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KOLLEKTIVVERTRAGSABSCHLUSS 2020

Veröffentlicht am 3. Dezember 2019 von BR Redaktion
Antworten

Werte Kollegin! Werter Kollege!


Wir konnten uns mit den Arbeitgebern auf einen Abschluss für das Jahr 2020
einigen. Besten Dank für eure Unterstützung.

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FORDERUNGEN FÜR DIE KV-VERHANDLUNGEN DER ALTERNATIVEN ANBIETER IN DER
TELEKOMBRANCHE 2019

Veröffentlicht am 22. Oktober 2019 von BR Redaktion
Antworten

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

anbei der Forderungskatalog der heute an die Arbeitgebervertreter überreicht
wurde. Weitere Informationen folgen zeitnahe.


GEHALTSRECHTLICHER TEIL:

1.Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 3,5 %
2.Erhöhung der IST-Gehälter um 3,5 %
3.Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um mindestens 3,5 %
4.Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen für Lehrlinge mit Matura um 15% pro
Lehrjahr
5.Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um mindestens 3,5 %
6.IST-Erhöhung kann in Freizeittage umgewandelt werden

Rahmenrechtlicher Teil:

1. Drei zusätzliche Tage Freizeit, wenn die Pflegefreistellung schon verbraucht
ist
2. Dauer der Nachtarbeit: 21.00 bis 6.00 Uhr
3. Schrittweise Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 38,5 Stunden
4. Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
5. Erhöhung des Tag- und Nachtgeldes
6. Zeiten von vorbereitenden Kursen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung im
Ausmaß vier Stunden pro Woche der Arbeitszeit sind anzurechnen. In kursfreien
Zeiten werden die vier Stunden pro Woche einem Zeitguthaben gutgeschrieben,
welches beliebig verteilt für die vorbereitenden Kurse verwendet werden kann.
7. Jubiläumsurlaub mit 25, 30, 35, 40 und 45 Jahre.

Eure Branche Betriebsräte

Veröffentlicht unter KV Verhandlungen | Schreibe einen Kommentar


WARUM BRAUCHT ES ÜBERHAUPT KOLLEKTIVVERTRÄGE

Veröffentlicht am 10. Oktober 2019 von BR Redaktion
Antworten

Werte Kollegen,

habt ich euch schon 1x die Frage gestellt warum wir überhaupt Kollektivverträge
benötigen?

Kollektivverträge verhelfen ArbeitnehmerInnen zu vielen Rechten und Ansprüchen,
die nicht in Gesetzen geregelt sind. Wichtige Beispiele dafür sind
Mindestgehälter bzw. -löhne oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, diese sind nur
in Kollektivverträgen festgelegt. Häufig enthalten Kollektivverträge außerdem
für ArbeitnehmerInnen noch weitaus günstigere Regelungen als die jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen. Regelmäßige Einkommenserhöhungen für
ArbeitnehmerInnen In Österreich gibt es keine gesetzlichen Lohn- bzw.
Gehaltserhöhungen, d. h. nur aufgrund von Kollektivverträgen gibt es regelmäßig
höhere Löhne und Gehälter für ArbeitnehmerInnen. Jedes Jahr erreichen die
Gewerkschaften hier Einkommenserhöhungen in Verhandlungen mit der
ArbeitgeberInnenseite. Faire Arbeitsbedingungen durch Kollektivverträge
Kollektivverträge sorgen auch für faire Arbeitsbedingungen. In
Kollektivverträgen enthalten sind z. B. Sonderregelungen für verschiedene
Berufsgruppen wie Schutzbestimmungen bei Kündigungen. Die Gewerkschaften
verhandeln für jede Branche unter anderem die Arbeitsbedingungen hinsichtlich
Arbeitszeit. Das Gesetz gibt hier nur den Rahmen vor. Kollektivverträge regeln
außerdem die Zuschläge für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden oder
Mehrarbeit. Auch Freizeitansprüche der ArbeitnehmerInnen (z. B. bei Übersiedlung
oder Hochzeit), die Bezahlung von Zulagen und Prämien, Reisegebühren oder
Taggelder und vieles mehr werden durch die Kollektivverträge erzielt.
Kollektivverträge gelten in Österreich für alle ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie
nicht Gewerkschaftsmitglieder sind (sogenannte „Außenseiterwirkung“). Trotzdem
ist es überaus wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Je mehr
Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre
Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die
ArbeitnehmerInnen.

