telekom-branchenblog.gpa.at
Open in
urlscan Pro
144.208.10.194
Public Scan
Submitted URL: https://telekom-branchenblog.gpa-djp.at/
Effective URL: https://telekom-branchenblog.gpa.at/
Submission: On July 09 via api from DE — Scanned from DE
Effective URL: https://telekom-branchenblog.gpa.at/
Submission: On July 09 via api from DE — Scanned from DE
Form analysis
2 forms found in the DOMGET https://telekom-branchenblog.gpa.at/
<form method="get" id="searchform" action="https://telekom-branchenblog.gpa.at/">
<label for="s" class="assistive-text">Suchen</label>
<input type="text" class="field" name="s" id="s" placeholder="Suchen">
<input type="submit" class="submit" name="submit" id="searchsubmit" value="Suchen">
</form>
GET https://telekom-branchenblog.gpa.at/
<form method="get" id="searchform" action="https://telekom-branchenblog.gpa.at/">
<label for="s" class="assistive-text">Suchen</label>
<input type="text" class="field" name="s" id="s" placeholder="Suchen">
<input type="submit" class="submit" name="submit" id="searchsubmit" value="Suchen">
</form>
Text Content
Zum Inhalt wechseln Zum sekundären Inhalt wechseln TELEKOM BRANCHENBLOG DIE BETRIEBSRÄTE VON MAGENTA & DREI & KABELPUS Suchen HAUPTMENÜ * Startseite * Impressum * Datenschutzerklärung * Wir über uns * Warum gibt es diesen Blog? * Blog Regeln * Kontakt BEITRAGS-NAVIGATION ← Ältere Beiträge KOLLEKTIVVERTRAGSABSCHLUSS 2020 Veröffentlicht am 3. Dezember 2019 von BR Redaktion Antworten Werte Kollegin! Werter Kollege! Wir konnten uns mit den Arbeitgebern auf einen Abschluss für das Jahr 2020 einigen. Besten Dank für eure Unterstützung. Veröffentlicht unter KV Verhandlungen | Schreibe einen Kommentar FORDERUNGEN FÜR DIE KV-VERHANDLUNGEN DER ALTERNATIVEN ANBIETER IN DER TELEKOMBRANCHE 2019 Veröffentlicht am 22. Oktober 2019 von BR Redaktion Antworten Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, anbei der Forderungskatalog der heute an die Arbeitgebervertreter überreicht wurde. Weitere Informationen folgen zeitnahe. GEHALTSRECHTLICHER TEIL: 1.Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 3,5 % 2.Erhöhung der IST-Gehälter um 3,5 % 3.Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um mindestens 3,5 % 4.Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen für Lehrlinge mit Matura um 15% pro Lehrjahr 5.Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um mindestens 3,5 % 6.IST-Erhöhung kann in Freizeittage umgewandelt werden Rahmenrechtlicher Teil: 1. Drei zusätzliche Tage Freizeit, wenn die Pflegefreistellung schon verbraucht ist 2. Dauer der Nachtarbeit: 21.00 bis 6.00 Uhr 3. Schrittweise Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 38,5 Stunden 4. Automatische Vorrückung in die Expertenstufe 5. Erhöhung des Tag- und Nachtgeldes 6. Zeiten von vorbereitenden Kursen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung im Ausmaß vier Stunden pro Woche der Arbeitszeit sind anzurechnen. In kursfreien Zeiten werden die vier Stunden pro Woche einem Zeitguthaben gutgeschrieben, welches beliebig verteilt für die vorbereitenden Kurse verwendet werden kann. 7. Jubiläumsurlaub mit 25, 30, 35, 40 und 45 Jahre. Eure Branche Betriebsräte Veröffentlicht unter KV Verhandlungen | Schreibe einen Kommentar WARUM BRAUCHT ES ÜBERHAUPT KOLLEKTIVVERTRÄGE Veröffentlicht am 10. Oktober 2019 von BR Redaktion Antworten Werte Kollegen, habt ich euch schon 1x die Frage gestellt warum wir überhaupt Kollektivverträge benötigen? Kollektivverträge verhelfen ArbeitnehmerInnen zu vielen Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind. Wichtige Beispiele dafür sind Mindestgehälter bzw. -löhne oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, diese sind nur in Kollektivverträgen festgelegt. Häufig enthalten Kollektivverträge außerdem