www.fincontrol.ch
Open in
urlscan Pro
5.148.166.138
Public Scan
Submitted URL: http://www.fincontrol.ch/
Effective URL: https://www.fincontrol.ch/
Submission: On February 09 via api from US — Scanned from DE
Effective URL: https://www.fincontrol.ch/
Submission: On February 09 via api from US — Scanned from DE
Form analysis
0 forms found in the DOMText Content
* Finanzinstitute & Prüfgesellschaften * Meilensteine & Timeline * Hilfsmittel & Downloads * Kontakt * Portal * DE | EN FINCONTROL SUISSE AG - IHR REGULATORISCHER PARTNER FÜR DIE ZUKUNFT Die FINcontrol Suisse AG ist als unabhängige Schweizer Aufsichtsorganisation gemäss FINMAG tätig. Mit schlanker Struktur, Effizienz, Unabhängigkeit und Professionalität agiert sie als zuverlässiger Aufsichtspartner für Finanzinstitute. Durch ihre Funktion als Aufsichtsorganisation stärkt die FINcontrol Suisse AG den Ruf, die Stabilität und die Zukunft des Finanzmarktes Schweiz. Scrollen, um mehr zu erfahren Die FINcontrol Suisse AG ist keine Behörde des öffentlichen Rechts, sondern eine privatrechtliche Institution, welche die stete Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und die Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG und FINIG bei Vermögensverwaltern und Trustees prüft. Für diese Tätigkeit als Aufsichtsorganisation ist sie von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt. Sie ist von Marktteilnehmern gegründet und nicht durch behördlichen Akt errichtet worden. Gleichzeitig muss sie ihre Aufsichtstätigkeit unabhängig und frei von jeglichen Interessenbindungen ausüben. Diese Prämissen - Marktnähe, Unabhängigkeit, Neutralität und höchste Professionalität - leiten die Tätigkeit der FINcontrol Suisse AG. Lernen Sie mehr über uns AUFSICHT ÜBER VERMÖGENSVERWALTER UND TRUSTEES Schliessen FINcontrol Suisse AG ist eine Tochtergesellschaft des VQF; der VQF hält 100% der Aktien an der FINcontrol Suisse AG. Gegründet wurde die FINcontrol Suisse AG mit dem Zweck, eine Aufsichtsorganisation nach FINMAG für Vermögensverwalter und Trustees zu betreiben. Sie ist der tragende Grundpfeiler der VQF-Gruppe im Regulierungsumfeld unter FIDLEG und FINIG. Mehr zum Zweck im Handelsregister. Struktur Die FINcontrol Suisse AG ist schlank strukturiert, ohne dabei an Aufsichtskompetenz einzubüssen. Damit wird sichergestellt, dass eine kompetente, kompetitive und kosteneffiziente Aufsichtsorganisation im Markt zur Verfügung steht. Organigramm FINcontrol Aufgaben und Dienstleistungen Im Sinne der schlanken Strukturen, der klaren Wahrung von Unabhängigkeit und einer klaren Ausrichtung der Aufgaben auf die Aufsichtstätigkeit bieten weder die FINcontrol Suisse AG noch der VQF Ausbildungen für Qualifizierte Geschäftsführer an. Eine Mitgliedschaft beim VQF ist für beaufsichtigte Finanzinstitute der FINcontrol Suisse AG daher nicht notwendig. Unsere Überzeugung ist, dass die Finanzinstitute die Gestaltung und Strukturierung ihrer Organisationen frei wählen sollen. Unabhängigkeit Im Verwaltungsrat der FINcontrol Suisse AG sitzen drei Delegierte des VQF. Diese sind aber explizit nicht weisungsgebunden. Der VQF sichert zudem zu, auch in keiner anderen Form Einfluss auf die Tätigkeit der FINcontrol Suisse AG auszuüben. Entsprechend ist nicht vorgesehen, dass von der FINcontrol Suisse AG beaufsichtigte Finanzinstitute beim VQF Mitglieder sind. Die FINcontrol Suisse AG ist von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA als Aufsichtsorganisation bewilligt. Verwaltungsrat Heinz Knecht, Präsident Miriam Chiara Di Natale, Vizepräsidentin Patrick Schleiffer, Mitglied Marcel Schmocker, Mitglied Marco Passardi, Mitglied