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 * Finanzinstitute & Prüfgesellschaften
 * Meilensteine & Timeline
 * Hilfsmittel & Downloads
 * Kontakt
 * Portal
   
 * DE | EN

FINCONTROL SUISSE AG - IHR REGULATORISCHER PARTNER FÜR DIE ZUKUNFT

Die FINcontrol Suisse AG ist als unabhängige Schweizer Aufsichtsorganisation
gemäss FINMAG tätig. Mit schlanker Struktur, Effizienz, Unabhängigkeit und
Professionalität agiert sie als zuverlässiger Aufsichtspartner für
Finanzinstitute. Durch ihre Funktion als Aufsichtsorganisation stärkt die
FINcontrol Suisse AG den Ruf, die Stabilität und die Zukunft des Finanzmarktes
Schweiz.

Scrollen, um mehr zu erfahren



Die FINcontrol Suisse AG ist keine Behörde des öffentlichen Rechts, sondern eine
privatrechtliche Institution, welche die stete Einhaltung der
Bewilligungsvoraussetzungen und die Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG und FINIG
bei Vermögensverwaltern und Trustees prüft. Für diese Tätigkeit als
Aufsichtsorganisation ist sie von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt.
Sie ist von Marktteilnehmern gegründet und nicht durch behördlichen Akt
errichtet worden.  Gleichzeitig muss sie ihre Aufsichtstätigkeit unabhängig und
frei von jeglichen Interessenbindungen ausüben. Diese Prämissen - Marktnähe,
Unabhängigkeit, Neutralität und höchste Professionalität - leiten die Tätigkeit
der FINcontrol Suisse AG.

Lernen Sie mehr über uns


AUFSICHT ÜBER VERMÖGENSVERWALTER UND TRUSTEES

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FINcontrol Suisse AG ist eine Tochtergesellschaft des VQF; der VQF hält 100% der
Aktien an der FINcontrol Suisse AG. Gegründet wurde die FINcontrol Suisse AG mit
dem Zweck, eine Aufsichtsorganisation nach FINMAG für Vermögensverwalter und
Trustees zu betreiben. Sie ist der tragende Grundpfeiler der VQF-Gruppe im
Regulierungsumfeld unter FIDLEG und FINIG. Mehr zum Zweck im Handelsregister.

Struktur
Die FINcontrol Suisse AG ist schlank strukturiert, ohne dabei an
Aufsichtskompetenz einzubüssen. Damit wird sichergestellt, dass eine kompetente,
kompetitive und kosteneffiziente Aufsichtsorganisation im Markt zur Verfügung
steht.

Organigramm FINcontrol

Aufgaben und Dienstleistungen
Im Sinne der schlanken Strukturen, der klaren Wahrung von Unabhängigkeit und
einer klaren Ausrichtung der Aufgaben auf die Aufsichtstätigkeit bieten weder
die FINcontrol Suisse AG noch der VQF Ausbildungen für Qualifizierte
Geschäftsführer an. Eine Mitgliedschaft beim VQF ist für beaufsichtigte
Finanzinstitute der FINcontrol Suisse AG daher nicht notwendig. Unsere
Überzeugung ist, dass die Finanzinstitute die Gestaltung und Strukturierung
ihrer Organisationen frei wählen sollen.

Unabhängigkeit
Im Verwaltungsrat der FINcontrol Suisse AG sitzen drei Delegierte des VQF. Diese
sind aber explizit nicht weisungsgebunden. Der VQF sichert zudem zu, auch in
keiner anderen Form Einfluss auf die Tätigkeit der FINcontrol Suisse AG
auszuüben. Entsprechend ist nicht vorgesehen, dass von der FINcontrol Suisse AG
beaufsichtigte Finanzinstitute beim VQF Mitglieder sind.

Die FINcontrol Suisse AG ist von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA als
Aufsichtsorganisation bewilligt.

