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Information: Aktuell kommt es beim Eingangskanal Peppol auf der Referenzumgebung
der ZRE zu Nutzungseinschränkungen. Die Produktivumgebung und andere
Übertragungskanäle sind nicht betroffen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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DIE E-RECHNUNG IN DER BUNDES­VERWALTUNG

Herzlich willkommen auf der Informationsseite des Bundes zur elektronischen
Rechnung, kurz: E-Rechnung. Hier finden Sie Infomaterial für Rechnungssteller,
Softwarehersteller und Behörden.

Was ist eine E-Rechnung?


ANSCHLUSS DER OZG-RE AN „MEIN UNTERNEHMENSKONTO“

Ende Januar 2024 wird die Anmeldung mit „Mein Unternehmenskonto” auf Basis von
ELSTER auf der OZG‑RE umgesetzt. Nutzende der Rechnungseingangsplattform
profitieren von einem besseren Komfort beim Log‑in und einer erhöhten
Sicherheit.

Mehr erfahren


WER? WIE? WAS? WARUM?

In unserer FAQ-Sektion finden Sie hilfreiche Fragen und Antworten rund um die
E‑Rechnung.

FAQs entdecken
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RECHNUNGS­STELLER

Weiterführende Informationen für Selbstständige und Unternehmen.


BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN

Weiterführende Informationen für Behörden und ihre Lieferanten.


ERP-HERSTELLER

Weiterführende Informationen für Softwareentwickler zu Format und
Schnittstellen.


VERBÄNDE

Weiterführende Informationen für Verbände und ihre Mitglieder.


WAS IST EINE E‑RECHNUNG?

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer
Bilddatei wie z. B. als PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren
XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form
vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen,
sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung
gebracht werden können.




TEXT ZUM VIDEO: 5 SCHRITTE ZUR ÜBERMITTLUNG EINER E-RECHNUNG

Herzlich Willkommen. Dieses Video wird Ihnen vom Verfahren E-Rechnung in der
Bundesverwaltung als Informationsangebot bereitgestellt.

In dem folgenden Video zeigen wir Ihnen in fünf Schritten, was Sie bei der
Übermittlung einer elektronischen Rechnung an öffentliche Auftraggeber des
Bundes beachten sollten. 

Das Video richtet sich primär an Rechnungssteller oder Nutzer, die sich
grundsätzlich mit der E-Rechnung auseinandersetzen möchten. 

Weiterführende Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in der
Bundesverwaltung finden Sie unter www.e-rechnung-bund.de.  

Doch erstmal vorab: Was ist eine elektronische Rechnung (E-Rechnung)? 

Eine E-Rechnung im Sinne der EU-Norm ist im Unterschied zu einer eingescannten
Papier- oder PDF-Rechnung eine in einem strukturierten Format ausgestellte
Rechnung, die elektronisch übermittelt und empfangen wird sowie eine
automatische Verarbeitung ohne Medienbrüche ermöglicht. 

Die E-Rechnung basiert dabei auf einem XML-Datenformat, das in erster Linie der
maschinellen Verarbeitung dient und sich nicht ohne Weiteres für eine manuelle
Sichtprüfung eignet. 

Die elektronische Rechnungsstellung kann über verschiedene Standards bzw.
Spezifikationen ermöglicht werden, darunter zum Beispiel im Standard XRechnung.

Seit dem 27.11.2020 sind alle Lieferanten des Bundes laut der
E-Rechnungsverordnung verpflichtet, bei Direktaufträgen ab einem Beitrag von
1.000 Euro netto Rechnungen in elektronischer Form einzureichen. Weitere
Ausnahmen von der Verpflichtung sind in der Verordnung geregelt. 

Mit der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) und der
Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) stehen zwei
Plattformen zur Verfügung, über die Rechnungen an die unmittelbare und Teile der
mittelbaren Bundesverwaltung sowie einige Länder übermittelt werden können. 

Vor der Übermittlung einer Rechnung ist sicherzustellen, dass die richtige
Plattform verwendet wird. Dies wird grundsätzlich im Zuge der Beauftragung
mitgeteilt oder ist beim Auftraggeber zu erfragen. 

Als Orientierung können die Übersichten mit den an der ZRE und OZG-RE
angebundenen Einrichtungen dienen, die Sie unter folgendem Link finden:
https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/. 

