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Text Content
+49 (0) 23 23 - 39 82 201 info@hinweisradar.de DE EN MENU NAVIGATION Hinweisgeberschutzgesetz Meldestellen im Vergleich So funktioniert HINWEISRADAR Das leistet HINWEISRADAR Das kostet HINWEISRADAR Jetzt Beratung anfordern Impressum Datenschutz +49 (0) 23 23 - 39 82 201 IHRE DIGITALE MELDESTELLE NACH HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ Vertrauen schaffen - Hinweise schützen - Chancen nutzen Vertrauen schaffen Hinweise schützen Chancen nutzen benutzerfreundlich sicher kostengünstig IST IHR UNTERNEHMEN BEREIT FÜR DAS HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ? Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch als Whistleblower-Schutzgesetz bekannt, verpflichtet seit dem 2. Juli 2023 Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden eine Meldestelle für Hinweise bereitzustellen. Es zielt darauf ab, Personen zu schützen die Missstände oder rechtswidriges Verhalten in Organisationen oder Unternehmen aufdecken. Es soll sicherstellen, dass Whistleblower vor Repressalien wie Kündigung, Ausgrenzung oder anderen Formen von Nachteilen bewahrt werden. Das Gesetz unterstützt Transparenz und Redlichkeit, indem es eine sichere Struktur für die Berichterstattung von Regelverstößen bereitstellt und gleichzeitig die Anonymität der Informanten wahrt. Lernen Sie HINWEISRADAR kennen und profitieren Sie jetzt von den vielfältigen Vorteilen einer professionellen, sicheren und zuverlässigen digitalen Hinweis-Meldestelle. Wenden Sie potenziellen Schaden von Ihrem Unternehmen ab, vermeiden Sie mögliche Bußgelder und schaffen Sie gleichzeitig nachhaltiges Vertrauen bei ihrer Belegschaft, Kunden und Lieferanten. Hinweisschutz ist Unternehmensschutz! MELDESTELLEN IM VERGLEICH Sie können eine interne Meldestelle für Hinweise grundsätzlich auf verschiedenen Wegen realisieren, jedoch ist nicht jede Art eine Meldestelle einzurichten dazu geeignet, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Hier finden Sie mögliche Varianten im Vergleich: BRIEFKASTEN FÜR DIE ABGABE VON HINWEISEN Das Einrichten eines Briefkastens als Meldestelle ist in den meisten Fällen schnell und kostengünstig zu realisieren. Diese Form der internen Meldestelle berücksichtigt jedoch nicht die beiden wichtigsten Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, nämlich Datenschutz und Vertraulichkeit. Darüber hinaus kann über einen simplen Briefkasten keine Kommunikation mit dem Hinweisgebenden erfolgen und auch die zwingend vorgeschriebene Bestätigung des Hinweiseingangs kann so nicht zugestellt werden. Daher ist der Briefkasten als Hinweis-Meldestelle nicht empfehlenswert. E-MAIL-POSTFACH FÜR HINWEISE Auch ein spezielles E-Mail-Postfach für Hinweis-Meldungen ist ohne großen Aufwand einzurichten. Jedoch verhält es sich damit ähnlich wie mit dem Briefkasten. Zum einen ist die Sicherheit der Übertragung nur schwer zu gewährleisten, da der Hinweisgeber möglicherweise einen ausländischen Email-Provider nutzt, der nicht die vorgegebenen Datenschutzrichtlinien erfüllt. Zum anderen kann eine möglicherweise vom Hinweisgeber gewünschte Anonymität bei der Einreichung eines vertraulichen Hiweises per E-Mail auch nur schwer sicher gestellt werden. Zudem bestehen Aufbewahrungspflichten für alle relevanten Falldaten, was zusätzlichen Aufwand für absolut zuverlässige Datensicherung erzeugt. TELEFON-HOTLINE FÜR MELDUNGEN Eine Telefon-Hotline ist zwar unkompliziert einzurichten und sehr leicht zugänglich, jedoch ist die Anonymität des Hinweisgebenden dadurch kaum sicherzustellen. Dies stellt für viele potenzielle Hinweisgeber eine Hemmschwelle dar, die unter allen Umständen vermieden