Geschäftsführung Simon Wälti, CEO Revisionsstelle Grant Thornton AG, Zürich FINCONTROL SUISSE AG: NEULAND BEI DER AUFSICHT ÜBER VERMÖGENSVERWALTER UND TRUSTEES Die FINcontrol Suisse AG wurde als Tochtergesellschaft des VQF gegründet, um auf die Entwicklungen im Regulierungsumfeld mit FIDLEG und FINIG zu reagieren. Der VQF sieht es als seine Aufgabe, auch in Zukunft die Aufsicht über den Parabankensektor mitzugestalten. Mit der FINcontrol Suisse AG, einer Aktiengesellschaft nach Schweizerischem Recht, sind die erforderlichen Strukturen geschaffen, um diese regulatorische Evolution sinnvoll umzusetzen. Die FINcontrol Suisse AG hat den statutarischen Auftrag, als Aufsichtsorganisation gemäss FINMAG die Aufsicht über die von der FINMA bewilligten Vermögensverwalter und Trustees sicherzustellen. Die FINcontrol Suisse AG stellt damit die laufende Einhaltung der Pflichten gemäss FINIG, FIDLEG und GwG sicher. Mehr zu unserem Leitbild Schliessen Leitbild Die FINcontrol Suisse AG setzt sich zum Ziel, eine schlanke, effiziente, unabhängige und verlässliche Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees zu gewährleisten. Sie stärkt den Ruf, die Stabilität und damit die Zukunft des "Finanzmarktes Schweiz". Sie setzt sich folgende Prämissen für ihre Tätigkeit: * Unabhängigkeit * Professionalität und Kompetenz in ihren Tätigkeiten * Marktnähe zu pflegen – und trotzdem die notwendige Distanz und Unabhängigkeit für ihre Tätigkeit als Aufsichtsorganisation zu wahren * Fokus auf professionelle Aufsichtarbeit mit klaren Strukturen und Kompetenzen * Effiziente, kostengünstige und marktgerechte Dienstleistungen für die ihr angeschlossenen Finanzinstitute zur Verfügung zu stellen Mehr über FINcontrol Suisse AG FINANZINSTITUTE & PRÜFGESELLSCHAFTEN Die Umsetzung der Anforderungen nach FIDLEG und FINIG erfordert für jedes betroffene Finanzinstitut eine intensive, selbstkritische Auseinandersetzung mit den Prozessen, Strategien und Zielen des Unternehmens. Beaufsichtigte Finanzinstitute FINANZINSTITUTE Schliessen Hier finden Sie eine Liste aller, durch die FINcontrol beaufsichtigte Finanzinstitute. Bitte beachten Sie, dass pro Seite nur 15 Einträge erscheinen. Verwenden Sie die Navigation oder die Suchfunktion um die Liste zu filtern. Finanzinstitute durchsuchen PRÜFGESELLSCHAFTEN Schliessen Zugelassene Prüfgesellschaften Hier finden Sie die Liste der von der FINcontrol Suisse AG anerkannten Prüfgesellschaften. Diese Liste wird laufend aktualisiert. Prüfgesellschaften anzeigen MEILENSTEINE UND FRISTEN Schliessen Die Timeline zeichnet die wichtigsten Meilensteine auf der Zeitachse nach und blickt nach vorne. Sie finden hier alle wichtigen anstehenden Schritte und Fristen für den Eintritt in die Regulierungswelt von FIDLEG und FINIG. 31. Dezember 2022 Ablauf Übergangsfrist für SRO-beaufsichtigte Finanzintermediäre zur Einreichung eines Gesuchs bei der FINMA um Bewilligung als Vermögensverwalter oder Trustee. 31. Dezember 2021 Ablauf Übergangsfrist gemäss FIDLEG und FIDLEV. Ab dem 1. Januar 2022 sind sämtliche einschlägigen Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG von allen Finanzinstituten einzuhalten. 