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 * Die Petition
 * Das Aktionsbündnis
 * Mitmachen
 * FAQ

 * 1
 * 2
 * 3
 * 4
 * 5


DIE PETITION

Der Bremer Senat will Unternehmen in Bremen und Bremerhaven mit einer neuen
Abgabe belasten. Am 22. März 2023 soll das Gesetz in der Bremer Bürgerschaft
beschlossen werden. Demnach sollen Unternehmen bis zu 0,3 Prozent der jährlichen
Bruttolohnsumme in einen Fonds einzahlen. Daraus soll die betriebliche
Ausbildung gefördert werden. Bei diesen Planungen lässt der Senat die Realität
auf dem Ausbildungsmarkt mit dem gravierenden Mangel an jungen Bewerberinnen und
Bewerbern völlig außer Betracht. Er schafft eine weitere staatliche
Zwangsabgabe, erhöht die Kosten gerade für kleine und mittelständische
Unternehmen und schafft mehr Bürokratie.




Dabei bilden Unternehmen in Bremen und Bremerhaven bereits überdurchschnittlich
aus! Aktuell sind hier rund 16.000 junge Menschen in einer betrieblichen
Ausbildung. Wir bieten einen Pakt für bessere Berufsorientierung an und fordern
deswegen die Bremische Bürgerschaft auf, den vom Senat vorgelegten Gesetzentwurf
zur Errichtung eines Ausbildungsfonds nicht zu beschließen. Stattdessen soll die
Qualität der Schulen endlich spürbar verbessert werden.


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DAS AKTIONSBÜNDNIS

In diesem Aktionsbündnis haben sich erstmals über 20 Verbände und Kammern der
Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven zusammengeschlossen, um die
Ausbildungsabgabe zu verhindern.

Wirtschaftsjunioren Bremen – Juniorenkreis der Handelskammer Bremen

Ärztekammer

Bremen

Bremischer

Anwaltsverein

Bremer

Apothekerkammer

bremen

digitalmedia

BHV – Bremische Hafen-

und Logistikvertretung

Bremer Rhederverein

DEHOGA Bremen Landesverband Bremen

Die Familienunternehmer

Die Jungen Unternehmer

Die Unternehmensverbände

im Lande Bremen

Handelskammer Bremen –

IHK für Bremen und Bremerhaven

Handwerkskammer Bremen I Arbeitgeberseite

Hanseatische Rechtsanwaltskammer

Interessengemeinschaft Airportstadt

Industrie-Club Bremen

ISH Initiative Stadtbremische Häfen

Kreishandwerkerschaft Bremen

Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde

Steuerberaterverband im Lande Bremen

Verband deutscher Unternehmerinnen – Landesverband Bremen-Weser-Ems

Verein Bremer Holzhändler

Verein Bremer Spediteure

Wirtschaftsjunioren Bremerhaven

Zahnärztekammer Bremen

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

Handelsverband Nordwest

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen 

Verband Hamburger und Bremer Schiffsmakler

Bremer Gastrogemeinschaft

Arbeitgeberverband Bremerhaven 

Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen





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FAQ

GIBT ES IN BREMEN EINEN MANGEL AN AUSBILDUNGSPLÄTZEN?



Nein, im vergangenen Ausbildungsjahr 2022 gab es in Bremen in Summe etwa 1.000
mehr ausgeschriebene Ausbildungsstellen als gemeldete Bewerberinnen und
Bewerber. Rund 5.700 neue betriebliche Ausbildungsplätze gibt es pro Jahr in
Bremen. Mit den vollschulischen Ausbildungen sind es zusammen rund 7.000 Plätze.
Das Problem liegt nicht an der Zahl der verfügbaren Ausbildungsstellen. Den
Unternehmen fehlen vielmehr ausbildungsfähige oder – willige Bewerberinnen und
Bewerber auf ihre ausgeschriebenen Stellen. 

WAS GENAU IST MIT DER AUSBILDUNGSABGABE GEMEINT?



