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KEIN
RISIKO
EINGEHEN.


JETZT EXTERNE OMBUDSPERSON BUCHEN UND HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ BEACHTEN.
VERMEIDEN SIE ERHEBLICHE BUSSGELDER, DIE SICH SCHNELL AUFSUMMIEREN KÖNNEN!


JETZT EXTERNE OMBUDSPERSON BUCHEN
UND HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ BEACHTEN.
VERMEIDEN SIE ERHEBLICHE BUSSGELDER,
DIE SICH SCHNELL AUFSUMMIEREN KÖNNEN!

Jetzt Ombudsmann buchen


Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist jedes Unternehmen mit mehr als
50 Beschäftigten verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem für Whistleblower
einzuführen. Das kann durch die Benennung einer Ombudsperson erfolgen, bei der
sich Hinweisgeber melden können. Sonst droht ein hohes Bußgeld. Gehen Sie kein
Risiko ein! Buchen Sie jetzt hier einen Externen Ombudsmann – damit haben Sie
alle gesetzlichen Anforderungen direkt umgesetzt.


LEISTUNG

Whistleblower Helpdesk unterstützt Unternehmen dabei, die Vorgaben des
Hinweisgeberschutzgesetzes rechtssicher umzusetzen.

Sie können bei uns einfach eine Externe Ombudsfrau bzw. einen Externen
Ombudsmann buchen – und damit alle Vorgaben der EU-Richtlinie sauber umsetzen.
Mit der Benennung einer unabhängigen Ombudsperson vermeiden Sie Bußgelder und
reduzieren die Gefahr einer persönlichen Haftung als Geschäftsführer! 

Durch unsere erfahrenen und praxiserprobten Spezialisten für Datenschutz,
Informationstechnologierecht sowie Kapitalmarktrecht kennen wir die Gesetze bis
ins Detail und wissen genau, worauf es ankommt. Wir unterstützen Ihr Unternehmen
bei der Einhaltung aller Compliance-Vorgaben – und wir garantieren den Schutz
von Whistleblowern. 

Ab 99,- EUR/Monat (zzgl. MwSt.)

übernimmt einer unserer spezialisierten Experten den Auftrag, Ihrem Unternehmen
als Externe Ombudsperson zu dienen. Damit sind Hinweisgeber in Ihrem Unternehmen
geschützt. Und Sie erfüllen damit alle Vorgaben des
Hinweisgeberschutzgesetzes.  

Jetzt Ombudsmann buchen

Was passiert, nachdem ein Hinweis eingegangen ist?

Zunächst wird die Information aufgenommen und geprüft, ob es sich um einen
relevanten Hinweis handelt. Ist das nicht der Fall, folgt die Abgabe nach
Organigramm des Unternehmens.

Handelt es sich jedoch um einen relevanten Hinweis, wird zunächst der Schutz der
Identität der Hinweisgeber sichergestellt (z.B. durch anwaltliche
Verschwiegenheitspflicht)

Dann folgt die unabhängige Bewertung der Eingabe bzw. des Konflikts oder der
Streitigkeit:

 * Abwägung der Argumente
 * Einordnung von Risiken, potentiellem Schaden und Kosten
 * Beachtung des Datenschutzes (DSGVO, BDSG)

 

Finaler Schritt ist ein Bericht an die relevante Stelle im Unternehmen oder
deren Aufsicht (z.B. Compliance Officer, Geschäftsleitung, Aufsichtsrat oder
Gesellschafter).

Jetzt Ombudsmann buchen


RECHTLICHES

Seit 02.07.2023 ist in Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz von
Whistleblowern bzw. Hinweisgebern in Kraft getreten. Unternehmen, die sich nicht
daran halten, droht ein sehr hohes Bußgeld und es steht eine persönliche Haftung
der Geschäftsleitung im Raum. Was hat es damit genau auf sich?


WAS IST EIN HINWEISGEBER (WHISTLEBLOWER?)