für ArbeitnehmerInnen noch weitaus günstigere Regelungen als die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Regelmäßige Einkommenserhöhungen für ArbeitnehmerInnen In Österreich gibt es keine gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen, d. h. nur aufgrund von Kollektivverträgen gibt es regelmäßig höhere Löhne und Gehälter für ArbeitnehmerInnen. Jedes Jahr erreichen die Gewerkschaften hier Einkommenserhöhungen in Verhandlungen mit der ArbeitgeberInnenseite. Faire Arbeitsbedingungen durch Kollektivverträge Kollektivverträge sorgen auch für faire Arbeitsbedingungen. In Kollektivverträgen enthalten sind z. B. Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen wie Schutzbestimmungen bei Kündigungen. Die Gewerkschaften verhandeln für jede Branche unter anderem die Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitszeit. Das Gesetz gibt hier nur den Rahmen vor. Kollektivverträge regeln außerdem die Zuschläge für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden oder Mehrarbeit. Auch Freizeitansprüche der ArbeitnehmerInnen (z. B. bei Übersiedlung oder Hochzeit), die Bezahlung von Zulagen und Prämien, Reisegebühren oder Taggelder und vieles mehr werden durch die Kollektivverträge erzielt. Kollektivverträge gelten in Österreich für alle ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind (sogenannte „Außenseiterwirkung“). Trotzdem ist es überaus wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die ArbeitnehmerInnen. 98 % aller ArbeitnehmerInnen in Österreich durch Kollektivverträge abgesichert. In Österreich gibt es über 800 Kollektivverträge. Jährlich verhandeln die Gewerkschaften über 450 Kollektivverträge. Eine aktuelle Studie der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) zur Tarifbindung von ArbeitnehmerInnen bescheinigt Österreich eine hervorragende Spitzenposition im internationalen Vergleich. Fast alle österreichischen ArbeitnehmerInnen (ca. 98 %) sind durch Kollektivverträge geschützt, die Mindeststandards und rechtliche Sicherheit in den Arbeitsverhältnissen garantieren. Im Vergleich dazu sind z. B. nur 62 Prozent der deutschen und überhaupt lediglich 14 Prozent der ArbeitnehmerInnen in den USA durch Kollektivverträge abgesichert. Unsere Kollektivvertragsverhandlungen starten am 21 Oktober mit der Übergabe unserer Forderungen. Das Forderungspaket werden wir nächste Woche hier im Betriebsratsblog vorstellen. Quelle: www.Kollektivvertrag.at / ÖGB Veröffentlicht unter KV Verhandlungen | Schreibe einen Kommentar ES IST IMMER WIEDER INTERESSANT WIE UNSERE VERTRETERINNEN IN BRÜSSEL ABSTIMMEN Veröffentlicht am 27. Mai 2019 von BR Redaktion Antworten Werte Kollegen, anbei ein sehr interessanter Link. Hier könnt ihr euch bezüglich des Abstimmungsverhalten der EU Vertreter informieren.( siehe Grafik am Seitenende) https://oegfe.at/2019/05/abstimmungsverhalten-ep/?utm_medium=email&utm_campaign=GfE%20Policy%20Brief%20Das%20Abstimmungsverhalten%20der%20sterreichischen%20Abgeordneten%20zum%20Europischen%20Parlament&utm_content=GfE%20Policy%20Brief%20Das%20Abstimmungsverhalten%20der%20sterreichischen%20Abgeordneten%20zum%20Europischen%20Parlament+CID_3ab5c035580404f787110136ddabcfea&utm_source=&utm_term=Das%20Abstimmungsverhalten%20der%20sterreichischen%20Abgeordneten%20zum%20Europischen%20Parlament Veröffentlicht unter KV Verhandlungen | Schreibe einen Kommentar JA ZU EUROPA, ABER EINEM ANDEREN EUROPA! Veröffentlicht am 22. Mai 2019 von BR Redaktion Antworten Am 26. Mai wird das EU-Parlament gewählt. Das Wahlergebnis entscheidet, für wen die Europäische Union in den nächsten fünf Jahren Politik machen wird. Werden die Interessen von großen Konzernen weiterhin im Fokus sein? Oder wird endlich das Wohlstandsversprechen, das den 513 Millionen EU-BürgerInnen