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          <p style="margin-top:-2px; font-size: 16px;">Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.
          </p>
          <p><small><strong>Hinweis:</strong> Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@hinweisradar.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer
              <a href="./datenschutz.php">Datenschutzerklärung</a>.</small></p>
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        <p class="text-start my-0 mt-2 help-block">Lösen Sie bitte die Sicherheitsaufgabe!</p>
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+49 (0) 23 23 - 39 82 201 info@hinweisradar.de
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Hinweisgeberschutzgesetz Meldestellen im Vergleich So funktioniert HINWEISRADAR
Das leistet HINWEISRADAR Das kostet HINWEISRADAR Jetzt Beratung anfordern
Impressum Datenschutz +49 (0) 23 23 - 39 82 201


IHRE DIGITALE MELDESTELLE NACH HINWEISGEBER­SCHUTZGESETZ

Vertrauen schaffen - Hinweise schützen - Chancen nutzen
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Hinweise schützen
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sicher
kostengünstig


IST IHR UNTERNEHMEN BEREIT FÜR DAS HINWEISGEBER­SCHUTZ­GESETZ?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch als Whistleblower-Schutzgesetz
bekannt, verpflichtet seit dem 2. Juli 2023 Unternehmen mit mehr als 50
Mitarbeitenden eine Meldestelle für Hinweise bereitzustellen. Es zielt darauf
ab, Personen zu schützen die Missstände oder rechtswidriges Verhalten in
Organisationen oder Unternehmen aufdecken.

Es soll sicherstellen, dass Whistleblower vor Repressalien wie Kündigung,
Ausgrenzung oder anderen Formen von Nachteilen bewahrt werden. Das Gesetz
unterstützt Transparenz und Redlichkeit, indem es eine sichere Struktur für die
Berichterstattung von Regelverstößen bereitstellt und gleichzeitig die
Anonymität der Informanten wahrt.

Lernen Sie HINWEISRADAR kennen und profitieren Sie jetzt von den vielfältigen
Vorteilen einer professionellen, sicheren und zuverlässigen digitalen
Hinweis-Meldestelle. Wenden Sie potenziellen Schaden von Ihrem Unternehmen ab,
vermeiden Sie mögliche Bußgelder und schaffen Sie gleichzeitig nachhaltiges
Vertrauen bei ihrer Belegschaft, Kunden und Lieferanten.

Hinweisschutz ist Unternehmensschutz!


MELDESTELLEN IM VERGLEICH

Sie können eine interne Meldestelle für Hinweise grundsätzlich auf verschiedenen
Wegen realisieren, jedoch ist nicht jede Art eine Meldestelle einzurichten dazu
geeignet, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Hier finden Sie mögliche Varianten im Vergleich:


BRIEFKASTEN FÜR DIE ABGABE VON HINWEISEN

Das Einrichten eines Briefkastens als Meldestelle ist in den meisten Fällen
schnell und kostengünstig zu realisieren. Diese Form der internen Meldestelle
berücksichtigt jedoch nicht die beiden wichtigsten Voraussetzungen für die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, nämlich Datenschutz und Vertraulichkeit.
Darüber hinaus kann über einen simplen Briefkasten keine Kommunikation mit dem
Hinweisgebenden erfolgen und auch die zwingend vorgeschriebene Bestätigung des
Hinweiseingangs kann so nicht zugestellt werden. Daher ist der Briefkasten als
Hinweis-Meldestelle nicht empfehlenswert.


E-MAIL-POSTFACH FÜR HINWEISE

Auch ein spezielles E-Mail-Postfach für Hinweis-Meldungen ist ohne großen
Aufwand einzurichten. Jedoch verhält es sich damit ähnlich wie mit dem
Briefkasten. Zum einen ist die Sicherheit der Übertragung nur schwer zu
gewährleisten, da der Hinweisgeber möglicherweise einen ausländischen
Email-Provider nutzt, der nicht die vorgegebenen Datenschutzrichtlinien erfüllt.
Zum anderen kann eine möglicherweise vom Hinweisgeber gewünschte Anonymität bei
der Einreichung eines vertraulichen Hiweises per E-Mail auch nur schwer sicher
gestellt werden. Zudem bestehen Aufbewahrungspflichten für alle relevanten
Falldaten, was zusätzlichen Aufwand für absolut zuverlässige Datensicherung
erzeugt.


