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Das KlimaTicket Ö bietet wirklich allen etwas – nämlich alles: Alle öffentlichen
Verkehrsmittel Österreichs mit einem einzigen Ticket. Einfach und günstig. Ein
wertvoller Beitrag für das Klima unseres Planeten.


WAS IST DAS KLIMATICKET Ö?



Mit dem KlimaTicket Ö ist es möglich, ein Jahr alle Linienverkehre (öffentlicher
und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde) in einem
bestimmten Gebiet zu nutzen: regional, überregional und österreichweit. Davon
ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn,
Schneebergbahn, Schafbergbahn, etc.

Als zusätzliches Angebot zum KlimaTicket Ö, gibt es auch die Möglichkeit
regionale KlimaTickets zu erwerben. Die Umsetzung und Gestaltung dieser liegt
beim jeweiligen Bundesland.

Das KlimaTicket Ö ist dabei nicht nur Ihr Ticket für alle öffentlichen
Verkehrsmittel, sondern auch das Ticket, mit dem wir gemeinsam die Pariser
Klimaziele erreichen wollen. Denn öffentlicher Verkehr ist die klimaschonende
Alternative zum motorisierten Individualverkehr.

Je mehr mitmachen, desto besser ist es fürs Klima. Deshalb ist das KlimaTicket Ö
nicht nur unkompliziert, sondern auch leistbar.

Mehr Informationen


Zusätzlich zum KlimaTicket Ö wird der öffentliche Verkehr mit vielen weiteren
Maßnahmen gestärkt: Mit Modernisierung und dem stetigen Ausbau wird der
öffentliche Verkehr klimafit.

Neben dem weiteren Ausbau der großen Verkehrsachsen wird mit den im
Regierungsprogramm verankerten Öffi-Milliarden für den Nah- und Regionalverkehr
der öffentliche Verkehr insbesondere in Ballungsräumen weiter gestärkt und
Bahnhöfe zu „Mobilitätsdrehscheiben“ ausgebaut. Der Bund investiert in ein
schrittweise dichter getaktetes und komfortableres ÖV-Angebot sowohl im Nah- und
Regional- als auch im Fernverkehr.

Mit dem günstigen KlimaTicket Ö können alle, die pendeln oder in Österreich
reisen von diesen Investitionen in die klimafitte Zukunft des Landes
profitieren.




WIE VIEL KOSTET DAS KLIMATICKET Ö?


Das KlimaTicket Ö kostet € 1.095.
Reisende bis einschließlich 25 und ab 65, sowie Menschen mit Behinderung zahlen
€ 821.
Ticketkategorie
Classic
Jugend / Senior/ Spezial
KlimaTicket Ö
€ 1.095,-
€ 821,-
KlimaTicket Ö Familie
€ 1.205,-
€ 931,-

Das KlimaTicket Ö gilt für ein ganzes Jahr ab einem frei wählbaren Datum und
kann maximal einen Monat im Voraus gekauft werden.

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen bieten zusätzlich spezielle Packages für
Sitzplatzreservierungen oder Erste-Klasse-Upgrades an.




WO GIBT ES DAS KLIMATICKET Ö?

Das KlimaTicket Ö erhalten Sie online.

Oder direkt bei den Servicestellen der Vertriebspartner des KlimaTicket Ö.

Für den Kauf des KlimaTicket Ö bei einer Servicestelle benötigen Sie folgende
Unterlagen:

 * Foto
 * Altersnachweis (KlimaTicket Jugend/ Senior)
 * Berechtigungsdokument (KlimaTicket Spezial)
 * Wehrdienstausweis, Vorläufiger-Ersatz-Wehrdienstausweis oder
   Einberufungsbefehl jeweils in Verbindung mit dem Infoblatt zum KlimaTicket Ö
   Bundesheer (KlimaTicket Ö Bundesheer)
 * Zuweisungsbescheid, Feststellungsbescheid oder Zivildienstkarte (KlimaTicket
   Ö Zivildienst)
 * Bestätigungsformular über die Leistung eines Freiwilligendienstes
   (KlimaTicket Ö Freiwilligendienst)

Bitte beachten Sie, dass bei Onlinekauf der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn
Ihres KlimaTicket Ö 15 Tage nach dem Kauf liegt. Beim Kauf bei einer
Servicestelle kommt diese Frist nicht zur Anwendung und der Gültigkeitsbeginn
kann bereits das Kaufdatum sein. In beiden Fällen kann das KlimaTicket Ö jedoch
maximal einen Monat im Voraus gekauft werden.