gegeben wurde, eingelöst? Wie notwendig die Stärkung der sozialen Dimension der EU ist, zeigt derzeit der Brexit: Zu lange haben die Menschen zu wenig von der EU gespürt, die neoliberale Austeritäts- und Sparpolitik hat soziale Ungleichheit verschärft, prekäre Beschäftigung normalisiert und Arbeitslosigkeit und Armut geschaffen. Auf diesem Nährboden konnten EU-skeptische, populistische und (neo-)nationalistische Ideologien gedeihen. Übrig bleiben in Großbritannien derzeit nur politisches Chaos, stagnierendes Wirtschaftswachstum, soziale und persönliche Unsicherheit. „Die EU ist derzeit in keiner leichten Lage“, analysiert Sophia Reisecker, Leiterin der Abteilung Europa, Konzerne, Internationales in der GPA-djp. „Politisch steht auf der einen Seite das Europa der Grenzzäune, der Abschottung, der Einschränkung von Demokratie und Medienfreiheit – Orbán, Kaczynski & Co. Auf der anderen Seite streben Macron, Rutte und andere ein Europa der Eliten, der Liberalisierung des Binnenmarkts und der Deregulierung an. Dazwischen werden die ArbeitnehmerInnen vergessen oder gar zerrieben. Umso wichtiger ist es, diese Kräfte im Europäischen Parlament zu stärken, die sich für soziale Rechte einsetzen!“ Die Europäische Union beeinflusst unser Leben stärker als man oft denkt. Gut 70 Prozent der österreichischen Gesetze haben ihren Ursprung auf europäischer Ebene. Sie betreffen etwa Standards für Umweltschutz, die Förderung von Gleichbehandlung oder Rechte von VerbraucherInnen. Darüber hinaus ist der gemeinsame Wirtschaftsraum insbesondere für die österreichische Industrie unerlässlich geworden. Auf sozialen Errungenschaften aufbauen Seit 2017 gibt es die Europäische Säule Sozialer Rechte, die sich damit befasst, wie die EU in Zukunft effizienter auf Herausforderungen bei Beschäftigung und Sozialem reagieren kann. Sie besteht aus 20 – rechtlich unverbindlichen – Prinzipien, etwa zu aktiver Arbeitsmarktpolitik, Geschlechterchancengleichheit, fairen Löhnen, Mitbestimmungsrechten von Beschäftigten oder Gesundheitsvorsorge. „Von einer schwachen EU profitieren nur die ganz Großen, die es sich ohnehin richten können.“ Evelyn Regner, EU-Parlamentarierin „Es ist dringend notwendig, dass wir das Vertrauen der ArbeitnehmerInnen in die EU stärken. Von einer schwachen EU profitieren nur die ganz Großen, die es sich ohnehin richten können. Denn Europa wird sozial sein, oder es wird nicht sein. Die Säule Sozialer Rechte ist nicht zuletzt auf den politischen Druck von uns GewerkschafterInnen zurückzuführen. Sie ist zwar nicht rechtsverbindlich, sie muss aber als Kompass für unsere zukünftige Arbeit gelten. Die nächste EU-Kommission muss mehr Vorschläge für ein sozialeres Europa liefern“, fordert Evelyn Regner, Mitglied des Europäischen Parlaments und ehemalige Leiterin des ÖGB-Europabüros in Brüssel. Ein wahrnehmbarer Erfolg der Säule Sozialer Rechte war die Richtlinie für eine bessere Work-Life-Balance. Mit ihr soll erreicht werden, dass Männer mehr von der Pflegearbeit übernehmen und die Möglichkeit bekommen, Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. ArbeitnehmerInnen, die Angehörige pflegen, werden besser abgesichert. „Ich habe die Verhandlungen zur Work-Life-Balance-Richtlinie im Europäischen Parlament begleitet, und wir konnten den Kommissionsvorschlag in vielen Punkten nachbessern“, erzählt Evelyn Regner. „Zum Beispiel konnten wir den Rechtsanspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub durchsetzen. Es sind solche konkreten Maßnahmen, die wir in Europa brauchen, um auf Herausforderungen in der Gesellschaft zu reagieren.“ „Erfolge wie bei der Entsende-Richtlinie, dem Unternehmensrecht oder mit der Säule Sozialer Rechte, konnten wir nur erreichen, weil wir starke BündnispartnerInnen im Parlament haben.