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POST no-smartmeter.html

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Text Content

no-smartmeter.de
Widerstand gegen die verpflichtende Umstellung auf ein "intelligentes"
Messsystem


WARUM DAS GANZE?

Unsere gesetzgebende Regierung hat 2016 beschlossen, dass wir Bürger Energie
sparen sollen. Das ist ja grundsätzlich auch zu begrüßen, aber leider wurde
dieser Entscheid nicht wirklich zu Ende gedacht.

Den Energieversorgern wurde auferlegt, bei uns Bürgern sukzessive die alten und
bewährten Ferraris-Stromzähler gegen neue moderne Zähleinrichtungen
auszutauschen. Dies würde uns Bürgern das Energiesparen erleichtern und Kosten
sparen, so die primäre Argumentation. Für die Energieversorger ist die
Umstellung verpflichtend und vom Bürger widerspruchslos hinzunehmen.

Auf den ersten Blick erscheinen die Vorteile, die solche Zähler mit sich bringen
ja auch überzeugend:

 * Die Stromversorger können darüber "intelligente" Endverbrauchergeräte wie
   Waschmaschinen, Speicherheizungen und ähnliches bei günstigen Bedingungen
   remote steuern, etwa wenn viel günstige erneuerbare Energie zur Verfügung
   steht und die Kostenvorteile an uns Bürger weitergeben.
 * Auch lässt sich der aktuelle Stromverbrauch präzise ermitteln, so dass wir
   Verbraucher genau nachsehen können, welche unserer Elektrogeräte besonders
   viel Energie verbrauchen. Das steht zwar auch auf den Typenschildern der
   Geräte, aber das ist ja nicht modern und digital, und über eine App sieht man
   das Typenschild ja auch nicht.
 * Und ein wirklich großer Vorteil (Achtung, Ironie) ist, dass wir Bürger nicht
   mehr ein Mal im Jahr den Zählerstand ablesen und per Postkarte oder Website
   an unseren Energieversorger übermitteln müssen.

Generell muss man zwischen zwei Arten von modernen Zählern unterscheiden:

 * Die moderne Messeinrichtung entspricht im Wesentlichen dem bekannten
   Ferraris-Zähler, nur dass sie elektronisch arbeitet. Sie kann aber zu einer
   intelligenten Messeinrichtung aufgerüstet werden.
 * Die intelligente Messeinrichtung verfügt zusätzlich über ein
   Kommunikationsmodul, über das der Energieversorger Zugriff auf den Zähler
   hat. Die Kommunikation erfolgt dabei über Mobilfunknetze, bestehende
   Internet-Verbindungen (WLAN oder Ethernet) oder über das Stromnetz
   (PowerlineCommunication PLC).

Als umweltbewusste und datenschutz-sensible Bürger sehen wir aber eine große
Menge an Nachteilen bei diesen Geräten sowie die Verletzung mehrerer Gesetze und
Grundrechte in den Bereichen:

 * Datenschutz
 * Kosten (einmalig und laufend)
 * ökolgische Aspekte (Elektromüll)
 * gesundheitliche Aspekte (Strahlung)
 * energetischer Nutzen
 * volkswirtschaftlicher Nutzen
 * Cyberkriminalität
 * Unverletzlichkeit der Wohnung

 


BEGRÜNDUNG UNSERER KRITIK


DATENSCHUTZ

Die Art und Weise, wie die Verbrauchsdaten erhoben und verwertet werden,
widerspricht ganz klar dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und
Datenschutz:

 * Die Funktion einer permanenten Übertragung von Verbrauchsdaten und weiteren
   Zählerinformationen widerspricht nach unserer Überzeugung dem
   Minimierungsgebot der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO.
   Unzählige Datenpakete in einem Jahr sind unverhältnismäßig.
 * Eine Transparenz der Datenverarbeitung ist im Zeitalter fortschreitenden
   Digitalisierung nicht erkennbar.
 * Eine Datensouveränität ist nicht gegeben, solange uns als Endverbrauchern
   keine Herrschaft über die Technik bzw. Funktion der Datenübertragung
   zugebilligt wird.
 * Es besteht keine Interventionsmöglichkeit und es ist auch nicht erkennbar,
   wie die Vertraulichkeit, Integrität, Intervenierbarkeit, Transparenz und
   Nichtverkettbarkeit (gem. § 9 BDSG) der erhobenen Daten gewährleistet werden.
 * Anhand der konstant übermittelten Stromverbrauchswerte lassen sich eindeutige
   und damit personenbezogene Rückschlüsse auf unseren Alltag und unser
   Verhalten ziehen.


KOSTEN

 * Die Anschaffungskosten der neuen digitalen Zähler sind hoch. Eventuelle
   Umbaumaßnahmen der bei uns installierten elektrischen Verkabelung gehen zu
   unseren Lasten und können, gerade bei älteren Gebäuden, schnell hohe Werte
   erreichen.
 * Die jährlichen Gebühren für die modernen Zähler werden verbrauchsabhängig
   bestimmt und betragen ein Vielfaches der bisherigen Kosten.


ÖKOLOGISCHE ASPEKTE

Als ökologisch orientierte Menschen sehen wir aus folgenden Gründen massive
ökologische Mängel:

 * Aufgrund der relativ kurzen Laufzeiten (acht Jahre statt 16 Jahre beim
   Ferraris-Zähler), nicht vorhandener Upgrade-Möglichkeiten und damit nicht
   vorhandener Weiternutzung "alter" Smartmeter wird eine enorme Menge an
   Elektromüll entstehen, wodurch wertvolle Rohstoffe verschwendet werden.
 * Der Eigenstrombedarf für den Betrieb der neuen Messeinrichtungen ist deutlich
   höher als bei herkömmlichen Zählern.

Diese Ressourcen-Verschwendung geht auf Kosten der Verbraucher und der Umwelt
und ist damit ökologisch kontraproduktiv.


GESUNDHEITLICHE ASPEKTE

Der Großteil der intelligenten Messstellen kommuniziert mit einer
strahlungsbasierten (WLAN, 3G, 4G, 5G) oder strahlungserzeugenden (PLC) Technik
mit dem Energieversorger. Das gern vorgebrachte Argument, der strahlungsbasierte
Zähler befinde sich ja im Keller und damit sei die Strahlung nicht so schlimm,
ist widersinnig, da gerade dort eine höhere Strahlungsenergie nötig ist, um die
Kellerdecke zu durchdringen.

Gerade bei älteren Häusern befindet sich der Stromzähler meist auch nicht im
Keller sondern in direkter Nähe zu den Wohnräumen, da diese Gebäude oft nicht
durch ein Erdkabel via Keller sondern über Freilandleitungen über einen
Dachanschluss mit Energie versorgt werden. In dieser Konstellation sind die
strahlungserzeugenden Zähler, die eine Powerline-Technik nutzen, ebenso kritisch
zu betrachten wie die strahlungsbasierten Zähler. Die Powerline-Technik
überträgt die Daten über die vorhandenen Stromleitungen und erzeugt auf diesen
hochfrequente Signale, so dass die vorhandenen Leitungen wie abstrahlende
Antennen wirken.

Es mehren sich seriöse wissenschaftliche Quellen, die von Risiken für die
Gesundheit auch unterhalb der behördlich festgelegten und sehr umstrittenen
bloßen thermischen Grenzwerte ausgehen.

