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* Lösungen * Marktplatz * IT Services * THG-Quote * Future Fuels * Preise * Über uns * News * Jobs * Kontakt * Log in * Registrieren * Käufer Plattform * Verkäufer Plattform * THG-Quote THG-QUOTE RUNDUM-LÖSUNGEN FÜR IHRE THG-QUOTE Als OnlineFuels ermöglichen wir Ihnen die Auszahlung Ihrer THG-Prämie – egal, ob sie selber ein Elektrofahrzeug besitzen, E-Flotten verwalten oder öffentliche Ladepunkte betreiben! Elektrofahrzeug registrieren Angebot für Flotten mit >20 E-Autos THG-Quote für öffentliche Ladepunkte SIE FAHREN EIN ELEKTROAUTO ODER SIND FLOTTENBETREIBER? Registrieren Sie jetzt Ihr Fahrzeug und sichern Sie sich Ihre garantierte Prämie. Für Privat- und Firmenkunden bieten wir attraktive Angebote für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen. UNSER ANGEBOT – IHRE PRÄMIE Sichere Prämie – garantiert 360€ Unsere Prämie bekommen Sie garantiert ausgezahlt! Unabhängig von Marktpreisschwankungen, dank unserer verlässlichen Partnerschaften. Individuelles Angebote für Ihre Flotten Sie sind Flottenbetreiber und besitzen mindestens 20 voll batterieelektrische Straßenfahrzeuge? Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot zur Abwicklung der THG-Quote, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse. Kontakt aufnehmen SO EINFACH GEHT'S! 1. Registrieren Zunächst benötigen wir einige persönliche Daten: Name, Vorname, E- Mail-Adresse - ggf. den Namen Ihres Unternehmens – auf jeden Fall eine Bankverbindung für die Auszahlung der Prämie. 2. Fahrzeugschein hochladen Scannen Sie bitte die Vorder- und die Rückseite Ihres Fahrzeugscheins. Laden Sie diese im Anschluss hoch, gerne auch für mehrere E-Fahrzeuge. 3. Geld erhalten Wir melden Ihre THG-Quote(n) beim Umweltbundesamt (UBA) an. Nach Bestätigung des UBA zahlen wir Ihnen die garantierte Prämie aus. THG-HANDEL AUF IHRER WEBSEITE Sie möchten selbst zum Quotensammler werden und haben Interesse an einer vollumfassenden White-Label Lösung? Basierend auf unserer Technologie entwickeln wir eine digitale Lösung in Ihrem Branding, über die Ihre Kunden Ihre THG-Quote unkompliziert an Sie abtreten können. Dabei gehen wir gerne auf Ihre individuellen Wünsche ein. Während Ihre Kunden sich eine marktgerechte Prämie für ihre Einsparungen sichern, können Sie als Unternehmen die angekauften CO2-Einsparungen für Ihre CO2-Bilanz nutzen. Beratung anfragen WARUM GERADE ONLINEFUELS? Als E-Mobilist oder Flottenbetreiber nehmen wir Ihnen den Quotenabwicklungsprozess ab und machen Ihre THG-Quote zu Geld. Durch unsere Branchenzugehörigkeit pflegen wir schon seit unserer Gründung Geschäftsbeziehungen zu den quotenverpflichteten Unternehmen und helfen Ihnen somit, jederzeit eine marktgerechte Prämie für Ihre THG-Quote zu erzielen. Ihr Engagement zahlt sich aus! Als Halter eines Elektroautos unterstützen Sie aktiv die Energiewende und helfen mit, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Engagement erkennt die Bundesregierung seit Anfang 2022 an und schafft einen weiteren Anreiz, um zur Elektromobilität zu wechseln. Als Halter eines voll batterieelektrischen Straßenfahrzeugs können Sie die pauschal, jeweils für ein Kalenderjahr, vom Umweltbundesamt festgesetzten Quotenanteile für die mittels dieses Fahrzeugs eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen abtreten und dafür Geld erhalten. Sichern Sie sich Zusatzerlöse durch Ihr privates oder gewerbliches Elektrofahrzeug und unterstützen Sie den Ausbau neuer Energien und die Elektromobilität. Was ist die THG-Quote? Die Treibhausgasminderungsquote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument zur Verringerung der CO2-Ausstöße, insbesondere im Verkehrssektor, und zur Erreichung der Klimaziele. Seit 2015 schreibt die THG-Quote Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor. Diese Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Emissionen, welche sich aus dem Inverkehrbringen von fossilen Brenn- und Kraftstoffen ergeben, jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Als Besitzer eines Elektroautos kann man seit 2022 von dieser THG-Quote profitieren, indem man die vom Umweltbundesamt pauschal festgesetzten Quotenanteile für eingesparte Emissionen durch das vollelektrische Fahrzeug an die quotenverpflichteten Unternehmen überträgt. Wer kann von den CO2-Einsparungen profitieren? Als Halter eines rein batterieelektrischen Straßenfahrzeugs können Sie die eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen übertragen, die eine THG-Minderungsquote zu erfüllen haben und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat als auch für geschäftlich genutzte Elektroautos. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – FAQ * Allgemein * Anspruch * Registrierung * Gutschein * Auszahlung * Gewerbliche Kunden ALLGEMEIN a WER KANN DURCH DIE THG-QUOTE GELD ERHALTEN? Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos können Sie die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist. a WIE HOCH IST DIE PRÄMIENZAHLUNG? Sie erhalten von uns garantiert die zum Registrierungszeitpunkt geltende Prämie, für Ihr registriertes Fahrzeug, wenn der Quotenanspruch vom Umweltbundesamt bestätigt wird. Die aktuelle Prämie finden Sie sowohl auf unserer Webseite als auch im Registrierungsformular. a ICH HABE EIN E-AUTO ALS GEBRAUCHTWAGEN ERWORBEN. KANN ICH FÜR DAS LAUFENDE JAHR NOCH DIE THG-QUOTE BEANTRAGEN? Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhalten Sie keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist die Beantragung jedoch kein Problem. a WIE KANN ICH ALS KÄUFER EINES GEBRAUCHTWAGENS ERFAHREN, OB DIE QUOTE SCHON REGISTRIERT WURDE? Da die finale Prüfung der Dokumente durch das Umweltbundesamt erfolgt, können wir Ihnen darüber keine Auskunft geben. Sie sind sich unsicher? Registrieren Sie Ihr Fahrzeug dennoch, da wir Ihnen nach der finalen Prüfung mitteilen, ob Ihre eingesparten Emissionen für das laufende Jahr zertifiziert werden konnten. a MUSS ICH DIE THG-QUOTE VERSTEUERN? Die steuerlichen Aspekte der THG-Quote müssen zwischen privaten- und gewerblichen Kunden unterschiedlich betrachtet werden. THG-Prämienauszahlungen an Privatkunden sind keiner Einkunftsart zuzuordnen und unterliegen somit nicht der Einkommenssteuer. Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Als Unternehmen versteht sich die Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer. Mehr dazu erfahren Sie auch hier. Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären. a SIND PLUG-IN HYBRIDAUTOS AUCH QUOTENBERECHTIGT? Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt. a ICH HAB EINEN FIRMENWAGEN, WAS GILT FÜR MICH? Es ist egal, ob es sich um gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In jedem Fall können Sie es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder Unternehmen identisch ist. Achten Sie bitte zusätzlich darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angeben, dass Sie gewerblicher Nutzer sind. a ICH HABE MEIN E-AUTO GERADE ERST NEU GEKAUFT, KANN ICH ES SCHON REGISTRIEREN? Ja, können Sie. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Sie das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr halten. a WAS PASSIERT, WENN ICH MEIN E-AUTO NACH REGISTRIERUNG NICHT MEHR BESITZE? Ihre Prämie steht Ihnen für das laufende Jahr jedoch in vollem Umfang zu, da das Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Dabei zählt, dass Sie zum Zeitpunkt der Bestätigung durch das Umweltbundesamt als Halter des Autos eingetragen sind. Sollten Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie das neue Fahrzeug registrieren. a SIND MEINE PERSÖNLICHEN DATEN GESCHÜTZT? Ja. All Ihre Dokumente sowie der Datenverkehr sind nach höchsten Standards verschlüsselt. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente werden unter strikter Einhaltung der Datenschutzverordnung (DSGVO) behandelt, auf Servern in Deutschland gespeichert und nur für die Vorgänge genutzt, die für die Abwicklung der THG-Quote und der Auszahlung Ihrer Prämie notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. a KANN ICH DEN SERVICE AUCH AUSSERHALB VON DEUTSCHLAND NUTZEN? Nein. Die Förderung der THG-Quote findet in dieser Form bislang nur in Deutschland statt. a AN WEN KANN ICH MICH BEI FRAGEN WENDEN? Ansprechpartner ist die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de. a KANN ICH DEN VERTRAG UNTERJÄHRIG KÜNDIGEN? Der Vertrag endet mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Nachdem Sie sich bei uns registriert haben, beginnen wir mit der Abwicklung Ihrer THG-Quote. Als privater Nutzer haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihres Vertrags. a HABE ICH ANSPRUCH AUF DIE THG-PRÄMIE, OBWOHL ICH FÜR MEIN E-AUTO SCHON EINE STAATLICHE FÖRDERUNG ERHALTEN HABE? Ja, auch wenn Sie für Ihr Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten haben, können Sie die THG-Prämie beantragen. Auf diese haben Sie auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen. ANSPRUCH a WER KANN DURCH DIE THG-QUOTE GELD ERHALTEN? Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos können Sie die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist. a ICH HABE EIN E-AUTO ALS GEBRAUCHTWAGEN ERWORBEN. KANN ICH FÜR DAS LAUFENDE JAHR NOCH DIE THG-QUOTE BEANTRAGEN? Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhalten Sie keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist die Beantragung jedoch kein Problem. a SIND PLUG-IN HYBRIDAUTOS AUCH QUOTENBERECHTIGT? Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt. a ICH HABE MEIN E-AUTO GERADE ERST NEU GEKAUFT, KANN ICH ES SCHON REGISTRIEREN? Ja, können Sie. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Sie das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr halten. a KANN ICH DEN SERVICE AUCH AUSSERHALB VON DEUTSCHLAND NUTZEN? Nein. Die Förderung der THG-Quote findet in dieser Form bislang nur in Deutschland statt. a HABE ICH ANSPRUCH AUF DIE THG-PRÄMIE, OBWOHL ICH FÜR MEIN E-AUTO SCHON EINE STAATLICHE FÖRDERUNG ERHALTEN HABE? Ja, auch wenn Sie für Ihr Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten haben, können Sie die THG-Prämie beantragen. Auf diese haben Sie auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen. REGISTRIERUNG a ICH HABE EIN E-AUTO ALS GEBRAUCHTWAGEN ERWORBEN. KANN ICH FÜR DAS LAUFENDE JAHR NOCH DIE THG-QUOTE BEANTRAGEN? Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhalten Sie keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist die Beantragung jedoch kein Problem. a KANN ICH AUCH MEHRERE FAHRZEUGE REGISTRIEREN? Ja, Sie können ohne Probleme auch mehrere Fahrzeuge im Registrierungsformular angeben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie oder das Unternehmen in dessen Namen Sie die Fahrzeuge registrieren auch als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben sind. Sie können die Fahrzeugscheine als Sammeldokument hochladen. a WAS BENÖTIGE ICH FÜR DIE REGISTRIERUNG UND DEN ERHALT EINER PRÄMIE? Für die Bescheinigung der eingesparten Emissionen benötigen Sie lediglich die Vorder- und Rückseite der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres E-Autos sowie Ihre Bankverbindung. a KOSTET MICH DIE REGISTRIERUNG ETWAS? Nein, die Anmeldung und der Service der Quotenabwicklung mit den zuständigen Behörden ist für Sie völlig kostenlos. Sie erhalten Geld für die Registrierung Ihres E-Autos und die erfolgreiche Bestätigung durch das Umweltbundesamt. a ICH HAB EINEN FIRMENWAGEN, WAS GILT FÜR MICH? Es ist egal, ob es sich um gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In jedem Fall können Sie es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder Unternehmen identisch ist. Achten Sie bitte zusätzlich darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angeben, dass Sie gewerblicher Nutzer sind. a ICH HABE MEIN E-AUTO GERADE ERST NEU GEKAUFT, KANN ICH ES SCHON REGISTRIEREN? Ja, können Sie. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Sie das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr halten. GUTSCHEIN a KANN ICH EINEN GUTSCHEIN AUCH MEHRMALS NUTZEN? Ja, sollten Sie mehrere Fahrzeuge registrieren, wird der gleiche Gutscheincode auf alle registrierten Fahrzeuge angerechnet werden. a WIE KANN ICH EINEN GUTSCHEINCODE VERWENDEN? Im 4. Schritt „Prämie“ haben Sie die Möglichkeit Ihren Gutscheincode hinzuzufügen. Dazu können Sie in das Feld „Gutscheincode“ einen Code eintragen, mit dem die Prämie zusätzlich um die Gutscheinhöhe erhöht wird. Tragen Sie hierfür zuerst einen Gutscheincode ein und klicken Sie anschließend auf „Check“. Nach erfolgreicher Eingabe sehen Sie oberhalb des Gutscheinfelds wie die Prämie angepasst wurde. a KANN ICH MEHRERE GUTSCHEINCODES ZUSAMMEN NUTZEN? Nein, es kann immer nur ein Gutscheincode angerechnet werden. a WIE LANGE IST EIN GUTSCHEINCODE GÜLTIG? Die Gültigkeit der Gutscheincodes ist unterschiedlich und wird individuell pro Gutscheincode kommuniziert. Sollte der Gutscheincode nicht mehr gültig sein, wird dies, nachdem Sie auf „Check“ geklickt haben, angezeigt. a WIESO FUNKTIONIERT DER GUTSCHEINCODE NICHT? Achten Sie bei der Eingabe des Gutscheincodes auf die Groß- und Kleinschreibung sowie Verwendung von Leerzeichen. Sollte der Gutscheincode nicht existieren, wird Ihnen die Fehlermeldung „Bitte geben Sie einen gültigen Gutscheincode an“ angezeigt. a ICH HABE DEN GUTSCHEINCODE EINGEGEBEN ABER DIE PRÄMIE HAT SICH NICHT VERÄNDERT – WORAN LIEGT ES? Der Gutscheincode wird erst angerechnet, wenn Sie auf „Check“ hinter dem Gutscheineingabefeld klicken. Sollte der Gutscheincode abgelaufen oder ungültig sein, wird dies über eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt. AUSZAHLUNG a WER KANN DURCH DIE THG-QUOTE GELD ERHALTEN? Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos können Sie die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist. a WAS BENÖTIGE ICH FÜR DIE REGISTRIERUNG UND DEN ERHALT EINER PRÄMIE? Für die Bescheinigung der eingesparten Emissionen benötigen Sie lediglich die Vorder- und Rückseite der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres E-Autos sowie Ihre Bankverbindung. a WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG DER PRÄMIE? Die Prämie wird Ihnen per Banküberweisung durch die OLF Deutschland GmbH auf Ihr im Registrierungsformular angegebenes Konto überwiesen. a WANN ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG DER PRÄMIE? Die Auszahlung der Prämie per Banküberweisung erfolgt, sobald der Quotenanspruch vom Umweltbundesamt bestätigt wird. Hierüber werden Sie von uns per E-Mail informiert. Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer beim Umweltbundesamt mehrere Monate. GEWERBLICHE KUNDEN a KANN ICH AUCH MEHRERE FAHRZEUGE REGISTRIEREN? Ja, Sie können ohne Probleme auch mehrere Fahrzeuge im Registrierungsformular angeben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie oder das Unternehmen in dessen Namen Sie die Fahrzeuge registrieren auch als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben sind. Sie können die Fahrzeugscheine als Sammeldokument hochladen. a ICH HAB EINEN FIRMENWAGEN, WAS GILT FÜR MICH? Es ist egal, ob es sich um gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In jedem Fall können Sie es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder Unternehmen identisch ist. Achten Sie bitte zusätzlich darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angeben, dass Sie gewerblicher Nutzer sind. a WIE LANGE IST DER VERTRAG GÜLTIG? Der Vertrag ist jeweils für das laufende Jahr gültig. a WAS MUSS ICH ALS FUHRPARKVERANTWORTLICHER BEACHTEN? Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge angeben, dass Sie gewerblicher Nutzer sind. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de oder per Telefon unter +49 40 334634385. Sie müssen berechtigt sein im Auftrag Ihres Unternehmens handeln zu können. a ERHALTE ICH EINEN BELEG FÜR DIE PRÄMIE? Ja, nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie per E-Mail an die von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse entweder eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder einen Abrechnungsbeleg, sofern Sie kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind. a WAS PASSIERT, WENN ICH MEIN E-AUTO NACH DER REGISTRIERUNG WIEDER AUS DEM FUHRPARK ENTFERNE (Z.B. DURCH EINEN VERKAUF?) Ihre Prämie steht Ihnen für das laufende Jahr jedoch in vollem Umfang zu, da das Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Dabei zählt, dass Sie zum Zeitpunkt der Registrierung als Halter des Autos eingetragen sind. Sollten Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie das neue Fahrzeug registrieren. FOLLOW US KONTAKT ZU UNS Newsletter bestellen +49 40 334634380 info@onlinefuels.de Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr MENÜ * Marktplatz * IT Services * THG-Quote * Future Fuels * Preise * Über uns * Kontakt * Jobs * News RECHTLICHES * Impressum * Datenschutzerklärung * AGB KONTAKT ZU UNS Newsletter bestellen +49 40 334634380 info@onlinefuels.de Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr © 2022 OLF Deutschland GmbH Wir verwenden Cookies, um dir die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Insbesondere nutzen wir Google Analytics um das Nutzungsverhalten unserer Webseite besser zu verstehen. Du kannst mehr darüber erfahren, welche Cookies wir verwenden, oder sie unter Einstellungen deaktivieren. 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