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Text Content
no-smartmeter.de Widerstand gegen die verpflichtende Umstellung auf ein "intelligentes" Messsystem WARUM DAS GANZE? Unsere gesetzgebende Regierung hat 2016 beschlossen, dass wir Bürger Energie sparen sollen. Das ist ja grundsätzlich auch zu begrüßen, aber leider wurde dieser Entscheid nicht wirklich zu Ende gedacht. Den Energieversorgern wurde auferlegt, bei uns Bürgern sukzessive die alten und bewährten Ferraris-Stromzähler gegen neue moderne Zähleinrichtungen auszutauschen. Dies würde uns Bürgern das Energiesparen erleichtern und Kosten sparen, so die primäre Argumentation. Für die Energieversorger ist die Umstellung verpflichtend und vom Bürger widerspruchslos hinzunehmen. Auf den ersten Blick erscheinen die Vorteile, die solche Zähler mit sich bringen ja auch überzeugend: * Die Stromversorger können darüber "intelligente" Endverbrauchergeräte wie Waschmaschinen, Speicherheizungen und ähnliches bei günstigen Bedingungen remote steuern, etwa wenn viel günstige erneuerbare Energie zur Verfügung steht und die Kostenvorteile an uns Bürger weitergeben. * Auch lässt sich der aktuelle Stromverbrauch präzise ermitteln, so dass wir Verbraucher genau nachsehen können, welche unserer Elektrogeräte besonders viel Energie verbrauchen. Das steht zwar auch auf den Typenschildern der Geräte, aber das ist ja nicht modern und digital, und über eine App sieht man das Typenschild ja auch nicht. * Und ein wirklich großer Vorteil (Achtung, Ironie) ist, dass wir Bürger nicht mehr ein Mal im Jahr den Zählerstand ablesen und per Postkarte oder Website an unseren Energieversorger übermitteln müssen. Generell muss man zwischen zwei Arten von modernen Zählern unterscheiden: * Die moderne Messeinrichtung entspricht im Wesentlichen dem bekannten Ferraris-Zähler, nur dass sie elektronisch arbeitet. Sie kann aber zu einer intelligenten Messeinrichtung aufgerüstet werden. * Die intelligente Messeinrichtung verfügt zusätzlich über ein Kommunikationsmodul, über das der Energieversorger Zugriff auf den Zähler hat. Die Kommunikation erfolgt dabei über Mobilfunknetze, bestehende Internet-Verbindungen (WLAN oder Ethernet) oder über das Stromnetz (PowerlineCommunication PLC). Als umweltbewusste und datenschutz-sensible Bürger sehen wir aber eine große Menge an Nachteilen bei diesen Geräten sowie die Verletzung mehrerer Gesetze und Grundrechte in den Bereichen: * Datenschutz * Kosten (einmalig und laufend) * ökolgische Aspekte (Elektromüll) * gesundheitliche Aspekte (Strahlung) * energetischer Nutzen * volkswirtschaftlicher Nutzen * Cyberkriminalität * Unverletzlichkeit der Wohnung BEGRÜNDUNG UNSERER KRITIK DATENSCHUTZ Die Art und Weise, wie die Verbrauchsdaten erhoben und verwertet werden, widerspricht ganz klar dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz: * Die Funktion einer permanenten Übertragung von Verbrauchsdaten und weiteren Zählerinformationen widerspricht nach unserer Überzeugung dem Minimierungsgebot der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Unzählige Datenpakete in einem Jahr sind unverhältnismäßig. * Eine Transparenz der Datenverarbeitung ist im Zeitalter fortschreitenden Digitalisierung nicht erkennbar. * Eine Datensouveränität ist nicht gegeben, solange uns als Endverbrauchern keine Herrschaft über die Technik bzw. Funktion der Datenübertragung zugebilligt wird. * Es besteht keine Interventionsmöglichkeit und es ist auch nicht erkennbar, wie die Vertraulichkeit, Integrität, Intervenierbarkeit, Transparenz und Nichtverkettbarkeit (gem. § 9 BDSG) der erhobenen Daten gewährleistet werden. * Anhand der konstant übermittelten Stromverbrauchswerte lassen sich eindeutige und damit personenbezogene Rückschlüsse auf unseren Alltag und unser Verhalten ziehen. KOSTEN * Die Anschaffungskosten der neuen digitalen Zähler sind hoch. Eventuelle Umbaumaßnahmen der bei uns installierten elektrischen Verkabelung gehen zu unseren Lasten und können, gerade bei älteren Gebäuden, schnell hohe Werte erreichen. * Die jährlichen Gebühren für die modernen Zähler werden verbrauchsabhängig bestimmt und betragen ein Vielfaches der bisherigen Kosten. ÖKOLOGISCHE ASPEKTE Als ökologisch orientierte Menschen sehen wir aus folgenden Gründen massive ökologische Mängel: * Aufgrund der relativ kurzen Laufzeiten (acht Jahre statt 16 Jahre beim Ferraris-Zähler), nicht vorhandener Upgrade-Möglichkeiten und damit nicht vorhandener Weiternutzung "alter" Smartmeter wird eine enorme Menge an Elektromüll entstehen, wodurch wertvolle Rohstoffe verschwendet werden. * Der Eigenstrombedarf für den Betrieb der neuen Messeinrichtungen ist deutlich höher als bei herkömmlichen Zählern. Diese Ressourcen-Verschwendung geht auf Kosten der Verbraucher und der Umwelt und ist damit ökologisch kontraproduktiv. GESUNDHEITLICHE ASPEKTE Der Großteil der intelligenten Messstellen kommuniziert mit einer strahlungsbasierten (WLAN, 3G, 4G, 5G) oder strahlungserzeugenden (PLC) Technik mit dem Energieversorger. Das gern vorgebrachte Argument, der strahlungsbasierte Zähler befinde sich ja im Keller und damit sei die Strahlung nicht so schlimm, ist widersinnig, da gerade dort eine höhere Strahlungsenergie nötig ist, um die Kellerdecke zu durchdringen. Gerade bei älteren Häusern befindet sich der Stromzähler meist auch nicht im Keller sondern in direkter Nähe zu den Wohnräumen, da diese Gebäude oft nicht durch ein Erdkabel via Keller sondern über Freilandleitungen über einen Dachanschluss mit Energie versorgt werden. In dieser Konstellation sind die strahlungserzeugenden Zähler, die eine Powerline-Technik nutzen, ebenso kritisch zu betrachten wie die strahlungsbasierten Zähler. Die Powerline-Technik überträgt die Daten über die vorhandenen Stromleitungen und erzeugt auf diesen hochfrequente Signale, so dass die vorhandenen Leitungen wie abstrahlende Antennen wirken. Es mehren sich seriöse wissenschaftliche Quellen, die von Risiken für die Gesundheit auch unterhalb der behördlich festgelegten und sehr umstrittenen bloßen thermischen Grenzwerte ausgehen. Im Gegensatz zu dem in Innenräumen heute oft genutzten WLAN, DECT oder DLAN (ebenfalls Powerline-Technik) kann die Strahlung eines Smartmeters aber nicht einfach abgeschaltet werden. Dadurch entsteht eine willkürliche und unausweichliche potentielle Gefärdung unserer Gesundheit. Somit wird hier unser Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit willkürlich missachtet. ENERGETISCHER NUTZEN Als Informatiker sehe ich natürlich durchaus das Potential, das moderne Stromzähler mit sich