WER BEKOMMT DAS KOSTENLOSE KLIMATICKET Ö 18?

Ab 1.7.2024 haben junge Erwachsene in Österreich anlässlich ihres 18.
Geburtstags Anspruch auf ein kostenloses KlimaTicket Ö. Anspruchsberechtigt sind
alle, die ab 1.1.2024 ihren 18. Geburtstag feierten bzw. feiern und über einen
Wohnsitz in Österreich verfügen. Die Anspruchsberechtigten haben ab ihrem
Geburtstag drei Jahre Zeit, um ihr KlimaTicket Ö 18 einmalig einzulösen. Der
Gültigkeitsbeginn des KlimaTicket Ö 18 kann somit frühestens der Tag des 18.
Geburtstags und spätestens der Tag vor dem 21. Geburtstag sein. Es gilt die
maximale Vorverkaufsfrist von einem Monat für die Ausstellung.

Die Ausstellung des KlimaTicket Ö 18 erfolgt nicht automatisch und ist
ausschließlich bei den Vertriebs- und Servicestellen des KlimaTicket Ö möglich.
Eine Übersicht zu unseren Vertriebs- und Servicestellen finden Sie hier . Es ist
jedoch zu beachten, dass das KlimaTicket Ö 18 bei den Wiener Linien vorerst
nicht erhältlich ist.

Die Ausstellung des KlimaTicket Ö 18 ist nur durch die Anspruchsberechtigten
persönlich möglich. Folgende Dokumente sind für die Ausstellung erforderlich und
müssen bei den Vertriebs- und Servicestellen vorgelegt werden:

 * Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis, E-Card etc.
 * Aktuelle Meldebestätigung über einen Wohnsitz in Österreich (nicht älter als
   6 Monate)
 * Foto


ACHTUNG

Ohne amtlichen Lichtbildausweis und Meldebestätigung erfolgt keine Bearbeitung.

Für bestehende Zeitkarten (z.B. Schüler:innen und Lehrlingsfreifahrten) gelten
die jeweiligen Kündigungsregelungen der ausgebenden Stellen. Im Zusammenhang mit
dem KlimaTicket Ö 18 ändern sich diese nicht und es gibt kein außerordentliches
Kündigungsrecht bei Ausstellung eines KlimaTicket Ö 18. Aufgrund der langen
Einlösefrist des kostenlosen KlimaTicket Ö 18 von drei Jahren, ist es sinnvoll,
bestehende Zeitkarten bis zu deren Gültigkeitsende zu nutzen und das KlimaTicket
Ö 18 danach einzulösen.




WIE FUNKTIONIERT DAS DIGITALE KLIMATICKET Ö?

Der Prozess, wie das KlimaTicket Ö in den Apps der ÖBB, der WESTbahn, der Wiener
Linien, der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und des Verkehrsverbunds Tirol
hinterlegt werden kann, ist unterschiedlich. In der ÖBB-App müssen Sie ein
Kundenkonto erstellen bzw. sich in Ihr bestehendes Kundenkonto einloggen, das
KlimaTicket Ö ist dann unter “Mein Konto” hinterlegt und kann angezeigt werden.
In den Apps der WESTbahn, der Wiener Linien, der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und des Verkehrsverbunds Tirol ist es erforderlich, Ihre
KlimaTicket-Ö-Kartennummer, Ihr Geburtsdatum und Ihre Postleitzahl einzugeben,
damit Ihr KlimaTicket Ö in weiterer Folge in Ihrem Kundenkonto hinterlegt ist.
Sofern Sie bereits über eine der genannten Apps verfügen und diese für die
digitale Anzeige des KlimaTicket Ö nutzen wollen, ist zuvor gegebenenfalls ein
Update der App erforderlich.