98 % aller ArbeitnehmerInnen in Österreich durch Kollektivverträge abgesichert.

In Österreich gibt es über 800 Kollektivverträge. Jährlich verhandeln die
Gewerkschaften über 450 Kollektivverträge. Eine aktuelle Studie der OECD
(Organisation for Economic Cooperation and Development) zur Tarifbindung von
ArbeitnehmerInnen bescheinigt Österreich eine hervorragende Spitzenposition im
internationalen Vergleich. Fast alle österreichischen ArbeitnehmerInnen (ca. 98
%) sind durch Kollektivverträge geschützt, die Mindeststandards und rechtliche
Sicherheit in den Arbeitsverhältnissen garantieren. Im Vergleich dazu sind z. B.
nur 62 Prozent der deutschen und überhaupt lediglich 14 Prozent der
ArbeitnehmerInnen in den USA durch Kollektivverträge abgesichert.

Unsere Kollektivvertragsverhandlungen starten am 21 Oktober mit der Übergabe
unserer Forderungen. Das Forderungspaket werden wir nächste Woche hier im
Betriebsratsblog vorstellen.

Quelle: www.Kollektivvertrag.at / ÖGB

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ES IST IMMER WIEDER INTERESSANT WIE UNSERE VERTRETERINNEN IN BRÜSSEL ABSTIMMEN

Veröffentlicht am 27. Mai 2019 von BR Redaktion
Antworten

Werte Kollegen, anbei ein sehr interessanter Link. Hier könnt ihr euch bezüglich
des Abstimmungsverhalten der EU Vertreter informieren.( siehe Grafik am
Seitenende)
https://oegfe.at/2019/05/abstimmungsverhalten-ep/?utm_medium=email&utm_campaign=GfE%20Policy%20Brief%20Das%20Abstimmungsverhalten%20der%20sterreichischen%20Abgeordneten%20zum%20Europischen%20Parlament&utm_content=GfE%20Policy%20Brief%20Das%20Abstimmungsverhalten%20der%20sterreichischen%20Abgeordneten%20zum%20Europischen%20Parlament+CID_3ab5c035580404f787110136ddabcfea&utm_source=&utm_term=Das%20Abstimmungsverhalten%20der%20sterreichischen%20Abgeordneten%20zum%20Europischen%20Parlament

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JA ZU EUROPA, ABER EINEM ANDEREN EUROPA!