bringen, auch wenn diese erwiesenermaßen bislang keine nennenswerte Verringerung des privaten Stromverbrauchs bewirken. Dazu wären zusätzlich "intelligente" Endverbrauchergeräte nötig, die sich vom Netzbetreiber anhand der aktuellen Ökostromzustände (oder Strompreise) steuern ließen. Solche sind auf dem Markt aber bislang kaum zu finden, eine wirklich sinnvolle Nutzung wird sich also noch über viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte hinziehen. Auch ändert die Umstellung auf einen modernen Zähler nichts an der vorhandenen Elektrogeräteinfrastruktur. Niemand wird sich nur wegen dem neuen Zähler auch gleich neue und sparsamere Elektrogeräte kaufen oder plötzlich anfangen, energetisch bewusster zu werden. Auch ist der Stromverbrauch eines modernen Zählers deutlich höher als der eines klassischen Ferraris-Zählers. VOLKSWIRTSCHAFTLICHER NUTZEN Auch wenn die Umstellung auf die modernen Zähler theoretisch einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen kann, da der Energieverbrauch besser gesteuert und somit optimiert werden kann, wird hier doch das Pferd vom hinten her aufgezäumt. Durch die praktisch nicht vorhandenen intelligenten Endgeräte, die für eine solche sinnvolle Nutzung unabdingbar sind, werden die meisten modernen Zähler bereits wieder technisch völlig veraltet oder am Ende der Nutzungszeit sein, wenn intelligente Endgeräte in nennenswerter Weise zugänglich und verbreitet sein werden. Somit wird eine große Menge an Energie, Geld, Arbeitsmaßnahmen und Hardware vollkommen unnötig eingesetzt. Diese Ressourcen hätte etwa beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge einen wesentlich höheren und schnelleren volkswirtschaftlichen Nutzen. CYBERKRIMINALITÄT Als Informatiker sehe ich ein extrem hohes Gefahrenpotential in möglichen Hackerangriffen. Dass eine Zertifizierung des BSI hier nicht ausreicht, wurde im Bereich der medizinischen Telematik bereits mehrfach nachgewiesen. Die Gefahren gehen dabei vom unberechtigten Abruf unserer Verbrauchsdaten bis hin zur Trennung von der Stromversorgung. UNVERLETZLICHKEIT DER WOHNUNG Unabhängig davon, ob der Mieter oder Eigentümer der Wohnung / des Hauses zustimmt, muss er den ausführenden Organen Zutritt zu den privaten Räumen gestatten und die Durchführung einer unter Umständen umfangreichen Änderung der vorhandenen elektrischen Installation hinnehmen. Dies widerspricht der Unverletzlichkeit der Wohnung und einem eventuell bestehenden Bestandsschutz. ZUSAMMENFASSUNG Die Umstellung auf moderne Messstellen mag langfristig manche Vorteile mit sich bringen. Aus unserer Sicht überwiegen jedoch klar die Nachteile. Insbesondere das Ignorieren geltenden Rechts und verfassungsgemäßer Grundrechte kann und darf so nicht vom Bürger geduldet werden. Bei der Einschränkung unserer genannten Grundrechte wird gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen, insofern das Messstellenbetriebsgesetz keinerlei Widerspruchsrecht vorsieht und die Messstellenbetreiber nicht schon eine wählbare Alternative hinsichtlich der Übertragungstechnologien ermöglichen. Insofern halten wir die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes sogar für verfassungswidrig. Der Bundesrat hat im Gesetzgebungsverfahren 2016 ausdrücklich angemahnt, dass den Bürgern ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen diese umstrittene Technologie eingeräumt werden sollte. In Bayern hält der Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. W. Petri ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht bei Einschränkungen der Grundrechte durch smarte Zähler für zwingend erforderlich. Selbst wenn das Messstellenbetriebsgesetz kein Widerspruchsrecht vorsieht, so kann man doch das in Deutschland unmittelbar geltende Recht der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwenden und ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten geltend machen: „Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen…“. Anfrage an die Partei "Die Grünen" POSITION DER PARTEI "BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN" Im Zuge der anstehenden Bundestagswahl interessiert mich die Position der Grünen zu der widerspruchslosen verpflichtenden Umstellung auf ein Smartmeter. Aus diesem Grund habe ich am 15.04.2021 eine email an die Grünen gesendet (Anlage 1). Dazu habe ich die im Impressum der Website "www.gruene.de" angegebene email-Adresse "info@gruene.de" verwendet. Für die email habe eine Empfangsbestätigung angefordert. Da ich weder eine Empfangsbestätigung noch eine Antwort erhalten habe, habe ich am 27.04.2021 die email erneut gesendet. Stand 13.05.2021 habe ich weder eine Empfangsbestätigung noch eine Antwort erhalten. Am 31.05.2021 kam dann diese leider recht nichtssagende Antwort (Anlage 2). Ehrlich gesagt habe ich auch nicht erwartet, dass sich die Grünen hier klar positionieren. Auf die von mir angesprochenen Punkte der Gesetzeswidrigkeit wird leider ebenfalls nicht eingegangen. Als ITler fällt mir auf: Die Verabschiedung ist innerhalb der Signatur, wird also bei den meisten email-Anwendungen ausgegraut oder ausgeblendet und beim Antworten nicht angegeben. Ich habe die Grünen per email darauf hingewiesen. ANLAGE 1 Guten Tag, aktuell ist die Umstellung alter Stromzähler (Ferraris) auf moderne Smartmeter (mit und ohne Kommunikationsmodul) im Gange. Trotz vieler ungeklärter Fragen, etwa bezüglich - Datenschutz - Kosten (einmalig und laufend) - ökolgischer Aspekte (Elektromüll) - gesundheitlicher Aspekte (Strahlung) - energetischem Nutzen - volkswirtschaftlichem Nutzen ist die Umstellung für die Bürger *verpflichtend* und nicht *freiwillig*. Eine Möglichkeit zum Widerspruch existiert bislang nicht. In Ihrem Programm finde ich zu diesem Thema leider keine konkreten Aussagen, wie die Grünen sich hier positionieren. Als Informatiker sehe ich natürlich durchaus das Potential, dass moderne Stromzähler mit sich bringen, auch wenn diese erwiesenermaßen bislang *keine* nennenswerte Verringerung des privaten Stromverbrauchs mit sich bringen. Dazu wären zusätzlich "intelligente" Endverbrauchergeräte nötig, die sich vom Netzbetreiber anhand der aktuellen Ökostromzustände (oder Strompreise) steuern ließen. Solche sind auf dem Markt aber bislang kaum zu finden, eine wirklich sinnvolle Nutzung wird sich also noch über viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzente hinziehen. Als ökologisch orientierter Mensch sehe ich aber aufgrund der relativ kurzen Laufzeiten (acht Jahre), nicht vorhandener Upgrade-Möglichkeiten und damit nicht vorhandener Weiternutzung "alter" Smartmeter einen