Zur Verwendung der jeweiligen Plattform ist eine einmalige Registrierung
erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei und muss unabhängig vom genutzten
Übertragungsweg durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Registrierung kann mit
dem Einreichen der Rechnungen begonnen werden. 

Tiefergehende Informationen zur Registrierung und Verwaltung des Benutzerkontos
finden Sie in den Tutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattformen ZRE und
OZG-RE auf der E-Rechnungswebseite des Bundes. 

Bevor Sie eine E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber des Bundes versenden,
sollten Sie den für Sie am besten geeigneten Übertragungsweg wählen. 

Sofern Sie keine Software zur Erstellung elektronischer Rechnungen haben, können
Sie Ihre Rechnungsdaten über die Weberfassung direkt eingeben und als
elektronische Rechnung einreichen. 

Wenn Sie wenige elektronische Rechnungen einreichen, können Sie vorab erzeugte
elektronische Rechnungen an der Rechnungseingangsplattform hochladen. 

Bei hohem Rechnungsvolumen bieten sich die Übertragungswege Webservice via
Peppol und E-Mail an. 

Weitere Informationen zu den Übertragungskanälen finden Sie in unseren FAQs und
den Tutorials zur ZRE und OZG-RE. 

Nach Einreichung Ihrer E-Rechnung auf den Rechnungseingangsplattformen findet
eine sogenannte Validierung statt. Hierbei wird Ihre E-Rechnung auf die
Erfüllung der formalen Anforderungen geprüft. 

Sofern die Prüfung erfolgreich durchgeführt wurde, wird Ihre Rechnung dem
Empfänger bereitgestellt. 

Nach Bereitstellung der E-Rechnung kann der Status bis zur Abholung durch den
Rechnungsempfänger über die Plattformen eingesehen werden. Bei Bedarf kann eine
automatische E-Mail-Benachrichtigung bei Statuswechsel eingerichtet werden. 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den
Sendersupport der Bundesdruckerei. 


VORTEILE FÜR RECHNUNGSSTELLER

 * Vereinfachte Rechnungsstellung 
 * Verkürzte Durchlaufzeiten  
 * Schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlung 
 * Einsparpotenziale im Rechnungsversand durch Einsparen von Papier und Porto 
 * Steigerung der Prozessqualität durch automatische Erstellung und Validierung
   von Rechnungen
 * Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsstellung


VORTEILE FÜR RECHNUNGSEMPFÄNGER

 * Optimierung der Rechnungsverarbeitung durch automatisiertes
   Einlesen der Rechnungsdaten 
 * Steigerung der Datenqualität durch verringerte Fehleranfälligkeit 
 * Einsparpotenziale in der Rechnungsverarbeitung 
 * Ermöglichen einer dezentralen Rechnungsbearbeitung 
 * Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsstellung

1




BIN ICH ZUR ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG VERPFLICHTET?

Zunächst ist zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur elektronischen
Rechnungsstellung vorliegt. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in der
E‑Rechnungsverordnung des Bundes geregelt. Zudem sind vertragliche
Vereinbarungen mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen.

Zur E-Rechnungsverordnung

2




AUF WELCHER PLATTFORM KANN ICH MEINE E-RECHNUNG AN ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBER DES
BUNDES EINREICHEN?

Mit der ZRE und OZG-RE stehen zwei Rechnungs­eingangs­plattformen zur Verfügung,
über die Rechnungen an die unmittelbare sowie Teile der mittelbaren
Bundesverwaltung und einige Länder übermittelt werden können.

Vor der Übermittlung einer Rechnung ist sicherzustellen, dass die richtige
Plattform verwendet wird. Dies wird grundsätzlich im Zuge der Beauftragung
mitgeteilt oder ist beim Auftraggeber zu erfragen. Als Orientierung können die
Übersichten mit den an der ZRE und OZG-RE angebundenen Einrichtungen dienen.


ZRE
OZG-RE





3




MUSS ICH MICH BEI DER RECHNUNGS­EINGANGS­PLATTFORM REGISTRIEREN?

Zur Verwendung der jeweiligen Plattform ist eine einmalige Registrierung
erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei und muss unabhängig vom genutzten
Übertragungsweg durchgeführt werden.

Tiefergehende Informationen zur Registrierung und Verwaltung des Benutzerkontos
finden Sie in den Tutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattformen ZRE und
OZG-RE auf der E-Rechnungs-webseite des Bundes.