Veröffentlicht am 22. Mai 2019 von BR Redaktion
Antworten

Am 26. Mai wird das EU-Parlament gewählt. Das Wahlergebnis entscheidet, für wen
die Europäische Union in den nächsten fünf Jahren Politik machen wird. Werden
die Interessen von großen Konzernen weiterhin im Fokus sein? Oder wird endlich
das Wohlstandsversprechen, das den 513 Millionen EU-BürgerInnen gegeben wurde,
eingelöst? Wie notwendig die Stärkung der sozialen Dimension der EU ist, zeigt
derzeit der Brexit: Zu lange haben die Menschen zu wenig von der EU gespürt, die
neoliberale Austeritäts- und Sparpolitik hat soziale Ungleichheit verschärft,
prekäre Beschäftigung normalisiert und Arbeitslosigkeit und Armut geschaffen.
Auf diesem Nährboden konnten EU-skeptische, populistische und
(neo-)nationalistische Ideologien gedeihen. Übrig bleiben in Großbritannien
derzeit nur politisches Chaos, stagnierendes Wirtschaftswachstum, soziale und
persönliche Unsicherheit. „Die EU ist derzeit in keiner leichten Lage“,
analysiert Sophia Reisecker, Leiterin der Abteilung Europa, Konzerne,
Internationales in der GPA-djp. „Politisch steht auf der einen Seite das Europa
der Grenzzäune, der Abschottung, der Einschränkung von Demokratie und
Medienfreiheit – Orbán, Kaczynski & Co. Auf der anderen Seite streben Macron,
Rutte und andere ein Europa der Eliten, der Liberalisierung des Binnenmarkts und
der Deregulierung an. Dazwischen werden die ArbeitnehmerInnen vergessen oder gar
zerrieben. Umso wichtiger ist es, diese Kräfte im Europäischen Parlament zu
stärken, die sich für soziale Rechte einsetzen!“ Die Europäische Union
beeinflusst unser Leben stärker als man oft denkt. Gut 70 Prozent der
österreichischen Gesetze haben ihren Ursprung auf europäischer Ebene. Sie
betreffen etwa Standards für Umweltschutz, die Förderung von Gleichbehandlung
oder Rechte von VerbraucherInnen. Darüber hinaus ist der gemeinsame
Wirtschaftsraum insbesondere für die österreichische Industrie unerlässlich
geworden. Auf sozialen Errungenschaften aufbauen Seit 2017 gibt es die
Europäische Säule Sozialer Rechte, die sich damit befasst, wie die EU in Zukunft
effizienter auf Herausforderungen bei Beschäftigung und Sozialem reagieren kann.
Sie besteht aus 20 – rechtlich unverbindlichen – Prinzipien, etwa zu aktiver
Arbeitsmarktpolitik, Geschlechterchancengleichheit, fairen Löhnen,
Mitbestimmungsrechten von Beschäftigten oder Gesundheitsvorsorge. „Von einer
schwachen EU profitieren nur die ganz Großen, die es sich ohnehin richten
können.“ Evelyn Regner, EU-Parlamentarierin „Es ist dringend notwendig, dass wir
das Vertrauen der ArbeitnehmerInnen in die EU stärken. Von einer schwachen EU
profitieren nur die ganz Großen, die es sich ohnehin richten können. Denn Europa
wird sozial sein, oder es wird nicht sein. Die Säule Sozialer Rechte ist nicht
zuletzt auf den politischen Druck von uns GewerkschafterInnen zurückzuführen.
Sie ist zwar nicht rechtsverbindlich, sie muss aber als Kompass für unsere
zukünftige Arbeit gelten. Die nächste EU-Kommission muss mehr Vorschläge für ein
sozialeres Europa liefern“, fordert Evelyn Regner, Mitglied des Europäischen
Parlaments und ehemalige Leiterin des ÖGB-Europabüros in Brüssel. Ein
wahrnehmbarer Erfolg der Säule Sozialer Rechte war die Richtlinie für eine
bessere Work-Life-Balance. Mit ihr soll erreicht werden, dass Männer mehr von
der Pflegearbeit übernehmen und die Möglichkeit bekommen, Zeit mit ihrem Kind zu
verbringen. ArbeitnehmerInnen, die Angehörige pflegen, werden besser
abgesichert. „Ich habe die Verhandlungen zur Work-Life-Balance-Richtlinie im
Europäischen Parlament begleitet, und wir konnten den Kommissionsvorschlag in