großen Berg an entstehendem Elektromüll auf uns zukommen. Als strahlungssensibler Mensch sehe ich durch die Nutzung von Powerline/WLAN/4G/5G in den Kommunikationseinrichtungen der "intelligenten" Smartmeter eine weitere "Verseuchung" unserer Umwelt durch Strahlenbelastung. Im Gegensatz zu dem in Innenräumen heute oft genutzten WLAN, DECT oder DLAN (ebenfalls Powerline-Technik) kann die Strahlung eines Smartmeters aber nicht einfach abgeschaltet werden. Dies gilt leider auch für die ausufernde Belastung durch 4G und 5G Netze, aber das ist ein anderes Thema. Als datenschutzsensibler Mensch sehe ich ein extrem hohes Missbrauchspotential durch die ständige Erfassung meines Stromverbrauchs, dabei handelt es sich um personenbezogene Daten, dies wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt. Meiner persönlichen Meinung nach sind Smartmeter mit Kommunikationseinrichtung absolut nicht DSGVO konform. Als Informatiker sehe ich ein extrem hohes Gefahrenpotential in möglichen Hackerangriffen. Das eine Zertifizierung des BSI hier nicht ausreicht, wurde im Bereich der medizinischen Telematik bereits mehrfach nachgewisen. Zusammenfassend kann ich sagen, dass ich mich durch die *verpflichtende* Umstellung masiv in meinen Grund- und Persönlichkeitsrechten eingeschränkt sehe. Abschließend meine Frage an die Grünen: Werden Sie nach der kommenden Bundestagswahl, bei der die Grünen ja mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Regierung beteiligt sein werden, das Gesetz zur verpflichtenden Umstellung auf eine freiwillige Umstellung abändern? Als Grünenwähler der ersten Stunde wünsche ich Ihnen einen erfolgreichen Wahlkampf. Mit freundlichen Grüßen Jörg Barres -- Jörg Barres Training & Consulting http://www.traicon.net Tel: 07021-9938132 ANLAGE 2 Sehr geehrter Herr Barres, vielen Dank für Ihre E-Mail. Unsere Arbeitskapazitäten sind wegen des großen Interesses an den Positionen unserer Partei momentan leider überlastet. Tut uns leid, dass wir nur mit etwas Verspätung antworten können. Kurz vorneweg: Es ist wichtig, in der Diskussion klar zwischen modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMsys) zu differenzieren, da sonst Missverständnisse und Fehlinformationen entstehen. Moderne Messeinrichtungen werden derzeit deutschlandweit in allen Häusern verbaut und ersetzen dort die Ferrariszähler. Das Neue der mME ist, dass sie elektrisch funktioniert, sekundengenau messen kann und über eine digitale Anzeige verfügt. Sie sendet keinerlei Daten und entsprechend auch keine Funkwellen/ Strahlung. Die jährlichen Kosten sind auf maximal 20€ begrenzt, d.h. ca. 7 € mehr als für einen herkömmlichen Zähler bereits jetzt jährlich anfällt. Intelligente Messsysteme, auch Smart-Meter-Gateways genannt, bestehen aus einer mME und einem Kommunikationsmodul - dem Gateway. Entsprechend des aktuellen Zertifizierungsstandes der Geräte können mithilfe des iMsys die Stromverbräuche und die Einspeiseleistung aus PV und Batterien gesteuert werden. Je nach Stromverbrauch liegen die jährlichen Kosten hierfür zwischen 23€ und 130€, wobei ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt höchstens 40€ zu zahlen hätte. Allerdings ist hier zu beachten, dass die allermeisten normalen Haushalte derzeit kein solches iMsys einbauen müssen. Das ist erst ab 6000 kWh/ Jahr verpflichtend. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung (Beschluss vom 4. März 2021, Aktenzeichen 21 B 1162/20 (I. Instanz: VG Köln 9 L 663/20)) ist aktuell zudem auch bei den sogenannten "Pflichteinbaufällen" der Einbau gestoppt. Entsprechend ist Deutschland auch 10 Jahre nach der ursprünglichen EU-Richtlinie noch weit vom tatsächlichen Rollout entfernt. Gleichzeitig gibt es auch noch immer kaum variable Stromtarife, die es für Haushaltskunden lohnend machen würden, ihren Verbrauch zu steuern. Im aktuellen Entwurf zur Reform des Energiewirtschaftsgesetzes tauchen allerdings erstmals vorsichtige Forderungen nach ebensolchen Tarifen auf. Es ist uns ein großes Anliegen, dass es gelingt, diese tatsächlich zeitnah und wirksam umzusetzen, sodass sich die Steuerung des eigenen Stromverbrauchs auch finanziell lohnt. Wirklich absehbar ist der Pflichteinbau aktuell aber nur für die Besitzer*innen von PV-Anlagen auf dem Dach. Solange diesen durch den Einbau der iMsys noch mehr Kosten als Nutzen entstehen (weil die entsprechenden Tarife noch nicht angeboten werden), fordern wir eine entsprechende finanzielle Unterstützung. Prinzipiell ist es aus unserer Sicht aktuell dringend, endlich geeignete intelligente Messsysteme einzubauen - allerdings nur in den Haushalten mit lohnenden flexiblen Verbraucher*innen. Das sind zum Beispiel Haushalte mit einem E-Auto oder einer Wärmepumpe. Diese neuen Verbraucher*innen verändern den Strombezug der Haushalte maßgeblich und können darum die Stabilität des Stromnetzes gefährden, wenn sie nicht intelligent, d.h. abgestimmt auf Netz und Stromangebot, eingesetzt werden. Entsprechend werden wir den flächendeckenden Einbau von intelligenten Messsystemen in Haushalten mit hohen Stromverbräuchen, mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie E-Autos, oder einspeisenden PV-Anlagen aufrechterhalten. Dabei ist die Gewährleistung eines zuverlässigen Schutzes der Daten Grundvoraussetzung, die wir selbstverständlich immer im Blick behalten. Dabei können wir sagen, dass das Schutzniveau für die Daten im Bereich der iMsys außerordentlich hoch ist. Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. -- Mit freundlichen Grüßen Vera Becherer ---------------------------- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesgeschäftsstelle Referat Öffentlichkeitsarbeit Platz vor dem Neuen Tor 1 10115 Berlin Direkte Anfrage an Frau Baerbock, Die Grünen POSITION DER PARTEI "BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN" Da ich auf meine emails an Die Grünen ja leider bislang keine Antwort erhalten habe (Stand 13.05.2021), das Team von Baerbock aber auf einen Hinweis zu einem mehrfach vorkommenden Schreibfehler auf ihrer Website (Nettiquette statt Netiquette) noch am gleichen Tag reagiert hat, wende ich mich am 04.05.2021 mit einer email direkt an die Kanzlerkandidatin der Grünen. Stand 13.05.2021 habe ich weder eine Empfangsbestätigung noch eine Antwort erhalten. Guten Tag Frau Baerbock, ein Hallo an das Team von Frau Baerbock, da ich leider von den Grünen auf meine Anfrage per email an "info@gruene.de" vom 15.04.2021 und 27.04.2021 *keinerlei* Reaktion erhalten habe und mir Ihr Team auf meine Hinweise zum Schreibfehler der Netiquette so wunderbar schnell