“ Sophia Reisecker, Leiterin der Abteilung Europa, Konzerne, Internationales in der GPA-djp Soziale Rechte müssen Vorrang haben Die EU-Verträge bevorzugen derzeit klar die wirtschaftlichen Binnenmarktfreiheiten. ArbeitnehmerInnenrechte, Kollektivverträge und Sozialschutz werden nachrangig behandelt. Der ÖGB fordert, dass bei der nächsten Öffnung der Verträge ein soziales Fortschrittsprotokoll in ihnen verankert werden soll: Damit würden soziale Rechte Vorrang vor den Binnenmarktfreiheiten haben. „Wir GewerkschafterInnen in Brüssel arbeiten unermüdlich für große und kleine Erfolge. Das müssen wir auch, denn faktisch stehen ca. 800 ArbeitnehmervertreterInnen über 25.000 WirtschaftslobbyistInnen gegenüber. Erfolge wie bei der Entsende-Richtlinie, dem Unternehmensrecht oder mit der Säule Sozialer Rechte, konnten wir nur erreichen, weil wir starke BündnispartnerInnen im Parlament haben“, meint Sophia Reisecker. „Die werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode brauchen. Als GPA-djp wissen wir, dass wir auf europäischer Ebene sozialen Fortschritt und Regulierungen brauchen, um den aktuellen Herausforderungen begegnen zu können – Stichwort Digitalisierung, Lohn- und Sozialdumping, Outsourcing oder Steuerflucht.“ Fahrplan für ein soziales Europa Die soziale Schieflage in Europa muss an ihren Wurzeln bekämpft werden: Die EU muss Rahmenbedingungen schaffen, dass die nationalen Sozialpartner flächendeckend Branchenkollektivverträge verhandeln können. Es braucht aber gleichzeitig mehr Instrumente, um Lohn- und Sozialdumping effektiv zu bekämpfen, u. a. muss die neu geschaffene Europäische Arbeitsbehörde gestärkt werden. „Mitbestimmung und Demokratie sind zweifelsohne Schlüsselfaktoren. Bei Digitalisierungs- oder Restrukturierungsprozessen müssen ArbeitnehmerInnen eingebunden werden. Wir sehen leider regelmäßig, dass bereits bestehende Rechte von Konzernen nicht eingehalten werden“, beschreibt Sophia Reisecker. „Deswegen müssen wir auf europäischer Ebene Sanktionsmechanismen verankern, wenn Unternehmen bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten die Mitspracherechte der Belegschaft verletzen.“ Gerechte Besteuerung Die große Gerechtigkeitsfrage ist allerdings die Steuerfrage. Geschätzt 825 Milliarden Euro entgehen der EU jährlich an Einnahmen durch Steuerbetrug von Konzernen, weil diese ihren Anteil nicht bezahlen. „Dieses Geld fehlt in unseren Schulen, Bahnhöfen und Krankenhäusern. Die Finanzminister ignorieren die enormen Ausmaße des Problems. Auf die konkreten Lösungsvorschläge des EU-Parlaments reagieren sie entweder zu langsam, zu wenig umfangreich oder gleich gar nicht. Es muss endlich die Einstimmigkeit im Rat weg“, kritisiert Evelyn Regner, die sich stark im Steuer-Sonderausschuss des EU-Parlaments engagiert hat. „Essenziell ist die Besteuerung der digitalen Konzerne – Gewinne müssen dort bezahlt werden, wo sie erwirtschaftet werden. Außerdem brauchen wir einheitliche Mindestsätze für die Körperschaftssteuer, um Steuerdumping innerhalb der EU zu bekämpfen. Für all das ist aber vor allem Transparenz wichtig: Unternehmen müssen der Öffentlichkeit berichten, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften und wo sie ihre Steuern zahlen – oder eben nicht zahlen.