19. Januar 2021 Gemäss FIDLEG müssen sich Kundenberater neu in einem Beraterregister eintragen lassen. Die Frist zur Eintragung läuft bis am 19. Januar 2021. Ab diesem Datum müssen sämtliche Berater in einem Beraterregister eingetragen sein. Die Liste der aktuell von der FINMA bewilligten Beraterregister findet sich über folgenden Link: https://www.finma.ch/de/bewilligung/registrierungsstelle/ 23. Dezember 2020 Frist zum Anschluss an eine Ombudsstelle. Sämtliche Finanzinstitute und Finanzdienstleister müssen sich bis zum 23. Dezember 2020 einer Ombudsstelle anschliessen. Die Liste der vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD anerkannten Ombudsstellen finden sich unter folgendem Link: https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/ombudstelle-nach-fidleg.html. 30. September 2020 FINcontrol Suisse AG wird von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA als Aufsichtsorganisation bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt können der FINcontrol Suisse AG Vermögensverwalter und Trustees ihre Anschlussgesuche zur Vorprüfung einreichen. 30. Juni 2020 Anmeldung auf der Erhebungsplattform EHP der FINMA: sämtliche Finanzinstitute, die bereits per Ende 2019 Mitglied einer SRO waren, mussten sich gemäss Art. 74 FINIG bei der FINMA melden und angeben, welche Lizenz sie beantragen werden. 1. Januar 2020 Inkrafttreten von FIDLEG und FINIG Entdecke unsere Timeline HILFSMITTEL & DOWNLOADS Die Umsetzung der Anforderungen nach FIDLEG und FINIG erfordert für jedes betroffene Finanzinstitut eine intensive, selbstkritische Auseinandersetzung mit den Prozessen, Strategien und Zielen des Unternehmens. Mehr dazu Schliessen Dokumente & Downloads Gebührenreglement Das Gebührenreglement regelt namentlich die Kosten für den Anschluss, für die laufende Aufsicht sowie weitere Gebührentarife. Überdies werden auch Grundsätze festgelegt, inwiefern die von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA den beaufsichtigten Finanzinstituten auferlegten Gebühren auf die einzelnen Institute weiterverrechnet werden können. Gebührenreglement FINcontrol Suisse AG Aufsichtskonzept Die Aufsichtstätigkeit der FINcontrol Suisse AG betrifft primär das Verhältnis zwischen beaufsichtigten Finanzinstituten und der Aufsichtsorganisation. Ebenso entscheidend ist dabei aber auch der Beitrag von externen Prüfgesellschaften. Mit dem Aufsichtskonzept werden die Grundsätze der Aufsichts- und Prüfhandlungen der FINcontrol Suisse AG bzw. von externen Prüfgesellschaften sowie die Aufgaben und Pflichten der bei der FINcontrol Suisse AG angeschlossenen beaufsichtigten Finanzinstitute geregelt. Aufsichtskonzept Liste der anerkannten Ombudsstellen Nachfolgend finden Sie die Liste der vom Eidg. Finanzdepartement EFD anerkannten Ombudsstellen. Die FINcontrol Suisse AG gibt keine Empfehlungen oder Vorgaben bezüglich Wahl der Ombudsstelle ab; jede vom EFD anerkannte Ombudsstelle ist wählbar. Die gewählte Ombudsstelle ist in den jeweiligen Dokumenten des Finanzinstituts offenzulegen. 20210707 Ombudsstellen Fincontrol Methodische Arbeitshilfen/Merkblätter/Wegleitungen Ausgangslage Bekanntlich verlangen FINIG und FIDLEG, dass unabhängige Vermögensverwalter (uVV) und Trustees bis spätestens Ende 2022 von der FINMA bewilligt werden. Diese Bewilligung bedingt zwingend eine Vorprüfung bei einer Aufsichtsorganisation (AO). Erachtet diese die eingereichte Dokumentation als bewilligungsfähig, erfolgt die Weiterleitung des Gesuchs an die FINMA. Supportangebot von FINcontrol Suisse AG Der von der FINMA für die Bewilligung verlangte Umfang und Detaillierungsgrad der Gesuchsdokumentation erweist sich für die Finanzintermediäre als sehr aufwändig und herausfordernd. Für die FINcontrol Suisse AG stellt sich die Frage, ob und wie sie die AO-Kandidaten zusätzlich unterstützen kann. Wir sind zum Schluss gekommen, eine methodische Hilfe in Form von Merkblättern anzubieten, die mit Blick auf die spätere Vorprüfung durch die FINcontrol Suisse AG nicht den Anschein von Befangenheit aufkommen lässt. Diese Merkblätter sind eine Art