TELEFON-HOTLINE FÜR MELDUNGEN

Eine Telefon-Hotline ist zwar unkompliziert einzurichten und sehr leicht
zugänglich, jedoch ist die Anonymität des Hinweisgebenden dadurch kaum
sicherzustellen. Dies stellt für viele potenzielle Hinweisgeber eine
Hemmschwelle dar, die unter allen Umständen vermieden werden sollte. Auch können
auf diesem Wege Sprachbarrieren nur schwer überwunden werden und mögliche
Mißverständnisse sind damit vorprogrammiert. Zudem ist die verpflichtende
Übermittlung einer Eingangsbestätigung nicht möglich sofern der Hinweisgebende
seine Rufnummer nicht preis gibt.


OMBUDSPERSON ALS ANSPRECHPARTNER

Eine Ombudsperson ist -ohne Einschränkungen- in der Lage entsprechend den
gesetzlichen Anforderungen, Meldungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Jedoch
ist die Hemmschwelle für den Hinweisgebenden hier noch deutlich höher als z.B.
bei der Meldung via E-Mail da der persönliche Kontakt keinerlei Anonymität
zulässt. Für Ihr Unternehmen ergeben sich durch den Einsatz einer Ombudsperson
auch noch zusätzliche Nachteile, wie z.B. die Personalkosten für einen
Mitarbeiter der stets für die Annahme von Hinweisen verfügbar sein sollte.


DIGITALE HINWEIS-MELDESTELLE

Ein digitales Hinweis-Meldesystem wie das HINWEISRADAR ermöglicht es dem
Hinweisgebenden zeit- und ortsunabhängig unkompliziert und sicher mit der
Meldestelle in Kontakt zu treten. Dies senkt die Hemschwelle auf ein Minimum und
fördert so die Bereitschaft Verstöße zu melden. Darüber hinaus ist eine digitale
Meldestelle perfekt geeignet auch mit einem anonymen Hinweisgebenden zu
kommunizieren. Mittels eines persönlichen Postfachs können Statusmeldungen
(Eingang der Meldung, Bearbeitungsstand) an den Hinweisgebenden versandt werden
und auch Rückfragen werden so erheblich erleichtert. Die Anonymität der
Hinweisgebenden wird ebenfalls gewahrt. Zusätzlich bietet die digitale
Hinweis-Meldestelle alle Möglichkeiten zur gesetzes-konformen Protokollierung
und Aufbewahrung aller relevanten Fall-Daten. Dies macht die digitale
Hinweis-Meldestelle zum Mittel der Wahl um Ihr Unternehmen bestmöglich für alle
Anforderungen durch das Hinweisgeberschutzgesetz aufzustellen.

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VORTEILE DIGITALER HINWEIS-MELDESYSTEME IN KÜRZE

 * Vertrauensvorteil...
   ...durch ein transparentes System, welches die Bereitschaft der
   Mitarbeitenden sich frühzeitig zu äußern und Verstöße zu melden fördert,
   bevor Ihr Unternehmen Schaden erleidet.
 * Kostenvorteil...
   ...durch eine zeit- und ortsunabhängiges Meldestelle, welche weder Personal
   bindet noch die Anschaffung zusätzlicher, kostspieliger Technik erforderlich
   macht.
 * Effizienzvorteil...
   ...durch ein konsequentes Schritt für Schritt Case-Management inkl. diverser
   automatisierter Vorgänge, welches Sie dabei unterstützt mögliche Fehler, wie
   z.B. Fristversäumnis, zu vermeiden.
 * Sicherheitsvorteil...
   ...durch ein zuverlässiges und vielfach abgesichertes System, welches alle
   fallbezogenen Daten wirksam schützt und Ihnen bei der Wahrung Ihrer
   Protokollierungs- und Nachweispflichten wertvolle Dienste leistet.