vielen Punkten nachbessern“, erzählt Evelyn Regner. „Zum Beispiel konnten wir
den Rechtsanspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub durchsetzen. Es
sind solche konkreten Maßnahmen, die wir in Europa brauchen, um auf
Herausforderungen in der Gesellschaft zu reagieren.“ „Erfolge wie bei der
Entsende-Richtlinie, dem Unternehmensrecht oder mit der Säule Sozialer Rechte,
konnten wir nur erreichen, weil wir starke BündnispartnerInnen im Parlament
haben.“ Sophia Reisecker, Leiterin der Abteilung Europa, Konzerne,
Internationales in der GPA-djp Soziale Rechte müssen Vorrang haben Die
EU-Verträge bevorzugen derzeit klar die wirtschaftlichen Binnenmarktfreiheiten.
ArbeitnehmerInnenrechte, Kollektivverträge und Sozialschutz werden nachrangig
behandelt. Der ÖGB fordert, dass bei der nächsten Öffnung der Verträge ein
soziales Fortschrittsprotokoll in ihnen verankert werden soll: Damit würden
soziale Rechte Vorrang vor den Binnenmarktfreiheiten haben. „Wir
GewerkschafterInnen in Brüssel arbeiten unermüdlich für große und kleine
Erfolge. Das müssen wir auch, denn faktisch stehen ca. 800
ArbeitnehmervertreterInnen über 25.000 WirtschaftslobbyistInnen gegenüber.
Erfolge wie bei der Entsende-Richtlinie, dem Unternehmensrecht oder mit der
Säule Sozialer Rechte, konnten wir nur erreichen, weil wir starke
BündnispartnerInnen im Parlament haben“, meint Sophia Reisecker. „Die werden wir
auch in der nächsten Legislaturperiode brauchen. Als GPA-djp wissen wir, dass
wir auf europäischer Ebene sozialen Fortschritt und Regulierungen brauchen, um
den aktuellen Herausforderungen begegnen zu können – Stichwort Digitalisierung,
Lohn- und Sozialdumping, Outsourcing oder Steuerflucht.“ Fahrplan für ein
soziales Europa Die soziale Schieflage in Europa muss an ihren Wurzeln bekämpft
werden: Die EU muss Rahmenbedingungen schaffen, dass die nationalen
Sozialpartner flächendeckend Branchenkollektivverträge verhandeln können. Es
braucht aber gleichzeitig mehr Instrumente, um Lohn- und Sozialdumping effektiv
zu bekämpfen, u. a. muss die neu geschaffene Europäische Arbeitsbehörde gestärkt
werden. „Mitbestimmung und Demokratie sind zweifelsohne Schlüsselfaktoren. Bei
Digitalisierungs- oder Restrukturierungsprozessen müssen ArbeitnehmerInnen
eingebunden werden. Wir sehen leider regelmäßig, dass bereits bestehende Rechte
von Konzernen nicht eingehalten werden“, beschreibt Sophia Reisecker. „Deswegen
müssen wir auf europäischer Ebene Sanktionsmechanismen verankern, wenn
Unternehmen bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten die Mitspracherechte der
Belegschaft verletzen.“ Gerechte Besteuerung Die große Gerechtigkeitsfrage ist
allerdings die Steuerfrage. Geschätzt 825 Milliarden Euro entgehen der EU
jährlich an Einnahmen durch Steuerbetrug von Konzernen, weil diese ihren Anteil
nicht bezahlen. „Dieses Geld fehlt in unseren Schulen, Bahnhöfen und
Krankenhäusern. Die Finanzminister ignorieren die enormen Ausmaße des Problems.
Auf die konkreten Lösungsvorschläge des EU-Parlaments reagieren sie entweder zu
langsam, zu wenig umfangreich oder gleich gar nicht. Es muss endlich die
Einstimmigkeit im Rat weg“, kritisiert Evelyn Regner, die sich stark im
Steuer-Sonderausschuss des EU-Parlaments engagiert hat. „Essenziell ist die
Besteuerung der digitalen Konzerne – Gewinne müssen dort bezahlt werden, wo sie
erwirtschaftet werden. Außerdem brauchen wir einheitliche Mindestsätze für die
Körperschaftssteuer, um Steuerdumping innerhalb der EU zu bekämpfen. Für all das
ist aber vor allem Transparenz wichtig: Unternehmen müssen der Öffentlichkeit
berichten, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften und wo sie ihre Steuern zahlen –
oder eben nicht zahlen.“

