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 * Lösungen
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THG-QUOTE





RUNDUM-LÖSUNGEN FÜR IHRE THG-QUOTE

Als OnlineFuels ermöglichen wir Ihnen die Auszahlung Ihrer THG-Prämie – egal, ob
sie selber ein Elektrofahrzeug besitzen, E-Flotten verwalten oder öffentliche
Ladepunkte betreiben!

Elektrofahrzeug registrieren
Angebot für Flotten mit >20 E-Autos
THG-Quote für öffentliche Ladepunkte


SIE FAHREN EIN
ELEKTROAUTO ODER SIND
FLOTTENBETREIBER?



Registrieren Sie jetzt Ihr Fahrzeug und sichern Sie sich Ihre garantierte
Prämie. Für Privat- und Firmenkunden bieten wir attraktive Angebote für die
unterschiedlichen Fahrzeugklassen.




UNSER ANGEBOT – IHRE PRÄMIE

Sichere Prämie – garantiert 360€

Unsere Prämie bekommen Sie garantiert ausgezahlt! Unabhängig von
Marktpreisschwankungen, dank unserer verlässlichen Partnerschaften.



Individuelles Angebote für Ihre Flotten

Sie sind Flottenbetreiber und besitzen mindestens 20 voll batterieelektrische
Straßenfahrzeuge? Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot zur
Abwicklung der THG-Quote, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.

Kontakt aufnehmen



SO EINFACH GEHT'S!

 1. Registrieren
    
    Zunächst benötigen wir einige persönliche Daten: Name, Vorname, E-
    Mail-Adresse - ggf. den Namen Ihres Unternehmens – auf jeden Fall eine
    Bankverbindung für die Auszahlung der Prämie.

 2. Fahrzeugschein hochladen
    
    Scannen Sie bitte die Vorder- und die Rückseite Ihres Fahrzeugscheins. Laden
    Sie diese im Anschluss hoch, gerne auch für mehrere E-Fahrzeuge.

 3. Geld erhalten
    
    Wir melden Ihre THG-Quote(n) beim Umweltbundesamt (UBA) an. Nach Bestätigung
    des UBA zahlen wir Ihnen die garantierte Prämie aus.




THG-HANDEL AUF IHRER WEBSEITE

Sie möchten selbst zum Quotensammler werden und haben Interesse an einer
vollumfassenden White-Label Lösung? Basierend auf unserer Technologie entwickeln
wir eine digitale Lösung in Ihrem Branding, über die Ihre Kunden Ihre THG-Quote
unkompliziert an Sie abtreten können. Dabei gehen wir gerne auf Ihre
individuellen Wünsche ein. Während Ihre Kunden sich eine marktgerechte Prämie
für ihre Einsparungen sichern, können Sie als Unternehmen die angekauften
CO2-Einsparungen für Ihre CO2-Bilanz nutzen.

Beratung anfragen



WARUM GERADE ONLINEFUELS?

Als E-Mobilist oder Flottenbetreiber nehmen wir Ihnen den
Quotenabwicklungsprozess ab und machen Ihre THG-Quote zu Geld. Durch unsere
Branchenzugehörigkeit pflegen wir schon seit unserer Gründung
Geschäftsbeziehungen zu den quotenverpflichteten Unternehmen und helfen Ihnen
somit, jederzeit eine marktgerechte Prämie für Ihre THG-Quote zu erzielen.

Ihr Engagement zahlt sich aus!

Als Halter eines Elektroautos unterstützen Sie aktiv die Energiewende und helfen
mit, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Engagement
erkennt die Bundesregierung seit Anfang 2022 an und schafft einen weiteren
Anreiz, um zur Elektromobilität zu wechseln. Als Halter eines voll
batterieelektrischen Straßenfahrzeugs können Sie die pauschal, jeweils für ein
Kalenderjahr, vom Umweltbundesamt festgesetzten Quotenanteile für die mittels
dieses Fahrzeugs eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen abtreten und dafür
Geld erhalten.

Sichern Sie sich Zusatzerlöse durch Ihr privates oder gewerbliches
Elektrofahrzeug und unterstützen Sie den Ausbau neuer Energien und die
Elektromobilität.



Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument zur
Verringerung der CO2-Ausstöße, insbesondere im Verkehrssektor, und zur
Erreichung der Klimaziele.
Seit 2015 schreibt die THG-Quote Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von
CO2-Emissionen vor. Diese Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die
Emissionen, welche sich aus dem Inverkehrbringen von fossilen Brenn- und
Kraftstoffen ergeben, jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren.
Als Besitzer eines Elektroautos kann man seit 2022 von dieser THG-Quote
profitieren, indem man die vom Umweltbundesamt pauschal festgesetzten
Quotenanteile für eingesparte Emissionen durch das vollelektrische Fahrzeug an
die quotenverpflichteten Unternehmen überträgt.