Unternehmen sollen bis zu 0,3 Prozent der jährlichen Bruttolohnsumme in einen
Fonds einzahlen. Ausbildende Betriebe sollen dann zwischen 1.500 und 2.500 Euro
pro Jahr für jeden Auszubildenden zurückerhalten. Das ist aus unserer Sicht
nicht nötig. Auszubildende sind keine Belastung, die finanziell kompensiert
werden muss. Außerdem plant der Senat mit dem einzunehmenden Geldern
überbetriebliche Bildungsangebote zu finanzieren und Jugendliche zu begleiten.
Für eine Prognose dessen, was ein Unternehmen an finanzieller Abgabe zu leisten
hätte, wäre folgende Rechnung anzustellen:




0,3 Prozent der jährlichen Bruttolohnsumme = Betrag der Ausbildungsabgabe

Zahl der im Februar eines Jahres beschäftigten Auszubildenden x 2.000 Euro =
Finanzieller Rücklauf auf Antrag des Unternehmens an den Betrieb




Ein Beispiel: Ein Betrieb hat eine jährliche Bruttolohnsumme von 10 Millionen
Euro. Damit wären bei einer Ausbildungsabgabe von 0,3 Prozent 30.000 Euro als
Abgabe zu zahlen. Zugleich hat das Unternehmen 15 Auszubildende. Dann bekommt
das Unternehmen bei einer Prämie von 2.000 Euro pro Auszubildenden die bereits
gezahlte Abgabe auf Antrag finanziell voll kompensiert. Hat das Unternehmen im
betreffenden Jahr weniger oder keine Auszubildenden, fällt die Rückzahlung
geringer aus. Hat das Unternehmen mehr als 15 Auszubildende, profitiert es
finanziell von der Ausbildungsabgabe.  

WELCHE FINANZIELLE DIMENSION STECKT HINTER DEM GESETZENTWURF?



Das Land Bremen plant mit einem Volumen von bis zu 42 Millionen Euro zzgl.
Verwaltungs- und Personalkosten für die behördliche Administration der Umlage.
Außerdem sollen jährlich Maßnahmen für die Ausbildung mit sieben bis 10
Millionen Euro finanziert werden, die es beispielsweise auch bei der
Jugendberufsagentur bereits gibt. 

GIBT ES BEWERBER UND BEWERBERINNEN, DIE KEINEN AUSBILDUNGSPLATZ FINDEN?



Ja, es gibt zu jedem neuen Ausbildungsjahr eine Zahl von jungen Menschen, die
keine Ausbildung erhalten. Je nach Definition sind das im Land Bremen etwa
zwischen etwa 260 und 700 junge Menschen unter 25 Jahren. Das liegt nach unseren
Erkenntnissen in der Regel nicht an zu wenigen Ausbildungsplätzen, sondern u.a.
an Hürden, wie mangelnden Sprachkenntnissen oder der persönlichen Bereitschaft
sich in einer Ausbildung zu engagieren. Die Gründe können vielfältig sein, bis
hin zu dem Wunsch, in einer bestimmten Branche nur eine ganz bestimmte
Ausbildung machen zu wollen. Oder nach der Schule zunächst ohne Ausbildung einer
Tätigkeit nachzugehen, die mehr Gehalt einbringt, als eine
Ausbildungsvergütung. 

WAS HAT DAS MIT DEM BREMER BILDUNGSSYSTEM ZU TUN?



Ein Fakt ist nach diversen Bildungsrankings die vergleichsweise schlechte
Qualität des Bremer Bildungssystems – zumindest an bestimmten Schulen in Bremen.
In den bundesweiten Vergleichsrankings schneiden Bremer Schülerinnen und Schüler
immer wieder schlecht ab (Bildungsmonitor 2021, 2022, Pisa-Studie, Vera-Tests).
Mit dem geplanten Gesetz wird das Thema einer deutlichen Qualitätsverbesserung
des schulischen Bildungssystems nicht angegangen. Dabei liegt das Problem vor
allem vor dem Beginn einer Ausbildung und nicht in der Ausbildung selbst.  