werden sollte. Auch können auf diesem Wege Sprachbarrieren nur schwer überwunden werden und mögliche Mißverständnisse sind damit vorprogrammiert. Zudem ist die verpflichtende Übermittlung einer Eingangsbestätigung nicht möglich sofern der Hinweisgebende seine Rufnummer nicht preis gibt. OMBUDSPERSON ALS ANSPRECHPARTNER Eine Ombudsperson ist -ohne Einschränkungen- in der Lage entsprechend den gesetzlichen Anforderungen, Meldungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Jedoch ist die Hemmschwelle für den Hinweisgebenden hier noch deutlich höher als z.B. bei der Meldung via E-Mail da der persönliche Kontakt keinerlei Anonymität zulässt. Für Ihr Unternehmen ergeben sich durch den Einsatz einer Ombudsperson auch noch zusätzliche Nachteile, wie z.B. die Personalkosten für einen Mitarbeiter der stets für die Annahme von Hinweisen verfügbar sein sollte. DIGITALE HINWEIS-MELDESTELLE Ein digitales Hinweis-Meldesystem wie das HINWEISRADAR ermöglicht es dem Hinweisgebenden zeit- und ortsunabhängig unkompliziert und sicher mit der Meldestelle in Kontakt zu treten. Dies senkt die Hemschwelle auf ein Minimum und fördert so die Bereitschaft Verstöße zu melden. Darüber hinaus ist eine digitale Meldestelle perfekt geeignet auch mit einem anonymen Hinweisgebenden zu kommunizieren. Mittels eines persönlichen Postfachs können Statusmeldungen (Eingang der Meldung, Bearbeitungsstand) an den Hinweisgebenden versandt werden und auch Rückfragen werden so erheblich erleichtert. Die Anonymität der Hinweisgebenden wird ebenfalls gewahrt. Zusätzlich bietet die digitale Hinweis-Meldestelle alle Möglichkeiten zur gesetzes-konformen Protokollierung und Aufbewahrung aller relevanten Fall-Daten. Dies macht die digitale Hinweis-Meldestelle zum Mittel der Wahl um Ihr Unternehmen bestmöglich für alle Anforderungen durch das Hinweisgeberschutzgesetz aufzustellen. -------------------------------------------------------------------------------- VORTEILE DIGITALER HINWEIS-MELDESYSTEME IN KÜRZE * Vertrauensvorteil... ...durch ein transparentes System, welches die Bereitschaft der Mitarbeitenden sich frühzeitig zu äußern und Verstöße zu melden fördert, bevor Ihr Unternehmen Schaden erleidet. * Kostenvorteil... ...durch eine zeit- und ortsunabhängiges Meldestelle, welche weder Personal bindet noch die Anschaffung zusätzlicher, kostspieliger Technik erforderlich macht. * Effizienzvorteil... ...durch ein konsequentes Schritt für Schritt Case-Management inkl. diverser automatisierter Vorgänge, welches Sie dabei unterstützt mögliche Fehler, wie z.B. Fristversäumnis, zu vermeiden. * Sicherheitsvorteil... ...durch ein zuverlässiges und vielfach abgesichertes System, welches alle fallbezogenen Daten wirksam schützt und Ihnen bei der Wahrung Ihrer Protokollierungs- und Nachweispflichten wertvolle Dienste leistet. Sie möchten mehr über HINWEISRADAR erfahren?Vereinbaren Sie noch heute einen telefonischen Gesprächstermin. Jetzt Beratungsgespräch anfordern SO FUNKTIONIERT HINWEISRADAR 1. ABGABE EINER MELDUNG Der Hinweisgebende meldet einen Verstoß über das Online-Meldeformular. Im Anschluss an den Versand der Meldung wird ihm eine Vorgangsnummer und ein Passwort für sein persönliches Postfach mitgeteilt. Der Meldestellenbeauftragte erhält zeitgleich eine automatisierte, neutrale E-Mail vom HINWEISRADAR über den Eingang eines Hinweises. Eine ständige Überwachung des Systems durch den Meldestellenbeauftragten ist somit nicht erforderlich. 2. EINGANGSBESTÄTIGUNG DER MELDUNG Der Meldestellenbeauftragter sichtet die Hinweismeldung und bewertet diese. Sofern es sich um einen relevanten Vorfall handelt, legt der Meldestellenbeauftragte einen sog. Fall im HINWEISRADAR an und löst eine Eingangsbestätigung aus, welche dem Hinweisgebenden in seinem persönlichen Postfach angezeigt wird. Auf diesem Wege können auch -sofern erforderlich- Rückfragen an den Hinweisgeber gerichtet werden. 