Wie das physische Ticket ist auch das digital anzeigbare Ticket nicht
übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder der
e-card mit Foto gültig. Wird das Ticket gesperrt oder storniert, ist eine
digitale Anzeige des Tickets nicht mehr möglich.




WIE UND WANN ERNEUERE ICH MEIN KLIMATICKET Ö?

Ihre aktuellen Kundendaten sind besonders wichtig, damit wir Ihnen zuverlässig
die Einladung zur Erneuerung und Ihr neues KlimaTicket Ö zuschicken können.
Geben Sie etwaige Datenänderungen daher bitte unverzüglich mittels
Kontaktformular auf klimaticket.at/kontakt, persönlich bei einer Servicestelle
oder online selbstständig im Kundenkonto bekannt. Zwei Monate vor
Gültigkeitsende Ihres KlimaTicket Ö schicken wir Ihnen per Brief eine Einladung
zur Erneuerung Ihres Tickets. Wie Sie Ihr KlimaTicket Ö erneuern können, hängt
davon ab, welche Zahlungsart Sie beim Kauf gewählt haben:
SEPA-Lastschriftmandat

Falls Sie das vorherige Ticket per SEPA-Lastschriftmandat gekauft haben, können
Sie es sich bequem machen. Das SEPA-Mandat bleibt weiterhin bestehen und wir
buchen das Ticketentgelt für das neue KlimaTicket Ö wie gewohnt ab.
Einmalzahlung


Falls Sie das vorherige Ticket per Einmalzahlung gekauft haben, bezahlen Sie Ihr
neues KlimaTicket Ö
bis zum Ende der Zahlungsfrist in Ihrem Schreiben zur Erneuerung des KlimaTicket
Ö einfach per
Zahlschein, online in Ihrem Kundenkonto unter "Meine Karten" und "Karte
erneuern" oder bei unseren
Servicestellen. 

Sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist bzw. die Widerspruchsfrist
abgelaufen ist erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und – sofern gewünscht –
die Rechnung per E-Mail. Bei fristgerechter Zahlung schicken wir Ihnen Ihr neues
KlimaTicket Ö rechtzeitig vor Gültigkeitsbeginn zu.
Wenn Sie für Ihr neues KlimaTicket Ö Ihre Zahlungsart ändern möchten, können Sie
mehr dazu in unseren FAQs lesen.




WO GILT DAS KLIMATICKET Ö NICHT?

Das KlimaTicket leistet einen großen Beitrag zur nachhaltigen, einfachen und
leistbaren Mobilität. Leider gibt es regional vereinzelt Ausnahmen, wo Ihr
KlimaTicket Ö nicht gültig ist. Damit Sie sich rasch einen Überblick verschaffen
können, haben wir diese Karte für Sie geschaffen. Mit einem Klick, alles im
Blick.




WELCHE FAHRGASTRECHTE GELTEN FÜR DAS KLIMATICKET Ö?

Bei Zugausfällen oder Verspätungen haben KlimaTicket Ö Kund:innen gegebenenfalls
Entschädigungsansprüche gemäß EU-Verordnung Nr. 1371/2007,
Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz sowie den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Kauf des KlimaTicket Ö.

Inhaber:innen eines gültigen Tickets haben Anspruch auf Entschädigung, wenn bei
den von ihnen verwendeten Eisenbahnverkehrsunternehmen ausgenommen Stadtverkehre
und nicht vernetzte Nebenbahnen während der Geltungsdauer des Tickets wiederholt
Verspätungen oder Ausfälle auftreten.

Mehr Informationen


Wenn der Pünktlichkeitsgrad eines Eisenbahnverkehrsunternehmens innerhalb eines
Gültigkeitsmonats des Tickets unter 93% liegt, haben die Inhaber:innen des
Tickets einmal im Jahr nach dem Ende der Geltungsdauer Anspruch auf eine
Entschädigung in der Höhe von 10% des auf je einen Monat und das jeweilige
Eisenbahnverkehrsunternehmen entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis. Der
Pünktlichkeitsgrad der einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen wird auf deren
Webseiten veröffentlicht.