Im Gegensatz zu dem in Innenräumen heute oft genutzten WLAN, DECT oder DLAN
(ebenfalls Powerline-Technik) kann die Strahlung eines Smartmeters aber nicht
einfach abgeschaltet werden. Dadurch entsteht eine willkürliche und
unausweichliche potentielle Gefärdung unserer Gesundheit.

Somit wird hier unser Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
willkürlich missachtet.


ENERGETISCHER NUTZEN

Als Informatiker sehe ich natürlich durchaus das Potential, das moderne
Stromzähler mit sich bringen, auch wenn diese erwiesenermaßen bislang keine
nennenswerte Verringerung des privaten Stromverbrauchs bewirken.

Dazu wären zusätzlich "intelligente" Endverbrauchergeräte nötig, die sich vom
Netzbetreiber anhand der aktuellen Ökostromzustände (oder Strompreise) steuern
ließen. Solche sind auf dem Markt aber bislang kaum zu finden, eine wirklich
sinnvolle Nutzung wird sich also noch über viele Jahre, wenn nicht sogar
Jahrzehnte hinziehen.

Auch ändert die Umstellung auf einen modernen Zähler nichts an der vorhandenen
Elektrogeräteinfrastruktur. Niemand wird sich nur wegen dem neuen Zähler auch
gleich neue und sparsamere Elektrogeräte kaufen oder plötzlich anfangen,
energetisch bewusster zu werden.

Auch ist der Stromverbrauch eines modernen Zählers deutlich höher als der eines
klassischen Ferraris-Zählers.


VOLKSWIRTSCHAFTLICHER NUTZEN

Auch wenn die Umstellung auf die modernen Zähler theoretisch einen
volkswirtschaftlichen Nutzen bringen kann, da der Energieverbrauch besser
gesteuert und somit optimiert werden kann, wird hier doch das Pferd vom hinten
her aufgezäumt. Durch die praktisch nicht vorhandenen intelligenten Endgeräte,
die für eine solche sinnvolle Nutzung unabdingbar sind, werden die meisten
modernen Zähler bereits wieder technisch völlig veraltet oder am Ende der
Nutzungszeit sein, wenn intelligente Endgeräte in nennenswerter Weise zugänglich
und verbreitet sein werden.

Somit wird eine große Menge an Energie, Geld, Arbeitsmaßnahmen und Hardware
vollkommen unnötig eingesetzt. Diese Ressourcen hätte etwa beim Ausbau der
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge einen wesentlich höheren und schnelleren
volkswirtschaftlichen Nutzen.


CYBERKRIMINALITÄT

Als Informatiker sehe ich ein extrem hohes Gefahrenpotential in möglichen
Hackerangriffen. Dass eine Zertifizierung des BSI hier nicht ausreicht, wurde im
Bereich der medizinischen Telematik bereits mehrfach nachgewiesen.

Die Gefahren gehen dabei vom unberechtigten Abruf unserer Verbrauchsdaten bis
hin zur Trennung von der Stromversorgung.


UNVERLETZLICHKEIT DER WOHNUNG

Unabhängig davon, ob der Mieter oder Eigentümer der Wohnung / des Hauses
zustimmt, muss er den ausführenden Organen Zutritt zu den privaten Räumen
gestatten und die Durchführung einer unter Umständen umfangreichen Änderung der
vorhandenen elektrischen Installation hinnehmen. Dies widerspricht der
Unverletzlichkeit der Wohnung und einem eventuell bestehenden Bestandsschutz.

 


ZUSAMMENFASSUNG

Die Umstellung auf moderne Messstellen mag langfristig manche Vorteile mit sich
bringen. Aus unserer Sicht überwiegen jedoch klar die Nachteile.

Insbesondere das Ignorieren geltenden Rechts und verfassungsgemäßer Grundrechte
kann und darf so nicht vom Bürger geduldet werden.

Bei der Einschränkung unserer genannten Grundrechte wird gegen das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit verstoßen, insofern das Messstellenbetriebsgesetz keinerlei
Widerspruchsrecht vorsieht und die Messstellenbetreiber nicht schon eine
wählbare Alternative hinsichtlich der Übertragungstechnologien ermöglichen.

Insofern halten wir die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes sogar für
verfassungswidrig. Der Bundesrat hat im Gesetzgebungsverfahren 2016 ausdrücklich
angemahnt, dass den Bürgern ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen
diese umstrittene Technologie eingeräumt werden sollte. In Bayern hält der
Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. W. Petri ein voraussetzungsloses
Widerspruchsrecht bei Einschränkungen der Grundrechte durch smarte Zähler für
zwingend erforderlich.

Selbst wenn das Messstellenbetriebsgesetz kein Widerspruchsrecht vorsieht, so
kann man doch das in Deutschland unmittelbar geltende Recht der Europäischen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwenden und ein Widerspruchsrecht gemäß Art.
21 DSGVO gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten geltend machen:
„Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen
Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender
personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f
erfolgt, Widerspruch einzulegen…“.

Anfrage an die Partei "Die Grünen"


POSITION DER PARTEI "BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN"

Im Zuge der anstehenden Bundestagswahl interessiert mich die Position der Grünen
zu der widerspruchslosen verpflichtenden Umstellung auf ein Smartmeter.

Aus diesem Grund habe ich am 15.04.2021 eine email an die Grünen gesendet
(Anlage 1). Dazu habe ich die im Impressum der Website "www.gruene.de"
angegebene email-Adresse "info@gruene.de" verwendet. Für die email habe eine
Empfangsbestätigung angefordert.

Da ich weder eine Empfangsbestätigung noch eine Antwort erhalten habe, habe ich
am 27.04.2021 die email erneut gesendet.

Stand 13.05.2021 habe ich weder eine Empfangsbestätigung noch eine Antwort
erhalten.

Am 31.05.2021 kam dann diese leider recht nichtssagende Antwort (Anlage 2).
Ehrlich gesagt habe ich auch nicht erwartet, dass sich die Grünen hier klar
positionieren. Auf die von mir angesprochenen Punkte der Gesetzeswidrigkeit wird
leider ebenfalls nicht eingegangen.

Als ITler fällt mir auf: Die Verabschiedung ist innerhalb der Signatur, wird
also bei den meisten email-Anwendungen ausgegraut oder ausgeblendet und beim
Antworten nicht angegeben. Ich habe die Grünen per email darauf hingewiesen.


ANLAGE 1

 

Guten Tag,

aktuell ist die Umstellung alter Stromzähler (Ferraris) auf moderne Smartmeter
(mit und ohne Kommunikationsmodul) im Gange.

Trotz vieler ungeklärter Fragen, etwa bezüglich

- Datenschutz
- Kosten (einmalig und laufend)
- ökolgischer Aspekte (Elektromüll)
- gesundheitlicher Aspekte (Strahlung)
- energetischem Nutzen
- volkswirtschaftlichem Nutzen

ist die Umstellung für die Bürger *verpflichtend* und nicht *freiwillig*. Eine
Möglichkeit zum Widerspruch existiert bislang nicht.

In Ihrem Programm finde ich zu diesem Thema leider keine konkreten Aussagen, wie
die Grünen sich hier positionieren.