geantwortet hat, wende ich mich mit meiner Frage nun direkt an Sie. BTW: Der Netiquette-Schreibfehler auf der Website ist korrigiert, als ITler und Grünenwähler der ersten Stunde möchte ich ihnen für die schnelle Korrektur ein Lob aussprechen Hier nun meine Mail an die Grünen: ============================= Schnipp ============================ Guten Tag Aktuell ist die Umstellung alter Stromzähler (Ferraris) auf moderne Smartmeter (mit und ohne Kommunikationsmodul) im Gange. Trotz vieler ungeklärter Fragen, etwa bezüglich - Datenschutz - Kosten (einmalig und laufend) - ökolgischer Aspekte (Elektromüll) - gesundheitlicher Aspekte (Strahlung) - energetischem Nutzen - volkswirtschaftlichem Nutzen ist die Umstellung für die Bürger *verpflichtend* und nicht *freiwillig*. Eine Möglichkeit zum Widerspruch existiert bislang nicht. In Ihrem Programm finde ich zu diesem Thema leider keine konkreten Aussagen, wie die Grünen sich hier positionieren. Als Informatiker sehe ich natürlich durchaus das Potential, das moderne Stromzähler mit sich bringen, auch wenn diese erwiesenermaßen bislang *keine* nennenswerte Verringerung des privaten Stromverbrauchs mit sich bringen. Dazu wären zusätzlich "intelligente" Endverbrauchergeräte nötig, die sich vom Netzbetreiber anhand der aktuellen Ökostromzustände (oder Strompreise) steuern ließen. Solche sind auf dem Markt aber bislang kaum zu finden, eine wirklich sinnvolle Nutzung wird sich also noch über viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzente hinziehen. Als ökologisch orientierter Mensch sehe ich aber aufgrund der relativ kurzen Laufzeiten (acht Jahre), nicht vorhandener Upgrade-Möglichkeiten und damit nicht vorhandener Weiternutzung "alter" Smartmeter einen großen Berg an entstehendem Elektromüll auf uns zukommen. Als strahlungssensibler Mensch sehe ich durch die Nutzung von Powerline/WLAN/4G/5G in den Kommunikationseinrichtungen der "intelligenten" Smartmeter eine weitere "Verseuchung" unserer Umwelt durch Strahlenbelastung. Im Gegensatz zu dem in Innenräumen heute oft genutzten WLAN, DECT oder DLAN (ebenfalls Powerline-Technik) kann die Strahlung eines Smartmeters aber nicht einfach abgeschaltet werden. Dies gilt leider auch für die ausufernde Belastung durch 4G und 5G Netze, aber das ist ein anderes Thema. Als datenschutzsensibler Mensch sehe ich ein extrem hohes Missbrauchspotential durch die ständige Erfassung meines Stromverbrauchs, dabei handelt es sich um personenbezogene Daten, dies wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt. Meiner persönlichen Meinung nach sind Smartmeter mit Kommunikationseinrichtung absolut nicht DSGVO konform. Als Informatiker sehe ich ein extrem hohes Gefahrenpotential in möglichen Hackerangriffen. Das eine Zertifizierung des BSI hier nicht ausreicht, wurde im Bereich der medizinischen Telematik bereits mehrfach nachgewisen. Zusammenfassend kann ich sagen, dass ich mich durch die *verpflichtende* Umstellung masiv in meinen Grund- und Persönlichkeitsrechten eingeschränkt sehe. Abschließend meine Frage an die Grünen: Werden Sie nach der kommenden Bundestagswahl, bei der die Grünen ja mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Regierung beteiligt sein werden, das Gesetz zur verpflichtenden Umstellung auf eine freiwillige Umstellung abändern? Als Grünenwähler der ersten Stunde wünsche ich Ihnen einen erfolgreichen Wahlkampf. Mit freundlichen Grüßen Jörg Barres ============================= Schnapp ============================ Ich würde mich sehr freuen, wenn ich auf diese mail eine aussagekräftige und klare Antwort erhalten würde. Ich wünsche Ihnen, Frau Baerbock, viel Kraft und Schlagfertigkeit für den kommenden Wahlkampf. Jörg Barres -- Jörg Barres Training & Consulting http://www.traicon.net Tel: 07021-9938132 Kommunikation mit unserem Messstellenbetreiber Netze BW DIE KOMMUNIKATION MIT DER NETZE BW Mitte Februar haben wir von unserem Messstellenbetreiber Netze BW die Nachricht bekommen, dass eine Umstellung auf ein intelligentes Messsystem geplant ist, siehe Anlage 1. Eine Umstellung auf ein modernes Messsystem ist aufgrund unseres Stromverbrauchs, der (leider) über 6000kWh/a liegt, nicht vorgesehen. Abgesehen davon steht es dem Messstellenbetreiber frei, auch bei einem Energieverbrauch unter 6000kWh/a intelligente statt moderner Messsysteme einzubauen. Am 08.04.2021 habe ich mich mit einigen Fragen zur Umstellung an die Netze BW per email gewandt, siehe Anlage 2. Am 15.04.2021 kam eine Antwort der Netze BW per email, siehe Anlage 3. Eine Recherche im Internet führt dann recht schnell zu einem vorgefertigten Widerspruchsschreiben, das ich als Grundlage für einen Widerspruch verwendet habe, siehe Anlage 4. Dieses Schreiben haben wir als Einschreiben mit Rückschein am 08.05.2021 versendet, man weiß ja nie :-) Bereits am 11.05.2021 kam dann eine Antwort von Netze BW, zu meinem Erstaunen sogar als email und nicht in brieflicher Form, siehe Anlage 5. Ich möchte hier auch anmerken, dass die Kommunikation mit unserem Messstellenbetreiber, Netze BW, vorbildlich funktioniert, leider ganz im Gegensatz zur Partei Die Grünen. Aktualisierung am 15. 12. 2022 Es kommt ein neuer Versuch der NetzeBW, siehe Anlage 6 Auf diesen haben wir telefonisch protestiert und immerhin erreicht, dass die Umstellung bis zum Ende des "Umrüstpflichtdatums" 2032 zurückgestellt wird. In diesen 10 Jahren kann viel passieren :-) ANLAGE 1: DIE NACHRICHT ÜBER DIE GEPLANTE UMSTELLUNG AUF EIN INTELLIGENTES SMARTMETER ANLAGE 2: EINIGE FRAGEN ZUR UMSTELLUNG AUF EIN SMARTMETER Guten Tag, zu Ihrem Schreiben vom 19.02.2021 habe ich einige Fragen. Meine Zählernummer lautet: XXXXXXXXX 1. Ist der Einbau einer "modernen Messeinrichtung" oder eines "intelligenten Messsystems" bei mir geplant? 2. Falls der Einbau eines Gerätes mit Datenübertragung (intelligenten Messsystems) geplant ist, welche Technik setzen Sie dabei ein? Ethernet, Powerline (PLC), Funk (3G/4G/5G), ... 3. Welchen Eigenstromverbrauch hat der geplante Zähler und wer übernimmt die Kosten für diese? 4. Welche Lebensdauer bzw. Eichgültigkeit hat der geplante Zähler? 5. Übernehmen Sie sämtliche bei der Umstellung anfallenden Kosten? 6. Werden Sie einen Widerspruch gegen den Einbau eines "intelligenten Zählers" mit Datenübertragung im Rahmen Ihrer gesetzlichen Möglichkeiten respektieren? 