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MITTEILUNG DES RATS

Startseite Pressemitteilungen Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung:
Ergänzungspassus Sonderzeichen


AMTLICHES REGELWERK DER DEUTSCHEN RECHTSCHREIBUNG: ERGÄNZUNGSPASSUS
SONDERZEICHEN

14. Juli 2023Jens Rinne

Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 14.07.2023

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seiner Sitzung am 14.07.2023 in
Eupen eine Ergänzung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung
beschlossen, die nach öffentlicher Anhörung den staatlichen Stellen zur
Zustimmung vorgelegt werden wird:

Sonderzeichen

Als Sonderzeichen gelten typografische Zeichen wie etwa das Paragrafenzeichen
(§), das Prozent­zeichen (%) oder das kaufmännische Und (&). Diese gehören nicht
zu den Satz- oder Wortzeichen und daher auch nicht zur Interpunktion im engeren
Sinne. Sie sind durch einen eindeutigen formalen Status, etwa eine vordefinierte
Stellung im Satz, in einer Auflistung u. a. gekennzeichnet (so z. B. §) vor der
Paragrafenziffer (§ 2 BGB)). Auch die Verwendung von Sonderzeichen unterliegt
Regeln: Typografische Regeln haben zum Teil den Status von Konventionen, zum
Teil sind sie als DIN- oder anderweitige Normen durch das Deutsche Institut für
Normung (DIN), die ÖNORMEN oder die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV)
festgelegt.

Zunehmend werden bei Personenbezeichnungen orthografische Zeichen wie der
Doppelpunkt (:) – allerdings ohne ein folgendes Leerzeichen (Bürger:innen) –
oder Sonderzeichen wie Asterisk (*), Unterstrich (_) oder andere Zeichen im
Wortinneren verwendet. Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der
deutschen Orthografie. Sie sollen eine über die formalsprachliche Funktion
hinausgehende metasprachliche Bedeutung zur Kennzeichnung aller
Geschlechtsidentitäten – männlich, weiblich, divers – vermitteln: die
Schüler:innen, die Kolleg*innen. Sie gehen damit über Verkürzungsformen wie
Bürger/-innen, die vom Amtlichen Regelwerk bereits erfasst werden, hinaus.

Die Besonderheit der Wortbinnenzeichen zur Kennzeichnung einer
geschlechterübergreifenden Bedeutung liegt darin, dass sie auf die orthografisch
korrekte Schreibung von Wörtern unmittelbar einwirken. Diese Eigenschaft teilen
sie mit einigen Satz- bzw. Wortzeichen (wortinterne Klammern, Apostroph,
Bindestrich, Anführungszeichen), deren wortinterne Verwendung im Amtlichen
Regelwerk beschrie­ben wird. Bei den Sonderzeichen mit Geschlechterbezug soll
jedoch eine metasprachliche Bedeutung transportiert werden. Ihre Setzung kann in
verschiedenen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht
geklärt sind, z. B. in syntaktischen Zusammenhängen zur Mehrfachnennung von
Artikeln oder Pronomen (der*die Präsident*in).

Die Entwicklung des Gesamtbereichs ist noch nicht abgeschlossen und wird vom Rat
für deutsche Rechtschreibung weiter beobachtet werden.



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Neubearbeitung


LETZTE MITTEILUNGEN & BERICHTE

 * Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung: Ergänzungspassus
   Sonderzeichen 14. Juli 2023
 * Amtliches Regelwerk und Wörterverzeichnis: Grundlegende Neubearbeitung 14.
   Juli 2023
 * Nachruf Prof. Dr. h.c. mult. Hans Zehetmair 1. Dezember 2022
 * Nachruf Prof. Dr. Richard Schrodt 21. Dezember 2021
 * Geschlechtergerechte Schreibung: Empfehlungen vom 26.03.2021 26. März 2021

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