Verwaltungsrat
Heinz Knecht, Präsident
Miriam Chiara Di Natale, Vizepräsidentin
Patrick Schleiffer, Mitglied
Marcel Schmocker, Mitglied
Marco Passardi, Mitglied

Geschäftsführung
Simon Wälti, CEO

Revisionsstelle
Grant Thornton AG, Zürich


FINCONTROL SUISSE AG: NEULAND BEI DER AUFSICHT ÜBER VERMÖGENSVERWALTER UND
TRUSTEES

Die FINcontrol Suisse AG wurde als Tochtergesellschaft des VQF gegründet, um auf
die Entwicklungen im Regulierungsumfeld mit FIDLEG und FINIG zu reagieren. Der
VQF sieht es als seine Aufgabe, auch in Zukunft die Aufsicht über den
Parabankensektor mitzugestalten. Mit der FINcontrol Suisse AG, einer
Aktiengesellschaft nach Schweizerischem Recht, sind die erforderlichen
Strukturen geschaffen, um diese regulatorische Evolution sinnvoll umzusetzen.

Die FINcontrol Suisse AG hat den statutarischen Auftrag, als
Aufsichtsorganisation gemäss FINMAG die Aufsicht über die von der FINMA
bewilligten Vermögensverwalter und Trustees sicherzustellen. Die FINcontrol
Suisse AG stellt damit die laufende Einhaltung der Pflichten gemäss FINIG,
FIDLEG und GwG sicher.

Mehr zu unserem Leitbild Schliessen
Leitbild

Die FINcontrol Suisse AG setzt sich zum Ziel, eine schlanke, effiziente,
unabhängige und verlässliche Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees zu
gewährleisten. Sie stärkt den Ruf, die Stabilität und damit die Zukunft des
"Finanzmarktes Schweiz".

Sie setzt sich folgende Prämissen für ihre Tätigkeit:

 * Unabhängigkeit
 * Professionalität und Kompetenz in ihren Tätigkeiten
 * Marktnähe zu pflegen – und trotzdem die notwendige Distanz und Unabhängigkeit
   für ihre Tätigkeit als Aufsichtsorganisation zu wahren
 * Fokus auf professionelle Aufsichtarbeit mit klaren Strukturen und Kompetenzen
 * Effiziente, kostengünstige und marktgerechte Dienstleistungen für die ihr
   angeschlossenen Finanzinstitute zur Verfügung zu stellen

Mehr über FINcontrol Suisse AG




FINANZINSTITUTE & PRÜFGESELLSCHAFTEN

Die Umsetzung der Anforderungen nach FIDLEG und FINIG erfordert für jedes
betroffene Finanzinstitut eine intensive, selbstkritische Auseinandersetzung mit
den Prozessen, Strategien und Zielen des Unternehmens.

Beaufsichtigte Finanzinstitute


FINANZINSTITUTE

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Hier finden Sie eine Liste aller, durch die FINcontrol beaufsichtigte
Finanzinstitute.
Bitte beachten Sie, dass pro Seite nur 15 Einträge erscheinen. Verwenden Sie die
Navigation oder die Suchfunktion um die Liste zu filtern.

Finanzinstitute durchsuchen



PRÜFGESELLSCHAFTEN

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Zugelassene Prüfgesellschaften

Hier finden Sie die Liste der von der FINcontrol Suisse AG anerkannten
Prüfgesellschaften. Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Prüfgesellschaften anzeigen


MEILENSTEINE UND FRISTEN

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Die Timeline zeichnet die wichtigsten Meilensteine auf der Zeitachse nach und
blickt nach vorne. Sie finden hier alle wichtigen anstehenden Schritte und
Fristen für den Eintritt in die Regulierungswelt von FIDLEG und FINIG.

31. Dezember 2022

Ablauf Übergangsfrist für SRO-beaufsichtigte Finanzintermediäre zur Einreichung
eines Gesuchs bei der FINMA um Bewilligung als Vermögensverwalter oder Trustee.

31. Dezember 2021

Ablauf Übergangsfrist gemäss FIDLEG und FIDLEV. Ab dem 1. Januar 2022 sind
sämtliche einschlägigen Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG von allen
Finanzinstituten einzuhalten.

19. Januar 2021

Gemäss FIDLEG müssen sich Kundenberater neu in einem Beraterregister eintragen
lassen. Die Frist zur Eintragung läuft bis am 19. Januar 2021. Ab diesem Datum
müssen sämtliche Berater in einem Beraterregister eingetragen sein. Die Liste
der aktuell von der FINMA bewilligten Beraterregister findet sich über folgenden
Link: https://www.finma.ch/de/bewilligung/registrierungsstelle/

23. Dezember 2020

Frist zum Anschluss an eine Ombudsstelle. Sämtliche Finanzinstitute und
Finanzdienstleister müssen sich bis zum 23. Dezember 2020 einer Ombudsstelle
anschliessen. Die Liste der vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD
anerkannten Ombudsstellen finden sich unter folgendem Link:
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/ombudstelle-nach-fidleg.html.