Quelle: GPAdjp

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INFORMATIONEN ZUM KARFREITAG

Veröffentlicht am 28. Februar 2019 von BR Redaktion
Antworten

Welche Konsequenzen hat der Regierungsbeschluss für die Arbeitnehmer?

Vor wenigen Wochen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil
festgestellt, dass die österreichische Regelung zum Karfreitag, wonach dieser
Tag nur für die Angehörigen bestimmter Religionsgruppen (z.B. Evangelischer
Kirchen) ein bezahlter Feiertag ist, diskriminierend sei. Es wäre die Folge
dieses Urteils gewesen, dass der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen ein
Feiertag wird. Um dies zu verhindern, hat die Bundesregierung nun per
gesetzlichem Eingriff den Karfreitag als Feiertag gestrichen, nachdem zunächst
noch eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Lösung angekündigt wurde. Nicht
einmal die Idee eines „halben Feiertages“, der um 14:00 Uhr beginnen sollte,
wurde umgesetzt. Mit den Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen wurde nie
das Gespräch gesucht. Stattdessen wird die für die Wirtschaft günstigste Lösung
gewählt, indem in die Rechte der ArbeitnehmerInnen eingegriffen wird.

Urlaubstag verbrauchen statt Feiertag

Der Karfreitag ist nun für sämtliche Beschäftigte, unabhängig vom
Religionsbekenntnis, kein Feiertag mehr. Stattdessen kann an einem Tag freier
Wahl (zB Karfreitag) individuell ein Urlaubstag verbraucht werden. Dieser ist
aus dem bestehenden Urlaubsanspruch zu bestreiten. Die Lage dieses Urlaubstages
soll von den ArbeitnehmerInnen frei gewählt werden können, allerdings mit einer
langen Vorankündigungsfrist von drei Monaten. In Hinblick auf den nahenden
Karfreitag (19.4.2019) gilt diese Frist in den ersten drei Monaten ab
Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht; in diesem Zeitraum ist die Wahl
frühestmöglich, spätestens aber zwei Wochen vor dem Wunschtermin bekannt zu
geben. Die Regelung der Bundesregierung bedeutet also nichts anderes, als dass
Menschen, die künftig am Karfreitag frei haben wollen, „auf eigene Kosten“ einen
Urlaubstag nehmen müssen.

Gesetzlicher Eingriff in Kollektivvertrag

Nachdem es einen Generalkollektivvertrag zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer
gibt, der einen freien Karfreitag bestimmter Religionsgruppen vorsieht, plant
die Regierung nun auch in den bestehenden Generalkollektivvertrag einzugreifen.
Dieser verliert bezüglich des Karfreitags seine Wirkung. Das ist ein
bedenklicher und rechtlich fragwürdiger Eingriff in die Tarifautonomie der
Gewerkschaften und bildet einen beispiellosen Tabubruch auf Kosten der
arbeitenden Menschen. Es wurde den Sozialpartnern die Möglichkeit genommen,
selbstständig eine faire Lösung zu vereinbaren. Dieser Eingriff ist ein Bruch
der Europäischen Menschenrechtskonvention und kann so nicht akzeptiert werden.

Unsicherheiten

Diese geplante Regelung bringt eine Reihe von weiteren juristischen
Unsicherheiten mit sich, weil Feiertags- und Urlaubsregelungen vermischt werden.
Sobald die Gesetzesänderung beschlossen und wirksam ist, wird die GPA-djp in
Abstimmung mit den anderen Gewerkschaften die neue Regelung im Detail juristisch
analysieren und die weitere Vorgangsweise klären. Wir werden dazu wieder
informieren.

Die faire Lösung wäre der Karfreitag für alle

In Österreich sind die Arbeitszeiten viel länger als in den meisten EU-Staaten.
Auf das Jahr bezogen arbeiten wir eine Woche länger als unsere KollegInnen in
der Eurozone. Die Normalarbeitszeit liegt in Österreich pro Jahr 39 Stunden über
dem Schnitt der Euroländer. Und da sind alle Feiertage und Urlaubstage schon
mitgerechnet. Viel kürzer arbeiten die KollegInnen in Dänemark, Schweden und
Finnland. Ein freier Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen wäre daher die
fairste und sinnvollste Lösung. Wir werden uns weiter dafür einsetzen.