Als Informatiker sehe ich natürlich durchaus das Potential, dass moderne
Stromzähler mit sich bringen, auch wenn diese erwiesenermaßen bislang *keine*
nennenswerte Verringerung des privaten Stromverbrauchs mit sich bringen.
Dazu wären zusätzlich "intelligente" Endverbrauchergeräte nötig, die sich vom
Netzbetreiber anhand der aktuellen Ökostromzustände (oder Strompreise) steuern
ließen. Solche sind auf dem Markt aber bislang kaum zu finden, eine wirklich
sinnvolle Nutzung wird sich also noch über viele Jahre, wenn nicht sogar
Jahrzente hinziehen.

Als ökologisch orientierter Mensch sehe ich aber aufgrund der relativ kurzen
Laufzeiten (acht Jahre), nicht vorhandener Upgrade-Möglichkeiten und damit nicht
vorhandener Weiternutzung "alter" Smartmeter einen großen Berg an entstehendem
Elektromüll auf uns zukommen.

Als strahlungssensibler Mensch sehe ich durch die Nutzung von
Powerline/WLAN/4G/5G in den Kommunikationseinrichtungen der "intelligenten"
Smartmeter eine weitere "Verseuchung" unserer Umwelt durch Strahlenbelastung.
Im Gegensatz zu dem in Innenräumen heute oft genutzten WLAN, DECT oder DLAN
(ebenfalls Powerline-Technik) kann die Strahlung eines Smartmeters aber nicht
einfach abgeschaltet werden.
Dies gilt leider auch für die ausufernde Belastung durch 4G und 5G Netze, aber
das ist ein anderes Thema.

Als datenschutzsensibler Mensch sehe ich ein extrem hohes Missbrauchspotential
durch die ständige Erfassung meines Stromverbrauchs, dabei handelt es sich um
personenbezogene Daten, dies wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt.
Meiner persönlichen Meinung nach sind Smartmeter mit Kommunikationseinrichtung
absolut nicht DSGVO konform.

Als Informatiker sehe ich ein extrem hohes Gefahrenpotential in möglichen
Hackerangriffen. Das eine Zertifizierung des BSI hier nicht ausreicht, wurde im
Bereich der medizinischen Telematik bereits mehrfach nachgewisen.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass ich mich durch die *verpflichtende*
Umstellung masiv in meinen Grund- und Persönlichkeitsrechten eingeschränkt sehe.

Abschließend meine Frage an die Grünen:

Werden Sie nach der kommenden Bundestagswahl, bei der die Grünen ja mit hoher
Wahrscheinlichkeit an der Regierung beteiligt sein werden, das Gesetz zur
verpflichtenden Umstellung auf eine freiwillige Umstellung abändern?

Als Grünenwähler der ersten Stunde wünsche ich Ihnen einen erfolgreichen
Wahlkampf.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Barres

-- 
Jörg Barres
Training & Consulting
http://www.traicon.net
Tel: 07021-9938132
 
 


ANLAGE 2

 

Sehr geehrter Herr Barres,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Unsere Arbeitskapazitäten sind wegen des großen
Interesses an den Positionen unserer Partei momentan leider überlastet. Tut uns
leid, dass wir nur mit etwas Verspätung antworten können.

Kurz vorneweg: Es ist wichtig, in der Diskussion klar zwischen modernen
Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMsys) zu
differenzieren, da sonst Missverständnisse und Fehlinformationen entstehen.

Moderne Messeinrichtungen werden derzeit deutschlandweit in allen Häusern
verbaut und ersetzen dort die Ferrariszähler. Das Neue der mME ist, dass sie
elektrisch funktioniert, sekundengenau messen kann und über eine digitale
Anzeige verfügt. Sie sendet keinerlei Daten und entsprechend auch keine
Funkwellen/ Strahlung. Die jährlichen Kosten sind auf maximal 20€ begrenzt, d.h.
ca. 7 € mehr als für einen herkömmlichen Zähler bereits jetzt jährlich anfällt.

Intelligente Messsysteme, auch Smart-Meter-Gateways genannt, bestehen aus einer
mME und einem Kommunikationsmodul - dem Gateway. Entsprechend des aktuellen
Zertifizierungsstandes der Geräte können mithilfe des iMsys die Stromverbräuche
und die Einspeiseleistung aus PV und Batterien gesteuert werden. Je nach
Stromverbrauch liegen die jährlichen Kosten hierfür zwischen 23€ und 130€, wobei
ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt höchstens 40€ zu zahlen hätte.
Allerdings ist hier zu beachten, dass die allermeisten normalen Haushalte
derzeit kein solches iMsys einbauen müssen. Das ist erst ab 6000 kWh/ Jahr
verpflichtend. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung (Beschluss vom 4. März
2021, Aktenzeichen 21 B 1162/20 (I. Instanz: VG Köln 9 L 663/20)) ist aktuell
zudem auch bei den sogenannten "Pflichteinbaufällen" der Einbau gestoppt.
Entsprechend ist Deutschland auch 10 Jahre nach der ursprünglichen EU-Richtlinie
noch weit vom tatsächlichen Rollout entfernt.

Gleichzeitig gibt es auch noch immer kaum variable Stromtarife, die es für
Haushaltskunden lohnend machen würden, ihren Verbrauch zu steuern. Im aktuellen
Entwurf zur Reform des Energiewirtschaftsgesetzes tauchen allerdings erstmals
vorsichtige Forderungen nach ebensolchen Tarifen auf. Es ist uns ein großes
Anliegen, dass es gelingt, diese tatsächlich zeitnah und wirksam umzusetzen,
sodass sich die Steuerung des eigenen Stromverbrauchs auch finanziell lohnt.
Wirklich absehbar ist der Pflichteinbau aktuell aber nur für die Besitzer*innen
von PV-Anlagen auf dem Dach. Solange diesen durch den Einbau der iMsys noch mehr
Kosten als Nutzen entstehen (weil die entsprechenden Tarife noch nicht angeboten
werden), fordern wir eine entsprechende finanzielle Unterstützung.

Prinzipiell ist es aus unserer Sicht aktuell dringend, endlich geeignete
intelligente Messsysteme einzubauen - allerdings nur in den Haushalten mit
lohnenden flexiblen Verbraucher*innen. Das sind zum Beispiel Haushalte mit einem
E-Auto oder einer Wärmepumpe. Diese neuen Verbraucher*innen verändern den
Strombezug der Haushalte maßgeblich und können darum die Stabilität des
Stromnetzes gefährden, wenn sie nicht intelligent, d.h. abgestimmt auf Netz und
Stromangebot, eingesetzt werden.

Entsprechend werden wir den flächendeckenden Einbau von intelligenten
Messsystemen in Haushalten mit hohen Stromverbräuchen, mit steuerbaren
Verbrauchseinrichtungen, wie E-Autos, oder einspeisenden PV-Anlagen
aufrechterhalten. Dabei ist die Gewährleistung eines zuverlässigen Schutzes der
Daten Grundvoraussetzung, die wir selbstverständlich immer im Blick behalten.
Dabei können wir sagen, dass das Schutzniveau für die Daten im Bereich der iMsys
außerordentlich hoch ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

--
Mit freundlichen Grüßen Vera Becherer
----------------------------
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesgeschäftsstelle
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin

Direkte Anfrage an Frau Baerbock, Die Grünen


POSITION DER PARTEI "BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN"

Da ich auf meine emails an Die Grünen ja leider bislang keine Antwort erhalten
habe (Stand 13.05.2021), das Team von Baerbock aber auf einen Hinweis zu einem
mehrfach vorkommenden Schreibfehler auf ihrer Website (Nettiquette statt
Netiquette) noch am gleichen Tag reagiert hat, wende ich mich am 04.05.2021 mit
einer email direkt an die Kanzlerkandidatin der Grünen.