Wegleitung, sie dienen als ‘Kompass’. Zieladressaten sind die Finanzintermediäre selbst. Die Merkblätter sind eine Hilfestellung für die Erstellung des Gesuchs selbst, aber auch eine Orientierungshilfe für Absprachen mit Beratern und Anwälten, die von den uVVs und Trustees allenfalls beigezogen werden. Sie beinhalten keine Musterformulierungen, zeigen aber auf, welche Aspekte je Themengebiet zu adressieren und zu regeln sind. Zum Wesen der Merkblätter Die Merkblätter geben in ihrer Gesamtheit den zu regelnden und zu dokumentierenden Mindestinhalt an. Im Einzelfall kann ein Finanzinstitut durchaus zum Schluss kommen, dass Klärungen über diesen Mindestinhalt hinaus angezeigt sind. Auch behalten sich die FINcontrol Suisse AG und/oder die FINMA vor, institutsspezifische Ergänzungen zum Mindestinhalt nachzufordern. Die vorliegenden Dokumente sind nicht von der FINMA geprüft oder genehmigt. Die Zuordnung von Themen in ein bestimmtes Dokument ist nicht immer eineindeutig (z.B. zu den Themen Interessenkonflikt, Information, Sorgfalt und Transparenz) Entscheidend ist, dass der betreffende Punkt geregelt wird, in welchem Dokument auch immer. Auch mag es Sinn machen, einzelne Dokumente mit einander zu ‘fusionieren’ (z.B. Mitarbeitergeschäft und Interessenkonflikt). Die vorliegenden Merkblätter sind insofern dynamisch, also neue Erkenntnisse und Anforderungen der FINMA und oder der FINcontrol Suisse AG zu Ergänzungen führen können. Entsprechende Updates werden Ihnen angezeigt via Newsletter des VQF sowie via IT Portal der FINcontrol Suisse AG - und selbstredend ist jeweils die aktuelle Version der Dokumente an dieser Stelle aufgeschaltet. Dokumentenbudget Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verfügbaren Merkblätter: * Merkblatt Statuten * Merkblatt Organisationsreglement * Merkblatt Vermögensverwaltungsvertrag * Merkblatt Interessenkonflikte * Merkblatt Risikomanagement und IKS * Merkblatt Information Sorgfalt Transparenz * Merkblatt Umgang mit Kundschaft * Merkblatt Verhalten im Rahmen der Vermögensverwaltung * Merkblatt Business Continuity * Merkblatt Mitarbeitergeschäfte * Merkblatt Geldwäschereibekämpfung (in Erarbeitung) * Merkblatt Verhalten bei Delegation Wie erwähnt, kann die thematische Zusammensetzung bei jedem Finanzinstitut variieren; so ist es möglich und sehr wohl denkbar, dass mehrere, vor allem sachverwandte Themen in einer Weisung zusammengefasst werden. Die Übersicht erlaubt es, den thematischen Umfang darzustellen, der üblicherweise mindestens zu regeln ist. Auch hier gilt wiederum: Abweichungen sind im Einzelfall möglich oder allenfalls notwendig. Wir empfehlen, bei der Erstellung der betriebsinternen Dokumentation der obenstehenden Reihenfolge zu folgen und vom Allgemeinen (den Statuten) zu den konkreten Einzelfragen zu gelangen (via Organisationsreglement). Der durch Statuten und Organisationsreglement gesteckte Rahmen dient somit stets als Orientierungshilfe für die ausführenden Weisungen. Unterlagen vergangener Präsentationen Die Unterlagen der Präsentation vom 26. Mai 2021 zu Gründen, Inhalt und sinnvoller Anwendung der methodischen Arbeitshilfen finden Sie über nachfolgende Links in Deutscher bzw. in Englischer Version. Die Präsentation von Herrn Koller zum Thema "Methodische Arbeitshilfen - Fokus auf die Institutsstruktur mit Statuten und Organisationsreglement sowie auf den Vermögensverwaltungsvertrag" finden Sie hier. Die Präsentation von Herrn Koller zum Thema "Methodische Arbeitshilfen - Fokus auf Verhaltenspflichten und die dazugehörigen Weisungen" finden Sie hier. Liste bekannter Berater/Beratungsinstitute Sie finden