Betrug, Korruption – selbst durch Fahrlässigkeit, bloßes Nichtstun, Wegschauen
oder sonstiges Fehlverhalten – kann in jeder Organisation vorkommen. Für die
Aufklärung sind Unternehmen und Institutionen oft auf Hinweisgeber (sogenannte
Whistleblower) angewiesen, die Verstöße gegen die Compliance-Regeln beobachtet
oder davon erfahren haben – und die bereit sind, diese Verstöße aufzudecken. Das
tun sie nur, wenn sie wissen, dass sie bei ihrer Eingabe und vor allem auch
danach geschützt sind.




WELCHE TATBESTÄNDE KANN EIN HINWEISGEBER AUFDECKEN BZW. MELDEN?

Beim Hinweisgeberschutzgesetz geht es insbesondere um mögliche Verstöße gegen
Strafvorschriften sowie um bußgeldbewehrtes Fehlverhalten, z.B. bzgl. den
Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz oder
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.




WAS IST DAS HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ (HINSCHG)?

Hinweisgeber tragen zur Vermeidung von Schäden und zur Aufdeckung von
Bedrohungen oder Schäden des öffentlichen Interesses bei, die andernfalls
unentdeckt bleiben würden. Daher hat die Europäische Kommission mit der
Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 eine Initiative zum Schutz von
Whistleblowern verabschiedet. Durch die mangelnde Transkription in deutsches
Recht galt die Richtlinie einige Zeit unmittelbar und Deutschland musste eine
erhebliche Strafe an die EU bezahlen. Der Bundesrat hat am 12.05.2023 das
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur nationalen Umsetzung verabschiedet; durch
die Verkündung am 02.06.2023 wurde die Richtlinie nun in deutsches Recht
umgesetzt und das Gesetz ist am 02.07.2023 Inkraft getreten. 




WARUM KOMMT DAS HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ SO PLÖTZLICH?

Die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht hätte bereits bis 17.12.2021
erfolgen müssen; politisch ist dies im nationalen Gesetzgebungsverfahren jedoch
erst sehr spät gelungen. Der Bundesrat hatte am 10.02.2023 zum HinSchG die
Zustimmung verweigert. Die nicht fristgerechte Richtlinienumsetzung bedeutete,
dass die EU-Richtlinie einstweilen unmittelbar gegolten hat. Zum Glück ist seit
dem 02.07.2023 das Gesetz nun in Kraft.




WARUM DROHT EIN BUSSGELD, WENN ICH KEINEN OMBUDSMANN BENENNE?

Der Gesetzgeber sanktioniert Repressalien gegen Hinweisgeber, wie das Behindern
von Whistleblower-Meldungen, mit ganz erheblichen Bußgeldern gegen die
Institutionen und Unternehmen. Als solche Behinderung kann bereits gewertet
werden, dass kein Meldesystem eingerichtet bzw. keine Ombudsperson benannt
worden ist. Deshalb sollten Sie kein Risiko eingehen und schnell einen Externen
Ombudsmann für Ihr Unternehmen buchen.  




WAS BEDEUTET DAS HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ FÜR MEIN UNTERNEHMEN?

Im Kern geht es um die Pflicht zur Einführung eines Meldesystems: So müssen
Betriebe ab 50 Beschäftigten ein internes Meldesystem einrichten. Unternehmen
mit maximal 249 Mitarbeitern haben dafür bis 17.12.2023 noch etwas Zeit. Firmen
mit mehr als 250 Beschäftigten müssen sofort handeln.

 

In der Praxis kann die Pflicht auch durch die Benennung einer Externen
Ombudsperson erfüllt werden. Hinweisgeber in Ihrem Unternehmen können sich dann
an diese Person wenden, wenn sie einen Compliance-Verstoß melden möchten. Ein
IT-Tool liefert in der Regel lediglich den sicheren Kommunikationsweg. Aber wer
schaut sich dann die Eingabe bzw. den Hinweis an? Dafür benötigen Sie eine
unabhängige Ombudsperson!




WARUM MUSS ICH EINEN OMBUDSMANN BUCHEN?

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 50
Beschäftigten, ein Meldesystem für den Schutz von Hinweisgebern bzw.
Whistleblowern einzuführen. Sonst droht ein richtig hohes Bußgeld und die
Verantwortlichen im Unternehmen haften persönlich wegen eines
Organisationsverschuldens. Als Meldesystem reicht bereits aus, einen Externen
Ombudsmann zu benennen – damit sind die Vorgaben des Gesetzes erfüllt. 