Als Entschädigungsbasis gilt mindestens der Ticketpreis abzüglich der
Preisanteile für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr, in Stadtverkehren und
nicht vernetzten Nebenbahnen. Der maximale jährliche Entschädigungsbetrag liegt
bei 10% der Entschädigungsbasis. Erstattungsbeträge unter vier Euro können von
einer Auszahlung ausgeschlossen werden.

Die Abwicklung etwaiger Entschädigungsansprüche obliegt den jeweiligen
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Modalitäten für die Auszahlung der
Entschädigung sind demnach in den Beförderungsbedingungen der jeweiligen
Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt.

Derzeit ist eine Anmeldung zur fahrgastrechtlichen Entschädigung nur bei den ÖBB
möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zum Entschädigungsverfahren nur
möglich ist, wenn Sie die Einwilligung zur Datenweitergabe für die
fahrgastrechtliche Entschädigung erteilt haben. Die Einwilligung können Sie
direkt in Ihrem KlimaTicket Ö Kund:innenkonto unter "Meine Karten" durch Setzen
des Häkchens geben. Nach erfolgter Aktivierung der Datenweitergabe-Bestimmungen
kann eine Registrierung unter oebb.at/fahrgastrechte erfolgen.




FRAGEN & ANTWORTEN

KlimaTicket Ö allgemein
Was ist das KlimaTicket Ö für 18-Jährige und wann kann ich es mir holen?

Das KlimaTicket Ö für 18-Jährige soll im Laufe des Jahres 2024 erhältlich sein.
Junge Erwachsene können sich anlässlich ihres 18. Geburtstages einmalig und
kostenlos ein KlimaTicket Ö holen. Ab dem 18. Geburtstag haben die jungen
Erwachsenen drei Jahre Zeit, das kostenlose KlimaTicket Ö einmalig in Anspruch
zu nehmen. Sie können dann ein Jahr lang kostenlos alle öffentlichen
Verkehrsmittel in ganz Österreich nutzen. Damit soll bei der Veränderung der
Mobilitätsbedürfnisse nach dem Schulabschluss angeknüpft werden, um junge
Erwachsene für den öffentlichen Verkehr zu begeistern.
Wie funktioniert das KlimaTicket Ö Familie?


In Verbindung mit dem KlimaTicket Ö Classic, KlimaTicket Ö Jugend, KlimaTicket Ö
Senior und dem KlimaTicket Ö Spezial können Sie gegen einen einmaligen
Familienaufschlag von € 110 pro Jahr bis zu vier Kinder zwischen sechs und 15
Jahren mitnehmen. Reisen mehrere Ticketinhaber:innen gemeinsam mit bis zu vier
Kindern, ist ein KlimaTicket Ö mit Familienaufschlag ausreichend. Diese Kinder
müssen in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu Ihnen stehen, sie müssen nicht
beim Kauf angegeben werden und müssen auch nicht bei jeder Fahrt dieselben sein.
Ein Familiennachweis ist daher nicht erforderlich. Die Kinder erhalten keine
eigene Karte und benötigen daher, wenn sie allein reisen, einen gültigen
Fahrausweis des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Kinder von 0 bis 5 Jahren
reisen wie bisher kostenlos - gemäß den Bestimmungen des jeweiligen
Verkehrsunternehmens. Mitreisende ab 15 Jahren benötigen eine eigene
Fahrberechtigung (KlimaTicket, Einzelfahrschein, …).

Für welchen Zeitpunkt ist das Alter von 26 Jahren für die Jugend Ermäßigung
entscheidend?

Entscheidend ist das Alter einen Tag vor Gültigkeitsbeginn des Tickets. Wenn Sie
beispielsweise am 23. März 2022 26 Jahre alt werden, können Sie, ein Ticket mit
Gültigkeitsbeginn bis zum 22. März 2022 zum reduzierten Preis erwerben.
Welche Voraussetzungen sind für das KlimaTicket Spezial zu erfüllen?


