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INFOS ZUM THEMA BAFÖG ZURÜCKZAHLEN. UND WIE MAN DABEI SPAREN KANN!


INFOS ZUM THEMA BAFÖG ZURÜCKZAHLEN. UND WIE MAN DABEI SPAREN KANN!

 * BAföG
   * BAföG Darlehen
   * BAföG Kredit
   * BAföG Schulden
 * BAföG Rückzahlung
   * Auslands-BAföG zurückzahlen
   * Erlass bei der BAföG Rückzahlung
   * Freibetrag bei der BAföG Rückzahlung
   * Freistellung von der BAföG Rückzahlung
   * Insolvenz und BAföG Rückzahlung
   * Kind und BAföG Rückzahlung
   * Meister-BAföG zurückzahlen
   * Nachlass bei der BAföG Rückzahlung
   * Rabatt bei der BAföG Rückzahlung
   * Steuer und BAföG Rückzahlung
   * Studienabbruch und BAföG Rückzahlung
   * Stundung der BAföG Rückzahlung
   * Todesfall und die BAföG Rückzahlung
   * Verjährung der BAföG Rückzahlung
 * Ratgeber
   * Kredit BAföG Rückzahlung
   * Häufig gestellte Fragen zum Thema BAföG Rückzahlung
   * Finanzprodukte für Studenten und Young Professionals
 * Service
   * BAföG Rückzahlung Tabelle
   * Häufig gestellte Fragen




BAFÖG RÜCKZAHLUNG

Inhalte

 * 1 Alle Infos zum Thema BAföG zurückzahlen
 * 2 Alles Wichtige auf einen Blick
 * 3 Welche Arten von BAföG-Förderung gibt es?
 * 4 Muss man BAföG zurückzahlen?
 * 5 Wer genau muss erhaltenes BAföG tilgen?
 * 6 Wie viel muss man zurückbezahlen?
 * 7 Wann ist der Beginn der Tilgung?
 * 8 Kann man die BAföG-Darlehensschuld in Raten abbezahlen?
 * 9 Wie lang dauert die Rückzahlung der Schulden?
 * 10 Ist eine Freistellung der BAföG Rückzahlung möglich?
 * 11 Ist eine Stundung der BAföG Rückzahlung möglich?
 * 12 Gibt es einen Nachlass bei der BAföG Rückzahlung?
 * 13 Gibt es einen Teilerlass bei der Rückzahlung?
 * 14 FAQ / Häufig gestellte Fragen
   * 14.1 Wer muss BAföG zurückzahlen?
   * 14.2 Wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
   * 14.3 Wie hoch sind die Raten bei der BAföG Rückzahlung?
   * 14.4 Wann beginnt die BAföG Rückzahlung?
   * 14.5 Wie viel muss man an BAföG zurückzahlen?
   * 14.6 Wann muss man BAföG nicht zurück zahlen?
   * 14.7 Kann man von BAföG Rückzahlung befreit werden?
   * 14.8 Wie finde ich raus wie hoch meine BAföG Schulden sind?
   * 14.9 Wann bekommt man BAföG erlassen?
   * 14.10 Können BAföG Schulden erlassen werden?
   * 14.11 Was passiert wenn man das BAföG nicht zurückzahlen kann?
   * 14.12 Sind BAföG-Schulden in der Schufa?
   * 14.13 Wie lange hat man Zeit BAföG zurückzahlen?
   * 14.14 Kann man die BAföG Rückzahlung von der Steuer absetzen?


ALLE INFOS ZUM THEMA BAFÖG ZURÜCKZAHLEN

 



Und noch eine ganz wichtige Info für alle die, die BAföG zurückzahlen und bisher
nicht von einer vorzeitigen Rückzahlung profitieren konnten.



Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes (April 2020) wird von nun an der
Nachlass immer von den 10.000€ aus berechnet. Genauere Infos dazu folgen in
Kürze, sind jedoch hier schon einsehbar: Link

Daher ist der Ratgeber „Kredit für BAföG Rückzahlung“ in dem erklärt wird, ob
man mit der Aufnahme eines Kredits bei der BAföG Rückzahlung sparen kann umso
aktueller und sicherlich interessant für derzeitige und künftige Rückzahler.
Lest ihn euch einfach mal durch.

Aktuelle Informationen bezüglich der BAföG Tilgung im Zusammenhang mit dem
Corona Virus bzw. COVID-19:

Wenn man sich bereits in der Phase der Rückzahlung des Darlehensanteils seines
erhaltenen BAföG befindet, so kann man einen Antrag auf Freistellung beim
Bundesverwaltungsamt stellen, falls das derzeitige Einkommen nicht mehr
ausreicht, um seiner Rückzahlungsverpflichtung nachzukommen.

Dieser ist auch unabhängig von pandemiebedingten Einkommensrückgängen stets
beantragbar und kann auch online unter www.bafoegonline.bva.bund.de erfolgen.

Das BAföG Gesetz wurde 2019 geändert und ist durch das 26. BAföG-Änderungsgesetz
seit dem 01.11.2019 in Kraft getreten.



Für die Tilgung kommen einige kleine Änderungen hinzu.

So erhöht sich die Regelrate der Darlehensrückzahlung von 105 € auf 130 €. Diese
ist ab dem April 2020 wie bisher im Dreimonatsrythmus zu entrichten.

Zudem gibt es eine neue Rückzahlungsregelung, den sogenannten 77-Raten-Erlass.
Dieser Erlass besteht für Darlehensnehmende die erstmal ab dem 01.09.2019 mit
einem Darlehen gefördert werden. Für Darlehensbeträge mit unverzinslichem
Volldarlehen greift diese Regelung nicht.

