sicht haben die
Unternehmen sich nichts vorzuwerfen, sie hätten rechtmäßig gehandelt. Das
Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass die Ende Oktober eingereichte
Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22. November nicht zur Entscheidung
angenommen wurde. Damit habe sich auch der Eilantrag erledigt, sagte ein
Sprecher auf Anfrage.


HOFFNUNG AUF BALDIGE ANTWORTEN

FDP-Fraktionschef René Domke (FDP) begrüßte die Entscheidung: "Das Recht hat
recht bekommen - die Menschen haben einen Anspruch darauf zu wissen, wie waren
die Verbindungen, wie waren die Verflechtungen." Aus seiner Sicht gehe es nicht
darum, Betriebe an den Pranger zu stellen, die Öffentlichkeit habe jedoch einen
Anspruch zu erfahren, wer wirtschaftlich, finanziell und politisch an dem
Pipeline-Projekt beteiligt war. Hannes Damm von den Grünen hofft auf eine zügige
Auskunft von Erwin Sellering: "Die Fragen sind seit langer Zeit bekannt, deshalb
sollte es nicht mehr sehr viel Zeit erfordern, die Fragen zu beantworten."


SOWOHL SCHWERIN ALS AUCH ROSTOCK FÄLLTEN DAS GLEICHE URTEIL

Die Zeitungen "Die Welt" und "Bild" hatten die Nennung der Namen gefordert und
waren hierfür vor Gericht gezogen. Sowohl das Landgericht Schwerin als auch in
der Berufung das Oberlandesgericht in Rostock hatten eine Auskunftspflicht der
Stiftung festgestellt. Mit dem Gang vor das höchste deutsche Gericht wollte
Sellering verhindern, dass die Namen der von ihr zur Unterstützung des
Pipeline-Baus beauftragten Firmen öffentlich werden und diesen dadurch Nachteile
entstehen. Wie die Stiftung bestätigte, wurde der Antrag abgelehnt, damit hat
sich auch der Eilantrag erledigt.

Die Klimastiftung - die selbst maßgeblich durch Geld aus russischen
Gasgeschäften finanziert wurde - hatte durch einen eigens gegründeten
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Aufträge an Firmen vergeben, die die
Fertigstellung der deutsch-russischen Gaspipeline sicherstellen sollten.

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Nordmagazin

Dieses Thema im Programm:


NORDMAGAZIN | 24.11.2022 | 11:00 UHR

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