30. September 2020

FINcontrol Suisse AG wird von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA als
Aufsichtsorganisation bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt können der FINcontrol
Suisse AG Vermögensverwalter und Trustees ihre Anschlussgesuche zur Vorprüfung
einreichen.

30. Juni 2020

Anmeldung auf der Erhebungsplattform EHP der FINMA: sämtliche Finanzinstitute,
die bereits per Ende 2019 Mitglied einer SRO waren, mussten sich gemäss Art. 74
FINIG bei der FINMA melden und angeben, welche Lizenz sie beantragen werden.

1. Januar 2020

Inkrafttreten von FIDLEG und FINIG

Entdecke unsere Timeline


HILFSMITTEL & DOWNLOADS

Die Umsetzung der Anforderungen nach FIDLEG und FINIG erfordert für jedes
betroffene Finanzinstitut eine intensive, selbstkritische Auseinandersetzung mit
den Prozessen, Strategien und Zielen des Unternehmens.

Mehr dazu Schliessen
Dokumente & Downloads

Gebührenreglement

Das Gebührenreglement regelt namentlich die Kosten für den Anschluss, für die
laufende Aufsicht sowie weitere Gebührentarife. Überdies werden auch Grundsätze
festgelegt, inwiefern die von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA den
beaufsichtigten Finanzinstituten auferlegten Gebühren auf die einzelnen
Institute weiterverrechnet werden können.

Gebührenreglement FINcontrol Suisse AG


Aufsichtskonzept

Die Aufsichtstätigkeit der FINcontrol Suisse AG betrifft primär das Verhältnis
zwischen beaufsichtigten Finanzinstituten und der Aufsichtsorganisation. Ebenso
entscheidend ist dabei aber auch der Beitrag von externen Prüfgesellschaften.
Mit dem Aufsichtskonzept werden die Grundsätze der Aufsichts- und Prüfhandlungen
der FINcontrol Suisse AG bzw. von externen Prüfgesellschaften sowie die Aufgaben
und Pflichten der bei der FINcontrol Suisse AG angeschlossenen beaufsichtigten
Finanzinstitute geregelt.

Aufsichtskonzept


Liste der anerkannten Ombudsstellen

Nachfolgend finden Sie die Liste der vom Eidg. Finanzdepartement EFD anerkannten
Ombudsstellen. Die FINcontrol Suisse AG gibt keine Empfehlungen oder Vorgaben
bezüglich Wahl der Ombudsstelle ab; jede vom EFD anerkannte Ombudsstelle ist
wählbar. Die gewählte Ombudsstelle ist in den jeweiligen Dokumenten des
Finanzinstituts offenzulegen.

20210707 Ombudsstellen Fincontrol


Methodische Arbeitshilfen/Merkblätter/Wegleitungen


Ausgangslage

Bekanntlich verlangen FINIG und FIDLEG, dass unabhängige Vermögensverwalter
(uVV) und Trustees bis spätestens Ende 2022 von der FINMA bewilligt werden.
Diese Bewilligung bedingt zwingend eine Vorprüfung bei einer
Aufsichtsorganisation (AO). Erachtet diese die eingereichte Dokumentation als
bewilligungsfähig, erfolgt die Weiterleitung des Gesuchs an die FINMA.

Supportangebot von FINcontrol Suisse AG

Der von der FINMA für die Bewilligung verlangte Umfang und Detaillierungsgrad
der Gesuchsdokumentation erweist sich für die Finanzintermediäre als sehr
aufwändig und herausfordernd. Für die FINcontrol Suisse AG stellt sich die
Frage, ob und wie sie die AO-Kandidaten zusätzlich unterstützen kann. Wir sind
zum Schluss gekommen, eine methodische Hilfe in Form von Merkblättern
anzubieten, die mit Blick auf die spätere Vorprüfung durch die FINcontrol Suisse
AG nicht den Anschein von Befangenheit aufkommen lässt. Diese Merkblätter sind
eine Art Wegleitung, sie dienen als ‘Kompass’.