Wer kann von den CO2-Einsparungen profitieren?

Als Halter eines rein batterieelektrischen Straßenfahrzeugs können Sie die
eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen übertragen, die eine
THG-Minderungsquote zu erfüllen haben und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl
für privat als auch für geschäftlich genutzte Elektroautos. Voraussetzung dafür
ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.


HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – FAQ

 * Allgemein
 * Anspruch
 * Registrierung
 * Gutschein
 * Auszahlung
 * Gewerbliche Kunden

ALLGEMEIN

a

WER KANN DURCH DIE THG-QUOTE GELD ERHALTEN?



Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos können Sie die eingesparten
Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat
genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich
registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.

a

WIE HOCH IST DIE PRÄMIENZAHLUNG?



Sie erhalten von uns garantiert die zum Registrierungszeitpunkt geltende Prämie,
für Ihr registriertes Fahrzeug, wenn der Quotenanspruch vom Umweltbundesamt
bestätigt wird. Die aktuelle Prämie finden Sie sowohl auf unserer Webseite als
auch im Registrierungsformular.

a

ICH HABE EIN E-AUTO ALS GEBRAUCHTWAGEN ERWORBEN. KANN ICH FÜR DAS LAUFENDE JAHR
NOCH DIE THG-QUOTE BEANTRAGEN?



Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote
registriert haben, erhalten Sie keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro
Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist
die Beantragung jedoch kein Problem.

a

WIE KANN ICH ALS KÄUFER EINES GEBRAUCHTWAGENS ERFAHREN, OB DIE QUOTE SCHON
REGISTRIERT WURDE?



Da die finale Prüfung der Dokumente durch das Umweltbundesamt erfolgt, können
wir Ihnen darüber keine Auskunft geben. Sie sind sich unsicher? Registrieren Sie
Ihr Fahrzeug dennoch, da wir Ihnen nach der finalen Prüfung mitteilen, ob Ihre
eingesparten Emissionen für das laufende Jahr zertifiziert werden konnten.

a

MUSS ICH DIE THG-QUOTE VERSTEUERN?



Die steuerlichen Aspekte der THG-Quote müssen  zwischen privaten- und
gewerblichen Kunden unterschiedlich betrachtet werden. THG-Prämienauszahlungen
an Privatkunden sind keiner Einkunftsart zuzuordnen und unterliegen somit nicht
der Einkommenssteuer. Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote
Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Als
Unternehmen versteht sich die Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer.

Mehr dazu erfahren Sie auch hier.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt.
Wir empfehlen daher die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater
zu klären.

 

a

SIND PLUG-IN HYBRIDAUTOS AUCH QUOTENBERECHTIGT?



Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge
berechtigt.

a

ICH HAB EINEN FIRMENWAGEN, WAS GILT FÜR MICH?



Es ist egal, ob es sich um gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In
jedem Fall können Sie es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren.
Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein
eingetragene Person oder Unternehmen identisch ist. Achten Sie bitte zusätzlich
darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angeben,
dass Sie gewerblicher Nutzer sind.

a

ICH HABE MEIN E-AUTO GERADE ERST NEU GEKAUFT, KANN ICH ES SCHON REGISTRIEREN?



Ja, können Sie. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Sie das Fahrzeug
mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr halten.

a

WAS PASSIERT, WENN ICH MEIN E-AUTO NACH REGISTRIERUNG NICHT MEHR BESITZE?



Ihre Prämie steht Ihnen für das laufende Jahr jedoch in vollem Umfang zu, da das
Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann.
Dabei zählt, dass Sie zum Zeitpunkt der Bestätigung durch das Umweltbundesamt
als Halter des Autos eingetragen sind. Sollten Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können
Sie das neue Fahrzeug registrieren.

a

SIND MEINE PERSÖNLICHEN DATEN GESCHÜTZT?



Ja. All Ihre Dokumente sowie der Datenverkehr sind nach höchsten Standards
verschlüsselt. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente werden
unter strikter Einhaltung der Datenschutzverordnung (DSGVO) behandelt, auf
Servern in Deutschland gespeichert und nur für die Vorgänge genutzt, die für die
Abwicklung der THG-Quote und der Auszahlung Ihrer Prämie notwendig sind. Weitere
Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

a

KANN ICH DEN SERVICE AUCH AUSSERHALB VON DEUTSCHLAND NUTZEN?



Nein. Die Förderung der THG-Quote findet in dieser Form bislang nur in
Deutschland statt.

a

AN WEN KANN ICH MICH BEI FRAGEN WENDEN?



Ansprechpartner ist die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter
thg@onlinefuels.de.

a

KANN ICH DEN VERTRAG UNTERJÄHRIG KÜNDIGEN?