WELCHE AUFGABE HAT EIN OMBUDSMANN BEIM HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ?

Jede Form von Hinweis oder Beschwerde, der bewiesene oder vermutete Verstoß
gegen Gesetze, Vorschriften und Regelungswerke muss jederzeit auf einem
vertrauenswürdigen und niedrigschwelligen Meldeweg erfolgen können. Ein
Whistleblower kann sich daher bei einer Ombudsperson melden, die einerseits den
Hinweisgeber schützt und andererseits dafür sorgt, dass die Hinweise Gehör
finden. Er oder sie läuft bei einem Externen nicht Gefahr, dass der Hinweis
unmittelbar beim potenziellen Täter ankommt.



Jetzt Ombudsmann buchen



ÜBER UNS

Als erfahrene Praktiker mit zusammengerechnet mehr als 60 Jahren Berufserfahrung
kennen wir die Herausforderungen und Problemlagen bei der Umsetzung des
Hinweisgeberschutzgesetzes in Unternehmen. Wir sind unabhängige Ombudsmänner mit
interdisziplinären Kenntnissen und verfügen über vielfach erprobte
Praxiserfahrungen in unseren Fachbereichen.

Als Fachanwälte und ausgewiesene Experten für regulatorische Themen wie
Datenschutz, IT-Security, Cyber-Security und Informationssicherheit,
Zertifizierungsvorhaben, Informationstechnologierecht sowie Kapitalmarktrecht
haben wir die Diskussionen um das Hinweisgeberschutzgesetz sowohl auf EU- als
auch auf bundesdeutscher Ebene genauestens verfolgt. Wir kennen die Details und
wissen genau, auf welche Fallstricke Unternehmen bei der Umsetzung der
Richtlinie achtgeben müssen.


PETER WAGNER

Ich eigne mich als Ombudsmann, weil…


ich bewusst Partner einer Rechtsanwaltskanzlei wurde, die sich als erste
Anwaltskanzlei für die digitale Akte eingesetzt hat. Meine Schwerpunkte und
Interessen liegen im internationalen Recht. Daher war für mich klar, dass die
großen Enthüllungsskandale der letzten Jahrzehnte nicht an der EU-Gesetzgebung
vorbeiziehen würde. Gerade für internationale Unternehmen ist aber ein weiteres
IT-Tool keine selbsterklärende Lösung, um das Hinweisgebergesetz umzusetzen. Der
Mensch hinter einem Unternehmen vertraut einem erfahrenen Berater und möchte
erklärt bekommen, warum er wann was zu tun hat. Deshalb werde ich von vielen
Geschäftsführer als Sparringspartner auf Augenhöhe betrachtet.

„Cogito ergo sum“


DR. ALEXANDER DEICKE

Ich eigne mich als Ombudsmann, weil…


ich als Unternehmensberater und Interim Manager immer wieder merke, dass jeder
nur in seinem eigenen Bereich optimiert. Diese Silos machen bei regulatorischen
Themen keinen Sinn. Ich möchte mich dafür einsetzen, dass Unternehmen die
internen Hinweisgebersysteme auch extern zugänglich machen und dadurch einen
Beitrag für das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengsetz leisten.
Effizienz und einfach machen prägen meinen Alltag als Entrepreneur – und ich
möchte andere Unternehmen dabei unterstützen, regulatorische Themen zu bündeln,
z.B. mit vereinigten externen Funktionen. Warum sollte nicht der
Datenschutzbeauftragte auch der Ombudsmann sein?

„Video meliora proboque, deteriora sequor“


DR. THOMAS A. DEGEN

Ich eigne mich als Ombudsmann, weil…

ich als Lehrbeauftragter und Prüfer an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Stuttgart (DHBW) sowie bei der TÜV Süd Akademie immer wieder mit dem Thema
Beschwerdemanagement in Berührung gekommen bin. Wer traut sich schon, einem
Prüfer direkt zu sagen, dass man etwas nicht richtig findet? Als Co-Founder und
Compliance-Beauftragter der ValueAbler GmbH geht es mir darum, dass auf der
einen Seite Werte durch Daten geschaffen werden, aber auch darauf hingearbeitet
wird, dass wir Informationen unserer Mitarbeiter und Peergroups nutzen, um
Compliance umzusetzen. Der Datenschutz muss natürlich auch berücksichtigt
werden. Es geht in der Regel schließlich um sensible personenbezogene Daten.