Zieladressaten sind die Finanzintermediäre selbst. Die Merkblätter sind eine
Hilfestellung für die Erstellung des Gesuchs selbst, aber auch eine
Orientierungshilfe für Absprachen mit Beratern und Anwälten, die von den uVVs
und Trustees allenfalls beigezogen werden. Sie beinhalten keine
Musterformulierungen, zeigen aber auf, welche Aspekte je Themengebiet zu
adressieren und zu regeln sind.

Zum Wesen der Merkblätter

Die Merkblätter geben in ihrer Gesamtheit den zu regelnden und zu
dokumentierenden Mindestinhalt an. Im Einzelfall kann ein Finanzinstitut
durchaus zum Schluss kommen, dass Klärungen über diesen Mindestinhalt hinaus
angezeigt sind. Auch behalten sich die FINcontrol Suisse AG und/oder die FINMA
vor, institutsspezifische Ergänzungen zum Mindestinhalt nachzufordern. Die
vorliegenden Dokumente sind nicht von der FINMA geprüft oder genehmigt.

Die Zuordnung von Themen in ein bestimmtes Dokument ist nicht immer eineindeutig
(z.B. zu den Themen Interessenkonflikt, Information, Sorgfalt und Transparenz)
Entscheidend ist, dass der betreffende Punkt geregelt wird, in welchem Dokument
auch immer. Auch mag es Sinn machen, einzelne Dokumente mit einander zu
‘fusionieren’ (z.B. Mitarbeitergeschäft und Interessenkonflikt).

Die vorliegenden Merkblätter sind insofern dynamisch, also neue Erkenntnisse und
Anforderungen der FINMA und oder der FINcontrol Suisse AG zu Ergänzungen führen
können. Entsprechende Updates werden Ihnen angezeigt via Newsletter des VQF
sowie via IT Portal der FINcontrol Suisse AG - und selbstredend ist jeweils die
aktuelle Version der Dokumente an dieser Stelle aufgeschaltet.

Dokumentenbudget

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verfügbaren Merkblätter:

 * Merkblatt Statuten
 * Merkblatt Organisationsreglement
 * Merkblatt Vermögensverwaltungsvertrag
 * Merkblatt Interessenkonflikte
 * Merkblatt Risikomanagement und IKS
 * Merkblatt Information Sorgfalt Transparenz
 * Merkblatt Umgang mit Kundschaft
 * Merkblatt Verhalten im Rahmen der Vermögensverwaltung
 * Merkblatt Business Continuity
 * Merkblatt Mitarbeitergeschäfte
 * Merkblatt Geldwäschereibekämpfung (in Erarbeitung)
 * Merkblatt Verhalten bei Delegation

Wie erwähnt, kann die thematische Zusammensetzung bei jedem Finanzinstitut
variieren; so ist es möglich und sehr wohl denkbar, dass mehrere, vor allem
sachverwandte Themen in einer Weisung zusammengefasst werden. Die Übersicht
erlaubt es, den thematischen Umfang darzustellen, der üblicherweise mindestens
zu regeln ist. Auch hier gilt wiederum: Abweichungen sind im Einzelfall möglich
oder allenfalls notwendig.

Wir empfehlen, bei der Erstellung der betriebsinternen Dokumentation der
obenstehenden Reihenfolge zu folgen und vom Allgemeinen (den Statuten) zu den
konkreten Einzelfragen zu gelangen (via Organisationsreglement). Der durch
Statuten und Organisationsreglement gesteckte Rahmen dient somit stets als
Orientierungshilfe für die ausführenden Weisungen.

Unterlagen vergangener Präsentationen

Die Unterlagen der Präsentation vom 26. Mai 2021 zu Gründen, Inhalt und
sinnvoller Anwendung der methodischen Arbeitshilfen finden Sie über nachfolgende
Links in Deutscher bzw. in Englischer Version. 

Die Präsentation von Herrn Koller zum Thema "Methodische Arbeitshilfen - Fokus
auf die Institutsstruktur mit Statuten und Organisationsreglement sowie auf den
Vermögensverwaltungsvertrag" finden Sie hier.

Die Präsentation von Herrn Koller zum Thema "Methodische Arbeitshilfen - Fokus
auf Verhaltenspflichten und die dazugehörigen Weisungen" finden Sie hier.