3. FALLBEARBEITUNG / ERMITTLUNGEN Der Meldestellenbeauftragte nimmt selbst in dem Fall Ermittlungen auf bzw. delegiert diese an zuständige Mitarbeiter. Dieser Schritt wird -wie alle fall-bezogenen Tätigkeiten- vom System protokoliert. 4. ERGREIFUNG VON MASSNAHMEN Maßnahmen die zur Klärung des Vorfalls bzw. Lösung des gemeldeten Problems ergriffen wurden, werden im HINWEISRADAR festgehalten. Auch über die eingeleiteten Maßnahmen wird der Hinweisgebende in seinem persönlichen Postfach informiert. 5. FINALE RÜCKMELDUNG / SCHLIESSUNG DES FALLS Nachdem die Mitteilung des Hinweisgebenden über die ergriffenen Maßnahmen erfolgt ist, kann der Meldestellenbeauftragte den Fall schließen, sofern die Maßnahmen abgeschlossen wurden und keine Rückfragen des Hinweisgebers mehr eingegangen sind. Der Fall wird daraufhin im HINWEISRADAR als geschlossen gekennzeichnet und die gesamte Kommunikation wird protokolliert, abgelegt und für längstens 3 Jahre im System gespeichert. Infobroschüre & Auftragsformular Als PDF-Datei herunterladen DAS LEISTET HINWEISRADAR FUNKTIONSUMFANG * zeit- und ortsunabhängiger Empfang von vertraulichen und anonymen Hinweisen * multilinguales Hinweis-Meldeformular * unbegrenzte Anzahl an Meldungen möglich * Meldungen können durch Bilder und PDF-Dokumente ergänzt werden * automatische Eingangsbestätigung mit personalisierbarem Textinhalt * benutzerfreundliche und intuitive Bedienung durch übersichtliches Dashboard * vollständig responsive (mobilgeräte-optimierte) Benutzeroberfläche * effiziente Fallbearbeitung durch integriertes Schritt für Schritt Case-Management * Frei bestimmbare Kategorisierung der Fallmeldungen zur effizienteren Einordnung * Kollaboration durch Zuweisbarkeit auf unterschiedliche Bearbeiter * automatischen Terminerinnerungen * automatische Protokollierung der Fallbearbeitung (von der Meldung über die Maßnahmen bis zur Abschlussbenachrichtigung) -------------------------------------------------------------------------------- SICHERHEITS-FEATURES * DSGVO-konforme Sicherheit * ISO/IEC 27001 zertifiziertes Hosting auf deutschen Servern * SSL-Verschlüsselung der gesamten Anwendung * keine Übertragung sensibler Daten per Email * vollständige Verschlüsselung der Falldaten und der gesamten Kommunikation * Metadaten-Entfernung von hochgeladenen Bild- und PDF-Dateien * zusätzliche Sicherheit durch 2-Faktor-Authentifizierung für Ihren Benutzer-Login -------------------------------------------------------------------------------- VERTRAGSMERKMALE * Kostentransparenz und Planungssicherheit durch nutzungsunabhängige, konstante Lizenzgebühr * Keine Einrichtungsgebühr * kostenloser Probemonat * Keine Vertragsbindung, monatlich kündbar mehr anzeigen SSLVERSCHLÜSSELT ISO 27001ZERTIFIZIERTES HOSTING SERVERSTANDORTDEUTSCHLAND DSGVOKONFORM PREISE Zahlweise wählen monatlich jährlich 1 Monat gratis 49,- €* 539,- €* NETTO (ZZGL. 19% UST.) * zeit- und ortsunabhängiger Hinweisempfang * multilinguales Meldeformular * unbegrenzte Anzahl an Meldungen möglich * Bild- und PDF-Upload möglich * automatische Eingangsbestätigung * benutzerfreundliche und intuitive Bedienung * Schritt für Schritt Case-Management * Keine Einrichtungsgebühr * Kostenloser Probemonat * Keine Vertragsbindung, monatlich kündbar *Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Gewerbetreibende Jetzt anfragen JETZT BERATUNG ANFORDERN Firmenname Vorname * Nachname * Telefon E-Mail Adresse * Ihre Anfrage an uns Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@hinweisradar.