“ Quelle: GPAdjp Veröffentlicht unter KV Verhandlungen | Schreibe einen Kommentar INFORMATIONEN ZUM KARFREITAG Veröffentlicht am 28. Februar 2019 von BR Redaktion Antworten Welche Konsequenzen hat der Regierungsbeschluss für die Arbeitnehmer? Vor wenigen Wochen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil festgestellt, dass die österreichische Regelung zum Karfreitag, wonach dieser Tag nur für die Angehörigen bestimmter Religionsgruppen (z.B. Evangelischer Kirchen) ein bezahlter Feiertag ist, diskriminierend sei. Es wäre die Folge dieses Urteils gewesen, dass der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen ein Feiertag wird. Um dies zu verhindern, hat die Bundesregierung nun per gesetzlichem Eingriff den Karfreitag als Feiertag gestrichen, nachdem zunächst noch eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Lösung angekündigt wurde. Nicht einmal die Idee eines „halben Feiertages“, der um 14:00 Uhr beginnen sollte, wurde umgesetzt. Mit den Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen wurde nie das Gespräch gesucht. Stattdessen wird die für die Wirtschaft günstigste Lösung gewählt, indem in die Rechte der ArbeitnehmerInnen eingegriffen wird. Urlaubstag verbrauchen statt Feiertag Der Karfreitag ist nun für sämtliche Beschäftigte, unabhängig vom Religionsbekenntnis, kein Feiertag mehr. Stattdessen kann an einem Tag freier Wahl (zB Karfreitag) individuell ein Urlaubstag verbraucht werden. Dieser ist aus dem bestehenden Urlaubsanspruch zu bestreiten. Die Lage dieses Urlaubstages soll von den ArbeitnehmerInnen frei gewählt werden können, allerdings mit einer langen Vorankündigungsfrist von drei Monaten. In Hinblick auf den nahenden Karfreitag (19.4.2019) gilt diese Frist in den ersten drei Monaten ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht; in diesem Zeitraum ist die Wahl frühestmöglich, spätestens aber zwei Wochen vor dem Wunschtermin bekannt zu geben. Die Regelung der Bundesregierung bedeutet also nichts anderes, als dass Menschen, die künftig am Karfreitag frei haben wollen, „auf eigene Kosten“ einen Urlaubstag nehmen müssen. Gesetzlicher Eingriff in Kollektivvertrag Nachdem es einen Generalkollektivvertrag zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer gibt, der einen freien Karfreitag bestimmter Religionsgruppen vorsieht, plant die Regierung nun auch in den bestehenden Generalkollektivvertrag einzugreifen. Dieser verliert bezüglich des Karfreitags seine Wirkung. Das ist ein bedenklicher und rechtlich fragwürdiger Eingriff in die Tarifautonomie der Gewerkschaften und bildet einen beispiellosen Tabubruch auf Kosten der arbeitenden Menschen. Es wurde den Sozialpartnern die Möglichkeit genommen, selbstständig eine faire Lösung zu vereinbaren. Dieser Eingriff ist ein Bruch der Europäischen Menschenrechtskonvention und kann so nicht akzeptiert werden. Unsicherheiten Diese geplante Regelung bringt eine Reihe von weiteren juristischen Unsicherheiten mit sich, weil Feiertags- und Urlaubsregelungen vermischt werden. Sobald die Gesetzesänderung beschlossen und wirksam ist, wird die GPA-djp in Abstimmung mit den anderen Gewerkschaften die neue Regelung im Detail juristisch analysieren und die weitere Vorgangsweise klären. Wir werden dazu wieder informieren. Die faire Lösung wäre der Karfreitag für alle In Österreich sind die Arbeitszeiten viel länger als in den meisten EU-Staaten. Auf das Jahr bezogen arbeiten wir eine Woche länger als unsere KollegInnen in der Eurozone. Die Normalarbeitszeit liegt in Österreich pro Jahr 39 Stunden über dem Schnitt der Euroländer. Und da sind alle Feiertage und Urlaubstage schon mitgerechnet. Viel kürzer arbeiten die KollegInnen in Dänemark, Schweden und Finnland. Ein freier Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen wäre daher die fairste und sinnvollste Lösung. Wir werden uns weiter dafür einsetzen. Quelle:Gpa-djp Veröffentlicht unter KV Verhandlungen | Schreibe einen Kommentar EUGH URTEIL 22.01.2019 KARFREITAG-URTEIL Veröffentlicht am 13. Februar 2019 von BR Redaktion Antworten EUGH 22.01.2019, C-193/17 (CRESCO INVESTIGATION GMBH/MARKUS ACHATZI) Das Arbeitsruhegesetz (ARG) regelt in § 7 Abs 2 die für alle in Österreich beschäftigten Arbeitnehmer/innen geltenden Feiertage. An einem solchen gesetzlichen Feiertag besteht Anspruch auf eine 24-stündige Ruhezeit und Entgelt. In § 7 Abs 3 ARG wird außerdem geregelt: „Für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ist auch der Karfreitag ein Feiertag.