Liste bekannter Berater/Beratungsinstitute

Sie finden nachfolgend eine laufend aktualisierte Liste von Beratern bzw.
Beratungsinstituten, die bei der FINcontrol Suisse AG in der Vergangenheit
erfolgreich Gesuche eingereicht haben (bzw. solche Gesuche mit vorbereitet und
erstellt haben). Diesen Beratungsinstituten sind die Anforderungen und Standards
der FINcontrol Suisse AG bekannt, wie auch der FINcontrol Suisse AG wiederum die
Standarddokumente dieser Beratungsinstitute geläufig sind:

 * SwissComply AG
 * KollerLaw Rechtsanwälte
 * Lexpert Partners AG
 * Kellerhals Carrard (FIDLEG Solution)
 * Cynos AG
 * Adiuris AG
 * Compliance Group AG
 * GWP Geissbühler & Weber und Partner AG
 * PWC AG
 * KPMG AG
 * Deloitte AG

Eine Zusammenarbeit zwecks effizienterer Gesuchsbearbeitung ist aus Sicht der
FINcontrol Suisse AG prüfenswert. Die Liste wird wie erwähnt laufend ergänzt.
Bitte beachten Sie, dass die FINcontrol Suisse AG mit keinem dieser
Beratungsinstitute bzw. Berater irgendwelche Abmachungen oder Verpflichtungen
eingegangen ist. Die Wahl für oder gegen eine Gesuchsberatung liegt stets bei
den Finanzinstituten.



Wichtige Informationen und Orientierungshilfen

Ergänzend zu den vorstehenden Merkblättern finden Sie hier ausgewählte
Informationsblätter und Grafiken, die Sie über die wichtigsten organisatorischen
Bewilligungsvoraussetzungen informieren. Insbesondere finden Sie in den
nachfolgenden Beschreibungen die Anforderungen und Grundlagen, die sich aus dem
neuen Aufsichtsregime für Vermögensverwalter und Trustees ergeben, die
erforderlichen Qualifikationen von Schlüsselpersonen, die Organisation eines
Finanzinstituts und Hinweise bezüglich Kapitalanforderungen.

Lizenzpflicht Vermögensverwalter Individualkunden

Lizenzpflicht Vermögensverwalter Kollektivvermögen

Anforderungen an Schlüsselpositionen

Anforderungen qualifizierte Geschäftsführer

Anforderungen Organisation

Anforderungen Kapital

Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente laufend aktualisiert werden; neue
Entwicklungen und/oder Anpassungen in den einzelnen Bereichen werden regelmässig
eingebaut.



Ablauf für Bewilligungsverfahren

Die FINcontrol Suisse AG agiert als Aufsichtsorganisation innerhalb des durch
FINMAG, GwG, FINIG und FIDLEG vorgegebenen Aufsichtsregimes. Die Bewilligungen
werden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA erteilt.

Der Bewilligungsprozess folgt stets folgender Schrittabfolge:

 1. Einreichung eines Gesuchs über die Erhebungsplattform der FINMA (EHP). Auf
    der EHP können Sie die Aufsichtsorganisation auswählen, bei der Sie einen
    Anschluss beantragen möchten - konkret die FINcontrol Suisse AG.
 2. Anschlussprüfung durch die FINcontrol Suisse AG.
 3. Bewilligungsgesuch an die FINMA (nach Bestätigung des Anschlusses durch die
    FINcontrol Suisse AG).
 4. Laufende prudentielle Aufsicht durch die FINcontrol Suisse AG.

Der Bewilligungsprozess sowie das zukünftige Zusammenspiel zwischen
Finanzinstituten, Aufsichtsorganisation und FINMA sollen digital erfolgen. Die
FINcontrol Suisse AG bietet dafür den besten Service durch eine eigene
Datenbank, die über Schnittstellen laufend mit der EHP der FINMA verbunden ist.
Ein effizienter, kostengünstiger und transparenter Austausch von Informationen
und Dokumenten ist somit jederzeit gewährleistet.



Gesuch - Dokumente der FINMA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellt für die Vorbereitung des
Gesuchs als Finanzinstitut verschiedene Formulare zur Verfügung. Insbesondere
finden Sie auf der Website der FINMA ein Antragsformular sowie Formulare für die
Gewährsträger. Es wird empfohlen, die Bewilligung als Finanzinstitut auf diese
Formulare abzustützen. Sie finden die Dokumente unter dem nebenstehenden Link.