Zu den Tutorials

4




WELCHE OPTIONEN STEHEN ZUM ÜBERMITTELN EINER E‑RECHNUNG AN ÖFFENTLICHE
AUFTRAG­GEBER DES BUNDES ZUR VERFÜGUNG?

Sofern Sie keine Software zur Erstellung elektronischer Rechnungen haben können
Sie Ihre Rechnungsdaten über die Weberfassung direkt eingeben und als
elektronische Rechnung einreichen. Wenn Sie wenige elektronische Rechnungen
einreichen, können Sie vorab erzeugte elektronische Rechnungen an der
Rechnungs­eingangs­plattform via manuellen Upload hochladen. Bei hohem
Rechnungsvolumen bieten sich die Übertragungswege Webservice via Peppol und
E-Mail an.

Weberfassung
Upload
Peppol
E-Mail

5




WAS GESCHIEHT NACH DER ÜBERMITTLUNG MEINER E‑RECHNUNG?

Nach der Übermittlung Ihrer E-Rechnung kann der Verarbeitungsstatus bis zur
Abholung durch Rechnungsempfänger über die Plattformen eingesehen werden. Die
Plattform prüft jede eingereichte Rechnung auf Konformität zur Spezifikation
XRechnung oder anderer in der EU zugelassener Standards in Syntax und Semantik
wie z.B. ZUGFeRD 2.2.0. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Rechnung automatisch
an den Empfänger weitergeleitet. Bei Bedarf kann eine automatische
E-Mail-Benachrichtigung bei Statuswechsel eingerichtet werden.



Abbildung: Prozess zur Übermittlung von E-Rechnungen


AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR E-RECHNUNG


WINTERRELEASE AUF DER OZG‑RE: ANSCHLUSS AN „MEIN UNTERNEHMENSKONTO“

14. Dez 2023

Mit dem Anschluss der Rechnungseingangsplattform OZG‑RE an „Mein
Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER (kurz: „Mein Unternehmenskonto“)
erhalten Rechnungssteller und -empfänger die Möglichkeit, „Mein
Unternehmenskonto“ auch auf der OZG‑RE zu nutzen.

Mehr erfahren


NEUE VERSION STANDARD XRECHNUNG 3.0.1 VERFÜGBAR

17. Nov 2023

Ab dem 1. Februar 2024 können mit dem Profil 3.0.1 XRechnung elektronische
Rechnungen (E‑Rechnungen) an alle Rechnungsempfänger gesendet werden, die an der
ZRE oder der OZG‑RE angeschlossenen sind.

Mehr erfahren


NETZWERKTREFFEN E‑RECHNUNG AUF DER SMART COUNTRY CONVENTION 2023

26. Okt 2023

Vom 07. bis 09. November 2023 dreht sich in Berlin auf der SCCON alles um die
Digitalisierung der Verwaltung. Auch in diesem Jahr ist das Verfahren E‑Rechnung
auf der SCCON vertreten.

Mehr erfahren


Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema E‑Rechnung in
der Bundesverwaltung.

Merksätze zur
E-Rechnung



E-Rechnung
von A-Z



E-Rechnung in den Bundesländern



FAQ zur
E-Rechnung



Unterschied Papier-,
PDF und E-Rechnung





GESETZE UND VERORDNUNGEN

Aktuelle Gesetze und Verordnungen zur E-Rechnung in Deutschland


DOKUMENTE

Alle wichtigen Dokumente für Rechnungssteller, ERP-Hersteller, Behörden und
Einrichtungen sowie Verbände zur E-Rechnung


TUTORIALS

Hier finden Sie Videotutorials zur Nutzung der Rechnungs­eingangs­plattform ZRE
und OZG-RE


KONTAKT & SUPPORT

 * Anfrage stellen
 *  03025984436
   (Mo - Fr 8:00-16:00 Uhr;
   ausgenommen Feiertage)


INFORMATIONEN FÜR

 * Rechnungssteller
 * ERP-Hersteller
 * Behörden und Einrichtungen
 * Verbände


EXTERNE LINKS

 * ZRE
 * OZG-RE
 * Standard XRechnung
 * Peppol


GESETZE & VERORDNUNGEN

 * E-Rechnungsverordnung (E-RechV)
 * Richtlinie 2014/55/EU
 * Richtlinie 2010/45/EU
 * Zeitstrahl zur Umsetzung der E‑Rechnung

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© Bundesministerium des Innern und für Heimat, 2022


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