Stand 13.05.2021 habe ich weder eine Empfangsbestätigung noch eine Antwort
erhalten.

 

Guten Tag Frau Baerbock,
ein Hallo an das Team von Frau Baerbock,

da ich leider von den Grünen auf meine Anfrage per email an "info@gruene.de" vom
15.04.2021 und 27.04.2021 *keinerlei* Reaktion erhalten habe und mir Ihr Team
auf meine Hinweise zum Schreibfehler der Netiquette so wunderbar schnell
geantwortet hat, wende ich mich mit meiner Frage nun direkt an Sie.

BTW: Der Netiquette-Schreibfehler auf der Website ist korrigiert, als ITler und
Grünenwähler der ersten Stunde möchte ich ihnen für die schnelle Korrektur ein
Lob aussprechen

Hier nun meine Mail an die Grünen:

============================= Schnipp ============================

Guten Tag

Aktuell ist die Umstellung alter Stromzähler (Ferraris) auf moderne Smartmeter
(mit und ohne Kommunikationsmodul) im Gange.

Trotz vieler ungeklärter Fragen, etwa bezüglich

- Datenschutz
- Kosten (einmalig und laufend)
- ökolgischer Aspekte (Elektromüll)
- gesundheitlicher Aspekte (Strahlung)
- energetischem Nutzen
- volkswirtschaftlichem Nutzen

ist die Umstellung für die Bürger *verpflichtend* und nicht *freiwillig*. Eine
Möglichkeit zum Widerspruch existiert bislang nicht.

In Ihrem Programm finde ich zu diesem Thema leider keine konkreten Aussagen, wie
die Grünen sich hier positionieren.

Als Informatiker sehe ich natürlich durchaus das Potential, das moderne
Stromzähler mit sich bringen, auch wenn diese erwiesenermaßen bislang *keine*
nennenswerte Verringerung des privaten Stromverbrauchs mit sich bringen.
Dazu wären zusätzlich "intelligente" Endverbrauchergeräte nötig, die sich vom
Netzbetreiber anhand der aktuellen Ökostromzustände (oder Strompreise) steuern
ließen. Solche sind auf dem Markt aber bislang kaum zu finden, eine wirklich
sinnvolle Nutzung wird sich also noch über viele Jahre, wenn nicht sogar
Jahrzente hinziehen.

Als ökologisch orientierter Mensch sehe ich aber aufgrund der relativ kurzen
Laufzeiten (acht Jahre), nicht vorhandener Upgrade-Möglichkeiten und damit nicht
vorhandener Weiternutzung "alter" Smartmeter einen großen Berg an entstehendem
Elektromüll auf uns zukommen.

Als strahlungssensibler Mensch sehe ich durch die Nutzung von
Powerline/WLAN/4G/5G in den Kommunikationseinrichtungen der "intelligenten"
Smartmeter eine weitere "Verseuchung" unserer Umwelt durch Strahlenbelastung.
Im Gegensatz zu dem in Innenräumen heute oft genutzten WLAN, DECT oder DLAN
(ebenfalls Powerline-Technik) kann die Strahlung eines Smartmeters aber nicht
einfach abgeschaltet werden.
Dies gilt leider auch für die ausufernde Belastung durch 4G und 5G Netze, aber
das ist ein anderes Thema.

Als datenschutzsensibler Mensch sehe ich ein extrem hohes Missbrauchspotential
durch die ständige Erfassung meines Stromverbrauchs, dabei handelt es sich um
personenbezogene Daten, dies wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt.
Meiner persönlichen Meinung nach sind Smartmeter mit Kommunikationseinrichtung
absolut nicht DSGVO konform.

Als Informatiker sehe ich ein extrem hohes Gefahrenpotential in möglichen
Hackerangriffen. Das eine Zertifizierung des BSI hier nicht ausreicht, wurde im
Bereich der medizinischen Telematik bereits mehrfach nachgewisen.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass ich mich durch die *verpflichtende*
Umstellung masiv in meinen Grund- und Persönlichkeitsrechten eingeschränkt sehe.

Abschließend meine Frage an die Grünen:

Werden Sie nach der kommenden Bundestagswahl, bei der die Grünen ja mit hoher
Wahrscheinlichkeit an der Regierung beteiligt sein werden, das Gesetz zur
verpflichtenden Umstellung auf eine freiwillige Umstellung abändern?

Als Grünenwähler der ersten Stunde wünsche ich Ihnen einen erfolgreichen
Wahlkampf.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Barres

============================= Schnapp ============================

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich auf diese mail eine aussagekräftige und
klare Antwort erhalten würde.

Ich wünsche Ihnen, Frau Baerbock, viel Kraft und Schlagfertigkeit für den
kommenden Wahlkampf.

Jörg Barres

-- 

Jörg Barres
Training & Consulting
http://www.traicon.net
Tel: 07021-9938132
 
 
Kommunikation mit unserem Messstellenbetreiber Netze BW


DIE KOMMUNIKATION MIT DER NETZE BW

Mitte Februar haben wir von unserem Messstellenbetreiber Netze BW die Nachricht
bekommen, dass eine Umstellung auf ein intelligentes Messsystem geplant ist,
siehe Anlage 1.

Eine Umstellung auf ein modernes Messsystem ist aufgrund unseres
Stromverbrauchs, der (leider) über 6000kWh/a liegt, nicht vorgesehen.

Abgesehen davon steht es dem Messstellenbetreiber frei, auch bei einem
Energieverbrauch unter 6000kWh/a intelligente statt moderner Messsysteme
einzubauen.

Am 08.04.2021 habe ich mich mit einigen Fragen zur Umstellung an die Netze BW
per email gewandt, siehe Anlage 2.

Am 15.04.2021 kam eine Antwort der Netze BW per email, siehe Anlage 3.

Eine Recherche im Internet führt dann recht schnell zu einem vorgefertigten
Widerspruchsschreiben, das ich als Grundlage für einen Widerspruch verwendet
habe, siehe Anlage 4. Dieses Schreiben haben wir als Einschreiben mit Rückschein
am 08.05.2021 versendet, man weiß ja nie :-)

Bereits am 11.05.2021 kam dann eine Antwort von Netze BW, zu meinem Erstaunen
sogar als email und nicht in brieflicher Form, siehe Anlage 5.

Ich möchte hier auch anmerken, dass die Kommunikation mit unserem
Messstellenbetreiber, Netze BW, vorbildlich funktioniert, leider ganz im
Gegensatz zur Partei Die Grünen.

Aktualisierung am 15. 12. 2022
Es kommt ein neuer Versuch der NetzeBW, siehe Anlage 6

Auf diesen haben wir telefonisch protestiert und immerhin erreicht, dass die
Umstellung bis zum Ende des "Umrüstpflichtdatums" 2032 zurückgestellt wird.
In diesen 10 Jahren kann viel passieren :-)

 


ANLAGE 1: DIE NACHRICHT ÜBER DIE GEPLANTE UMSTELLUNG AUF EIN INTELLIGENTES
SMARTMETER




 


ANLAGE 2: EINIGE FRAGEN ZUR UMSTELLUNG AUF EIN SMARTMETER

Guten Tag,

zu Ihrem Schreiben vom 19.02.2021 habe ich einige Fragen.