Das KlimaTicket Ö Spezial ist verfügbar für Menschen mit Behinderung, wenn in
deren österreichischem Behindertenpass ein Grad der Behinderung von mindestens
70% oder der Vermerk "Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Passes kann die
Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen"
enthalten ist, oder Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechendem
Schwerkriegsbeschädigtenausweis. Diesen sind Inhaberinnen bzw. Inhaber von
Opferausweisen gemäß Opferfürsorgegesetz und Schwerbeschädigte nach dem
Heeresversorgungsgesetz gleichgestellt. Bei Vorweis des Berechtigungsdokuments
werden eine Begleitperson und/ oder ein Assistenzhund unentgeltlich befördert,
sofern die zu begleitende Person im Besitz eines gültigen Tickets ist.

Kann der oder die Arbeitgeber:in dem oder der Arbeitnehmer:in das KlimaTicket Ö
steuerfrei als "Jobticket" zur Verfügung stellen?


Der oder die Arbeitgeber:in kann dem oder der Arbeitnehmer:in das KlimaTicket Ö
steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei
ersetzen. Für weitere Informationen darf auf die Homepage des zuständigen
Bundesministeriums für Finanzen sowie auf die Homepage der Wirtschaftskammer
verwiesen werden.
Sofern eine Rechnung auf ein Unternehmen anstatt dem oder der Arbeitnehmer:in
ausgestellt werden soll, ist eine solche Anfrage bitte durch den oder die
Arbeitnehmer:in selbst an den KlimaTicket Kundenservice zu richten und nicht
durch das Unternehmen.

Wie kann das KlimaTicket bezahlt werden?

Das KlimaTicket kann in monatlichen Raten (ohne Aufschlag) bezahlt werden oder
es wird beim Erwerb der gesamte Betrag (derzeit € 1.095 ohne bzw. € 821 mit
Ermäßigung) bezahlt. Bei monatlicher Abbuchung sind die ersten zwei Monatsraten
sofort bei der Bestellung zu bezahlen. Die Abbuchung des Restbetrags erfolgt ab
dem dritten Gültigkeitsmonat mittels SEPA-Lastschrift in zehn gleichen
Monatsraten innerhalb der ersten fünf Werktage jedes Kalendermonats.
KlimaTicket Ö 18
Wer hat Anspruch auf das kostenlose KlimaTicket Ö 18?

Alle Personen, die ab dem 1.1.2006 geboren wurden und zum Zeitpunkt der
Ticketausstellung einen Wohnsitz in Österreich gemeldet haben, können sich das
kostenlose KlimaTicket Ö 18 ab dem 18. Geburtstag bis einen Tag vor dem 21.
Geburtstag einmalig ausstellen lassen.
Wo kann ich das KlimaTicket Ö 18 ausstellen lassen?


Das KlimaTicket Ö 18 kann ausschließlich bei den Vertriebs- und Servicestellen
des KlimaTicket Ö ausgestellt werden. Die Vertriebs- und Servicepartner sind auf
https://www.klimaticket.at/partner/ aufgelistet. Es ist jedoch zu beachten, dass
das kostenlose KlimaTicket Ö 18 bei den Wiener Linien vorerst nicht erhältlich
ist.

Wann kann ich das KlimaTicket Ö 18 ausstellen lassen?

Der Gültigkeitsbeginn des kostenlosen KlimaTicket Ö 18 kann zwischen dem 18.
Geburtstag und einen Tag vor dem 21. Geburtstag liegen. Somit haben
Anspruchsberechtigte ab dem 18. Geburtstag drei Jahre Zeit, einmalig von dem
kostenlosen KlimaTicket Ö 18 Gebrauch zu machen. Das gibt den
Anspruchsberechtigten die Möglichkeit, die Inanspruchnahme flexibel nach ihrer
Lebenssituation auszurichten (Dauer des Schulbesuchs, Wehr-/Zivil- und
Freiwilligendienst, Auslauf bestehender Zeitkarten, etc.). Die Beantragung ist
analog zum kostenpflichtigen KlimaTicket Ö bis maximal einen Monat vor dem
gewünschten Gültigkeitsbeginn möglich.
Wie kann ich das KlimaTicket Ö 18 ausstellen lassen?