Wissenswert für alle, die sich bereits in der Rückzahlung befinden oder ihr
BAföG-Darlehen vor dem 01.09.2019 erhalten haben:

Bis zum 29. Februar 2020 bestand für diese „Altfälle“ ein Wahlrecht. Dabei kann
man gegenüber dem BVA erklären, dass man auch in dieses neue System übertragen
wird.

Somit ändert sich z.B. der Rückzahlungszeitraum von ehemals 30 Jahren auf 20
Jahre. Das heißt, dass zum Beispiel Personen, die bereits seit 20 Jahren ihre
Schulden begleichen und sich umtragen lassen, sofort schuldenfrei werden. Nähere
Informationen finden sich hier.

Unter BAföG versteht man eine staatliche Förderungsmaßnahme, welche Schülern und
Studenten bei ihrer Ausbildung unterstützen soll. Der Name leitet sich von dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz ab, welches diese staatliche Unterstützung
regelt.



Das Bundesausbildungsförderungsgesetz verfolgt das Ziel, eine bessere
Chancengleichheit im Bildungswesen, vor allem für einkommensschwache
Bildungsschichten zu ermöglichen.

Die Förderung ist zur Hälfte ein zinsfreies Darlehen und zur anderen Hälfte ein
nicht zurückzuzahlender Zuschuss. Den Darlehensanteil vom erhaltenen BAföG muss
man abgelten.

Da die BAföG-Förderung auf einem Gesetz beruht und Gesetzestexte sprachlich oft
schwierig verständlich sind, entstehen häufig Fragen, die der Beratung bedürfen.

Diese Seite verfolgt daher den Zweck die wichtigsten Fragen rund um die
BAföG-Darlehensrückzahlung zu beantworten und versucht wichtige und wertvolle
Informationen sowie Tipps bezüglich der Tilgung des geleisteten Darlehens
aufzuzeigen.


ALLES WICHTIGE AUF EINEN BLICK

Für alle, die die wichtigsten Informationen sofort erfahren möchten, denen
sollte die folgende Tabelle helfen. Für tiefer gehende Informationen empfiehlt
es sich jedoch die ausführlicheren Texte unterhalb der Tabelle zu lesen.

Wen trifft die BAföG Rückzahlung? Personen, die für ihr Studium Studenten-BAföG
und/oder Auslands-BAföG erhalten haben Maximale BAföG-Darlehensschuld Es sind
höchstens 10.000 € zurückzuzahlen Beginn der Tilgung 5 Jahre nach dem Ende der
Förderungshöchstdauer des Bachelor-Studiums Ist eine Ratenzahlung möglich? Ja,
390 € vierteljährlich Freistellung der Rückzahlung Ja, auf Antrag kann bei
geringem Einkommen die Tilgung jeweils um 1 Jahr aufgeschoben werden Nachlass
bei der Rückzahlung Bis zu 50 % bei BAföG Rückzahlung auf einen Schlag
Teilerlass der Tilgung Ein Teilerlass gab es nur, wenn das Studium vor dem
31.12.2012 abgeschlossen wurde

Und hier nochmal visuell ansprechender aufbereitet:

Darlehensrückerstattung – Alles wichtige auf einen Blick
















WELCHE ARTEN VON BAFÖG-FÖRDERUNG GIBT ES?


Es gibt verschiedene Arten bzw. es sind unterschiedliche Förderungen im
allgemeinen Sprachgebrauch unter der Bezeichnung BAföG geläufig. Daher werden
diese Arten im Folgenden kurz vorgestellt.

Das wohl bekannteste ist das Studenten-BAföG. Dieses erhalten alle Studenten,
die es beantragen und gewisse Voraussetzungen erfüllen. Genauere Informationen
finden sich hier und hier.

Hinzukommen zwei weitere BAföG-Arten, die jedoch auf demselben Gesetz beruhen
und allgemein dem Studenten-BAföG zugerechnet werden können: das
elternunabhängige BAföG und das sogenannte Auslands-BAföG.

Daneben existiert auch das Schüler-BAföG, welches explizit für Schüler gedacht
ist. Die Eigenschaften des Schüler-BAföG werden ebenfalls im
Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt.

Eine weitere Art stellt das sogenannte Meister-BAföG dar. Dieses richtet sich an
Handwerker und andere Fachkräfte, die für ihre Fortbildung finanzielle
Unterstützung brauchen.

Das Meister-BAföG ist auch unter dem Namen Aufstiegs-BAföG geläufig und wird
durch das Aufstiegsfortbildungsföderungsgesetz (kurz: AFBG) geregelt. Nähere
Informationen zum Aufstiegs-BAföG lassen sich hier und hier finden.




MUSS MAN BAFÖG ZURÜCKZAHLEN?

Um diese Frage zu beantworten, muss erst einmal geklärt werden, welche der oben
genannten Arten man erhalten hat. Denn jede Art von BAföG hat andere
Rückzahlungsmodalitäten.

Studenten-BAföG, elternunabhängiges BAföG sowie AuslandsBAföG werden zu 50% als
Darlehen und zu 50% als Zuschuss geleistet.

Schüler haben es in diesem Fall etwas besser, denn das Schüler-BAföG ist ein
Vollzuschuss und somit muss nichts zurückgezahlt werden.

Das Meister-BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG ist hingegen zu 40 % ein Zuschuss und die
restlichen 60% werden als Darlehen gewährt. Hier muss ebenfalls der
Darlehensanteil zurückgezahlt werden.