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SO FUNKTIONIERT HINWEISRADAR


1. ABGABE EINER MELDUNG

Der Hinweisgebende meldet einen Verstoß über das Online-Meldeformular. Im
Anschluss an den Versand der Meldung wird ihm eine Vorgangsnummer und ein
Passwort für sein persönliches Postfach mitgeteilt. Der Meldestellenbeauftragte
erhält zeitgleich eine automatisierte, neutrale E-Mail vom HINWEISRADAR über den
Eingang eines Hinweises. Eine ständige Überwachung des Systems durch den
Meldestellenbeauftragten ist somit nicht erforderlich.


2. EINGANGS­BESTÄTIGUNG DER MELDUNG

Der Meldestellenbeauftragter sichtet die Hinweismeldung und bewertet diese.
Sofern es sich um einen relevanten Vorfall handelt, legt der
Meldestellenbeauftragte einen sog. Fall im HINWEISRADAR an und löst eine
Eingangsbestätigung aus, welche dem Hinweisgebenden in seinem persönlichen
Postfach angezeigt wird. Auf diesem Wege können auch -sofern erforderlich-
Rückfragen an den Hinweisgeber gerichtet werden.


3. FALLBEARBEITUNG / ERMITTLUNGEN

Der Meldestellenbeauftragte nimmt selbst in dem Fall Ermittlungen auf bzw.
delegiert diese an zuständige Mitarbeiter. Dieser Schritt wird -wie alle
fall-bezogenen Tätigkeiten- vom System protokoliert.


4. ERGREIFUNG VON MASSNAHMEN

Maßnahmen die zur Klärung des Vorfalls bzw. Lösung des gemeldeten Problems
ergriffen wurden, werden im HINWEISRADAR festgehalten. Auch über die
eingeleiteten Maßnahmen wird der Hinweisgebende in seinem persönlichen Postfach
informiert.


5. FINALE RÜCKMELDUNG / SCHLIESSUNG DES FALLS

Nachdem die Mitteilung des Hinweisgebenden über die ergriffenen Maßnahmen
erfolgt ist, kann der Meldestellenbeauftragte den Fall schließen, sofern die
Maßnahmen abgeschlossen wurden und keine Rückfragen des Hinweisgebers mehr
eingegangen sind. Der Fall wird daraufhin im HINWEISRADAR als geschlossen
gekennzeichnet und die gesamte Kommunikation wird protokolliert, abgelegt und
für längstens 3 Jahre im System gespeichert.

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DAS LEISTET HINWEISRADAR


FUNKTIONSUMFANG

 * zeit- und ortsunabhängiger Empfang von vertraulichen und anonymen Hinweisen
 * multilinguales Hinweis-Meldeformular
 * unbegrenzte Anzahl an Meldungen möglich
 * Meldungen können durch Bilder und PDF-Dokumente ergänzt werden
 * automatische Eingangsbestätigung mit personalisierbarem Textinhalt
 * benutzerfreundliche und intuitive Bedienung durch übersichtliches Dashboard
 * vollständig responsive (mobilgeräte-optimierte) Benutzeroberfläche
 * effiziente Fallbearbeitung durch integriertes Schritt für Schritt
   Case-Management

 * Frei bestimmbare Kategorisierung der Fallmeldungen zur effizienteren
   Einordnung
 * Kollaboration durch Zuweisbarkeit auf unterschiedliche Bearbeiter
 * automatischen Terminerinnerungen
 * automatische Protokollierung der Fallbearbeitung (von der Meldung über die
   Maßnahmen bis zur Abschlussbenachrichtigung)