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Was ist 5 + 8?Ergebnis: 0 Ich bin kein Roboter. Lösen Sie bitte die Sicherheitsaufgabe! Absenden VIELEN DANK FÜR IHRE ANFRAGE! Wir werden Ihre Anfrage bearbeiten und uns in Kürze zurück melden. Ihr HINWEISRADAR Team ©2024 HinweisRadarEin Projekt der infinitum multimedia® -------------------------------------------------------------------------------- Impressum Datenschutz Hinweisgeberschutzgesetz Bochum Hinweisgeberschutzgesetz Dortmund Hinweisgeberschutzgesetz Gelsenkirchen Hinweisgeberschutzgesetz Essen Hinweisgeberschutzgesetz Duisburg Hinweisgeberschutzgesetz Oberhausen Hinweisgeberschutzgesetz Mülheim an der Ruhr Hinweisgeberschutzgesetz Köln Hinweisgeberschutzgesetz Düsseldorf Hinweisgeberschutzgesetz Ratingen Hinweisgeberschutzgesetz Herne Hinweisgeberschutzgesetz NRW Hinweisgeberschutzgesetz Recklinghausen Hinweisgebersystem Bochum Hinweisgebersystem Dortmund Hinweisgebersystem Gelsenkirchen Hinweisgebersystem Essen Hinweisgebersystem Duisburg Hinweisgebersystem Oberhausen Hinweisgebersystem Mülheim an der Ruhr Hinweisgebersystem Köln Hinweisgebersystem Düsseldorf Hinweisgebersystem Ratingen Hinweisgebersystem Herne Hinweisgebersystem NRW Hinweisgebersystem Recklinghausen Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Bochum Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Dortmund Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Gelsenkirchen Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Essen Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Duisburg Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Oberhausen Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Mülheim an der Ruhr Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Köln Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Düsseldorf Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Ratingen Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Herne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz NRW Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Recklinghausen Compliance Software Bochum Compliance Software Dortmund Compliance Software Gelsenkirchen Compliance Software Essen Compliance Software Duisburg Compliance Software Oberhausen Compliance Software Mülheim an der Ruhr Compliance Software Köln Compliance Software Düsseldorf Compliance Software Ratingen Compliance Software Herne Compliance Software NRW Compliance Software Recklinghausen interne Meldestelle Bochum interne Meldestelle Dortmund interne Meldestelle Gelsenkirchen interne Meldestelle Essen interne Meldestelle Duisburg interne Meldestelle Oberhausen interne Meldestelle Mülheim an der Ruhr interne Meldestelle Köln interne Meldestelle Düsseldorf interne Meldestelle Ratingen interne Meldestelle Herne interne Meldestelle NRW interne Meldestelle Recklinghausen Whistleblowing Software Bochum Whistleblowing Software Dortmund Whistleblowing Software Gelsenkirchen Whistleblowing Software Essen Whistleblowing Software Duisburg Whistleblowing Software Oberhausen Whistleblowing Software Mülheim an der Ruhr Whistleblowing Software Köln Whistleblowing Software Düsseldorf Whistleblowing Software Ratingen Whistleblowing Software Herne Whistleblowing Software NRW Whistleblowing Software Recklinghausen WELCHE VERSTÖSSE KÖNNEN HINWEISGEBER MELDEN? * Verstöße, die strafbewehrt sind * Verstöße, die bußgeldbewert sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient * sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der EU (z.B. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität, Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr, Vorgaben zum Umweltschutz u.v.m.) Fenster schließen