Meine Zählernummer lautet: XXXXXXXXX

 1. Ist der Einbau einer "modernen Messeinrichtung" oder eines "intelligenten
    Messsystems" bei mir geplant?
 2. Falls der Einbau eines Gerätes mit Datenübertragung (intelligenten
    Messsystems) geplant ist, welche Technik setzen Sie dabei ein?
    Ethernet, Powerline (PLC), Funk (3G/4G/5G), ...
 3. Welchen Eigenstromverbrauch hat der geplante Zähler und wer übernimmt die
    Kosten für diese?
 4. Welche Lebensdauer bzw. Eichgültigkeit hat der geplante Zähler?
 5. Übernehmen Sie sämtliche bei der Umstellung anfallenden Kosten?
 6. Werden Sie einen Widerspruch gegen den Einbau eines "intelligenten Zählers"
    mit Datenübertragung im Rahmen Ihrer gesetzlichen Möglichkeiten
    respektieren?
 7. Wie hoch werden die regelmäßigen Kosten für diesen Zähler?

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Barres

-- 
Jörg Barres
Training & Consulting
http://www.traicon.net
Tel: 07021-9938132


 


ANLAGE 3: DIE ANTWORT AUF MEINE FRAGEN MIT ANLAGE DER KOSTENTABELLE.

Guten Tag Herr Barres,

vielen Dank für Ihre E-Mail an die Netze BW GmbH.

Ihre Anfrage konnten wir leider nicht sofort bearbeiten. Für die verzögerte
Antwort entschuldigen wir uns bei Ihnen.

Ihre 1. Frage:
Ist der Einbau einer "modernen Messeinrichtung" oder eines "intelligenten
Messsystems" bei mir geplant?

Sie wurden am 19.02.2021 über den Einbau eines intelligenten Messsystems
informiert.

Zu Ihrer 2. Frage:
Falls der Einbau eines Gerätes mit Datenübertragung (intelligenten Messsystems)
geplant ist, welche Technik setzen Sie dabei ein? Ethernet, Powerline (PLC),
Funk (3G/4G/5G), ...
1. Möglichkeit: Übertragung über das Mobilfunknetz
2. Möglichkeit: Über das Stromnetz durch die Breitband-Powerline-Technologie
3. Möglichkeit:  Techniken sind gerade in Prüfung:
         - CDMA  weitere Infos hierzu siehe Link zu Wikipedia
         - Breitbandkabel: Erdverkabelung über Glasfasertechnik
         (Telekommunikationstechnik)

Durch die neue Technologie können wichtige Energiedaten in Echtzeit, IP-basiert
und sicherverschlüsselt über die Breitband-Powerline-Technologie (BPL)
übertragen werden. Diese bietet die Vorteile einer modernen
Breitband-Kommunikationstechnologie und nutzt die Datenübertragung über das
Stromnetz. Dabei nutzt die Technik bewährte Standards aus der Telekommunikation
wie Breitband, das TCP/IP Protokoll und Ethernet.

Darüber hinaus sorgt die BPL für die Verschlüsselung der Datenübertragung,
Datenschutz und Datensicherheit. Durch dynamisches Schalten zwischen den
unterschiedlichen Geräten wird immer eine optimale Verbindungsqualität gesichert
und beeinflusst somit in keiner Weise den operativen Betrieb des Stromnetzes.

Das intelligente Messsystem verfügt über eine Kommunikationseinheit, dem
Smart-Meter-Gateway.
Die Verbrauchsdaten werden über einen verschlüsselten Datenkanal alle 15 Minuten
bei Strom automatisch an das Smart-Meter-Gateway übertragen und werden für den
jeweiligen Letztverbraucher an der HAN-Schnittstelle (TR-03109-1 Kap.).

Zu Ihrer 3.Frage:
3. Welchen Eigenstromverbrauch hat der geplante Zähler und wer übernimmt
die Kosten für diese?
Der Eigenverbrauch des intelligenten Messsystems wird nicht mitgezählt und wird
Ihnen nicht
in Rechnung gestellt.

Zu Ihrer 4. Frage:
4. Welche Lebensdauer bzw. Eichgültigkeit hat der geplante Zähler?
Die Ersteichgültigkeitsdauer intelligenter Zähler und intelligenten Messsystemen
beträgt 8 Jahre. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens
verlängert werden. Ein Turnuswechsel erfolgt erst nach 13 Jahren.

Um dauerhaft den hohen Standard an Datenschutz und Datensicherheit zu
gewährleisten, werden die intelligenten Messsysteme dem Fortschritt in den
kommenden Jahren kontinuierlich angepasst. Das Bundesministerium für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) trägt dazu regelmäßig Informationen von
Herstellern und Anwendern über bekanntgewordene Sicherheitslücken zusammen,
wertet diese aus und entwickelt die Sicherheitsanforderungen stetig weiter.
Diese betreffen die vertrauenswürdigen Produktkomponenten (Smart Meter Gateway
mit integriertem Sicherheitsmodul), den sicheren IT-Betrieb durch einen
zertifizierten Administrator und eine vertrauenswürdige Kommunikationsstruktur.
Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen wird im Rahmen eines regelmäßigen
Zertifizierungsverfahrens vom BSI geprüft. Durch kontinuierliche Updates kann
somit das hohe Sicherheitsniveau über die gesamte Lebenszeit gewährleistet
werden.

Zu Ihrer 5. Frage:
5. Übernehmen Sie sämtliche bei der Umstellung anfallenden Kosten?
Die neuen Zähler sind so ausgelegt, dass sie in den vorhandenen Zählerschrank,
beziehungsweise auf dem vorhandenen Zählerplatz, passen. Voraussetzung hierfür
ist, dass diese den allgemeinen technischen Bedingungen entsprechen. Wichtig ist
die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit
kann bei alten Zählerschränken, beziehungsweise Zählerplätzen, infolge brüchiger
Isolierungen gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesem Fall durch den
Eigentümer zu ertüchtigen.

Auch in der Vergangenheit galt, dass der Kunde den Zählerplatz umbauen lassen
muss, sofern der Einbau des Zählers aufgrund der Beschaffenheit des
Zählerplatzes technisch nicht möglich war. Die Regeln dazu sind in §22 Abs. 1
Niederspannungsanschlussverordnung.

Gesetzliche Antwort: „Ertüchtigung des Zählerplatzes“:
› Regelung in § 22 Abs. 1 NAV
› Die Kommentierung sieht vor, dass sich der Anschlussnehmer hinsichtlich der
Anforderungen an den Zählerplatz nicht auf Bestandschutz berufen kann, sondern
Anpassungsmaßnahmen am Zählerplatz auf eigene Kosten, wenn dies wegen der
Änderung der Zählerart aufgrund von behördlichen Forderungen oder aufgrund von
sachlichen Erwägungen des Netzbetreibers erforderlich ist, treffen muss.

Zur 6. Frage:
Werden Sie einen Widerspruch gegen den Einbau eines "intelligenten Zählers" mit
Datenübertragung im Rahmen Ihrer gesetzlichen Möglichkeiten respektieren?
Dem Einbau kann nicht widersprochen werden, da der grundzuständige
Messstellenbetreiber verpflichtet ist, Messstellen mit intelligenten
Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten (siehe §29 Abs.1 MsbG).
Diese betreffen ab 2018 EE- bzw. KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung
zwischen 1 und 7 kWp und ab 2020 Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch unter
6000 kWh. Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage soll der elektromagnetische
„Ferraris-Zähler“ schrittweise durch die neue zukunftsfähige Technologie ersetzt
werden.