“ Wer an einem Feiertag arbeitet, hat gemäß § 9 Abs 5 AZG zusätzlich zum Entgelt Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt (Feiertagsentgelt). Zum Sachverhalt: Markus Achatzi arbeitet für die Cresco Investigation GmbH, eine Detektei. Da der Karfreitag in Österreich nur für Angehörige der evangelischen Kirchen des Augsburger und des Helvetischen Glaubensbekenntnisses, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein bezahlter Feiertag ist, fühlte er sich als Nichtangehöriger dieser Kirchen diskriminiert. Er war der Ansicht, ihm stünde für die am Karfreitag, den 3.4.2015, geleistete Arbeit Feiertagsentgelt zu. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vereinbarkeit der in Rede stehenden österreichischen Regelung im Arbeitsruhegesetz mit dem unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Religion befragt (Vorabentscheidungsersuchen). Der EuGH ist diesem Ersuchen nachgekommen, der OGH wird sein Urteil nun auf Basis des gegenständlichen EuGH-Erkenntnisses fällen müssen. Was sagt der EuGH: Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich alleine für diejenigen Arbeitnehmer/innen, die bestimmten Kirchen angehören, stellt eine unionsrechtlich verbotene unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion dar. Solange Österreich seine Rechtsvorschriften nicht zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung geändert hat, ist ein privater Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, auch seinen anderen Arbeitnehmer/inne/n einen bezahlten Feiertag am Karfreitag zu gewähren. Diese Voraussetzungen sind: Die Arbeitnehmer/innen müssen vor dem jeweiligen Karfreitag mit dem Anliegen an den Arbeitgeber herantreten, an diesem Tag nicht arbeiten zu müssen (bezahlter Feiertag) bzw für den Fall, dass der Arbeitgeber dies abschlägig beantwortet, Anspruch auf Feiertagsentgelt zu haben. Die ins Treffen geführten Rechtfertigungsgründe für die Ungleichbehandlung wurden vom EuGH verneint. Rechtfertigung Nr. 1: Die Ungleichbehandlung wäre eine notwendige Maßnahme zur Wahrung der Rechte und Freiheiten anderer. Der EuGH: Die in Rede stehende Regelung ist zum Schutz der Religionsfreiheit nicht notwendig. In Österreich gewährleistet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers die Religionsausübung der Beschäftigten. Diese können ggf das Recht erhalten, sich für die Dauer, die zur Befolgung bestimmter religiöser Riten notwendig ist, von ihrer Arbeit zu entfernen. Aber eben nur für diese Dauer – ein Feiertag geht darüber hinaus, zumal Arbeitnehmer/innen ihn nicht einmal zur Religionsausübung nutzen müssen. Rechtfertigung Nr. 2: Die in Rede stehende Regelung enthielte spezifische Maßnahmen, mit denen eine Benachteiligung wegen der Religion unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausgeglichen würde. Der EuGH: Das ist nicht der Fall. Die Regelung geht weit über das hinaus, was zum Ausgleich einer solchen mutmaßlichen Benachteiligung notwendig ist. Die Arbeitnehmer/innen, die einer der fraglichen Kirchen angehören, erhalten am Karfreitag eine Ruhezeit von 24 Stunden, während sich Arbeitnehmer/innen anderer Religionen, deren hohe Feiertage nicht mit den allgemeinen Feiertagen in Österreich zusammenfallen, grundsätzlich nur mit der im Rahmen der Fürsorgepflicht erteilten Zustimmung ihres Arbeitgebers von der Arbeit entfernen dürfen, um die zu diesen Feiertagen gehörenden religiösen Riten zu befolgen. Das ist eine unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Situationen. Die einen haben (pauschal) einen freien Tag und müssen die Religionsausübung