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 * Startseite
 * Über uns
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   * Fahrzeuginspektion
   * Verfolgung
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AGB

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ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN




Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeines
1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der EM Transporte A&J GmbH für die Nutzung
des Versand- und digitalen Treuhanddienstes. Diese Geschäftsbedingungen gelten
für alle Bestellungen und Wareneinkäufe bei der EM Transporte A&J GmbH
(nachfolgend EM Transporte A&J GmbH genannt), die von Verbrauchern oder
Unternehmern (Kunden) über die EM Transporte A&J GmbH getätigt werden. Die EM
Transporte A&J GmbH bietet den Kunden die Durchführung aller Dienstleistungen im
Zusammenhang mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen an. Der Oberbegriff Zulassung
umfasst hier auch die Leistungen Zulassung, Ummeldung, Abmeldung,
Bereitstellung, Neuausstellung von Fahrzeugpapieren, Verwaltung und Versand von
Fahrzeugpapieren, Stempeln von Kennzeichen und auch Kurzzeitzulassung. Ein
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei telefonischen
Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen;
im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB bei der ersten Bestellung
für die laufende Geschäftsbeziehung einbezogen. Widersprüchliche oder von diesen
AGB abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden
vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart. Nimmt der Kunde gegenwärtig oder
zukünftig von der EM Transporte A&J GmbH angebotene Dienstleistungen (z.B.
Kurzzeitkennzeichen, Zulassungsdienste oder Überführungen) in Anspruch, so
gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die für die
jeweilige Dienstleistung geltenden Richtlinien und Geschäfts- bzw.
Nutzungsbedingungen. Die spezielleren Bedingungen haben Vorrang vor diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falls sie diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen widersprechen.
1.2 Ab einer Bestellung von mehr als drei Leistungen (z.B. kurzfristige
Genehmigungen, Freigaben oder Überweisungen) pro Monat besteht der erste
Anschein, dass der Auftraggeber als Unternehmer gehandelt hat.
1.3 Dieser Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen der EM Transporte A&J
GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und den Nutzern, die die Versand- und
digitalen Treuhanddienste nutzen.
1.4 Für die treuhänderische Zahlungsabwicklung stellt die EM Transporte A&J GmbH
eine web- und app-basierte Benutzeroberfläche (nachfolgend „EM Transporte A&J
GmbH“ genannt) zur Verfügung, mit der Zahlungstransaktionen initiiert, verfolgt,
angepasst und abgeschlossen werden können. Der Anbieter übernimmt als
technischer Dienstleister die Entwicklung, den Aufbau und die Wartung der für
die treuhänderische Zahlungsabwicklung erforderlichen (technischen)
Infrastruktur. Der Anbieter ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).
§ 2 Registrierung
2.1 Die Nutzung der EM Transporte A&J GmbH erfordert eine kostenlose
Registrierung.
2.2 Die Registrierung steht jeder natürlichen Person, die mindestens achtzehn
(18) Jahre alt und geschäftsfähig ist, sowie jeder juristischen Person offen.
2.3 Der Benutzer muss außerdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und
die Datenschutzbestimmungen des Anbieters akzeptieren.
Für natürliche Personen wird eine Kopie eines gültigen offiziellen
Personalausweises benötigt und für Personen aus der Europäischen Union eine
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses.
Für juristische Personen, für gesetzliche Vertreter und ggf. den oder die
Begünstigten aus der Europäischen Union wird eine Kopie des Personalausweises
(Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses benötigt, für Drittstaaten eine
Kopie des Reisepasses. Außerdem wird eine höchstens drei Monate alte
Registrierungsbescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument benötigt, das die
Eintragung in das Handelsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder eines Drittstaates
mit gleichwertigen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung belegt. Dieses Dokument muss den Namen der Gesellschaft,
ihre Rechtsform, die Adresse ihres eingetragenen Sitzes und die Identität ihrer