7. Wie hoch werden die regelmäßigen Kosten für diesen Zähler? Mit freundlichen Grüßen Jörg Barres -- Jörg Barres Training & Consulting http://www.traicon.net Tel: 07021-9938132 ANLAGE 3: DIE ANTWORT AUF MEINE FRAGEN MIT ANLAGE DER KOSTENTABELLE. Guten Tag Herr Barres, vielen Dank für Ihre E-Mail an die Netze BW GmbH. Ihre Anfrage konnten wir leider nicht sofort bearbeiten. Für die verzögerte Antwort entschuldigen wir uns bei Ihnen. Ihre 1. Frage: Ist der Einbau einer "modernen Messeinrichtung" oder eines "intelligenten Messsystems" bei mir geplant? Sie wurden am 19.02.2021 über den Einbau eines intelligenten Messsystems informiert. Zu Ihrer 2. Frage: Falls der Einbau eines Gerätes mit Datenübertragung (intelligenten Messsystems) geplant ist, welche Technik setzen Sie dabei ein? Ethernet, Powerline (PLC), Funk (3G/4G/5G), ... 1. Möglichkeit: Übertragung über das Mobilfunknetz 2. Möglichkeit: Über das Stromnetz durch die Breitband-Powerline-Technologie 3. Möglichkeit: Techniken sind gerade in Prüfung: - CDMA weitere Infos hierzu siehe Link zu Wikipedia - Breitbandkabel: Erdverkabelung über Glasfasertechnik (Telekommunikationstechnik) Durch die neue Technologie können wichtige Energiedaten in Echtzeit, IP-basiert und sicherverschlüsselt über die Breitband-Powerline-Technologie (BPL) übertragen werden. Diese bietet die Vorteile einer modernen Breitband-Kommunikationstechnologie und nutzt die Datenübertragung über das Stromnetz. Dabei nutzt die Technik bewährte Standards aus der Telekommunikation wie Breitband, das TCP/IP Protokoll und Ethernet. Darüber hinaus sorgt die BPL für die Verschlüsselung der Datenübertragung, Datenschutz und Datensicherheit. Durch dynamisches Schalten zwischen den unterschiedlichen Geräten wird immer eine optimale Verbindungsqualität gesichert und beeinflusst somit in keiner Weise den operativen Betrieb des Stromnetzes. Das intelligente Messsystem verfügt über eine Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway. Die Verbrauchsdaten werden über einen verschlüsselten Datenkanal alle 15 Minuten bei Strom automatisch an das Smart-Meter-Gateway übertragen und werden für den jeweiligen Letztverbraucher an der HAN-Schnittstelle (TR-03109-1 Kap.). Zu Ihrer 3.Frage: 3. Welchen Eigenstromverbrauch hat der geplante Zähler und wer übernimmt die Kosten für diese? Der Eigenverbrauch des intelligenten Messsystems wird nicht mitgezählt und wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Zu Ihrer 4. Frage: 4. Welche Lebensdauer bzw. Eichgültigkeit hat der geplante Zähler? Die Ersteichgültigkeitsdauer intelligenter Zähler und intelligenten Messsystemen beträgt 8 Jahre. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden. Ein Turnuswechsel erfolgt erst nach 13 Jahren. Um dauerhaft den hohen Standard an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, werden die intelligenten Messsysteme dem Fortschritt in den kommenden Jahren kontinuierlich angepasst. Das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) trägt dazu regelmäßig Informationen von Herstellern und Anwendern über bekanntgewordene Sicherheitslücken zusammen, wertet diese aus und entwickelt die Sicherheitsanforderungen stetig weiter. Diese betreffen die vertrauenswürdigen Produktkomponenten (Smart Meter Gateway mit integriertem Sicherheitsmodul), den sicheren IT-Betrieb durch einen zertifizierten Administrator und eine vertrauenswürdige Kommunikationsstruktur. Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen wird im Rahmen eines regelmäßigen Zertifizierungsverfahrens vom BSI geprüft. Durch kontinuierliche Updates kann somit das hohe Sicherheitsniveau über die gesamte Lebenszeit gewährleistet werden. Zu Ihrer 5. Frage: 5. Übernehmen Sie sämtliche bei der Umstellung anfallenden Kosten? Die neuen Zähler sind so ausgelegt, dass sie in den vorhandenen Zählerschrank, beziehungsweise auf dem vorhandenen Zählerplatz, passen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese den allgemeinen technischen Bedingungen entsprechen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken, beziehungsweise Zählerplätzen, infolge brüchiger Isolierungen gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesem Fall durch den Eigentümer zu ertüchtigen. Auch in der Vergangenheit galt, dass der Kunde den Zählerplatz umbauen lassen muss, sofern der Einbau des Zählers aufgrund der Beschaffenheit des Zählerplatzes technisch nicht möglich war. Die Regeln dazu sind in §22 Abs. 1 Niederspannungsanschlussverordnung. Gesetzliche Antwort: „Ertüchtigung des Zählerplatzes“: › Regelung in § 22 Abs. 1 NAV › Die Kommentierung sieht vor, dass sich der Anschlussnehmer hinsichtlich der Anforderungen an den Zählerplatz nicht auf Bestandschutz berufen kann, sondern Anpassungsmaßnahmen am Zählerplatz auf eigene Kosten, wenn dies wegen der Änderung der Zählerart aufgrund von behördlichen Forderungen oder aufgrund von sachlichen Erwägungen des Netzbetreibers erforderlich ist, treffen muss. Zur 6. Frage: Werden Sie einen Widerspruch gegen den Einbau eines "intelligenten Zählers" mit Datenübertragung im Rahmen Ihrer gesetzlichen Möglichkeiten respektieren? Dem Einbau kann nicht widersprochen werden, da der grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet ist, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten (siehe §29 Abs.1 MsbG). Diese betreffen ab 2018 EE- bzw. KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 1 und 7 kWp und ab 2020 Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch unter 6000 kWh. Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage soll der elektromagnetische „Ferraris-Zähler“ schrittweise durch die neue zukunftsfähige Technologie ersetzt werden. Zur 7. Frage: 7. Wie hoch werden die regelmäßigen Kosten für diesen Zähler? Im Anhang beigefügt. Wir hoffen Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und bleiben Sie gesund. Haben Sie noch Fragen? Senden Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter 0800 3629-130 - natürlich kostenfrei! Freundliche Grüße Ihre Netze BW GmbH i.A. Susanne Leipersberger Netze BW GmbH Schelmenwasenstraße 15 70567 Stuttgart Netze BW GmbH ist ein Unternehmen der EnBW Sitz der Gesellschaft: Stuttgart; Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 747734; Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hans-Josef Zimmer; Geschäftsführung: Dr. Christoph Müller (Vorsitzender), Dr. Martin Konermann, Bodo Moray, Steffen Ringwald Unsere Datenschutzhinweise sowie die Hinweise zum Widerspruchsrecht finden Sie unter:www.netze-bw.de/datenschutz<https://www.netze-bw.de/datenschutz>. ANLAGE 4: UNSER WIDERSPRUCH GEGEN DIE UMSTELLUNG AUF EIN INTELLIGENTES MESSSYSTEM Widerspruch gegen die Umstellung auf ein "intelligentes Messsystem" Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben vom 19.02.2021 kündigen Sie an, dass Sie unseren bisherigen