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Skip To Content Information: Am 17.01.2024 ist die Referenzumgebung der ZRE aufgrund von Wartungsarbeiten zwischen 07:00-12:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis. ✕ Leichte Sprache | Gebärdensprache | Englisch Search... * Start * Rechnungssteller * Behörden und Einrichtungen * ERP-Hersteller * Verbände * E-Rechnung * Was ist eine E‑Rechnung? * E‑Rechnung A-Z * Merksätze zur E‑Rechnung * Unterschied Papier-, PDF- und E‑Rechnung * E-Rechnung in den Bundesländern * Übertragungskanäle * Weberfassung * Upload * Peppol * E-Mail & De-Mail * Mediathek * Tutorials * Dokumente * Aktuelles * FAQ * Kontakt * Start * Rechnungssteller * Behörden und Einrichtungen * ERP-Hersteller * Verbände * E-Rechnung * Was ist eine E‑Rechnung? * E‑Rechnung A-Z * Merksätze zur E‑Rechnung * Unterschied Papier-, PDF- und E‑Rechnung * E-Rechnung in den Bundesländern * Übertragungskanäle * Weberfassung * Upload * Peppol * E-Mail & De-Mail * Mediathek * Tutorials * Dokumente * Aktuelles * FAQ * Kontakt DIE E-RECHNUNG IN DER BUNDESVERWALTUNG Herzlich willkommen auf der Informationsseite des Bundes zur elektronischen Rechnung, kurz: E-Rechnung. Hier finden Sie Infomaterial für Rechnungssteller, Softwarehersteller und Behörden. Was ist eine E-Rechnung? ANSCHLUSS DER OZG-RE AN „MEIN UNTERNEHMENSKONTO“ Ende Januar 2024 wird die Anmeldung mit „Mein Unternehmenskonto” auf Basis von ELSTER auf der OZG‑RE umgesetzt. Nutzende der Rechnungseingangsplattform profitieren von einem besseren Komfort beim Log‑in und einer erhöhten Sicherheit. Mehr erfahren WER? WIE? WAS? WARUM? In unserer FAQ-Sektion finden Sie hilfreiche Fragen und Antworten rund um die E‑Rechnung. FAQs entdecken PreviousNext 123 RECHNUNGSSTELLER Weiterführende Informationen für Selbstständige und Unternehmen. BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN Weiterführende Informationen für Behörden und ihre Lieferanten. ERP-HERSTELLER Weiterführende Informationen für Softwareentwickler zu Format und Schnittstellen. VERBÄNDE Weiterführende Informationen für Verbände und ihre Mitglieder. WAS IST EINE E‑RECHNUNG? Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie z. B. als PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können. Hinweis: Dieses Video wird im Zuge des Projektes "Einführung der elektronischen Rechnung in der Bundesverwaltung" für Sie als Informationsangebot bereitgestellt. Eine Textalternative zu den Inhalten finden Sie unterhalb des Videos auf dieser Seite. VORTEILE FÜR RECHNUNGSSTELLER * Vereinfachte Rechnungsstellung * Verkürzte Durchlaufzeiten * Schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlung * Einsparpotenziale im Rechnungsversand durch Einsparen von Papier und Porto * Steigerung der Prozessqualität durch automatische Erstellung und Validierung von Rechnungen * Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsstellung VORTEILE FÜR RECHNUNGSEMPFÄNGER * Optimierung der Rechnungsverarbeitung durch automatisiertes Einlesen der Rechnungsdaten * Steigerung der Datenqualität durch verringerte Fehleranfälligkeit * Einsparpotenziale in der Rechnungsverarbeitung * Ermöglichen einer dezentralen Rechnungsbearbeitung * Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsstellung 1 BIN ICH ZUR ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG VERPFLICHTET? Zunächst ist zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung vorliegt. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in der E‑Rechnungsverordnung des Bundes geregelt. Zudem sind vertragliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen. Zur E-Rechnungsverordnung 2 AUF WELCHER PLATTFORM KANN ICH MEINE E-RECHNUNG AN ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBER DES BUNDES EINREICHEN? Mit der ZRE und OZG-RE stehen zwei Rechnungseingangsplattformen zur Verfügung, über die Rechnungen an die unmittelbare sowie Teile der mittelbaren Bundesverwaltung und einige Länder übermittelt werden können. Vor der Übermittlung einer Rechnung ist sicherzustellen, dass die richtige Plattform verwendet wird. Dies wird grundsätzlich im Zuge der Beauftragung mitgeteilt oder ist beim Auftraggeber zu erfragen. Als Orientierung können die Übersichten mit den an der ZRE und OZG-RE angebundenen Einrichtungen dienen. ZRE OZG-RE 3 MUSS ICH MICH BEI DER RECHNUNGSEINGANGSPLATTFORM REGISTRIEREN? Zur Verwendung der jeweiligen Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei und muss unabhängig vom genutzten Übertragungsweg durchgeführt werden. Tiefergehende Informationen zur Registrierung und Verwaltung des Benutzerkontos finden Sie in den Tutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattformen ZRE und OZG-RE auf der E-Rechnungs-webseite des Bundes. Zu den Tutorials 4 WELCHE OPTIONEN STEHEN ZUM ÜBERMITTELN EINER E‑RECHNUNG AN ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBER DES BUNDES ZUR VERFÜGUNG? Sofern Sie keine Software zur Erstellung elektronischer Rechnungen haben können Sie Ihre Rechnungsdaten über die Weberfassung direkt eingeben und als elektronische Rechnung einreichen. Wenn Sie wenige elektronische Rechnungen einreichen, können Sie vorab erzeugte elektronische Rechnungen an der Rechnungseingangsplattform via manuellen Upload hochladen. Bei hohem Rechnungsvolumen bieten sich die Übertragungswege Webservice via Peppol und E-Mail & De-Mail an. Hinweis: Auf Grund von technischen Anpassungen ist auf der ZRE voraussichtlich bis Ende 2023 das Einsenden von E-Rechnungen über den Übertragungskanal De-Mail nicht möglich. Alle weiteren Rechnungseingangskanäle stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Weberfassung Upload Peppol E-Mail & De-Mail 5 WAS GESCHIEHT NACH DER ÜBERMITTLUNG MEINER E‑RECHNUNG? Nach der Übermittlung Ihrer E-Rechnung kann der Verarbeitungsstatus bis zur Abholung durch Rechnungsempfänger über die Plattformen eingesehen werden. Die Plattform prüft jede eingereichte Rechnung auf Konformität zur Spezifikation XRechnung oder anderer in der EU zugelassener Standards in Syntax und Semantik wie z.B. ZUGFeRD 2.2.0. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Rechnung automatisch an den Empfänger weitergeleitet. Bei Bedarf kann eine automatische E-Mail-Benachrichtigung bei Statuswechsel eingerichtet werden. Abbildung: Prozess zur Übermittlung von E-Rechnungen AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR E-RECHNUNG WINTERRELEASE AUF DER OZG‑RE: ANSCHLUSS AN „MEIN UNTERNEHMENSKONTO“ 14. Dez 2023 Mit dem Anschluss der Rechnungseingangsplattform OZG‑RE an „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER (kurz: „Mein Unternehmenskonto“) erhalten Rechnungssteller und -empfänger die Möglichkeit, „Mein Unternehmenskonto“ auch auf der OZG‑RE zu nutzen. Mehr erfahren NEUE VERSION STANDARD XRECHNUNG 3.0.1 VERFÜGBAR 17. Nov 2023 Ab dem 1. Februar 2024 können mit dem Profil 3.0.1 XRechnung elektronische Rechnungen (E‑Rechnungen) an alle Rechnungsempfänger gesendet werden, die an der ZRE oder der OZG‑RE angeschlossenen sind. Mehr erfahren NETZWERKTREFFEN E‑RECHNUNG AUF DER SMART COUNTRY CONVENTION 2023 26. Okt 2023 Vom 07. bis 09. November 2023 dreht sich in Berlin auf der SCCON alles um die Digitalisierung der Verwaltung. Auch in diesem Jahr ist das Verfahren E‑Rechnung auf der SCCON vertreten. Mehr erfahren Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema E‑Rechnung in der Bundesverwaltung. Merksätze zur E-Rechnung E-Rechnung von A-Z E-Rechnung in den Bundesländern FAQ zur E-Rechnung Unterschied Papier-, PDF und E-Rechnung GESETZE UND VERORDNUNGEN Aktuelle Gesetze und Verordnungen zur E-Rechnung in Deutschland DOKUMENTE Alle wichtigen Dokumente für Rechnungssteller, ERP-Hersteller, Behörden und Einrichtungen sowie Verbände zur E-Rechnung TUTORIALS Hier finden Sie Videotutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattform ZRE und OZG-RE KONTAKT & SUPPORT * Anfrage stellen * 03025984436 (Mo - Fr 8:00-16:00 Uhr; ausgenommen Feiertage) INFORMATIONEN FÜR * Rechnungssteller * ERP-Hersteller * Behörden und Einrichtungen * Verbände EXTERNE LINKS * ZRE * OZG-RE * Standard XRechnung * Peppol GESETZE & VERORDNUNG * E-Rechnungsverordnung (E-RechV) * Richtlinie 2014/55/EU * Richtlinie 2010/45/EU * Zeitstrahl zur Umsetzung der E‑Rechnung * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheit * SITEMAP * EN * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheit * SITEMAP * EN © Bundesministerium des Innern und für Heimat, 2022 Hinweis zum Datenschutz Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Hinweis zum Datenschutz * Technisch notwendig (nicht abwählbar) * Statistiken * Externe Medien Alle auswählen Auswahl bestätigen Ablehnen Individuelle Datenschutzeinstellungen Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum Datenschutzeinstellungen Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. 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