Zur 7. Frage:
7. Wie hoch werden die regelmäßigen Kosten für diesen Zähler?
Im Anhang beigefügt.

Wir hoffen Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und bleiben Sie gesund.

Haben Sie noch Fragen? Senden Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Sie erreichen uns unter 0800 3629-130 - natürlich kostenfrei!

Freundliche Grüße

Ihre Netze BW GmbH
i.A. Susanne Leipersberger

Netze BW GmbH
Schelmenwasenstraße 15 70567 Stuttgart

Netze BW GmbH ist ein Unternehmen der EnBW
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart; Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB
747734;
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hans-Josef Zimmer;
Geschäftsführung: Dr. Christoph Müller (Vorsitzender), Dr. Martin Konermann,
Bodo Moray, Steffen Ringwald

Unsere Datenschutzhinweise sowie die Hinweise zum Widerspruchsrecht finden Sie
unter:www.netze-bw.de/datenschutz<https://www.netze-bw.de/datenschutz>.

 


ANLAGE 4: UNSER WIDERSPRUCH GEGEN DIE UMSTELLUNG AUF EIN INTELLIGENTES
MESSSYSTEM

Widerspruch gegen die Umstellung auf ein "intelligentes Messsystem"

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom 19.02.2021 kündigen Sie an, dass Sie unseren bisherigen
analogen Ferraris-Stromzähler gegen einen neuen digitalen Stromzähler, ein
sogenanntes „intelligentes Messsystem“ austauschen wollen.
Hiermit lehnen wir entschieden Ihr Angebot ab, dass Sie als unser
grundzuständiger Messstellenbetreiber einen Vertrag mit uns schließen wollen
über den Einbau und Betrieb eines digitalen elektronischen Zählers, weil wir
hauptsächlich Nachteile davon zu erwarten habe. Und zwar machen wir Einwendungen
hinsichtlich folgender Punkte geltend:

 * Datenschutz
 * gesundheitlicher Risiken
 * höheren Kosten
 * Cyberkriminalität
 * energetischem Nutzen
 * ökologischem Nutzen

Soweit Sie sich darauf berufen, dass das Messstellenbetriebsgesetz (MSBG) von
2016 eine zwangsweise Einbaupflicht vorsieht, die unsere Zustimmung zum
Abschluss eines privaten Vertragsverhältnisses ersetzt und keinerlei
Widerspruchsrecht vorsieht, halten wir dagegen, dass einige Vorschriften dieses
Gesetzes gleichwohl unsere Grundrechte und den Datenschutz nach der DSGVO
verletzen. Wir berufen uns insbesondere auf unsere Grund- und Menschenrechte,
auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, auf Leben und körperliche Unversehrtheit
sowie auf informationelle Selbstbestimmung.

 1. Zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz:
    Die Funktion einer permanenten Übertragung von Verbrauchsdaten und weiteren
    Zählerinformationen widerspricht nach unserer Überzeugung dem
    Minimierungsgebot der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO.
    Unzählige Datenpakete in einem Jahr sind unverhältnismäßig. Eine Transparenz
    der Datenverarbeitung ist im Zeitalter fortschreitenden Digitalisierung
    nicht erkennbar.
    Eine Datensouveränität ist nicht gegeben, solange uns als Letztverbraucher
    keine Herrschaft über die Technik bzw. Funktion der Datenübertragung
    zugebilligt wird. Es besteht keine Interventionsmöglichkeit; und es ist auch
    nicht erkennbar, wie die Vertraulichkeit, Integrität, Intervenierbarkeit,
    Transparenz und Nichtverkettbarkeit (gem. § 9 BDSG) der erhobenen Daten
    gewährleistet werden.
    Anhand der konstant übermittelten Stromverbrauchswerte lassen sich
    eindeutige und damit personenbezogene Rückschlüsse auf unseren Alltag und
    unser Verhalten ziehen.
 2. Zum Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit:
    Durch die Anbindung des Zählers über Powerline Communication (PLC-basierte
    Technologie) entstehen hochfrequente Felder. Sie stören nicht nur den
    Radioempfang, sondern bereiten empfindlichen, namentlich elektrosensiblen
    Menschen erfahrungsgemäß Schmerzen. In einem Rechtsstaat muss daher
    individuell Schutz vor permanentem Elektrosmog in Privaträumen möglich sein.
    Unabhängig von den behördlich festgelegten, extrem hohen und in der
    Öffentlichkeit entsprechend umstrittenen Obergrenzen für Strahlung halten
    wir uns an jene Wissenschaftler, die international von Risiken für die
    Gesundheit auch unterhalb jener bloß thermischen Grenzen ausgehen.
    Entsprechende Forschungsergebnisse werden insbesondere seit 2018 auch in der
    Mainstream-Wissenschaft präsentiert. So betonte Sarah Drießner vom
    Forschungszentrum für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (femu,
    interdisziplinäre Einrichtung der Uni-Klinik Aachen) im Frühjahr 2019 auf
    der Basis eines Überblicks über mehr als 27.000 Veröffentlichungen zum
    Thema: „Lange sei man davon ausgegangen, dass elektromagnetische Felder nur
    thermische Auswirkungen hätten; die jüngsten Studien untermauern dagegen die
    Ansicht von WHO und IARC, „wonach hochfrequente Mobilfunkstrahlen
    möglicherweise krebserregend sein könnten…“
    (https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/04/5g-vergabe-berlin-gesundheit-risiken.html).
    Die eingesetzte Übertragungstechnik PLC strahlt hochfrequente Anteile
    aufgrund der durch den gesamten Wohnraum verlaufenden Leitungen aus.
    Wir gehen davon aus, dass Sie unsere wissenschaftlich begründbare Ablehnung
    von E-Smog emittierenden Technologien innerhalb unserer Privaträume
    respektieren.
 3. Wir lehnen den digitalen Zähler auch aus Kostengründen ab:
    Die Anschaffungskosten der neuen digitalen Zähler sind hoch. Eventuelle
    Umbaumaßnahmen der bei uns installierten elektrischen Verkabelung gehen zu
    zu unseren Kosten und können, gerade bei älteren Gebäuden, schnell hohe
    Werte erreichen.
 4. Cyberkriminaltität:
    Als Informatiker sehe ich ein extrem hohes Gefahrenpotential in möglichen
    Hackerangriffen. Dass eine Zertifizierung des BSI hier nicht ausreicht,
    wurde im Bereich der medizinischen Telematik bereits mehrfach nachgewisen.
    Die Gefahren gehen dabei vom unberechtigten Abruf unserer Verbrauchsdaten
    bis hin zur Trennung von der Stromversorgung.
 5. Energetischer Nutzen:
    Der Stromverbrauch eines "intelligenten" Zählers ist deutlich höher als der
    eines "klassischen" Ferraris-Zählers. Als Informatiker sehe ich natürlich
    durchaus das Potential, dass moderne Stromzähler mit sich bringen, auch wenn
    diese erwiesenermaßen bislang keine nennenswerte Verringerung des privaten
    Stromverbrauchs mit sich bringen.
    Dazu wären zusätzlich "intelligente" Endverbrauchergeräte nötig, die sich
    vom Netzbetreiber anhand der aktuellen Ökostromzustände (oder Strompreise)
    steuern ließen. Solche sind auf dem Markt aber bislang kaum zu finden, eine
    wirklich sinnvolle Nutzung wird sich also noch über viele Jahre, wenn nicht
    sogar Jahrzente hinziehen.
 6. Ökologischer Nutzen:
    Als ökologisch orientierte Menschen sehen wir aufgrund der relativ kurzen
    Laufzeiten (acht Jahre statt 16 Jahre beim Ferraris-Zähler), nicht
    vorhandener Upgrade-Möglichkeiten und damit nicht vorhandener Weiternutzung
    "alter" Smartmeter einen großen Berg an entstehendem Elektromüll auf uns
    zukommen. Diese Ressourcen-Verschwendung geht auf Kosten der Verbraucher.
    Der Eigenstrombedarf für den komplexen Betrieb der neuen Messeinrichtungen
    ist deutlich höher als bei herkömmlichen Zählern – und damit ökologisch
    kontraproduktiv. Im Übrigen benötigen wir persönlich keine „smarten“
    Detailinformationen zum Stromsparen.