nachfolgend eine laufend aktualisierte Liste von Beratern bzw. Beratungsinstituten, die bei der FINcontrol Suisse AG in der Vergangenheit erfolgreich Gesuche eingereicht haben (bzw. solche Gesuche mit vorbereitet und erstellt haben). Diesen Beratungsinstituten sind die Anforderungen und Standards der FINcontrol Suisse AG bekannt, wie auch der FINcontrol Suisse AG wiederum die Standarddokumente dieser Beratungsinstitute geläufig sind: * SwissComply AG * KollerLaw Rechtsanwälte * Lexpert Partners AG * Kellerhals Carrard (FIDLEG Solution) * Cynos AG * Adiuris AG * Compliance Group AG * GWP Geissbühler & Weber und Partner AG * PWC AG * KPMG AG * Deloitte AG Eine Zusammenarbeit zwecks effizienterer Gesuchsbearbeitung ist aus Sicht der FINcontrol Suisse AG prüfenswert. Die Liste wird wie erwähnt laufend ergänzt. Bitte beachten Sie, dass die FINcontrol Suisse AG mit keinem dieser Beratungsinstitute bzw. Berater irgendwelche Abmachungen oder Verpflichtungen eingegangen ist. Die Wahl für oder gegen eine Gesuchsberatung liegt stets bei den Finanzinstituten. Wichtige Informationen und Orientierungshilfen Ergänzend zu den vorstehenden Merkblättern finden Sie hier ausgewählte Informationsblätter und Grafiken, die Sie über die wichtigsten organisatorischen Bewilligungsvoraussetzungen informieren. Insbesondere finden Sie in den nachfolgenden Beschreibungen die Anforderungen und Grundlagen, die sich aus dem neuen Aufsichtsregime für Vermögensverwalter und Trustees ergeben, die erforderlichen Qualifikationen von Schlüsselpersonen, die Organisation eines Finanzinstituts und Hinweise bezüglich Kapitalanforderungen. Lizenzpflicht Vermögensverwalter Individualkunden Lizenzpflicht Vermögensverwalter Kollektivvermögen Anforderungen an Schlüsselpositionen Anforderungen qualifizierte Geschäftsführer Anforderungen Organisation Anforderungen Kapital Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente laufend aktualisiert werden; neue Entwicklungen und/oder Anpassungen in den einzelnen Bereichen werden regelmässig eingebaut. Ablauf für Bewilligungsverfahren Die FINcontrol Suisse AG agiert als Aufsichtsorganisation innerhalb des durch FINMAG, GwG, FINIG und FIDLEG vorgegebenen Aufsichtsregimes. Die Bewilligungen werden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA erteilt. Der Bewilligungsprozess folgt stets folgender Schrittabfolge: 1. Einreichung eines Gesuchs über die Erhebungsplattform der FINMA (EHP). Auf der EHP können Sie die Aufsichtsorganisation auswählen, bei der Sie einen Anschluss beantragen möchten - konkret die FINcontrol Suisse AG. 2. Anschlussprüfung durch die FINcontrol Suisse AG. 3. Bewilligungsgesuch an die FINMA (nach Bestätigung des Anschlusses durch die FINcontrol Suisse AG). 4. Laufende prudentielle Aufsicht durch die FINcontrol Suisse AG. Der Bewilligungsprozess sowie das zukünftige Zusammenspiel zwischen Finanzinstituten, Aufsichtsorganisation und FINMA sollen digital erfolgen. Die FINcontrol Suisse AG bietet dafür den besten Service durch eine eigene Datenbank, die über Schnittstellen laufend mit der EHP der FINMA verbunden ist. Ein effizienter, kostengünstiger und transparenter Austausch von Informationen und Dokumenten ist somit jederzeit gewährleistet. Gesuch - Dokumente der FINMA Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellt für die Vorbereitung des Gesuchs als Finanzinstitut verschiedene Formulare zur Verfügung. Insbesondere finden Sie auf der Website der FINMA ein Antragsformular sowie Formulare für die Gewährsträger. Es wird empfohlen, die Bewilligung als Finanzinstitut auf diese Formulare abzustützen. Sie finden die