Somit ergibt sich folgende Tabelle:

Frage Antwort Muss man Schüler-BAföG zurückgeben? Nein. Schüler-BAföG wird als
Vollzuschuss gewährt und muss somit nicht zurückgezahlt werden. Muss man
Studenten-BAföG zurückerstatten? Ja, da die Förderung zu 50% als Darlehen
gewährt wird, so muss der Darlehensanteil auf jeden Fall zurückgezahlt werden.
Muss man elternunabhängiges BAföG zurückzahlen? Ja, hier gelten die gleichen
Bedingungen wie beim normalen Studenten-BAföG. Somit muss der Darlehensanteil
zurückgezahlt werden. Muss man Auslands-BAföG zurückbezahlen? Ja, denn auch
diese Förderung beruht auf demselben Gesetz wie das Studenten-BAföG und demnach
muss das Darlehen zurückgezahlt werden. Muss man Meister-BAföG zurückzahlen? Ja,
hier muss der erhaltene Darlehensanteil zurückgezahlt werden.



WER GENAU MUSS ERHALTENES BAFÖG TILGEN?

BAföG zurückzahlen müssen somit alle Studenten (egal ob es normales
Studenten-BAföG, elternunabhängiges oder AuslandsBAföG war). Die geforderte
Summe beschränkt sich dabei jedoch lediglich auf den Darlehensanteil!

Meister-BAföG zurückzahlen müssen alle Fachkräfte, die es in Anspruch genommen
haben. Dabei muss die gesamte Summe, die man erhalten hat, zurückgezahlt werden.

Schüler-BAföG muss hingegen nicht zurückgezahlt werden, da dieses ein
staatlicher Vollzuschuss ist.

Die nun folgenden Abschnitte bezüglich der Rückzahlung des Darlehens gelten für
das Studenten-BAFöG, sowie AuslandsBAFöG und elternunabhängiges BAFöG.



Nähere Informationen bezüglich der MeisterBafög Zurückzahlung finden sich hier.




WIE VIEL MUSS MAN ZURÜCKBEZAHLEN?

(§ 17, Absatz 2 BAföG)

Durch einige Gesetzesänderungen innerhalb des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes gibt es verschiedene Bemessungsgrundlagen
für die Höhe der Darlehensrückzahlung.

Diese richten sich nach dem Beginn des Studiums, also der Einschreibung an einer
Ausbildungsstätte. Die verschiedenen Situationen werden im Folgenden näher
erläutert.

a. Höhe der BAföG Tilgung bei einem Studienbeginn nach dem 28. Februar 2001

Alle Studierenden, die ihr Studium nach dem 28. Februar 2001 aufgenommen und
Förderung erhalten haben, müssen lediglich ihren erteilten Darlehensanteil bis
zu einem Höchstbetrag von maximal 10.000 € tilgen.

Dieses „Darlehenslimit“ bzw. diese Deckelung wurde im
Ausbildungsförderungsreformgesetz (kurz: AföRG) von 2001 festgelegt. Das heißt,
wenn man eine Darlehensschuld von über 10.000 € angehäuft hat, so wird die
darüber liegende Differenz erlassen.

Folgende Beispiele dienen einmal zur Veranschaulichung:

Beispiel 1: Du hast während deines Studiums insgesamt 15.000 € an Leistungen
erhalten. Hiervon sind jeweils 7,500 € als zurückzuzahlendes Darlehen und als
Zuschuss geleistet worden.



Demnach muss man „nur“ 7.500 € von dem erhaltenen Geld zurückzahlen. In diesem
Fall liegst du unter der Grenze von 10.000 €.

Beispiel 2: In deiner Studienzeit hast du 20.000 € als Förderung vom Staat
erhalten. Nach der 50%-Regel wurden davon 10.000 € als Zuschuss und 10.000 € als
Darlehen gewährt.

In diesem Fall entspricht dein erhaltener Darlehensanteil genau dem festgelegten
zurückzuzahlenden Höchstbetrag. Somit muss du insgesamt 10.000 € an den Staat
zurückerstatten.

Beispiel 3: Während deines Studiums hast du einen Betrag von 30.000 € an
Förderung erhalten. Davon sind 15.000 € als Darlehen gewährt und 15.000 € als
Zuschuss geleistet worden.

In diesem Fall greift die Obergrenze von 10.000 €. Somit müssen lediglich 10.000
€ des geleisteten Darlehens zurückbezahlt werden. Das heißt, dass dir alle
Schulden darüber erlassen werden! In diesem Fall wären das genau 5.000 €.

Wenn man die Rückforderung des geleisteten BAföG sofort oder in größeren
Teilbeträgen zurückzahlt, so werden in bestimmten Fällen hohe Rabatte erteilt.



Wie hoch diese Rabatte sind, lassen sich in der BAföG Rückzahlung Tabelle
einsehen. Zudem erhält man in seinem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid in
einem solchen Falle ein konkretes Angebot.

b. Höhe der BAföG Rückzahlung bei einem Studienbeginn vor dem 28. Februar 2001

Wer hingegen sein Studium (im Gesetz ein sogenannter Ausbildungsabschnitt) vor
dem 28. Februar 2001 begonnen hat, dem wird diese Art eines „zurückzuzahlenden
Darlehenslimits“ nicht zuteil.

Demnach muss der gesamte Betrag des erhaltenen Darlehensanteils zurückgezahlt
werden. Um dies zu verdeutlichen, beziehen wir uns noch einmal auf das zuvor
genannte dritte Beispiel.

Beispiel: Wir nehmen an, dass man sein Studium vor dem 28. Februar 2001 begonnen
hat und für dieses eine Förderung von insgesamt 30.000 € erhalten hat.



Wiederum ist diese Leistung zu 50% ein Darlehen (15.000€) und zu 50% ein
Zuschuss (ebenfalls 15.000 €). Da der Ausbildungsabschnitt vor der
Gesetzesänderung begonnen wurde, kommt man nicht in den Genuss dieses
„Darlehenslimit“.