Der Vertrag endet mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Nachdem Sie sich bei
uns registriert haben, beginnen wir mit der Abwicklung Ihrer THG-Quote.  Als
privater Nutzer haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihres Vertrags.

a

HABE ICH ANSPRUCH AUF DIE THG-PRÄMIE, OBWOHL ICH FÜR MEIN E-AUTO SCHON EINE
STAATLICHE FÖRDERUNG ERHALTEN HABE?



Ja, auch wenn Sie für Ihr Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der
Anschaffung erhalten haben, können Sie die THG-Prämie beantragen. Auf diese
haben Sie auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche
Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote
zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.

ANSPRUCH

a

WER KANN DURCH DIE THG-QUOTE GELD ERHALTEN?



Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos können Sie die eingesparten
Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat
genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich
registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.

a

ICH HABE EIN E-AUTO ALS GEBRAUCHTWAGEN ERWORBEN. KANN ICH FÜR DAS LAUFENDE JAHR
NOCH DIE THG-QUOTE BEANTRAGEN?



Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote
registriert haben, erhalten Sie keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro
Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist
die Beantragung jedoch kein Problem.

a

SIND PLUG-IN HYBRIDAUTOS AUCH QUOTENBERECHTIGT?



Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge
berechtigt.

a

ICH HABE MEIN E-AUTO GERADE ERST NEU GEKAUFT, KANN ICH ES SCHON REGISTRIEREN?



Ja, können Sie. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Sie das Fahrzeug
mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr halten.

a

KANN ICH DEN SERVICE AUCH AUSSERHALB VON DEUTSCHLAND NUTZEN?



Nein. Die Förderung der THG-Quote findet in dieser Form bislang nur in
Deutschland statt.

a

HABE ICH ANSPRUCH AUF DIE THG-PRÄMIE, OBWOHL ICH FÜR MEIN E-AUTO SCHON EINE
STAATLICHE FÖRDERUNG ERHALTEN HABE?



Ja, auch wenn Sie für Ihr Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der
Anschaffung erhalten haben, können Sie die THG-Prämie beantragen. Auf diese
haben Sie auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche
Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote
zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.

REGISTRIERUNG

a

ICH HABE EIN E-AUTO ALS GEBRAUCHTWAGEN ERWORBEN. KANN ICH FÜR DAS LAUFENDE JAHR
NOCH DIE THG-QUOTE BEANTRAGEN?



Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote
registriert haben, erhalten Sie keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro
Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist
die Beantragung jedoch kein Problem.

a

KANN ICH AUCH MEHRERE FAHRZEUGE REGISTRIEREN?



Ja, Sie können ohne Probleme auch mehrere Fahrzeuge im Registrierungsformular
angeben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie oder das Unternehmen in dessen Namen
Sie die Fahrzeuge registrieren auch als Halter in der Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein) angegeben sind. Sie können die Fahrzeugscheine als
Sammeldokument hochladen.

a

WAS BENÖTIGE ICH FÜR DIE REGISTRIERUNG UND DEN ERHALT EINER PRÄMIE?



Für die Bescheinigung der eingesparten Emissionen benötigen Sie lediglich die
Vorder- und Rückseite der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) Ihres E-Autos sowie Ihre Bankverbindung.

a

KOSTET MICH DIE REGISTRIERUNG ETWAS?



Nein, die Anmeldung und der Service der Quotenabwicklung mit den zuständigen
Behörden ist für Sie völlig kostenlos. Sie erhalten Geld für die Registrierung
Ihres E-Autos und die erfolgreiche Bestätigung durch das Umweltbundesamt.

a

ICH HAB EINEN FIRMENWAGEN, WAS GILT FÜR MICH?



Es ist egal, ob es sich um gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In
jedem Fall können Sie es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren.
Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein
eingetragene Person oder Unternehmen identisch ist. Achten Sie bitte zusätzlich
darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angeben,
dass Sie gewerblicher Nutzer sind.

a

ICH HABE MEIN E-AUTO GERADE ERST NEU GEKAUFT, KANN ICH ES SCHON REGISTRIEREN?



Ja, können Sie. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Sie das Fahrzeug
mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr halten.

GUTSCHEIN

a

KANN ICH EINEN GUTSCHEIN AUCH MEHRMALS NUTZEN?



Ja, sollten Sie mehrere Fahrzeuge registrieren, wird der gleiche Gutscheincode
auf alle registrierten Fahrzeuge angerechnet werden.

a

WIE KANN ICH EINEN GUTSCHEINCODE VERWENDEN?