analogen Ferraris-Stromzähler gegen einen neuen digitalen Stromzähler, ein sogenanntes „intelligentes Messsystem“ austauschen wollen. Hiermit lehnen wir entschieden Ihr Angebot ab, dass Sie als unser grundzuständiger Messstellenbetreiber einen Vertrag mit uns schließen wollen über den Einbau und Betrieb eines digitalen elektronischen Zählers, weil wir hauptsächlich Nachteile davon zu erwarten habe. Und zwar machen wir Einwendungen hinsichtlich folgender Punkte geltend: * Datenschutz * gesundheitlicher Risiken * höheren Kosten * Cyberkriminalität * energetischem Nutzen * ökologischem Nutzen Soweit Sie sich darauf berufen, dass das Messstellenbetriebsgesetz (MSBG) von 2016 eine zwangsweise Einbaupflicht vorsieht, die unsere Zustimmung zum Abschluss eines privaten Vertragsverhältnisses ersetzt und keinerlei Widerspruchsrecht vorsieht, halten wir dagegen, dass einige Vorschriften dieses Gesetzes gleichwohl unsere Grundrechte und den Datenschutz nach der DSGVO verletzen. Wir berufen uns insbesondere auf unsere Grund- und Menschenrechte, auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie auf informationelle Selbstbestimmung. 1. Zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz: Die Funktion einer permanenten Übertragung von Verbrauchsdaten und weiteren Zählerinformationen widerspricht nach unserer Überzeugung dem Minimierungsgebot der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Unzählige Datenpakete in einem Jahr sind unverhältnismäßig. Eine Transparenz der Datenverarbeitung ist im Zeitalter fortschreitenden Digitalisierung nicht erkennbar. Eine Datensouveränität ist nicht gegeben, solange uns als Letztverbraucher keine Herrschaft über die Technik bzw. Funktion der Datenübertragung zugebilligt wird. Es besteht keine Interventionsmöglichkeit; und es ist auch nicht erkennbar, wie die Vertraulichkeit, Integrität, Intervenierbarkeit, Transparenz und Nichtverkettbarkeit (gem. § 9 BDSG) der erhobenen Daten gewährleistet werden. Anhand der konstant übermittelten Stromverbrauchswerte lassen sich eindeutige und damit personenbezogene Rückschlüsse auf unseren Alltag und unser Verhalten ziehen. 2. Zum Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit: Durch die Anbindung des Zählers über Powerline Communication (PLC-basierte Technologie) entstehen hochfrequente Felder. Sie stören nicht nur den Radioempfang, sondern bereiten empfindlichen, namentlich elektrosensiblen Menschen erfahrungsgemäß Schmerzen. In einem Rechtsstaat muss daher individuell Schutz vor permanentem Elektrosmog in Privaträumen möglich sein. Unabhängig von den behördlich festgelegten, extrem hohen und in der Öffentlichkeit entsprechend umstrittenen Obergrenzen für Strahlung halten wir uns an jene Wissenschaftler, die international von Risiken für die Gesundheit auch unterhalb jener bloß thermischen Grenzen ausgehen. Entsprechende Forschungsergebnisse werden insbesondere seit 2018 auch in der Mainstream-Wissenschaft präsentiert. So betonte Sarah Drießner vom Forschungszentrum für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (femu, interdisziplinäre Einrichtung der Uni-Klinik Aachen) im Frühjahr 2019 auf der Basis eines Überblicks über mehr als 27.000 Veröffentlichungen zum Thema: „Lange sei man davon ausgegangen, dass elektromagnetische Felder nur thermische Auswirkungen hätten; die jüngsten Studien untermauern dagegen die Ansicht von WHO und IARC, „wonach hochfrequente Mobilfunkstrahlen möglicherweise krebserregend sein könnten…“ (https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/04/5g-vergabe-berlin-gesundheit-risiken.html). Die eingesetzte Übertragungstechnik PLC strahlt hochfrequente Anteile aufgrund der durch den gesamten Wohnraum verlaufenden Leitungen aus. Wir gehen davon aus, dass Sie unsere wissenschaftlich begründbare Ablehnung von E-Smog emittierenden Technologien innerhalb unserer Privaträume respektieren. 3. Wir lehnen den digitalen Zähler auch aus Kostengründen ab: Die Anschaffungskosten der neuen digitalen Zähler sind hoch. Eventuelle Umbaumaßnahmen der bei uns installierten elektrischen Verkabelung gehen zu zu unseren Kosten und können, gerade bei älteren Gebäuden, schnell hohe Werte erreichen. 4. Cyberkriminaltität: Als Informatiker sehe ich ein extrem hohes Gefahrenpotential in möglichen Hackerangriffen. Dass eine Zertifizierung des BSI hier nicht ausreicht, wurde im Bereich der medizinischen Telematik bereits mehrfach nachgewisen. Die Gefahren gehen dabei vom unberechtigten Abruf unserer Verbrauchsdaten bis hin zur Trennung von der Stromversorgung. 5. Energetischer Nutzen: Der Stromverbrauch eines "intelligenten" Zählers ist deutlich höher als der eines "klassischen" Ferraris-Zählers. Als Informatiker sehe ich natürlich durchaus das Potential, dass moderne Stromzähler mit sich bringen, auch wenn diese erwiesenermaßen bislang keine nennenswerte Verringerung des privaten Stromverbrauchs mit sich bringen. Dazu wären zusätzlich "intelligente" Endverbrauchergeräte nötig, die sich vom Netzbetreiber anhand der aktuellen Ökostromzustände (oder Strompreise) steuern ließen. Solche sind auf dem Markt aber bislang kaum zu finden, eine wirklich sinnvolle Nutzung wird sich also noch über viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzente hinziehen. 6. Ökologischer Nutzen: Als ökologisch orientierte Menschen sehen wir aufgrund der relativ kurzen Laufzeiten (acht Jahre statt 16 Jahre beim Ferraris-Zähler), nicht vorhandener Upgrade-Möglichkeiten und damit nicht vorhandener Weiternutzung "alter" Smartmeter einen großen Berg an entstehendem Elektromüll auf uns zukommen. Diese Ressourcen-Verschwendung geht auf Kosten der Verbraucher. Der Eigenstrombedarf für den komplexen Betrieb der neuen Messeinrichtungen ist deutlich höher als bei herkömmlichen Zählern – und damit ökologisch kontraproduktiv. Im Übrigen benötigen wir persönlich keine „smarten“ Detailinformationen zum Stromsparen. Zusammenfassung: Bei der Einschränkung unserer genannten Grundrechte wird gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen, insofern das Messstellenbetriebsgesetz keinerlei Widerspruchsrecht vorsieht und Sie als Messstellenbetreiber nicht schon eine wählbare Alternative hinsichtlich der Übertragungstechnologien ermöglichen. Insofern halten wir die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes sogar für verfassungswidrig. Der Bundesrat hat im Gesetzgebungsverfahren 2016 ausdrücklich angemahnt, dass den Bürgern ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen diese umstrittene Technologie eingeräumt werden sollte. In Bayern hält der Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. W. Petri ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht bei Einschränkungen der Grundrechte durch smarte Zähler für zwingend erforderlich. Selbst wenn das Messstellenbetriebsgesetz kein Widerspruchsrecht vorsieht, so kann man doch das in Deutschland unmittelbar geltende Recht der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwenden und ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten geltend machen: „Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen…“ Dieses Widerspruchsrecht kann unabhängig vom Einsatz eines Smartmeter- Gateways auch ganz generell gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch digitale elektronische Zähler geltend gemacht werden. (Datenschützer Prof. Dr. Petri: https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb28/k7.html#7.3) Im übrigen möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie als Messstellenbetreiber gesetzlich verpflichtet sind, die Bürger über ihr Widerspruchsrecht zu informieren, denn es gilt der Grundsatz der Informationspflicht über das Widerspruchsrecht gem. Art. 21 Abs. 4 DSGVO: Zitat:”(4) Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.” Deshalb widersprechen wir ausdrücklich der Installation der „intelligenten Messeinrichtung“ nach den Grundsätzen des Art. 21 Abs.1 Satz 1 DSGVO. Mit Blick hierauf betonen wir, dass wir uns in einer „besonderen Situation“ befinde, da wir im Zusammenhang mit Elektrosmog seit Jahren gesundheitliche Beschwerden haben und insofern „elektrosensibel“ genannt werden können. Bitte bedenken Sie hier, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) warnt: „Personen in der Nähe von drahtlos kommunizierenden Smart Metern sind den elektromagnetischen Feldern der Geräte ausgesetzt und absorbieren einen Teil der ausgesendeten Strahlungsleistung.“ Diese Aussage trifft ebenso für die per Powerline übertragen hochfrequenten Signale zu. Der Beruhigungsversuch des BfS, dass die funkenden Zähler ja in der Regel im Keller installiert seien und somit ein großer Abstand zwischen dem Sender und den Personen bestehe, trifft bei uns nicht zu, da unser Zähler in direkter Nähe zu den Wohnräumen installiert ist. Wir möchten also definitiv beim bewährten analogen Ferraris-Zähler bleiben, der jahrzehntelang seinen Dienst tut und problemlos funktioniert. Unsere Kooperationsbereitschaft zur jährlichen Übermittlung der Zählerdaten erklären wir ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen Jörg Barres Caya Ersfeld Anlage 5: Die Antwort auf unseren Widerspruch der Netze BW Guten Tag Herr Barres, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.05.2021, Verweigerung Einbau intelligentes Messsystem (iMS) an die Netze BW. Dem Einbau kann nicht widersprochen werden, da der grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet ist, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten (siehe §29 Abs.1 MsbG). Artikel 36 Absatz 3 des Messstellenbetriebsgesetzes besagt: „Weder Anschlussnehmer noch Anschlussnutzer sind berechtigt, die Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 und 2 oder die Anbindung seiner Erzeugungsanlagen oder der Messeinrichtung für Gas an das intelligente Messsystem nach § 40 zu verhindern oder nachträglich wieder abzuändern oder abändern zu lassen.“ Grundsätzlich sind wir als Messstellenbetreiber dazu verpflichtet alle Anlagen größer 6.000 kWh mit einer iMS auszustatten. Ist der Verbrauch kleiner 6.000 kWh liegt es in unserem Ermessen ob wir die Kunden mit einer iMS ausstatten wollen oder nicht. Es handelt sich im Grunde um §29 Absatz 2 des MsbGs: § 29 MsbG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)<http://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__29.html>. Wenn wir als Netzbetreiber Messstellen kleiner 6.000 kWh ausstatten, werden Sie je nach Preisobergrenze, die dann hier definiert ist: § 31 MsbG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)<http://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__31.html> abgerechnet. Laut unserem System, anhand Ihren Verbräuchen in den Vorjahren, sind Sie verpflichtet Ihre Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausstatten zu lassen. Wir als Messstellenbetreiber führen die Planung für den Rollout von intelligente Messsysteme bereits im Vorjahr durch, um für unsere technischen Bereiche besser kalkulieren zu können. Wir sind gesetzlich zum flächendeckenden Umbau der alten Stromzähler zu intelligenten Messsystemen verpflichtet. Wir als Ihr zuständiger Netzbetreiber sind an geltendes Recht gebunden und daher verpflichtet, in den im Messstellenbetriebsgesetz (siehe MsbG § 36/3) festgelegten Fällen (siehe 2.3), die neue Technik einzubauen. In Deutschland gilt die gesetzliche Einbaupflicht für alle Marktteilnehmer (Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer). Bezüglich der weiteren Schritte melden wir uns erneut bei Ihnen. Der Schutz der Kundendaten steht für uns an oberster Stelle. Unsere Zähler erfüllen selbstverständlich die hohen und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgegebenen Anforderungen an den Datenschutz und an die Datensicherheit. So ist unser Gateway-Administrationssystem erfolgreich nach der ISO 27001 zertifiziert und entspricht umfassend allen gesetzlich festgelegten Datenschutzrichtlinien. Aufgrund der Verarbeitung und Zusammenführung personenbezogener Verbrauchsdaten im SMGW über die angebundene Netzwelt, ergeben sich hohe Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Diese Sicherheitsanforderungen wurden im Rahmen eines Schutzprofils für das SMGW durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konkretisiert. Das SMGW nimmt in der Sicherheitsarchitektur eines intelligenten Messsystems eine wesentliche zentrale Rolle ein. Deshalb muss dieses Gateway evaluiert und sicherheitsüberprüft werden, bevor es überhaupt in Verkehr gebracht werden kann. Die Überprüfung beinhaltet auch eine Bewertung der Sicherheit beim Hersteller des Gerätes. Die erfassten Daten werden verschlüsselt und signiert. Darüber hinaus werden die so gesicherten Daten in einem zusätzlich verschlüsselten Kanal versendet. Dabei wird sichergestellt, dass nur Verbindungen mit bekannten und vertrauenswürdigen Gegenstellen möglich sind. Das SMGW hat die Aufgaben einer Firewall und separiert die angebundenen Kommunikationsnetze voneinander. Als dezentraler Speicher personenbezogener Messwerte, stellt das SMGW Datenschutz und Datensicherheit für den Letztverbraucher sicher. Die Daten werden nur gemäß vertraglich vereinbarten Regelungen an berechtigte Parteien