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SICHERHEITS-FEATURES

 * DSGVO-konforme Sicherheit
 * ISO/IEC 27001 zertifiziertes Hosting auf deutschen Servern
 * SSL-Verschlüsselung der gesamten Anwendung
 * keine Übertragung sensibler Daten per Email
 * vollständige Verschlüsselung der Falldaten und der gesamten Kommunikation
 * Metadaten-Entfernung von hochgeladenen Bild- und PDF-Dateien
 * zusätzliche Sicherheit durch 2-Faktor-Authentifizierung für Ihren
   Benutzer-Login

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VERTRAGSMERKMALE

 * Kostentransparenz und Planungssicherheit durch nutzungsunabhängige, konstante
   Lizenzgebühr
 * Keine Einrichtungsgebühr
 * kostenloser Probemonat
 * Keine Vertragsbindung, monatlich kündbar

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ISO 27001ZERTIFIZIERTES HOSTING


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PREISE

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jährlich
1 Monat gratis
49,- €* 539,- €*
NETTO (ZZGL. 19% UST.)

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 * multilinguales Meldeformular
 * unbegrenzte Anzahl an Meldungen möglich
 * Bild- und PDF-Upload möglich
 * automatische Eingangsbestätigung
 * benutzerfreundliche und intuitive Bedienung
 * Schritt für Schritt Case-Management
 * Keine Einrichtungsgebühr
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 * Keine Vertragsbindung, monatlich kündbar

*Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Gewerbetreibende

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Impressum Datenschutz
Hinweisgeberschutzgesetz Bochum Hinweisgeberschutzgesetz Dortmund
Hinweisgeberschutzgesetz Gelsenkirchen Hinweisgeberschutzgesetz Essen
Hinweisgeberschutzgesetz Duisburg Hinweisgeberschutzgesetz Oberhausen
Hinweisgeberschutzgesetz Mülheim an der Ruhr Hinweisgeberschutzgesetz Köln
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Hinweisgeberschutzgesetz Herne Hinweisgeberschutzgesetz NRW
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Herne Hinweisgebersystem NRW Hinweisgebersystem Recklinghausen Meldestelle
Hinweisgeberschutzgesetz Bochum Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Dortmund
Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Gelsenkirchen Meldestelle
Hinweisgeberschutzgesetz Essen Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Duisburg
Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Oberhausen Meldestelle
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Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Ratingen Meldestelle
Hinweisgeberschutzgesetz Herne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz NRW
Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Recklinghausen Compliance Software Bochum
Compliance Software Dortmund Compliance Software Gelsenkirchen Compliance
Software Essen Compliance Software Duisburg Compliance Software Oberhausen
Compliance Software Mülheim an der Ruhr Compliance Software Köln Compliance
Software Düsseldorf Compliance Software Ratingen Compliance Software Herne
Compliance Software NRW Compliance Software Recklinghausen interne Meldestelle
Bochum interne Meldestelle Dortmund interne Meldestelle Gelsenkirchen interne
Meldestelle Essen interne Meldestelle Duisburg interne Meldestelle Oberhausen
interne Meldestelle Mülheim an der Ruhr interne Meldestelle Köln interne
Meldestelle Düsseldorf interne Meldestelle Ratingen interne Meldestelle Herne
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Software Bochum Whistleblowing Software Dortmund Whistleblowing Software
Gelsenkirchen Whistleblowing Software Essen Whistleblowing Software Duisburg
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Whistleblowing Software Köln Whistleblowing Software Düsseldorf Whistleblowing
Software Ratingen Whistleblowing Software Herne Whistleblowing Software NRW
Whistleblowing Software Recklinghausen


WELCHE VERSTÖSSE KÖNNEN HINWEISGEBER MELDEN?

 * Verstöße, die strafbewehrt sind
 * Verstöße, die bußgeldbewert sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz
   von Leib, Leben oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten
   oder ihrer Vertretungsorgane dient
 * sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie
   unmittelbar geltende Rechtsakte der EU (z.B. Bekämpfung von Geldwäsche und
   Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität,
   Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr, Vorgaben zum Umweltschutz u.v.m.)

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