Das kostenlose KlimaTicket Ö für 18-Jährige wird nicht automatisch ausgestellt.
Das Ticket muss durch die Anspruchsberechtigten persönlich bei einem
teilnehmenden Vertriebs- und Servicepartner beantragt werden. Für die
Ausstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis, Foto und eine Meldebestätigung
(nicht älter als 6 Monate) erforderlich.

Warum kann ich das KlimaTicket Ö 18 nicht online kaufen?


Mittelfristig ist das Ziel, das KlimaTicket Ö 18 zielgruppengerecht rein digital
zu vertreiben. Dafür müssen zuerst technische Lösungen zur Validierung von
Berechtigungsnachweisen (Reisepass, Meldezettel, etc.) im Vertriebssystem
umgesetzt werden.

Kann ich meine bestehenden Zeitkarten (inkl. Schüler- und Lehrlingsfreifahrt)
oder KlimaTicket Ö Bundesheer / Zivildienst / Freiwilligendienst vorzeitig
kündigen und mir das kostenlose KlimaTicket Ö 18 holen?


Ein Kündigungsrecht für KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst/Freiwilligendienst
oder anderweitige Zeitkarten von Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünden
insbesondere der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt aus Anlass der Beantragung des
kostenlosen KlimaTicket Ö für 18-Jährige ist nicht vorgesehen. Aufgrund des
langen Beantragungszeitraums von drei Jahren ab dem 18. Geburtstag können
laufende Zeitkarten ruhigen Gewissens bis zum Ende der Gültigkeitsdauer genutzt
und das kostenlose KlimaTicket Ö 18 danach bezogen werden.

Digitales Ticket

Wie kann ich das KlimaTicket Ö auf meinem Handy hinzufügen?


Der Prozess, wie das KlimaTicket Ö in den verschiedenen Apps der Partner
hinterlegt werden kann, kann von App zu App ein wenig unterschiedlich sein. In
der ÖBB-App müssen Sie ein Konto erstellen bzw. sich in Ihr bestehendes Konto
einloggen, das KlimaTicket Ö ist dann unter "Mein Konto" hinterlegt und kann
angezeigt werden. In den Apps der WESTbahn, der Wiener Linien, der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und des Verkehrsverbunds Tirol ist es erforderlich, Ihre
KlimaTicket-Ö-Kartennummer, Ihr Geburtsdatum und Ihre Postleitzahl einzugeben,
damit Ihr KlimaTicket Ö in weiterer Folge in Ihrem Kundenkonto hinterlegt ist.
Sofern Sie bereits über eine der genannten Apps verfügen und diese für die
digitale Anzeige des KlimaTicket Ö nutzen wollen, ist zuvor ggf. ein Update der
App erforderlich.

In welchen Apps kann ich das KlimaTicket Ö anzeigen?

Derzeit kann das digitale KlimaTicket Ö in den Apps der ÖBB, der WESTbahn, der
Wiener Linien, der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und des Verkehrsverbunds Tirol
angezeigt werden. Die Integration des KlimaTicket Ö in den Apps weiterer
Tarifpartner:innen liegt in deren Umsetzungsverantwortung. Wir sind
optimistisch, dass die digitale Anzeige des KlimaTicket Ö in weitere Apps
integriert wird.
Warum gibt es keine Wallet-Lösung für das KlimaTicket Ö?

Vor dem Hintergrund, dass es sich beim KlimaTicket Ö um eine stornierbare
Jahreskarte handelt, haben wir uns aus Sicherheitsgründen und Gründen der
Missbrauchsprävention dagegen entschieden, das KlimaTicket Ö in Wallet-Lösungen
anzeigbar zu machen.
Warum kann ich nicht zwischen Plastikkarte oder digitalem Ticket wählen?

In der jetzigen Umsetzung des digitalen Tickets ist eine Auswahl nicht möglich.
Die Auswahl zwischen Plastikkarte oder digitalem Ticket erfordert umfangreiche
Anpassungen im Vertriebssystem, die einer längeren Umsetzungsfrist bedürfen. Im
Sinne der Ressourcenschonung arbeiten wir aber weiter an der Optimierung des
digitalen KlimaTicket Ö, um unseren Kund:innen in Zukunft eine
Auswahlmöglichkeit bieten zu können.