Im 4. Schritt „Prämie“ haben Sie die Möglichkeit Ihren Gutscheincode
hinzuzufügen. Dazu können Sie in das Feld „Gutscheincode“ einen Code eintragen,
mit dem die Prämie zusätzlich um die Gutscheinhöhe erhöht wird. Tragen Sie
hierfür zuerst einen Gutscheincode ein und klicken Sie anschließend auf „Check“.
Nach erfolgreicher Eingabe sehen Sie oberhalb des Gutscheinfelds wie die Prämie
angepasst wurde.

a

KANN ICH MEHRERE GUTSCHEINCODES ZUSAMMEN NUTZEN?



Nein, es kann immer nur ein Gutscheincode angerechnet werden.

a

WIE LANGE IST EIN GUTSCHEINCODE GÜLTIG?



Die Gültigkeit der Gutscheincodes ist unterschiedlich und wird individuell pro
Gutscheincode kommuniziert. Sollte der Gutscheincode nicht mehr gültig sein,
wird dies, nachdem Sie auf „Check“ geklickt haben, angezeigt.

a

WIESO FUNKTIONIERT DER GUTSCHEINCODE NICHT?



Achten Sie bei der Eingabe des Gutscheincodes auf die Groß- und Kleinschreibung
sowie Verwendung von Leerzeichen. Sollte der Gutscheincode nicht existieren,
wird Ihnen die Fehlermeldung „Bitte geben Sie einen gültigen Gutscheincode an“
angezeigt.

a

ICH HABE DEN GUTSCHEINCODE EINGEGEBEN ABER DIE PRÄMIE HAT SICH NICHT VERÄNDERT –
WORAN LIEGT ES?



Der Gutscheincode wird erst angerechnet, wenn Sie auf „Check“ hinter dem
Gutscheineingabefeld klicken. Sollte der Gutscheincode abgelaufen oder ungültig
sein, wird dies über eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt.

AUSZAHLUNG

a

WER KANN DURCH DIE THG-QUOTE GELD ERHALTEN?



Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos können Sie die eingesparten
Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat
genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich
registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.

a

WAS BENÖTIGE ICH FÜR DIE REGISTRIERUNG UND DEN ERHALT EINER PRÄMIE?



Für die Bescheinigung der eingesparten Emissionen benötigen Sie lediglich die
Vorder- und Rückseite der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) Ihres E-Autos sowie Ihre Bankverbindung.

a

WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG DER PRÄMIE?



Die Prämie wird Ihnen per Banküberweisung durch die OLF Deutschland GmbH auf Ihr
im Registrierungsformular angegebenes Konto überwiesen.

a

WANN ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG DER PRÄMIE?



Die Auszahlung der Prämie per Banküberweisung erfolgt, sobald der Quotenanspruch
vom Umweltbundesamt bestätigt wird. Hierüber werden Sie von uns per E-Mail
informiert. Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer beim Umweltbundesamt mehrere
Monate.

GEWERBLICHE KUNDEN

a

KANN ICH AUCH MEHRERE FAHRZEUGE REGISTRIEREN?



Ja, Sie können ohne Probleme auch mehrere Fahrzeuge im Registrierungsformular
angeben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie oder das Unternehmen in dessen Namen
Sie die Fahrzeuge registrieren auch als Halter in der Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein) angegeben sind. Sie können die Fahrzeugscheine als
Sammeldokument hochladen.

a

ICH HAB EINEN FIRMENWAGEN, WAS GILT FÜR MICH?



Es ist egal, ob es sich um gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In
jedem Fall können Sie es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren.
Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein
eingetragene Person oder Unternehmen identisch ist. Achten Sie bitte zusätzlich
darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angeben,
dass Sie gewerblicher Nutzer sind.

a

WIE LANGE IST DER VERTRAG GÜLTIG?



Der Vertrag ist jeweils für das laufende Jahr gültig.

a

WAS MUSS ICH ALS FUHRPARKVERANTWORTLICHER BEACHTEN?



Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge angeben,
dass Sie gewerblicher Nutzer sind. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die OLF
Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de oder per Telefon unter +49
40 334634385. Sie müssen berechtigt sein im Auftrag Ihres Unternehmens handeln
zu können.

a

ERHALTE ICH EINEN BELEG FÜR DIE PRÄMIE?



Ja, nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie per E-Mail an
die von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse entweder eine Gutschrift im Sinne des
Umsatzsteuergesetzes oder einen Abrechnungsbeleg, sofern Sie kein Unternehmer im
Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind.

a

WAS PASSIERT, WENN ICH MEIN E-AUTO NACH DER REGISTRIERUNG WIEDER AUS DEM
FUHRPARK ENTFERNE (Z.B. DURCH EINEN VERKAUF?)



Ihre Prämie steht Ihnen für das laufende Jahr jedoch in vollem Umfang zu, da das
Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann.
Dabei zählt, dass Sie zum Zeitpunkt der Registrierung als Halter des Autos
eingetragen sind. Sollten Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie das neue
Fahrzeug registrieren.



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