Quelle:Gpa-djp

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EUGH URTEIL 22.01.2019 KARFREITAG-URTEIL

Veröffentlicht am 13. Februar 2019 von BR Redaktion
Antworten


EUGH 22.01.2019, C-193/17 (CRESCO INVESTIGATION GMBH/MARKUS ACHATZI)

Das Arbeitsruhegesetz (ARG) regelt in § 7 Abs 2 die für alle in Österreich
beschäftigten Arbeitnehmer/innen geltenden Feiertage. An einem solchen
gesetzlichen Feiertag besteht Anspruch auf eine 24-stündige Ruhezeit und
Entgelt.
In § 7 Abs 3 ARG wird außerdem geregelt: „Für Angehörige der evangelischen
Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der
Evangelisch-methodistischen Kirche ist auch der Karfreitag ein Feiertag.“

Wer an einem Feiertag arbeitet, hat gemäß § 9 Abs 5 AZG zusätzlich zum Entgelt
Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt
(Feiertagsentgelt).

Zum Sachverhalt: Markus Achatzi arbeitet für die Cresco Investigation GmbH, eine
Detektei. Da der Karfreitag in Österreich nur für Angehörige der evangelischen
Kirchen des Augsburger und des Helvetischen Glaubensbekenntnisses, der
Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein bezahlter
Feiertag ist, fühlte er sich als Nichtangehöriger dieser Kirchen diskriminiert.
Er war der Ansicht, ihm stünde für die am Karfreitag, den 3.4.2015, geleistete
Arbeit Feiertagsentgelt zu.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur
Vereinbarkeit der in Rede stehenden österreichischen Regelung im
Arbeitsruhegesetz mit dem unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung aus
Gründen der Religion befragt (Vorabentscheidungsersuchen).

Der EuGH ist diesem Ersuchen nachgekommen, der OGH wird sein Urteil nun auf
Basis des gegenständlichen EuGH-Erkenntnisses fällen müssen. 

Was sagt der EuGH:

Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich alleine für
diejenigen Arbeitnehmer/innen, die bestimmten Kirchen angehören, stellt eine
unionsrechtlich verbotene unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion dar.

Solange Österreich seine Rechtsvorschriften nicht zur Wiederherstellung der
Gleichbehandlung geändert hat, ist ein privater Arbeitgeber unter bestimmten
Voraussetzungen verpflichtet, auch seinen anderen Arbeitnehmer/inne/n einen
bezahlten Feiertag am Karfreitag zu gewähren.

Diese Voraussetzungen sind: Die Arbeitnehmer/innen müssen vor dem jeweiligen
Karfreitag mit dem Anliegen an den Arbeitgeber herantreten, an diesem Tag nicht
arbeiten zu müssen (bezahlter Feiertag) bzw für den Fall, dass der Arbeitgeber
dies abschlägig beantwortet, Anspruch auf Feiertagsentgelt zu haben.

Die ins Treffen geführten Rechtfertigungsgründe für die Ungleichbehandlung
wurden vom EuGH verneint.

Rechtfertigung Nr. 1: Die Ungleichbehandlung wäre eine notwendige Maßnahme zur
Wahrung der Rechte und Freiheiten anderer.
Der EuGH: Die in Rede stehende Regelung ist zum Schutz der Religionsfreiheit
nicht notwendig. In Österreich gewährleistet die Fürsorgepflicht des
Arbeitgebers die Religionsausübung der Beschäftigten. Diese können ggf das Recht
erhalten, sich für die Dauer, die zur Befolgung bestimmter religiöser Riten
notwendig ist, von ihrer Arbeit zu entfernen. Aber eben nur für diese Dauer –
ein Feiertag geht darüber hinaus, zumal Arbeitnehmer/innen ihn nicht einmal zur
Religionsausübung nutzen müssen.