Fahrgastrechte

Wie kann ich einen Entschädigungsanspruch gemäß meinen Rechten als Fahrgast
geltend machen?


Bei Zugausfällen oder Verspätungen haben KlimaTicketkund:innen gegebenenfalls
Entschädigungsansprüche gemäß EU-Verordnung Nr. 1371/2007,
Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz sowie den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Kauf des Klimaticket Ö. Derzeit ist dies nur bei
den ÖBB möglich. Informationen dazu erhalten Sie unter oebb.at/fahrgastrechte.

Ich habe mein KlimaTicket Ö unterjährig gekündigt. Habe ich trotzdem Anspruch
auf Entschädigung?

Ja, es werden jedoch nur die vollen Monate berechnet, in denen Ihr KlimaTicket Ö
gültig war.
Ich kann mich bei den teilnehmenden Eisenbahn­verkehrs­unternehmen nicht
registrieren und erhalte die Fehlermeldung: Zu den eingegebenen Daten kann kein
KlimaTicket gefunden werden. Was kann ich tun?


Um Fahrgastrechte gegenüber den teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen
geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass Sie als Betroffene:r in die
Weitergabe der Sie betreffenden Daten einwilligen.

Die Einwilligung erfolgt direkt in Ihrem KlimaTicket Ö Kund:innenkonto. Klicken
Sie rechts oben auf den Pfeil und anschließend auf "Meine Karten". Im unteren
Bereich können Sie die Einwilligung geben. Die Registrierung bei den
teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen ist dann ab dem kommenden Tag
möglich. Haben Sie kein KlimaTicket Ö Kund:innenkonto, so ist eine
Kontaktaufnahme mit dem KlimaTicket Ö Kundenservice unter
www.klimaticket.at/kontakt nötig.

Erneuerung & Kündigung

Wie und wann kann ich mein KlimaTicket erneuern?


Hier muss zuallererst unterschieden werden, wie das Ticket davor erworben wurde.

Einmalzahlung
Falls das vorherige Ticket per Einmalzahlung erworben wurde, dann bis zum Ende
der Zahlungsfrist einfach das KlimaTicket Ö online, per Zahlschein, den Sie per
Brief bekommen haben oder bei unseren Servicestellen erneuern lassen. So können
wir garantieren, dass Sie ihr Ticket rechtzeitig in den Händen halten. Wenn Sie
bis zum 30. Juni 2023 ihr Ticket erneuern, bekommen Sie ein 13. KlimaMonat
gratis geschenkt!

SEPA-Lastschriftmandat
Falls das vorherige Ticket per SEPA-Lastschriftmandat erworben wurde, dann
können Sie es sich sehr bequem machen. Das SEPA-Mandat bleibt weiterhin bestehen
und wir buchen das Ticketentgelt für das neue KlimaTicket Ö wie gewohnt ab. Die
Abbuchung erfolgt in 13 gleichen Monatsraten innerhalb der ersten fünf Werktage
jedes Kalendermonats. Wenn Sie bis zum 30. Juni 2023 ihr Ticket erneuern,
bekommen Sie ein 13. KlimaMonat geschenkt! Wenn das Ticket nicht erneuert werden
soll, dann muss ein schriftlicher Widerspruch bis zur Frist, die im
Erinnerungsschreiben steht, postalisch oder mittels Kontaktformular auf
klimaticket.at/kontakt passieren.

Sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist und die Verlängerung abgeschlossen
wurde, erhalten Sie die Rechnung per Email.

Wie kann ich bei der Erneuerung vom KlimaTicket auf eine monatliche Zahlung
umsteigen?


Klicken Sie in Ihrem Kundenkonto unter "Meine Karten" auf "Karte erneuern" und
setzen Sie im Buchungsprozess ein Häkchen bei "Ratenzahlung". Oder kaufen Sie
Ihr neues KlimaTicket Ö online unter https://shop.klimaticket.at/de/ticket oder
bei jeder Servicestelle. Wählen Sie den Gültigkeitsbeginn Ihres neuen
KlimaTicket Ö so aus, dass dieser an Ihr aktuelles KlimaTicket Ö anschließt.

Wie kann ich bei der Erneuerung vom KlimaTicket auf eine Einmalzahlung
umsteigen?