Somit muss das gesamte erhaltene Darlehen von 15.000 € zurückgezahlt werden.

In diesem Fall ist es egal, ob die erste Zahlung nach dem 28. Februar 2001
stattgefunden hat. Ausschlaggebend für die Höhe des Rückzahlungsbetrages ist der
Beginn des Ausbildungsabschnittes.

Ein Ausbildungsabschnitt ist die Zeit, die man an einer Ausbildungsstätte
verbringt und endet erst, wenn die Ausbildung endgültig abgebrochen oder durch
einen Abschluss vollendet wird.

 

c. Sonderfall: BAföG Rückzahlung von Leistungen während eines Studiums zwischen
1983 – 1990

Unter der Regierung von Helmut Kohl wurde 1982 eine Veränderung des BAföG
herbeigeführt. Dadurch wurde aus dem vormalig vollständigen Förderungszuschusses
ein Volldarlehen.

Alle Personen die von dieser Gesetzesänderung betroffen sind, müssen im
Normalfall die vollständig erhaltene Förderung zurückzahlen.

Ab 1990 gab es mit der Eingliederung der neuen Bundesländer eine weitere
Gesetzesänderung, die zu der heutigen 50% Darlehen und 50% Zuschuss-Regelung
geführt hat.

Da das Volldarlehen einen Nachteil für alle Studierenden in dieser Zeit
darstellt (im Vergleich zu den Studenten ab 1990 und allen Studierenden die
BAföG vor dieser Änderung erhalten haben), hat sich die Berliner Initiative
gegen BAföG-Volldarlehensregelung 1992 gegründet.

Diese befasst sich mit dem Thema des Volldarlehens und bietet wertvolle Tipps
bezüglich dieses Themas. Falls du das Volldarlehen erhalten hast und nun die
Darlehensückzahlung leisten musst, so ist die Webseite www.bafoegini.de die
richtige Anlaufstelle für dich!

Gleichzeitig mit dem Volldarlehen wurde auch die Darlehensverordnung eingeführt,
wodurch es überhaupt möglich ist Nachlässe bei vorzeitiger Rückzahlung zu
erhalten.



Somit gibt es erst seit der Einführung des Volldarlehens die Möglichkeit bei der
Tilgung Rabatte zu erhalten!

d. Rückzahlung von erhaltenem Darlehen zwischen 1971 und 1982

Diese Förderung wurde als Vollzuschuss geleistet und muss wie das heutige
Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden.




WANN IST DER BEGINN DER TILGUNG?

(§ 18 Absatz 3 und 5a BAföG)

Der Beginn der Darlehensrückzahlung ist fünf Jahre nach Beendigung der
Förderungshöchstdauer des Ausbildungsabschnittes.

Wurden mehrere Ausbildungsabschnitte gefördert (z.B. Bachelor und Master), so
richtet sich die Rückzahlungsaufforderung nach dem Ende der
Förderungshöchstdauer des ersten Ausbildungsabschnittes.

Mit dem FBR (Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid) ist ein halbes Jahr vor
dem eigentlichen Beginn der Tilgung zu rechnen.

Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit nach dem
Hochschulrahmengesetz (§ 10, Absatz 2). Demnach ist die Prüfungsordnung des
jeweiligen Studienganges maßgeblich für die Höhe der Regelstudienzeit.

Beispiel: Es wurde ein Bachelor mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern
absolviert. Dieser wurde im Oktober 2011 begonnen und ab diesem Zeitpunkt
erhielt man für 6 Semester (bis September 2014) die BAföG-Förderung.



Somit ist im März 2019 mit dem Bescheid für die Rückzahlung der Förderung
zurechnen.

 1. Maßgeblich ist hier die festgelegte Regelstudienzeit und nicht die
    tatsächliche Zeit die man für sein Studium braucht. Selbst wenn du noch
    einige Semester für deinen Bachelor in Anspruch nimmst, so wird die
    Rückzahlungsforderung dir dennoch im März 2019 überstellt werden
 2. Das gleiche gilt für einen anschließenden Master: Wenn du z.B. in der
    Regelstudienzeit deinen Bachelor absolvierst und im Anschluss einen Master
    machst, der auch gefördert wird, so erhältst du dennoch die
    Rückzahlungsaufforderung im März 2019.




KANN MAN DIE BAFÖG-DARLEHENSSCHULD IN RATEN ABBEZAHLEN?

(§ 18 Absatz 3 und 4 BAföG)

Ja, nach Paragraph 18 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetz ist es
vorgeschrieben, dass die Rückzahlung in gleichbleibenden Raten mit einer Höhe
von mindestens 130 € durchzuführen ist.

§ 18, Abs. 4 gibt ferner an, dass die Raten für je drei aufeinanderfolgende
Monate in einer Summe zu zahlen sind. Demnach müssen vierteljährlich 390 € an
das Bundesverwaltungsamt überwiesen werden.




WIE LANG DAUERT DIE RÜCKZAHLUNG DER SCHULDEN?

(§ 18 Absatz 3 BAföG)

In § 18 Absatz 3 des Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetzes ist festgelegt, dass
die Tilgung der Darlehensschuld innerhalb von 20 Jahre zu erfolgen hat.

Diese Rückzahlungsfrist kann durch die Freistellung von der Zurückerstattung um
weitere 10 Jahre und somit auf 30 Jahre verlängert werden.

Weitere Informationen zu der Freistellung von der Rückzahlung folgen im nächsten
Abschnitt oder auf dieser Seite.

In der Regel brauchen Personen, die Förderung erhalten haben und ihr Studium
nach dem 28. Februar 2001 begonnen haben, nie länger als knapp 8 Jahre um ihre
Schulden in Raten zurückzuzahlen.