Rechtfertigung Nr. 2: Die in Rede stehende Regelung enthielte spezifische
Maßnahmen, mit denen eine Benachteiligung wegen der Religion unter Beachtung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausgeglichen würde.
Der EuGH: Das ist nicht der Fall. Die Regelung geht weit über das hinaus, was
zum Ausgleich einer solchen mutmaßlichen Benachteiligung notwendig ist. Die
Arbeitnehmer/innen, die einer der fraglichen Kirchen angehören, erhalten am
Karfreitag eine Ruhezeit von 24 Stunden, während sich Arbeitnehmer/innen anderer
Religionen, deren hohe Feiertage nicht mit den allgemeinen Feiertagen in
Österreich zusammenfallen, grundsätzlich nur mit der im Rahmen der
Fürsorgepflicht erteilten Zustimmung ihres Arbeitgebers von der Arbeit entfernen
dürfen, um die zu diesen Feiertagen gehörenden religiösen Riten zu befolgen. Das
ist eine unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Situationen. Die einen haben
(pauschal) einen freien Tag und müssen die Religionsausübung an diesem Tag nicht
nachweisen, die anderen bekommen nur für die Dauer der religiösen Riten frei und
müssen die Religionsausübung während dieser Zeit nachweisen. 

Was bedeutet das für den kommenden Karfreitag (19.04.2019)?

Sofern die Regierung das Arbeitsruhegesetz nicht rechtzeitig ändert, haben alle
Arbeitnehmer/innen Anspruch auf einen Feiertag am 19.04.2019 bzw auf
Feiertagsentgelt, sollten sie an diesem Tag arbeiten müssen. Sie müssen dies
allerdings beim Arbeitgeber einfordern.
Tun sie das persönlich, sollten sie es nicht vor Ende März 2019 tun.
Warum? – Weil es ab diesem Zeitpunkt kaum noch möglich wäre, eine gesetzliche
Neuregelung bis zum 19.04.2019 zustande zu bringen. 

Selbstverständlich kann auch der Betriebsrat tätig werden und namens der
gesamten Belegschaft den Karfreitag als Feiertag einfordern. Er sollte zu diesem
Zweck von der Belegschaft dazu ermächtigt werden (Unterschriftenliste).
Wir haben einen Musterbrief erarbeitet, den wir gerne zur Verfügung stellen.

Was bedeutet das Urteil für gleiche/ähnliche Regelungen im
(General)Kollektivvertrag?

Zu arbeitsfreien Tagen am Karfreitag, Jom Kippur (jüdischer Versöhnungstag),
etc. ist zu sagen, dass auch solche Sonderregelungen für Angehörige bestimmter
Glaubensgemeinschaften als unmittelbar diskriminierend wegen der Religion
anzusehen sind. Auch die Kollektivvertrags-Partner sind an EU-Recht – also auch
an das EU-Gleichbehandlungsrecht – gebunden.

Quelle: GPA-djp

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EINIGUNG BEI DEN KV VERHANDLUNGEN 2018

Veröffentlicht am 12. Dezember 2018 von BR Redaktion
Antworten

Liebe KollegInnen,

wir haben uns geeinigt.

Das Ergebnis lautet wie folgt:

 * Wir haben ab 2019 27 bzw. 32 Urlaubstage pro Jahr = 1 Urlaubstag mehr

 

 1. Die Mindestgehälter werden um 2,6 % erhöht.
 2. Die Ist-Gehälter werden um 2,5 % maximal aber um 125,– erhöht.
 3. Die KV Zulagen werden mit 01.01.2019 um 2,6 % erhöht.
 4. Die Lehrlingsentschädigungen wurden überproportional erhöht 1. Lehrjahr
    610,– (+11,31 %); 2. Lehrjahr 770,– (+ 3,51 %); 3. Lehrjahr 970,– (+ 3,44
    %); 4. Lehrjahr 1.300,– (+ 3,29 %)
 5. Erstmals Verbesserung der Anrechnungsbestimmungen von Eltern- und
    Hospizkarenzen
    1. Anrechnung Karenzzeiten
 6. Teil § 18 NEU:

„Innerhalb des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommene Karenzen
(Karenzurlaub) im Sinn des MSchG bzw. VKG sowie Hospizkarenzen (§§ 14a und 14b
AVRAG), die nach dem 31.12.2018 beginnen, werden ab dem 1.1.2019 im Ausmaß von
insgesamt höchstens 22 Monaten auf die Berechnung des Urlaubsausmaßes, der
Kündigungsfristen sowie der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall)
angerechnet.