Mitglieder und Geschäftsführer bestätigen.
2.4 Der Benutzer muss den Anbieter unverzüglich über alle Änderungen
informieren, die die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen.
§ 3 Vertragsabwicklung
3.1 Die EM Transporte A&J GmbH erbringt alle Leistungen an den Kunden selbst und
/ oder durch Dritte. Die Auswahl dieser Dritten, insbesondere die Auswahl des
Fahrers, liegt im Ermessen der EM Transporte A&J GmbH.
3.2 Der Kunde hat bei Auftragserteilung alle für die gewünschte Leistung
erforderlichen Unterlagen in der geforderten Form vorzulegen bzw. an die EM
Transporte A&J GmbH zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, alle geforderten
Angaben gewissenhaft, korrekt und wahrheitsgemäß auszufüllen.
3.3 Die Beauftragung der EM Transporte A&J GmbH mit einer Leistung beinhaltet
grundsätzlich die Bevollmächtigung der EM Transporte A&J GmbH, alle zur
Durchführung des Auftrages erforderlichen Verträge im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers abzuschließen sowie die erforderlichen Erklärungen abzugeben,
sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist und soweit die EM
Transporte A&J GmbH nicht ausnahmsweise im eigenen Namen handelt. Dies
beinhaltet auch den Abschluss einer notwendigen Kfz-Versicherung, die
Anfertigung von Kennzeichen und die Weiterleitung der erforderlichen Erklärungen
/ Unterlagen an die Kfz-Zulassungsstelle.
§ 4 Zahlungsabwicklung mit EM Transporte A&J GmbH
4.1 Nimmt der zahlungspflichtige Geschäftspartner an einer Treuhandzahlung teil,
wird er aufgefordert, den vereinbarten Geldbetrag zuzüglich einer eventuellen
Gebühr der EM Transporte A&J GmbH und/oder Provision eines Drittanbieters auf
dem Treuhandkonto zu hinterlegen.
4.2 Wenn der Zahlungsempfänger der Treuhandzahlung beitritt, wird der
Auftraggeber erst nach dem Beitritt des Geschäftspartners aufgefordert, den
vereinbarten Geldbetrag zu hinterlegen, zuzüglich einer eventuellen Gebühr der
EM Transporte A&J GmbH und/oder einer Provision eines Drittanbieters.
4.3 Wenn ein Geschäftspartner der Treuhandzahlung beigetreten ist, kann die
Treuhandzahlung nur einseitig abgebrochen werden, solange noch kein Geldeingang
auf dem Treuhandkonto erfolgt ist. Nach einem Geldeingang auf dem Treuhandkonto
kann die Abwicklung der Zahlung nur mit Zustimmung beider Parteien abgebrochen
und rückgängig gemacht werden.
4.4 Eingehende und ausgehende Überweisungen werden derzeit nur in Euro
verarbeitet.
4.5 Der Auftraggeber bzw. Käufer kann der EM Transporte A&J GmbH eine
SEPA-Basislastschrift / SEPA-Firmenlastschrift erteilen, um den vereinbarten
Preis zu bezahlen.
4.6 Der Preis für die zu erbringende Leistung ergibt sich aus den dem Kunden bei
Auftragserteilung bekannt gegebenen Preisen oder aus einer bei Auftragserteilung
getroffenen gesonderten Preisvereinbarung.
4.7 In den ausgewiesenen Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer
enthalten. Die Rechnungsstellung erfolgt unter Angabe der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Nutzungseinschränkungen
5.1 Solange die Überprüfung der Identität eines Benutzers nicht abgeschlossen
ist, kann kein Geld auf das vom Benutzer hinterlegte Bankkonto ausgezahlt
werden. Die Überprüfung der Daten und Dokumente kann bis zu 48 Stunden dauern.
5.2 Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, wird der Benutzer per E-Mail vom
Anbieter benachrichtigt.
5.3 Besteht der Verdacht auf Missbrauch, Betrug oder Geldwäsche, kann die EM
Transporte A&J GmbH einzelne Funktionen (z.B. Auszahlung von Geldern) der
betroffenen Benutzerkonten bis zur Klärung einschränken oder in schwerwiegenden
Verdachtsfällen vorübergehend ganz sperren.
§ 6 Warenübergabe
6.1 Der Absender muss die Ware in einem transportfähigen Zustand gemäß § 411 HGB
an den Frachtführer übergeben. Die erforderlichen und ordnungsgemäß ausgefüllten
Begleitpapiere (§§ 410, 413 HGB) müssen ebenfalls übergeben werden.
6.2 Führt der Frachtführer den Transport durch, obwohl die Voraussetzungen des
Absatzes 6.1 nicht erfüllt sind, nachdem er den Absender über die Mängel
informiert hat, ist der Absender verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die dem
Frachtführer durch diese Mängel entstanden sind. Der Frachtführer wird in einem
solchen Fall einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief oder einem anderen
Begleitdokument eintragen. Eine Überprüfung des äußeren Zustands der