Dies gilt für den Fall, dass man die Höchstgrenze von 10.000 € an BAföG
abbezahlen muss. Folgende Beispiele verdeutlichen dies etwas näher:

Beispiel 1: Dein Darlehen beläuft sich auf 7.500 € und du zahlst dein BAföG ohne
Unterbrechung in vierteljährlichen Raten zu je 315 € zurück.



Dies entspricht 23 Ratenzahlungen sowie einer Zahlung mit der Restschuld (7.500
€ / 315 € = 23,8 Ratenzahlungen) Somit dauert das Abgelten deiner
Darlehensschuld insgesamt rund 6 Jahre (23,8 Ratenzahlungen / 4 Ratenzahlungen
pro Jahr = 5,95 Jahre).

Beispiel 2: Entspricht die Schuld des BAföG-Darlehens genau 10.000 € oder liegt
sogar darüber, so greift das „Darlehenslimit“ von 10.000 €.

Wenn man das BAföG nun in den geforderten vierteljährlichen Raten von 315 € ohne
Unterbrechung (z.B. durch Freistellung oder Stundung) zurückzahlt, so muss man
insgesamt und 31 Ratenzahlungen und eine Zahlung mit der Restschuld leisten
(10.000 € / 315 € = 31,7 Ratenzahlungen).

Die Abzahlung des BAföG-Darlehens nimmt somit rund 8 Jahre in Anspruch(31,7
Ratenzahlungen / 4 Ratenzahlungen pro Jahr = 7,93 Jahre).

Beispiel 3: Du hast eine Darlehensschuld von 15.000 € und zählst zu den
Personen, die ihr Studium vor dem 28. Februar 2001 begonnen haben, so musst du
die volle BAföG-Darlehensschuld zurückerstatten, da das „Darlehenslimit“ nicht
greift.

In diesem Fall würde man bei vierteljährlicher Zahlung von Raten in Höhe von 315
€ insgesamt 47 Ratenzahlungen und eine zuzügliche Zahlung der Restschuld
durchführen (15.000 € / 315 € = 47,6 Ratenzahlungen).

Dies entspräche einer Dauer von rund 12 Jahren (47,6 Ratenzahlungen / 4
Ratenzahlungen pro Jahr = 11,9 Jahre).

Um die Dauer der Ratenzahlung zu verkürzen und im besten Fall noch Rabatte dafür
zu erhalten, so lohnt sich in einigen Fällen eine vorzeitige Rückzahlung vom
BAföG.



Dies trifft jedoch nur auf Personen zu, die in ihrem FRB ein entsprechendes
Angebot über eine vorzeitige Rückzahlung erhalten haben.




IST EINE FREISTELLUNG DER BAFÖG RÜCKZAHLUNG MÖGLICH?

(§ 18a Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz)

Da die Tilgung einkommensabhängig ist, kann auf Antrag eine Freistellung von der
BAföG Rückzahlung erwirkt werden. Dafür wurden Freibeträge festgelegt, die bei
den letzten Gesetzesänderungen stetig angehoben wurden.

Die jeweilige Höhe beim Freibetrag bei der BAFöG Rückzahlung kann je nach
Situation unterschiedlich sein ist weiter unten aufgeführt.

Der Antrag kann online gestellt werden, oder als PDF heruntergeladen und per
Post zugestellt werden.

Die Höhe des Freibetrages wird nicht nur anhand des Einkommens sondern auch
durch Ehe- bzw. Lebenspartner und/oder eigene Kinder beeinflusst. So können
unterschiedliche Freibeträge für verschiedene Personen gelten.

In der folgenden Tabelle sind die aktuellen Freibeträge (Stand: 04/2020)
aufgeführt:

Situation Freibetrag Single 1.225 € (netto) Lebens- oder Ehepartner + 610 €
Kinder (pro Kind) + 555 € Alleinerziehende mit einem Kind unter 16 Jahre + 175
(Kinderbetreuung) Jedes weitere Kind (unter 16 Jahre) + 85 €

Wie man anhand der Tabelle sehen kann, liegt die unterste Einkommensgrenze für
einen Darlehensnehmer bei 1.225 €.

Wenn man nun noch einen Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner hat,
so erhöht sich die Einkommensgrenze um 610 €, jedoch nur, wenn der Partner sich
nicht in einer Ausbildung befindet, welche durch das
Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz oder dem SBG III gefördert werden kann.

Eine weitere Erhöhung der Einkommensgrenze entsteht durch die Anzahl der Kinder
die man hat. So wird der Freibetrag je Kind um 555 € angehoben.

Auch in diesem Fall gilt, dass sich das jeweilige Kind nicht in einer Ausbildung
befindet, welche durch Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz gefördert oder dem
SBG III wird/werden kann.

Falls man Alleinerziehend ist und das Kind/die Kinder unter 16 Jahre ist/sind,
so steht einem ein Kinderbetreuungskostenzuschlag zu. Dieser beläuft sich auf
175 € für das erste Kind und für jedes weitere Kind gibt es zusätzliche 85 €.

Desweiteren erhöht sich bei behinderten Menschen der Freibetrag um den Betrag
der behinderungsbedingten Aufwendungen, so wie sie im § 33b des
Einkommenssteuergesetzes festgelegt sind.

Folgende zwei Beispiele zeigen verschiedene Konstellationen, welche zu
unterschiedlichen Einkommensgrenzen führen

Beispiel 1: Du bist verheiratet und dein Partner wird nicht durch BAföG
gefördert. In diesem Fall wird der Freibetrag eines Singles von 1225 € angesetzt
und um 610 € erhöht. Anschließend liegt der neue Freibetrag bei 1835 €.