Zusammenfassung:

Bei der Einschränkung unserer genannten Grundrechte wird gegen das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit verstoßen, insofern das Messstellenbetriebsgesetz keinerlei
Widerspruchsrecht vorsieht und Sie als Messstellenbetreiber nicht schon eine
wählbare Alternative hinsichtlich der Übertragungstechnologien ermöglichen.
Insofern halten wir die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes sogar für
verfassungswidrig. Der Bundesrat hat im Gesetzgebungsverfahren 2016 ausdrücklich
angemahnt, dass den Bürgern ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen
diese umstrittene Technologie eingeräumt werden sollte. In Bayern hält der
Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. W. Petri ein voraussetzungsloses
Widerspruchsrecht bei Einschränkungen der Grundrechte durch smarte Zähler für
zwingend erforderlich.

Selbst wenn das Messstellenbetriebsgesetz kein Widerspruchsrecht vorsieht, so
kann man doch das in Deutschland unmittelbar geltende Recht der Europäischen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwenden und ein Widerspruchsrecht gemäß Art.
21 DSGVO gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten geltend machen:
„Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen
Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender
personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f
erfolgt, Widerspruch einzulegen…“
Dieses Widerspruchsrecht kann unabhängig vom Einsatz eines Smartmeter- Gateways
auch ganz generell gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch digitale
elektronische Zähler geltend gemacht werden. (Datenschützer Prof. Dr. Petri:
https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb28/k7.html#7.3)

Im übrigen möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie als
Messstellenbetreiber gesetzlich verpflichtet sind, die Bürger über ihr
Widerspruchsrecht zu informieren, denn es gilt der Grundsatz der
Informationspflicht über das Widerspruchsrecht gem. Art. 21 Abs. 4 DSGVO:
Zitat:”(4) Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten
Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte
Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von
anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.”

Deshalb widersprechen wir ausdrücklich der Installation der „intelligenten
Messeinrichtung“ nach den Grundsätzen des Art. 21 Abs.1 Satz 1 DSGVO.

Mit Blick hierauf betonen wir, dass wir uns in einer „besonderen Situation“
befinde, da wir im Zusammenhang mit Elektrosmog seit Jahren gesundheitliche
Beschwerden haben und insofern „elektrosensibel“ genannt werden können. Bitte
bedenken Sie hier, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) warnt: „Personen
in der Nähe von drahtlos kommunizierenden Smart Metern sind den
elektromagnetischen Feldern der Geräte ausgesetzt und absorbieren einen Teil der
ausgesendeten Strahlungsleistung.“
Diese Aussage trifft ebenso für die per Powerline übertragen hochfrequenten
Signale zu.
Der Beruhigungsversuch des BfS, dass die funkenden Zähler ja in der Regel im
Keller installiert seien und somit ein großer Abstand zwischen dem Sender und
den Personen bestehe, trifft bei uns nicht zu, da unser Zähler in direkter Nähe
zu den Wohnräumen installiert ist.
Wir möchten also definitiv beim bewährten analogen Ferraris-Zähler bleiben, der
jahrzehntelang seinen Dienst tut und problemlos funktioniert. Unsere
Kooperationsbereitschaft zur jährlichen Übermittlung der Zählerdaten erklären
wir ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Barres
Caya Ersfeld

 

Anlage 5: Die Antwort auf unseren Widerspruch der Netze BW

Guten Tag Herr Barres,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.05.2021, Verweigerung Einbau intelligentes
Messsystem (iMS) an die Netze BW.

Dem Einbau kann nicht widersprochen werden, da der grundzuständige
Messstellenbetreiber verpflichtet ist, Messstellen mit intelligenten
Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten (siehe §29 Abs.1 MsbG).

Artikel 36 Absatz 3 des Messstellenbetriebsgesetzes besagt:
„Weder Anschlussnehmer noch Anschlussnutzer sind berechtigt, die Ausstattung
einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 und 2
oder die Anbindung seiner Erzeugungsanlagen oder der Messeinrichtung für Gas an
das intelligente Messsystem nach § 40 zu verhindern oder nachträglich wieder
abzuändern oder abändern zu lassen.“

Grundsätzlich sind wir als Messstellenbetreiber dazu verpflichtet alle Anlagen
größer 6.000 kWh mit einer iMS auszustatten.

Ist der Verbrauch kleiner 6.000 kWh liegt es in unserem Ermessen ob wir die
Kunden mit einer iMS ausstatten wollen oder nicht.

Es handelt sich im Grunde um §29 Absatz 2 des MsbGs: § 29 MsbG - Einzelnorm
(gesetze-im-internet.de)<http://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__29.html>.
Wenn wir als Netzbetreiber Messstellen kleiner 6.000 kWh ausstatten, werden Sie
je nach Preisobergrenze, die dann hier definiert ist: § 31 MsbG - Einzelnorm
(gesetze-im-internet.de)<http://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__31.html>
abgerechnet.

Laut unserem System, anhand Ihren Verbräuchen in den Vorjahren, sind Sie
verpflichtet Ihre Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausstatten zu
lassen.

Wir als Messstellenbetreiber führen die Planung für den Rollout von intelligente
Messsysteme bereits im Vorjahr durch, um für unsere technischen Bereiche besser
kalkulieren zu können. Wir sind gesetzlich zum flächendeckenden Umbau der alten
Stromzähler zu intelligenten Messsystemen verpflichtet. Wir als Ihr zuständiger
Netzbetreiber sind an geltendes Recht gebunden und daher verpflichtet, in den im
Messstellenbetriebsgesetz (siehe MsbG § 36/3) festgelegten Fällen (siehe 2.3),
die neue Technik einzubauen.

In Deutschland gilt die gesetzliche Einbaupflicht für alle Marktteilnehmer
(Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer). Bezüglich der weiteren Schritte
melden wir uns erneut bei Ihnen.

Der Schutz der Kundendaten steht für uns an oberster Stelle. Unsere Zähler
erfüllen selbstverständlich die hohen und durch das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI) vorgegebenen Anforderungen an den Datenschutz und
an die Datensicherheit. So ist unser Gateway-Administrationssystem erfolgreich
nach der ISO 27001 zertifiziert und entspricht umfassend allen gesetzlich
festgelegten Datenschutzrichtlinien.