WAS ERWARTET UNTERNEHMEN AN BÜROKRATISCHEM AUFWAND?



Unternehmen müssen voraussichtlich selbst jedes Jahr erneut ihre
Bruttolohnsummen und ihre aktuellen Ausbildungszahlen ermitteln und diese dann
bei der Verwaltung melden. Ob und wie das im Nachgang geprüft werden kann und
soll, ist offen. Nur die Bußgelder bei Falsch- oder Nichtangabe sind schon
festgelegt: bis zu 500.000 Euro.

WAS GENAU STEHT IN DEM GESETZENTWURF?



Den Volltext des Entwurfs findest du hier.

Grundsätzlich sind die wesentlichen Punkte nicht enthalten. Unklar ist bislang,
welche Unternehmen genau betroffen sind und welche ausgenommen. Wer genau soll
profitieren? Welche Maßnahmen sollen finanziert werden? Wie hoch ist der
Rückzahlungsbetrag an Ausbildungsbetriebe? Welche Behörde wird zuständig?

WARUM SOLLTE ES NEBEN DEN BESTEHENDEN ANGEBOTEN DER AGENTUR FÜR ARBEIT NOCH
ZUSÄTZLICHER BEDÜRFEN?



Schon heute reicht das Angebot der Agentur für Arbeit absolut aus. Es sind die
Unternehmen, die 

gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und der Jugendberufsagentur die
Berufsorientierung organisieren

und weiterentwickeln. Die Unternehmen haben zudem firmenintern ihre Angebote
ausgeweitet, um Jugendliche an eine Ausbildung heranzuführen. Aufgabe des Landes
Bremen ist, die Jugendlichen durch eine 

ausreichende schulische Bildung zur Ausbildungsreife zu bringen. Das
Ausbildungsabgabe würde zu einer sinnlosen Parallelstruktur führen.

KANN DIE AUSBILDUNGSABGABE DEM FACHKRÄFTEMANGEL ENTGEGENWIRKEN?



Nein, denn es gibt ein demographisches Problem, das aber nicht durch den Fonds,
sondern durch vermehrte 

Zuwanderung und damit gute schulische Bildung gelöst werden kann. Im vergangen
Jahr (2021/2022) hatten rund 300 ausbildungssuchende Jugendliche keinen
Ausbildungsplatz gefunden, obwohl es noch doppelt so viele freie
Ausbildungsstellen. Die Ursachen für dieses „Miss-Matching“ zu ermitteln ist
nicht Aufgabe von Unternehmen, die händeringend nach Azubis suchen. Vielmehr
liegt es in der Verantwortung des Landes, durch geeignete Maßnahmen Jugendliche
zur Ausbildungsreife zu führen. Schon heute gibt es zudem durch die
Bundesagentur für Arbeit viele Maßnahmen, um diese Jugendlichen zu unterstützen.

HILFT DAS GELD AUS DEM FONDS NICHT GERADE KLEINEN UNTERNEHMEN, DIE
SCHWIERIGKEITEN HABEN, AZUBIS ZU FINDEN?



Im Grunde haben heute alle Jugendlichen eine reele Chance auf einen
Ausbildungsplatz. Der Ausbildungsmarkt ist ein Bewerbermarkt. Heute müssen sich
Unternehmen bei den Interessentinnen und Interessenten bewerben. Unternehmen
wissen das und stellen sich entsprechend auf – auch kleine und mittelständische
Unternehmen. Sie brauchen keine Unterstützung durch den Fonds. Sie wissen selbst
genau, was zu tun ist, präsentieren sich in sozialen Netzwerken, tummeln sich
auf Messen und schaffen Benefits. Außerdem nutzen sie die Unterstützung von
Kammern und der Agentur für Arbeit.


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