Beispiel 2: Du bist Alleinerziehend, hast zwei Kinder und eines dieser Kinder
ist unter 16 Jahre. Somit erhöht sich der reguläre Freibetrag von 1225 € noch um
1110 € (2 x 555 €) für die beiden Kinder, sowie um weitere 175 € als
Kostenzuschlag für die Kinderbetreuung.

Demnach gilt für dich ein Freibetrag von 2510 €.

Weitere Beispiele sowie zusätzliche Informationen bezüglich der Freibeträge der
letzten Jahre sind auf dieser Seite aufgeführt.










IST EINE STUNDUNG DER BAFÖG RÜCKZAHLUNG MÖGLICH?

Aufgrund von den gesetzlichen Bestimmungen (§ 18a
Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz) kann es sein, dass eine Freistellung von
der Zurückerstattung nicht möglich ist. In solchen Fällen kann man fällige Raten
auf Antrag stunden.

Dies gilt ebenfalls für schon fällige Kosten sowie Zinsen. Auch hier muss ein
Antrag auf Stundung gestellt werden (online oder als PDF).

Eine Stundung der BAföG Rückzahlung ist jedoch nur möglich, wenn folgende
Situationen eintreten:

 1. Eine sofortige Einziehung der fälligen Beträge würde für dich mit
    erheblicher Härte verbunden sein
 2. eine Stundung nicht den Anspruch des Bundes gefährdet (§ 59 Absatz 1 BHO)

Für den Zeitraum der Stundung werden Stundungszinsen erhoben. Diese haben in der
Regel eine Höhe von 2% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

Nähere Informationen, was z.B. erhebliche Härte bedeutet und wann der Anspruch
des Bundes gefährdet ist, finden sich auf dieser Seite.




GIBT ES EINEN NACHLASS BEI DER BAFÖG RÜCKZAHLUNG?

(§ 18 Absatz 5b Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), (§ 6 DarlehensV) &
(Anlage zu § 6, Absatz 1 DarlehensV)

BAföG-Rückzahlung auf einmal? Ja, seit dem 01.04.2020 erhält nun jeder Empfänger
von BAföG, wenn die Förderung erstmalig ab 01.03.2001 getätigt wurde einen
Nachlass, wenn man die BAföG Rückzahlung auf einen Schlag tätigt oder aber
größere Beträge (ab 500 €) auf das Rückzahlungskonto des Bundesverwaltungsamt
einzahlt, also eine Teilablösung durchführt.

Das heißt, man kann BAföG auf einmal zurückzahlen oder in größeren Beträgen
begleichen und dadurch sparen.

Eine vorzeitige Rückzahlung mit Nachlässen ist individuell unterschiedlich und
hängt mit der Höhe des erhaltenen Darlehens (gedeckelt bis 10.000€) ab.



Im Regelfall erhält man direkt ein Angebot vom BVA für eine vorzeitige
Rückzahlung. Hierbei wird dann auch angegeben, wie hoch der mögliche Nachlass
bei der BAföG Rückzahlung sein kann.



Alle Personen die bereits BAföG zurückbezahlen werden höchstwahrscheinlich
keinen extra Hinweis bzw. Angebot von der BVA erhalten. Dieses Angebot kann man
aber ganz einfach unter folgendem Link anfordern.

Folgende Bilder zeigen eine kurze Schritt für Schritt Anleitung:

Schritt 1: Auf die Webseite www.bafoegonline.bva.bund.de gehen und auf einen der
Anmelde-Buttons klicken.

Nachlass – vorzeitige Zurückzahlung – Schritt 1

Schritt 2: Sich auf der Webseite in sein Benutzerkonto einloggen.

Nachlass – vorzeitige Zurückerstattung – Schritt 2

Schritt 3: In dem nun folgenden Menü etwas runterscrollen und bei „Vorzeitige
Rückzahlung“ auf „Antrag stellen“ klicken.

Nachlass – vorzeitige Tilgung – Schritt 3









Tipp: Zudem kann man auch noch von seinem Nachlass profitieren, selbst wenn man
schon mit der Abgeltung angefangen hat.



Denn sobald ein entsprechendes Angebot des BVA vorliegt, so werden Nachlässe auf
größere Teilbeträge (ab 500 €) gewährt. Die entsprechenden Nachlasshöhen sind in
der in der BAföG Rückzahlungstabelle aufgeführt.

Anhand der folgenden Tabelle kann man die möglichen Ersparnisse ablesen. Auf
dieser Seite sind die Beträge aufgeführt, bei der sich eine vorzeitige
Rückzahlung bei dem vorgeschriebenen „Darlehenslimit“ von 10000€ rechnet.

Abzulösendes Darlehen gewährter Nachlass zuzahlender Betrag 500,00 € 5% 475,00 €
1.000,00 € 6% 940,00 € 1.500,00 € 7% 1.395,00 € 2.000,00 € 8% 1.840,00 €
2.500,00 € 9% 2.275,00 € 3.000,00 € 9,50% 2.715,00 € 3.500,00 € 10,50% 3.133,00
€ 4.000,00 € 11,50% 3.540,00 € 4.500,00 € 12% 3.960,00 € 5.000,00 € 13% 4.350,00
€ 5.500,00 € 14% 4.730,00 € 6.000,00 € 14,50% 5.130,00 € 6.500,00 € 15,50%
5.493,00 € 7.000,00 € 16% 5.880,00 € 7.500,00 € 17% 6.225,00 € 8.000,00 € 18%
6.560,00 € 8.500,00 € 18,50% 6.928,00 € 9.000,00 € 19,50% 7.245,00 € 9.500,00 €
20% 7.600,00 € 10.000,00 € 21% 7.900,00 €

Für Personen, die ihr Studium vor dem 28. Februar 2001 begonnen haben, greift
das „Darlehenslimit“ von 10.000 € nicht und demnach lohnt es sich eventuell auch
weit höhere Beträge direkt zu begleichen, um von den Nachlässen zu profitieren.