Aufgrund der Verarbeitung und Zusammenführung personenbezogener Verbrauchsdaten
im SMGW über die angebundene Netzwelt, ergeben sich hohe Anforderungen an den
Datenschutz und die Datensicherheit. Diese Sicherheitsanforderungen wurden im
Rahmen eines Schutzprofils für das SMGW durch das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI) konkretisiert. Das SMGW nimmt in der
Sicherheitsarchitektur eines intelligenten Messsystems eine wesentliche zentrale
Rolle ein. Deshalb muss dieses Gateway evaluiert und sicherheitsüberprüft
werden, bevor es überhaupt in Verkehr gebracht werden kann. Die Überprüfung
beinhaltet auch eine Bewertung der Sicherheit beim Hersteller des Gerätes. Die
erfassten Daten werden verschlüsselt und signiert. Darüber hinaus werden die so
gesicherten Daten in einem zusätzlich verschlüsselten Kanal versendet. Dabei
wird sichergestellt, dass nur Verbindungen mit bekannten und vertrauenswürdigen
Gegenstellen möglich sind.

Das SMGW hat die Aufgaben einer Firewall und separiert die angebundenen
Kommunikationsnetze voneinander. Als dezentraler Speicher personenbezogener

Messwerte, stellt das SMGW Datenschutz und Datensicherheit für den
Letztverbraucher sicher. Die Daten werden nur gemäß vertraglich vereinbarten
Regelungen an berechtigte Parteien versendet. Weiterhin erfolgt eine
Pseudonymisierung, das heißt beim Versand der Daten werden die Gerätedaten
anonymisiert. Sie als Kunde erhalten über ein Portal den Zugang, welches die
aktuellen Sicherheitsrichtlinien erfüllt. Durch ein Passwort, das automatisch
generiert und versendet wird, haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Daten auch im
Internet geschützt werden. Zusätzlich werden Sie gebeten ein eigenes Passwort zu
erstellen, sodass nur Sie Zugriff auf Ihre Daten im Internetportal haben.

Um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, sind in Art. 25 DSGVO
Anforderungen an den Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) und
den Datenschutz durch datenfreundliche Voreinstellung (Privacy by Default)
enthalten. Dahinter verbirgt sich der Grundgedanke, dass im Sinne der DSGVO der
Schutz von personenbezogenen Daten durch technische und organisatorische
Maßnahmen (TOM) sichergestellt wird. Durch geeignete Voreinstellungen sollen
somit insbesondere die Nutzer geschützt werden, die auf Grund von fehlendem
technischem Wissen nicht in der Lage sind, datenschutzrechtliche Einstellungen
nach ihren Wünschen anzupassen.

Unsere technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen umfassen die
Verschlüsselung des Datentransfers, eine sichere Aufbewahrung der Schlüssel,
sichere und eindeutige Geräteidentitäten, abgesicherte Kommunikationskanäle und
ein eigener Security Verantwortlicher. Ebenfalls werden die Systeme in einer
kontrollierten Umgebung betrieben, d.h. abgekoppelt von der eigentlichen
Energiesteuerung. Der Einbau und der Austausch der Zähler erfolgen nur durch
zertifiziertes und qualifiziertes Personal. Dabei wird streng auf die Einhaltung
der sicheren Lieferkette geachtet. Durch die verwendete Einweg-Schnittstelle
wird verhindert, dass die Zähler von außen manipulierbar oder schaltbar sind.
Dazu werden Sie immer im Voraus informiert, wenn eine Verarbeitung der Daten im
Falle eines gesetzlichen Verwendungszwecks (EIWOG, GWG, etc.) notwendig ist.
Erst nach der Einwilligung von Ihnen erfolgt die Erhebung und Verarbeitung der
Daten. Dazu legen wir einen hohen Wert auf die Speicherfrist, den Umfang und die
Verarbeitung der erhobenen Daten bezüglich der in der DSGVO enthaltenen
Verpflichtungen. Somit kann der Messstellenbetreiber beispielweise den Absender
und Empfänger von Daten erkennen, nicht jedoch die eigentliche Messwertliste
einsehen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und bleiben Sie gesund.

Haben Sie noch Fragen? Senden Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Sie erreichen uns unter 0800 3629-130 - natürlich kostenfrei!

Freundliche Grüße

Ihre Netze BW GmbH
i.A. Susanne Leipersberger

Netze BW GmbH
Schelmenwasenstraße 15 70567 Stuttgart

Netze BW GmbH ist ein Unternehmen der EnBW
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart; Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB
747734;
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hans-Josef Zimmer;
Geschäftsführung: Dr. Christoph Müller (Vorsitzender), Dr. Martin Konermann,
Bodo Moray, Steffen Ringwald

Unsere Datenschutzhinweise sowie die Hinweise zum Widerspruchsrecht finden Sie
unter:www.netze-bw.de/datenschutz<https://www.netze-bw.de/datenschutz>.



 


ANLAGE 6: DIE ERNEUTE NACHRICHT ÜBER DIE GEPLANTE UMSTELLUNG AUF EIN
INTELLIGENTES SMARTMETER



Wer wir sind


JÖRG BARRES


CAYA ERSFELD





Diplom Informatiker und Pädagoge

Selbstständiger IT-Trainer und Datenbankentwickler

Websites: traicon.net und barres-it-entwicklung.de

Diplom Psychologin

Heilpraktikerin für Psychotherapie in eigener Praxis

Website: caya-ersfeld.de

 

Quellenangaben und weiterführende links


PETITION GEGEN SMART METER

 * Campact: Petition gegen Smartmeter

 


INFORMATIONEN UND ARTIKEL ÜBER SMART METER

 * Wikipedia: Intelligente Zähler
 * Piraten-Partei: Smart Meter Zwangseinbau
 * elektroniknet: Smart Meter - Fluch oder Segen?
 * Verbraucherzentrale: Smart Meter: Die neuen Stromzähler kommen
 * Sonnenseite: Digitale Stromzähler können einen bis zu sechsmal höheren
   Verbrauch ausweisen
 * Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Smart Meter und digitale
   Stromzähler
 * Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Häufig gestellte Fragen rund um
   Smart Meter
 * Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung IGEF Ltd.: Smart-Meter
 * Chaos Computer Club: Cyber-Risiken bei Smart Meters: Hacker empfiehlt Haftung
   für Hersteller

 


WIDERSTAND GEGEN SMART METER

 * Selbsthilfeverein für Umweltgeschädigte: Smart Meter - Verstoß gegen das
   Recht auf Privat- und Familienleben
 * Stop-Smartmeter: Muster-Widerspruchsschreiben gegen elektronische Stromzähler
 * FreiRaum: Was kann man gegen funkende Wasser-, Heizkosten- und Stromzähler
   tun?
 * mikrocontroller.net: Diskussion im Forum: Smart-Meter: Einbau verweigern
 * handwerksblatt: Gericht stoppt Einbaupflicht für Smart Meter
 * Handelsblatt: Ein neues Zertifikat soll Smart Meter sicher vor Hackern machen
 * Handelsblatt: Chaos Computer Club warnt vor Sicherheitslücken bei Smart Home

 

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Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit
sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen
unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der
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FRAGEN AN DEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder
wenden Sie sich direkt an unseren Datenschutzbeauftragten:

datenschutz@traicon.net

Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der
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