Das Gesuch ist über die Erhebungsplattform (EHP) der FINMA einzureichen. Dort
finden sich die abgebildeten Formulare hinterlegt.

Die Formulare sind über den nebenstehenden Link als "ausgeklappte" Dokumente
abrufbar. So sind sämtliche Optionen erkennbar, die in den Dokumenten angewählt
und ausgefüllt werden können. Die Formulare sind jeweils über die das
individuelle Login jedes Finanzinstituts auf der EHP auszufüllen.

finma Vermögensverwalter


Im nebenstehenden Link "Wegleitung für FINMA Formular Bewilligung für Institute
nach FINIG" finden Sie unsere Kommentare zum "ausgeklappten"
Bewilligungsformular.

Die Vorprüfung des Anschlussgesuchs bei der FINcontrol Suisse AG stützt sich auf
die gleichen Unterlagen und Dokumente, die von der FINMA zur Verfügung gestellt
werden. Die FINcontrol Suisse AG wird deshalb keinen "FINcontrol"-Finish
einführen, sondern sich bei der Prüfung auf die Unterlagen stützen, die Sie als
Finanzinstitut ohnehin für das Bewilligungsverfahren bei der FINMA
zusammenstellen müssen.

Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu ausgewählten Punkten des
FINMA-Antragsformulars. Dieses Erläuterungs-Dokument basiert auf dem Formular
"Ausklappt - Bewilligung als Finanzinstitut nach FINIG", das Sie über den obigen
FINMA-Link herunterladen können. Bitte prüfen Sie, ob Sie die jeweils aktuelle
Version des Dokuments verwenden.

Wegleitung für FINMA Formular Bewilligung für Institute nach FINIG


Anschlussverfahren FINcontrol Suisse AG

In der untenstehenden Übersicht finden Sie eine Beschreibung des
Anschlussverfahrens bei der FINcontrol Suisse AG. Nach Abschluss des
Anschlussverfahrens müssen die Finanzinstitute ihr Gesuch innerhalb von 60 Tagen
bei der FINMA einreichen.

Sowohl für das Anschlussverfahren als auch für das anschliessende
Bewilligungsverfahren ist die Erhebungsplattform der FINMA (EHP) zu verwenden.
Sobald Sie Ihr Gesuch auf die EHP hochgeladen haben, können Sie die FINcontrol
Suisse AG als Aufsichtsorganisation auswählen. Die FINcontrol Suisse AG wird
dann informiert, dass ihr ein Gesuch zugewiesen wurde, und kann dank der eigens
dafür eingerichteten AO-IT-Datenbank dieses Gesuch über die EHP beziehen.
Ausserdem wird zwischen der FINcontrol Suisse AG und den antragsstellenden
Finanzinstituten über diese Datenbank die vereinfachte, digitalisierte
Interaktion nahtlos fortgesetzt.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Finanzinstitute spätestens
bei der Antragstellung aufgefordert werden, sich in die Datenbank der FINcontrol
Suisse AG einzutragen. Die Interaktion zwischen der FINcontrol Suisse AG und den
beaufsichtigten Instituten wird dadurch vereinfacht und effizienter gestaltet.

Übersicht Anschlussverfahren




KONTAKT

FINcontrol Suisse AG
c/o VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen
General-Guisan-Strasse 6
6300 Zug

T: +41 41 767 36 00
@: info@fincontrol.ch

Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit Covid-19 sind unsere Büros zu
folgenden Zeiten bedient. Online erreichen Sie uns auch ausserhalb der
Bürozeiten.

Office Hours
Mo - Fr: 08.30 bis 12.00, 13.00 bis 16.00


MEDIENANFRAGEN

FINcontrol Suisse Ltd glaubt an den Mehrwert transparenter Kommunikation.

Bitte senden Sie Ihre Anfrage an unsere E-Mail info@fincontrol.ch oder
kontaktieren Sie uns unter +41 41 767 36 00.


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Regulatorischer Hinweis: FINcontrol Suisse AG ist von der Eidg.
Finanzmarktaufsicht FINMA als Aufsichtsorganisation im Sinne des
Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG bewilligt

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