Ergänzung nach 2. Teil, § 1 Abs 9 (Abs. 10 NEU):

„(10) Innerhalb des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommene Karenzen
(Karenzurlaub) im Sinn des MSchG bzw. VKG sowie Hospizkarenzen (§§ 14a und 14b
AVRAG), die nach dem 31.12.2018 beginnen, sind hinsichtlich der Vorrückung bis
zum Höchstausmaß von insgesamt 22 Monaten anzurechnen. Diese Bestimmung tritt
mit 1.1.2019 in Kraft. Karenzzeiten, die bereits vor dem 1.1.2019 im laufenden
Arbeitsverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des Höchstausmaßes
von 22 Monaten zu berücksichtigen und stehen daher nicht zusätzlich zu.

Grüße

Johannes Hofmeister & das Telekom Verhandlungsteam

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12-STUNDEN-AKTION GEGEN 12-STUNDEN-TAG – BITTE UM UNTERSTÜTZUNG!

Veröffentlicht am 10. Oktober 2018 von BR Redaktion
Antworten

Liebe Kollegin, Lieber Kollege!

Wir bleiben dabei: Das neue Arbeitszeitgesetz ist ein schlechtes Gesetz. Ein
Diktat zugunsten der Arbeitgeber, ohne Verbesserung für ArbeitnehmerInnen. Die
Entscheidung über die Freizeit der arbeitenden Menschen liegt in den Händen der
Unternehmen.
Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden vom 12-Stunden-Tag
betroffen sein. Deswegen halten wir den Protest weiter aufrecht.

Bitte unterstützt uns und kommt zum Haus der Industrie! Dorthin, wo die
BestellerInnen des Arbeitszeitverschlechterungsgesetzes sitzen!

Die ÖGB Protestaktion findet von 09:00 – 21:00 Uhr und somit 12 Stunden statt!
Wir als GPA-djp werden 2 Stunden davon abdecken. In dieser Zeit bitten wir
besonders um deine Teilnahme.

Datum: Freitag, 12. Oktober 2018
Dauer:  13:00 – 15:00 Uhr
Ort:       Haus der Industrie – Industriellenvereinigung, Schwarzenbergplatz 4,
1030 Wien

Wir brauchen deine Unterstützung und die deiner KollegInnen. Bitte komm vorbei!

Um Rückmeldung an Koll. Katharina Pirkfellner unter
katharina.pirkfellner@gpa-djp.at wird gebeten.

Mario Ferrari                                                    Franz Georg
Brantner
Geschäftsführer GPA-djp Wien                      Vorsitzender GPA-djp  Wien

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KAHLSCHLAG BEIM ARBEITSMARKT-BUDGET

Veröffentlicht am 7. September 2018 von BR Redaktion
Antworten

Liebe Kollegen

wie ihr der beiliegenden Einladung zur Demo am 14.09.2018, um 15.30 Uhr, vor dem
Sozialministerium in Wien, entnehmen könnt, plant das Sozialministerium eine
drastische Kürzung der Fördermittel für das AMS.

Das hat Auswirkungen auf Qualifizierungsmaßnahmen, Deutschkurse, erfolgreiche
Programme des AMS und bewirkt auch, dass die Dienstverhältnisse von TrainerInnen
in Ausbildungseinrichtungen beendet werden müssen.

Zeigen wir Solidarität und unterstützen die Beschäftigten in diesem wichtigen
Bereich.

Nur gemeinsam sind wir stark!

Deine Branchen Betriebsräte



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 * Kollektivvertragsabschluss 2020
 * Forderungen für die KV-Verhandlungen der alternativen Anbieter in der
   Telekombranche 2019
 * Warum braucht es überhaupt Kollektivverträge
 * Es ist immer wieder interessant wie unsere VertreterInnen in Brüssel
   abstimmen
 * Ja zu Europa, aber einem anderen Europa!

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