Die vollständige aktuelle BAföG Rückzahlungstabelle (Stand 01.04.2020) ist auf
dieser Seite zu finden.

Im folgenden werden zwei Beispiele aufgeführt, die das Einsparpotential bei
sofortiger Tilgung bzw. den Rabatt bei der BAföG Rückzahlung zeigen:

Beispiel 1: Du hast eine Darlehensrestschuld von 10.000 € und das BVA
unterbreitet dir ein Angebot für sofortige Tilgung. Sofern du dieses annimmst,
so musst du lediglich 7900 € auf das Rückzahlungskonto des BVA überweisen und
hast damit deine BAföG-Schulden beglichen. Hierdurch sparst du insgesamt 21 %.



Beispiel 2: Du hast eine Darlehensschuld von 8.000 € und dir wird die Option
gegeben, die Schulden vorzeitig zurückzuzahlen. Falls du dies in Anspruch
nimmst, so musst du lediglich einen Betrag von 6560 € an das BVA überweisen.
Dadurch spart man 18% im Vergleich zur Darlehensrestschuld.

Für Personen, die ihr Studium vor dem 28. Februar 2001 begonnen haben ist es
wichtig ist hierbei zu vermerken, dass die Nachlässe immer auf die
Gesamtdarlehensschuld angewendet werden, also das Darlehenslimit von 10000 €
nicht als Grundlage zur Berechnung der Nachlässe dient.

In solchen Fällen lohnt es sich nur in einer gewissen Spanne, die Schulden
direkt zu begleichen.

Nähere Informationen und weitere Beispielrechnungen finden sich auf der
Unterseite „Nachlass bei der BAföG Rückzahlung“.

BAföG Rückzahler können durch diese Regelung einiges an Geld sparen. Und dies
ist selbst noch möglich, wenn man sich das Geld dafür leihen muss! Genauere
Infos dazu findest du auf der Ratgeber Seite: Bei der BAföG Rückzahlung mit
Hilfe eines Kredits sparen. Hier ist auch Rückzahlungsrechner zu finden, mit dem
man berechnen kann, ob man auch mit der Aufnahme eines Kredits bei vorzeitigem
abgleich des Darlehens eine Ersparnis erzielt.




GIBT ES EINEN TEILERLASS BEI DER RÜCKZAHLUNG?

(§ 18b BAföG)

Einen Teilerlass gab es nur bis zur Beendigung des Studiums bis zum 31.12.2012
und konnte bei guten Leistungen und/oder einem schnellen Studium beantragt
werden.



Seitdem zuvor genannten Stichtag existiert diese Form von Erlass bei der
Rückzahlung nicht mehr.

Darüber hinaus gab es noch eine Teilerlassregelung bei der Kinderbetreuung.
Diese wurde aber bereits zum 31. Dezember 2009 durch eine Gesetzesänderung
abgeschafft und kann nicht mehr beantragt werden.

Nähere Informationen zu den Teilerlässen finden sich auf den Unterseiten Erlass
bei der BAföG Rückzahlung sowie BAföG Rückzahlung und Kinder.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Seiten mit den folgenden Themen zur Tilgung:

Wer sich in einer Insolvenz befindet, den dürfte die Unterseite Insolvenz und
BAföG Rückzahlung interessieren.

Steuerrelevante Aspekte werden auf der Steuer und BAföG Rückzahlung Seite
behandelt.

Wer ein Studium nicht zu Ende gebracht und es abgebrochen hat, der findet
Informationen dazu auf der Unterseite Studienabbruch und BAföG Rückzahlung.

Desweiteren gibt es auch Info für die unschöne Situation bei einem Todesfall und
der BAföG Rückzahlung.

Außerdem kann man auf Verjährung und BAföG Rückzahlung herausfinden, ob das
BAföG zurückzahlen verjähren kann.


FAQ / HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN


WER MUSS BAFÖG ZURÜCKZAHLEN?

BAföG müssen alle Studenten zurückzahlen. Dabei ist die Rückzahlungssumme
beschränkt auf den Darlehensanteil! Meister-BAföG zahlen alle Fachkräfte zurück,
welche es in Anspruch genommen haben. Hierbei muss die gesamte Summe
zurückgezahlt werden. Schüler-BAföG muss hingegen nicht zurückgezahlt werden.


WIE VIEL BAFÖG MUSS MAN ZURÜCKZAHLEN?

Generell muss vom erhaltenen BAföG 50% der erhaltenen Fördersumme zurückgezahlt
werden. Alle Studenten die erstmals im März 2001 (oder später) ein Studium
aufgenommen haben, sind die Schulden auf maximal 10.010 Euro begrenzt. Für
solche Studenten, die BAföG nach dem August 2019 bezogen haben, gilt die neue
77-Monatsraten-Regel. Diese besagt, dass man spätestens nach 77 Monatsraten
schuldenfrei ist.


WIE HOCH SIND DIE RATEN BEI DER BAFÖG RÜCKZAHLUNG?

Die Regelrate der Darlehensrückzahlung liegt seit dem April 2020 bei 130 €.
Diese ist wie bisher im Dreimonatsrythmus zu entrichten. Somit zahlt man alle
drei Monate 390 € an das BVA.


WANN BEGINNT DIE BAFÖG RÜCKZAHLUNG?