„Errare humanum est“


DANIELA NEUBRAND

Ich begeistere mich als Projekt Manager für das Thema Whistleblower Helpdesk,
weil…

ich durch meine jahrelange Prozesserfahrung in internationalen Konzernen und
Start Ups weiß, wie man Abläufe in dynamisch wachsenden Bereichen mit Präzision
und Engagement koordiniert und durch Einsatz von Technologie und
Prozessinnovationen höhere Geschwindigkeit bei der Bearbeitung erreichen kann.
Mein Ziel ist es, dass Whistleblower nicht nur gehört werden, sondern dass auch
der vom Gesetzgeber vorgesehene nachhaltige Umgang mit dem Informationsgehalt
erreicht wird. Durch optimierte Prozesse helfe ich unseren Kunden dabei, den
Implementierungsaufwand und Ressourcenaufwand in ihren Unternehmen bzw. Verband
zu minimieren und somit Kosten für alle Beteiligten zu reduzieren. Durch
optimierte Datenstrukturen und Workflows behalten wir jederzeit den Überblick
über den aktuellen Status der eingegangenen Hinweise, die Fristeinhaltung und
die betroffenen Rechtsgebiete und es bleibt mehr Zeit, persönlich und beratend
für unsere Kunden zur Verfügung zu stehen.

„Non Scholae sed vitae discimus“




AKTUELLES


WAS HABEN FEHLERKULTUR, HINWEISGEBERSCHUTZ UND GRC GEMEINSAM?

Warum es sich lohnt, einen 360-Grad-Blick zu wagen und auch in KUM nachhaltige
Management- und Compliance-Strukturen im Sinne von Governance, Risk & Compliance
zu etablieren
Weiterlesen


VORSTELLUNG DR. THOMAS A. DEGEN

Warum arbeitete ich bei der Degen Deicke Wagner GmbH, whistleblower-helpdesk,
und nicht in der Ölindustrie? Schon vor der Jahrtausendwende habe ich mich für
Autos, Rasenmäher, Flugzeuge und Boote interessiert, vor allem, weil die
individuelle Mobilität für die Menschheit als Synonym für Frieden und Freiheit
steht. Als Computer-Fan haben mir meine Antennen zur Jahrtausendwende gesagt,
als mailen, chatten und googeln noch exotisch waren, die Offerte aus der
Ölindustrie abzusagen und mich in die „Wahlstation“ bei SAP nach Waldorf zu
stürzen.
Weiterlesen


WHISTLEBLOWER-SCHUTZ: SCHLÜSSEL ZUR ETHISCHEN UNTERNEHMENSKULTUR

Das Hinweisgeberschutzgesetz spielt eine entscheidende Rolle, um
sicherzustellen, dass Mitarbeiter sich sicher fühlen, Missstände oder
unethisches Verhalten anzusprechen. Arbeitgeber sollten Richtlinien und
Verfahren zur Meldung von Fehlverhalten einführen, einschließlich
Vertraulichkeitsanforderungen und Schutz vor Repressalien. Es ist wichtig,
effektive Kanäle für die Meldung von Bedenken gegenüber der Geschäftsleitung
bereitzustellen, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen haben zu müssen.
Weiterlesen


VORSTELLUNG PETER WAGNER

Als Alternative zum Behördenweg agieren wir quasi als Treuhänder: Unternehmen
vertrauen uns, dass wir die Anforderungen ihrer Meldestelle gesetzeskonform
umsetzen. Und Hinweisgeber vertrauen uns, dass ihr Hinweis in vertraulicher
Weise regelgerechte Beachtung findet. Damit Sie sich ein eigenes Bild machen
können, stellt sich hier ein weiterer Gründer selbst vor.
Weiterlesen
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