an diesem Tag nicht nachweisen, die anderen bekommen nur für die Dauer der religiösen Riten frei und müssen die Religionsausübung während dieser Zeit nachweisen. Was bedeutet das für den kommenden Karfreitag (19.04.2019)? Sofern die Regierung das Arbeitsruhegesetz nicht rechtzeitig ändert, haben alle Arbeitnehmer/innen Anspruch auf einen Feiertag am 19.04.2019 bzw auf Feiertagsentgelt, sollten sie an diesem Tag arbeiten müssen. Sie müssen dies allerdings beim Arbeitgeber einfordern. Tun sie das persönlich, sollten sie es nicht vor Ende März 2019 tun. Warum? – Weil es ab diesem Zeitpunkt kaum noch möglich wäre, eine gesetzliche Neuregelung bis zum 19.04.2019 zustande zu bringen. Selbstverständlich kann auch der Betriebsrat tätig werden und namens der gesamten Belegschaft den Karfreitag als Feiertag einfordern. Er sollte zu diesem Zweck von der Belegschaft dazu ermächtigt werden (Unterschriftenliste). Wir haben einen Musterbrief erarbeitet, den wir gerne zur Verfügung stellen. Was bedeutet das Urteil für gleiche/ähnliche Regelungen im (General)Kollektivvertrag? Zu arbeitsfreien Tagen am Karfreitag, Jom Kippur (jüdischer Versöhnungstag), etc. ist zu sagen, dass auch solche Sonderregelungen für Angehörige bestimmter Glaubensgemeinschaften als unmittelbar diskriminierend wegen der Religion anzusehen sind. Auch die Kollektivvertrags-Partner sind an EU-Recht – also auch an das EU-Gleichbehandlungsrecht – gebunden. Quelle: GPA-djp Veröffentlicht unter KV Verhandlungen | Schreibe einen Kommentar EINIGUNG BEI DEN KV VERHANDLUNGEN 2018 Veröffentlicht am 12. Dezember 2018 von BR Redaktion Antworten Liebe KollegInnen, wir haben uns geeinigt. Das Ergebnis lautet wie folgt: * Wir haben ab 2019 27 bzw. 32 Urlaubstage pro Jahr = 1 Urlaubstag mehr 1. Die Mindestgehälter werden um 2,6 % erhöht. 2. Die Ist-Gehälter werden um 2,5 % maximal aber um 125,– erhöht. 3. Die KV Zulagen werden mit 01.01.2019 um 2,6 % erhöht. 4. Die Lehrlingsentschädigungen wurden überproportional erhöht 1. Lehrjahr 610,– (+11,31 %); 2. Lehrjahr 770,– (+ 3,51 %); 3. Lehrjahr 970,– (+ 3,44 %); 4. Lehrjahr 1.300,– (+ 3,29 %) 5. Erstmals Verbesserung der Anrechnungsbestimmungen von Eltern- und Hospizkarenzen 1. Anrechnung Karenzzeiten 6. Teil § 18 NEU: „Innerhalb des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommene Karenzen (Karenzurlaub) im Sinn des MSchG bzw. VKG sowie Hospizkarenzen (§§ 14a und 14b AVRAG), die nach dem 31.12.2018 beginnen, werden ab dem 1.1.2019 im Ausmaß von insgesamt höchstens 22 Monaten auf die Berechnung des Urlaubsausmaßes, der Kündigungsfristen sowie der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) angerechnet. Ergänzung nach 2. Teil, § 1 Abs 9 (Abs. 10 NEU): „(10) Innerhalb des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommene Karenzen (Karenzurlaub) im Sinn des MSchG bzw. VKG sowie Hospizkarenzen (§§ 14a und 14b AVRAG), die nach dem 31.12.2018 beginnen, sind hinsichtlich der Vorrückung bis zum Höchstausmaß von insgesamt 22 Monaten anzurechnen. Diese Bestimmung tritt mit 1.1.2019 in Kraft. Karenzzeiten, die bereits vor dem 1.1.2019 im laufenden Arbeitsverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des Höchstausmaßes von 22 Monaten zu berücksichtigen und stehen daher nicht zusätzlich zu. Grüße Johannes Hofmeister & das Telekom Verhandlungsteam Veröffentlicht unter KV Verhandlungen | Schreibe einen Kommentar 12-STUNDEN-AKTION GEGEN 12-STUNDEN-TAG – BITTE UM UNTERSTÜTZUNG! Veröffentlicht am 10. Oktober 2018 von BR Redaktion Antworten Liebe Kollegin, Lieber Kollege! Wir bleiben dabei: Das neue Arbeitszeitgesetz ist ein schlechtes Gesetz. Ein Diktat zugunsten der Arbeitgeber, ohne Verbesserung für ArbeitnehmerInnen. Die Entscheidung über die Freizeit der arbeitenden Menschen liegt in den Händen der Unternehmen. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden vom 12-Stunden-Tag betroffen sein. Deswegen halten wir den Protest weiter aufrecht. Bitte unterstützt uns und kommt zum Haus der Industrie! Dorthin, wo die BestellerInnen des Arbeitszeitverschlechterungsgesetzes sitzen! Die ÖGB Protestaktion findet von 09:00 – 21:00 Uhr und somit 12 Stunden statt! Wir als GPA-djp werden 2 Stunden davon abdecken. In dieser Zeit bitten wir besonders um deine Teilnahme. Datum: Freitag, 12. Oktober 2018 Dauer: 13:00 – 15:00 Uhr Ort: Haus der Industrie – Industriellenvereinigung, Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien Wir brauchen deine Unterstützung und die deiner KollegInnen. Bitte komm vorbei! Um Rückmeldung an Koll. Katharina Pirkfellner unter katharina.pirkfellner@gpa-djp.at wird gebeten. Mario Ferrari Franz Georg Brantner Geschäftsführer GPA-djp Wien Vorsitzender GPA-djp Wien Veröffentlicht unter KV Verhandlungen | Schreibe einen Kommentar KAHLSCHLAG BEIM ARBEITSMARKT-BUDGET Veröffentlicht am 7. September 2018 von BR Redaktion Antworten Liebe Kollegen wie ihr der beiliegenden Einladung zur Demo am 14.09.2018, um 15.30 Uhr, vor dem Sozialministerium in Wien, entnehmen könnt, plant das Sozialministerium eine drastische Kürzung der Fördermittel für das AMS. Das hat Auswirkungen auf Qualifizierungsmaßnahmen, Deutschkurse, erfolgreiche Programme des AMS und bewirkt auch, dass die Dienstverhältnisse von TrainerInnen in Ausbildungseinrichtungen beendet werden müssen. Zeigen wir Solidarität und unterstützen die Beschäftigten in diesem wichtigen Bereich. Nur gemeinsam sind wir stark! Deine Branchen Betriebsräte Veröffentlicht unter KV Verhandlungen | Schreibe einen Kommentar BEITRAGS-NAVIGATION ← Ältere Beiträge Suchen NEUESTE BEITRÄGE * Kollektivvertragsabschluss 2020 * Forderungen für die KV-Verhandlungen der alternativen Anbieter in der Telekombranche 2019 * Warum braucht es überhaupt Kollektivverträge * Es ist immer wieder interessant wie unsere VertreterInnen in Brüssel abstimmen * Ja zu Europa, aber einem anderen Europa! NEUESTE KOMMENTARE * Valentin bei KV Abschluss 2017 für 2018 * Markus bei BetriebsrätInnen beschlossen die weitere Vorgangsweise bei den KV-Verhandlungen – BetriebsrätInnenkonferenz der alternativen Anbieter in der Telekombranche am 03.11.2016 * Markus bei BetriebsrätInnen beschlossen die weitere Vorgangsweise bei den KV-Verhandlungen – BetriebsrätInnenkonferenz der alternativen Anbieter in der Telekombranche am 03.11.2016 * thomas kreiml bei BetriebsrätInnen beschlossen die weitere Vorgangsweise bei den KV-Verhandlungen – BetriebsrätInnenkonferenz der alternativen Anbieter in der Telekombranche am 03.11.2016 * anonymous bei BetriebsrätInnen beschlossen die weitere Vorgangsweise bei den KV-Verhandlungen – BetriebsrätInnenkonferenz der alternativen Anbieter in der Telekombranche am 03.11.2016 KATEGORIEN * Allgemeine Themen * Infos der GPA-djp / AK * KV Verhandlungen ARCHIVE * Dezember 2019 * Oktober 2019 * Mai 2019 * Februar 2019 * Dezember 2018 * November 2018 * Oktober 2018 * September 2018 * Juli 2018 * Juni 2018 * Mai 2018 * April 2018 * März 2018 * Dezember 2017 * November 2017 * Oktober 2017 * September 2017 * Juli 2017 * Mai 2017 * April 2017 * März 2017 * Februar 2017 * Januar 2017 * Dezember 2016 * November 2016 * Oktober 2016 EMAIL – NEWSLETTER Abonnieren Sie Kommentare für Telekom Branchenblog per E-Mail NEUESTE BEITRÄGE * Kollektivvertragsabschluss 2020 * Forderungen für die KV-Verhandlungen der alternativen Anbieter in der Telekombranche 2019 * Warum braucht es überhaupt Kollektivverträge * Es ist immer wieder interessant wie unsere VertreterInnen in Brüssel abstimmen * Ja zu Europa, aber einem anderen Europa! Stolz präsentiert von WordPress