Dokumente unter dem nebenstehenden Link. Das Gesuch ist über die Erhebungsplattform (EHP) der FINMA einzureichen. Dort finden sich die abgebildeten Formulare hinterlegt. Die Formulare sind über den nebenstehenden Link als "ausgeklappte" Dokumente abrufbar. So sind sämtliche Optionen erkennbar, die in den Dokumenten angewählt und ausgefüllt werden können. Die Formulare sind jeweils über die das individuelle Login jedes Finanzinstituts auf der EHP auszufüllen. finma Vermögensverwalter Im nebenstehenden Link "Wegleitung für FINMA Formular Bewilligung für Institute nach FINIG" finden Sie unsere Kommentare zum "ausgeklappten" Bewilligungsformular. Die Vorprüfung des Anschlussgesuchs bei der FINcontrol Suisse AG stützt sich auf die gleichen Unterlagen und Dokumente, die von der FINMA zur Verfügung gestellt werden. Die FINcontrol Suisse AG wird deshalb keinen "FINcontrol"-Finish einführen, sondern sich bei der Prüfung auf die Unterlagen stützen, die Sie als Finanzinstitut ohnehin für das Bewilligungsverfahren bei der FINMA zusammenstellen müssen. Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu ausgewählten Punkten des FINMA-Antragsformulars. Dieses Erläuterungs-Dokument basiert auf dem Formular "Ausklappt - Bewilligung als Finanzinstitut nach FINIG", das Sie über den obigen FINMA-Link herunterladen können. Bitte prüfen Sie, ob Sie die jeweils aktuelle Version des Dokuments verwenden. Wegleitung für FINMA Formular Bewilligung für Institute nach FINIG Anschlussverfahren FINcontrol Suisse AG In der untenstehenden Übersicht finden Sie eine Beschreibung des Anschlussverfahrens bei der FINcontrol Suisse AG. Nach Abschluss des Anschlussverfahrens müssen die Finanzinstitute ihr Gesuch innerhalb von 60 Tagen bei der FINMA einreichen. Sowohl für das Anschlussverfahren als auch für das anschliessende Bewilligungsverfahren ist die Erhebungsplattform der FINMA (EHP) zu verwenden. Sobald Sie Ihr Gesuch auf die EHP hochgeladen haben, können Sie die FINcontrol Suisse AG als Aufsichtsorganisation auswählen. Die FINcontrol Suisse AG wird dann informiert, dass ihr ein Gesuch zugewiesen wurde, und kann dank der eigens dafür eingerichteten AO-IT-Datenbank dieses Gesuch über die EHP beziehen. Ausserdem wird zwischen der FINcontrol Suisse AG und den antragsstellenden Finanzinstituten über diese Datenbank die vereinfachte, digitalisierte Interaktion nahtlos fortgesetzt. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Finanzinstitute spätestens bei der Antragstellung aufgefordert werden, sich in die Datenbank der FINcontrol Suisse AG einzutragen. Die Interaktion zwischen der FINcontrol Suisse AG und den beaufsichtigten Instituten wird dadurch vereinfacht und effizienter gestaltet. Übersicht Anschlussverfahren KONTAKT FINcontrol Suisse AG c/o VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen General-Guisan-Strasse 6 6300 Zug T: +41 41 767 36 00 @: info@fincontrol.ch Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit Covid-19 sind unsere Büros zu folgenden Zeiten bedient. Online erreichen Sie uns auch ausserhalb der Bürozeiten. Office Hours Mo - Fr: 08.30 bis 12.00, 13.00 bis 16.00 MEDIENANFRAGEN FINcontrol Suisse Ltd glaubt an den Mehrwert transparenter Kommunikation. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an unsere E-Mail info@fincontrol.ch oder kontaktieren Sie uns unter +41 41 767 36 00. Website design by studio_ink_work Regulatorischer Hinweis: FINcontrol Suisse AG ist von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA als Aufsichtsorganisation im Sinne des Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG bewilligt Impressum | Datenschutz