Frachtstücke sowie ihrer Zeichen und Nummern erfolgt durch den Frachtführer,
soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.
6.3 Der Frachtführer ist verpflichtet, die Anzahl, die Menge oder das Gewicht
der zu transportierenden Güter zu überprüfen, dies ist gegen eine im Voraus
gesondert zu bestimmende Aufwandsentschädigung vereinbart worden. Der
Frachtführer ist auch verpflichtet, die Ladungssicherung des zu
transportierenden Gutes zu überprüfen.
6.4 Verlangt der Frachtführer eine schriftliche Bestätigung dieser Angaben gemäß
Absatz 6.3, muss aber keine Kontrolle durchführen, bestätigt der Frachtführer
diese unter Vorbehalt.
6.5 Wenn der Spediteur Güter annimmt, die äußerlich offensichtlich beschädigt
sind, kann er verlangen, dass der Absender den Zustand der Güter im Frachtbrief
oder in einem anderen Begleitdokument ausdrücklich bescheinigt.
§ 7 Frachtbrief / Begleitdokument
7.1 Der Frachtvertrag wird in einem Frachtbrief festgehalten, der unterzeichnet
wird. Der Frachtbrief sollte die Angaben des § 408 HGB enthalten und kann
darüber hinaus weitere Regelungen enthalten. Wenn die Ausstellung eines
Frachtbriefs aus Gründen der Transportabwicklung nicht sinnvoll ist, kann ein
anderes Begleitdokument (z.B. Lieferschein, Transportkarte, etc.) verwendet
werden.
7.2 Wenn der Frachtführer den Frachtbrief auf Wunsch des Absenders ausfüllt,
haftet der Absender für alle Schäden, die durch falsche oder unvollständige
Angaben des Absenders entstehen.
7.3 Auch ein elektronischer Frachtbrief gilt als Frachtbrief gemäß Absatz 7.1,
sofern er nach einem anerkannten Verfahren unterzeichnet ist.
§ 8 Frachtbrief / Rechte des Frachtführers bei Nichteinhaltung
8.1 Sollte der Frachtführer das Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zum
vereinbarten Zeitpunkt bereitstellen können, muss er dies dem Absender
unverzüglich mitteilen. Der Absender teilt dem Frachtführer dann unverzüglich
mit, ob er mit einer späteren Übergabe einverstanden ist oder ob er den
Frachtvertrag kündigen will.
8.2 Wenn die Entladung nicht begonnen hat, obwohl die Entladezeit bereits
abgelaufen ist, kann der Frachtführer dies als Verweigerung der Warenannahme
betrachten.
In diesem Fall muss er die Weisungen des Absenders einholen und befolgen. Es
gilt § 419 Abs. 3 und 4 HGB entsprechend.
§ 9 Empfangsschein
9.1 Nachdem die Ware an der Abgabestelle eingetroffen ist, ist der Empfänger
berechtigt, vom Frachtführer die Auslieferung der Ware gegen eine schriftliche
Empfangsbestätigung (Empfangsschein) und die Erfüllung sonstiger Verpflichtungen
aus dem Frachtvertrag zu verlangen. Die Empfangsbestätigung muss vom Empfänger
unterschrieben und abgestempelt werden; alternativ müssen neben der Unterschrift
die Firma sowie der Vor- und Nachname des Empfängers in Druckbuchstaben
angegeben werden.
§ 10 Laufzeit / Beendigung
10.1 Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien
jederzeit ohne Einhaltung einer Frist per E-Mail oder schriftlich gekündigt
werden.
10.2 Auch nach Beendigung dieses Nutzungsvertrages gelten dessen Bestimmungen
weiter, soweit sie das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer im
Zusammenhang mit einer zum Zeitpunkt der Beendigung noch nicht vollständig
abgewickelten Treuhandzahlung regeln.
10.3 Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt von den vorstehenden
Regelungen unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Nutzer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen
dem Nutzer und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters.
11.3 Sollte eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht beeinträchtigt. Sollte eine
Klausel dieser Geschäftsbedingungen nur in einem Teil unwirksam sein, so behält
der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind verpflichtet, eine
unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzklausel zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung am nächsten kommt.
11.4 Änderungen dieses Vertrages sind im Einzelfall nur wirksam, wenn sie
schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) vereinbart wurden.

German_XPress_Terms_and_Conditions_-_DE
German_XPress_Terms_and_Conditions_-_EN


FIRMENINFORMATION

Handelsregister-Nummer: HRB 19137 FF

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE31287624

Firma registriert Adresse: Stendaler Str. 1, 15234 Frankfurt (Oder), Deutschland


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