Der Anfang der Darlehensrückzahlung ist fünf Jahre nach Beendigung der
Förderungshöchstdauer des Ausbildungsabschnittes. Wurden mehrere
Ausbildungsabschnitte gefördert (wie z.B. Bachelor & Master), so richtet sich
die Aufforderung zur Rückzahlung nach dem Ende der Förderungshöchstdauer des
ersten Ausbildungsabschnittes. Mit dem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid
(FBR) ist ein halbes Jahr vor dem eigentlichen Beginn der Tilgung zu rechnen.

Weitere Fragestellungen werden unter Häufig gestellte Fragen zur Zurückzahlung
behandelt.


WIE VIEL MUSS MAN AN BAFÖG ZURÜCKZAHLEN?

Der Höchstbetrag, den Studierende zurückzahlen müssen, beträgt 10.010 Euro. Die
neue Regelung, die 2019 in Kraft tritt, besagt, dass Darlehensnehmerinnen und
Darlehensnehmer, die sich um die Rückzahlung bemüht haben, nach maximal 20
Jahren von ihren Restschulden befreit werden können. Als Grundlage dafür dient §
18 BAföG.


WANN MUSS MAN BAFÖG NICHT ZURÜCK ZAHLEN?

Solange der Freibetrag (oder alle für Sie geltenden Freibeträge zusammen) um
weniger als 42 Euro überschritten wird, müssen Sie keine Rückzahlungen leisten.
Sie müssen den Betrag, der den Freibetrag übersteigt, zurückzahlen, sobald er 42
Euro oder mehr erreicht, aber normalerweise können Sie nur 130 Euro pro Monat
zurückzahlen.


KANN MAN VON BAFÖG RÜCKZAHLUNG BEFREIT WERDEN?

Bedingungen für den Ausschluss von der Zahlung. Sie können sich auf Antrag von
der Rückzahlungspflicht befreien lassen, wenn Ihr monatliches anrechenbares
Einkommen die persönliche Grenze von 1.605,00 Euro nicht überschreitet und Ihr
Darlehen noch nicht vollständig fällig ist.


WIE FINDE ICH RAUS WIE HOCH MEINE BAFÖG SCHULDEN SIND?

Wie viel BAföG müssen Sie zurückzahlen? Das BAföG sieht in der Regel eine
Rückzahlungspflicht von 50% der für ein Studium erhaltenen Mittel vor. Der
maximale Rückzahlungsbetrag für Studierende, die ihr Studium im März 2001 (oder
später) aufgenommen haben, beträgt 10.000 Euro.


WANN BEKOMMT MAN BAFÖG ERLASSEN?

Erlass der BAföG-Schulden nach 20 Jahren – Wer 20 Jahre nach Beginn der
Rückzahlungsfrist noch Schulden hat, weil sein Einkommen immer oder meist so
gering war, dass auf Antrag ein Freibetrag gewährt wurde, soll künftig leer
ausgehen. Oder anders ausgedrückt: Die Restschuld wird erlassen.


KÖNNEN BAFÖG SCHULDEN ERLASSEN WERDEN?

Wer noch BAföG-Schulden hat, diese aber aufgrund eines geringen Einkommens nicht
begleichen kann, dem wird nach 20 Jahren die Restschuld voraussichtlich
erlassen.


WAS PASSIERT WENN MAN DAS BAFÖG NICHT ZURÜCKZAHLEN KANN?

Sie können eine Stundung der Ratenzahlung beantragen, wenn Sie wirtschaftlich
nicht in der Lage sind, das BAföG zurückzuzahlen.


SIND BAFÖG-SCHULDEN IN DER SCHUFA?

Auch wenn während des Studiums Schulden auflaufen, hat das BAföG in der Regel
keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Empfängers, da BAföG-Darlehen
nicht an die SCHUFA gemeldet werden. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) meldet nur
anonymisierte Zahlen an Bund, Länder und das Statistische Bundesamt.


WIE LANGE HAT MAN ZEIT BAFÖG ZURÜCKZAHLEN?

Mit der Rückzahlung des BAföG müssen Sie fünf Jahre nach Ablauf der
Höchstförderungsdauer beginnen. Für die Rückzahlung des Darlehens haben Sie im
Normalfall 20 Jahre Zeit. Ihre BAföG-Schuld kann auf einmal oder innerhalb von
drei Monaten vollständig getilgt werden.


KANN MAN DIE BAFÖG RÜCKZAHLUNG VON DER STEUER ABSETZEN?

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 7. Februar 2008 (VI R 41/05)
entschieden, dass die Rückzahlung nicht steuermindernd ist. Erstattet werden
können nur die Darlehenszinsen. Das BAföG können Sie nicht absetzen, weil Sie
als Student nur die Hälfte zurückzahlen müssen und es zinslos ist.



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BAFÖG-RÜCKZAHLUNG.INFO

Die Webseite BAföG-Rückzahlung.info dient dazu ehemaligen BAföG-Empfängern die
wichtigsten Informationen rund um die BAföG-Rückzahlung zu geben. Wer Fragen zum
BAföG zurückzahlen hat, soll hier seine Antwort finden. Die hier dargelegten
Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben. Es wird
versucht, so aktuell wie möglich zu sein. Das heißt, sobald etwaige gesetzliche
Veränderungen auftreten, so wird dies in die Webseite mit eingepflegt. Jedoch
kann nicht garantiert werden, dass alle Aussagen für jeden zutreffen. Deshalb
wird empfohlen, zur eigenen Absicherungen, noch mal telefonisch beim
Bundesverwaltungsamt nachzufragen.


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folgendes bedeuten: Ein Besucher, der sich dazu entscheidet, mit Hilfe der
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zeitgleich über einen Affiliate-Link von dieser Seite in Anspruch nimmt, der
kann dadurch nicht nur selbst einiges an Geld sparen, sondern ebenfalls dieses
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schon einmal vielen Dank!

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