versendet. Weiterhin erfolgt eine Pseudonymisierung, das heißt beim Versand der Daten werden die Gerätedaten anonymisiert. Sie als Kunde erhalten über ein Portal den Zugang, welches die aktuellen Sicherheitsrichtlinien erfüllt. Durch ein Passwort, das automatisch generiert und versendet wird, haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Daten auch im Internet geschützt werden. Zusätzlich werden Sie gebeten ein eigenes Passwort zu erstellen, sodass nur Sie Zugriff auf Ihre Daten im Internetportal haben. Um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, sind in Art. 25 DSGVO Anforderungen an den Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) und den Datenschutz durch datenfreundliche Voreinstellung (Privacy by Default) enthalten. Dahinter verbirgt sich der Grundgedanke, dass im Sinne der DSGVO der Schutz von personenbezogenen Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sichergestellt wird. Durch geeignete Voreinstellungen sollen somit insbesondere die Nutzer geschützt werden, die auf Grund von fehlendem technischem Wissen nicht in der Lage sind, datenschutzrechtliche Einstellungen nach ihren Wünschen anzupassen. Unsere technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen umfassen die Verschlüsselung des Datentransfers, eine sichere Aufbewahrung der Schlüssel, sichere und eindeutige Geräteidentitäten, abgesicherte Kommunikationskanäle und ein eigener Security Verantwortlicher. Ebenfalls werden die Systeme in einer kontrollierten Umgebung betrieben, d.h. abgekoppelt von der eigentlichen Energiesteuerung. Der Einbau und der Austausch der Zähler erfolgen nur durch zertifiziertes und qualifiziertes Personal. Dabei wird streng auf die Einhaltung der sicheren Lieferkette geachtet. Durch die verwendete Einweg-Schnittstelle wird verhindert, dass die Zähler von außen manipulierbar oder schaltbar sind. Dazu werden Sie immer im Voraus informiert, wenn eine Verarbeitung der Daten im Falle eines gesetzlichen Verwendungszwecks (EIWOG, GWG, etc.) notwendig ist. Erst nach der Einwilligung von Ihnen erfolgt die Erhebung und Verarbeitung der Daten. Dazu legen wir einen hohen Wert auf die Speicherfrist, den Umfang und die Verarbeitung der erhobenen Daten bezüglich der in der DSGVO enthaltenen Verpflichtungen. Somit kann der Messstellenbetreiber beispielweise den Absender und Empfänger von Daten erkennen, nicht jedoch die eigentliche Messwertliste einsehen. Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und bleiben Sie gesund. Haben Sie noch Fragen? Senden Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter 0800 3629-130 - natürlich kostenfrei! Freundliche Grüße Ihre Netze BW GmbH i.A. Susanne Leipersberger Netze BW GmbH Schelmenwasenstraße 15 70567 Stuttgart Netze BW GmbH ist ein Unternehmen der EnBW Sitz der Gesellschaft: Stuttgart; Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 747734; Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hans-Josef Zimmer; Geschäftsführung: Dr. Christoph Müller (Vorsitzender), Dr. Martin Konermann, Bodo Moray, Steffen Ringwald Unsere Datenschutzhinweise sowie die Hinweise zum Widerspruchsrecht finden Sie unter:www.netze-bw.de/datenschutz<https://www.netze-bw.de/datenschutz>. ANLAGE 6: DIE ERNEUTE NACHRICHT ÜBER DIE GEPLANTE UMSTELLUNG AUF EIN INTELLIGENTES SMARTMETER Wer wir sind JÖRG BARRES CAYA ERSFELD Diplom Informatiker und Pädagoge Selbstständiger IT-Trainer und Datenbankentwickler Websites: traicon.net und barres-it-entwicklung.de Diplom Psychologin Heilpraktikerin für Psychotherapie in eigener Praxis Website: caya-ersfeld.de Quellenangaben und weiterführende links PETITION GEGEN SMART METER * Campact: Petition gegen Smartmeter INFORMATIONEN UND ARTIKEL ÜBER SMART METER * Wikipedia: Intelligente Zähler * Piraten-Partei: Smart Meter Zwangseinbau * elektroniknet: Smart Meter - Fluch oder Segen? * Verbraucherzentrale: Smart Meter: Die neuen Stromzähler kommen * Sonnenseite: Digitale Stromzähler können einen bis zu sechsmal höheren Verbrauch ausweisen * Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Smart Meter und digitale Stromzähler * Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Häufig gestellte Fragen rund um Smart Meter * Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung IGEF Ltd.: Smart-Meter * Chaos Computer Club: Cyber-Risiken bei Smart Meters: Hacker empfiehlt Haftung für Hersteller WIDERSTAND GEGEN SMART METER * Selbsthilfeverein für Umweltgeschädigte: Smart Meter - Verstoß gegen das Recht auf Privat- und Familienleben * Stop-Smartmeter: Muster-Widerspruchsschreiben gegen elektronische Stromzähler * FreiRaum: Was kann man gegen funkende Wasser-, Heizkosten- und Stromzähler tun? * mikrocontroller.net: Diskussion im Forum: Smart-Meter: Einbau verweigern * handwerksblatt: Gericht stoppt Einbaupflicht für Smart Meter * Handelsblatt: Ein neues Zertifikat soll Smart Meter sicher vor Hackern machen * Handelsblatt: Chaos Computer Club warnt vor Sicherheitslücken bei Smart Home Kommentare KOMMENTARE Hier können Sie einen Kommentar schreiben. Ihr Kommentar wird erst nach einer inhaltlichen Prüfung freigeschaltet. SCHREIBEN AUCH SIE EINEN KOMMENTAR Pflichtfeld Name* Pflichtfeld E-Mail (wird nicht veröffentlicht)* Bitte addieren Sie 4 und 5.* Kommentar DIE KOMMENTARE UNSERER BESUCHER Impressum ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG: Jörg Barres Hohenneuffenstr. 17 3230 Kirchheim u. Teck KONTAKT: Telefon: +49 7021 9938132 E-Mail: info@traicon.net SteuerNr: 69114/25407 QUELLENANGABEN: Quelle: http://www.e-recht24.de -------------------------------------------------------------------------------- HAFTUNGSAUSSCHLUSS (DISCLAIMER) Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. 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Datenschutz Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist: Jörg Barres Hohenneuffenstr. 17 73230 Kirchheim u. Teck ERFASSUNG ALLGEMEINER INFORMATIONEN Wenn Sie auf unsere Webseite zugreifen, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet Service Providers und Ähnliches. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Informationen, welche keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Diese Informationen sind technisch notwendig, um von Ihnen angeforderte Inhalte von Webseiten korrekt auszuliefern und fallen bei Nutzung des Internets zwingend an. Anonyme Informationen dieser Art werden von uns statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren. COOKIES Wie viele andere Webseiten verwenden wir auch so genannte „Cookies“. 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