Klicken Sie in Ihrem Kundenkonto unter "Meine Karten" auf "Karte erneuern" und
setzen Sie im Buchungsprozess ein Häkchen bei "Einmalzahlung". Oder
widersprechen Sie der Vertragserneuerung innerhalb der Widerspruchsfrist und
kaufen Sie ein neues KlimaTicket Ö mittels Einmalzahlung. Wählen Sie den
Gültigkeitsbeginn Ihres neuen KlimaTicket Ö so aus, dass dieser an Ihr aktuelles
KlimaTicket Ö anschließt.
Wie kann ich mein KlimaTicket Ö kündigen?


Während der Gültigkeitsdauer können Sie Ihr KlimaTicket Ö ab dem siebenten
Gültigkeitsmonat ohne Angabe von Gründen kündigen. Für eine wirksame Kündigung
ist das unterfertigte Kündigungsformular und die nachweisliche Rückgabe des
Tickets bei einer Servicestelle erforderlich. Es wird ein Kündigungsentgelt von
einem Monatsbetrag verrechnet; dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises. Bei
SEPA-Lastschrift wird das Kündigungsentgelt noch abgebucht. Bei Einmalzahlung
werden die Monatsbeträge für jeden nicht angefangenen Gültigkeitsmonat abzüglich
des Kündigungsentgelts überwiesen.

Bei Vorliegen von bestimmten Gründen kann das Ticket während der
Gültigkeitsdauer ohne Kündigungsentgelt gekündigt werden. Sie Ihr KlimaTicket Ö
gemeinsam mit dem unterfertigten Kündigungsformular innerhalb von vier Wochen
nach Vorliegen des Kündigungsgrundes nachweislich bei einer Servicestelle
abgeben. Das ist der Fall

 * bei Umzug von Österreich in das Ausland durch Nachweis der neuen Adresse im
   Ausland
 * bei einer Erkrankung über einen Zeitraum von drei Monaten oder mehr durch
   Nachweis mittels ärztlichen Attests
 * bei Eintritt von Arbeitslosigkeit durch Nachweis einer
   Arbeitslosenbestätigung
 * Todesfall

Wie kann ich mein KlimaTicket Ö nach Gültigkeitsende kündigen?


Wenn Sie Ihr KlimaTicket Ö nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht erneuern
möchten und Sie Ihr KlimaTicket Ö per SEPA-Lastschriftmandat gekauft haben,
übermitteln Sie uns Ihren schriftlichen Widerspruch innerhalb der
Widerspruchsfrist in Ihrem Schreiben zur Erneuerung des KlimaTicket Ö postalisch
an KlimaTicket Kundenservice, Postfach 100, 1020 Wien oder mittels
Kontaktformular auf klimaticket.at/kontakt. Wenn Sie es per Einmalzahlung
gekauft haben, zahlen Sie den Zahlschein nicht ein.

Sonstiges
Was passiert bei einer Ticketkontrolle, wenn ich mein KlimaTicket Ö vergessen
habe?


In diesem Fall sind Sie grundsätzlich ohne gültige Fahrkarte unterwegs und es
kommen die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens für Reisen ohne
gültiges Ticket zur Anwendung. Es kann somit zur Ausstellung einer
Fahrgeldnachforderung kommen oder Sie haben die Möglichkeit ein
Standard-Einzelticket zu kaufen, welches unter Nachweis des Besitzes eines
KlimaTicket Ö zur Erstattung eingereicht werden kann. Bitte informieren Sie sich
über die Konsequenzen und die konkrete Vorgehensweise beim jeweiligen
Verkehrsunternehmen.

Was mache ich bei Diebstahl oder Verlust meines KlimaTicket Ö?


Wenn Sie Ihr KlimaTicket Ö verloren haben, melden Sie den Verlust gemeinsam mit
der Verlustanzeige umgehend bei einer Servicestelle, telefonisch unter 0800 24
00 50 oder mittels Kontaktformular, damit wir Ihr Ticket sperren können. In
weiterer Folge benötigen Sie ein Ersatzticket. Dafür braucht es eine
Verlustanzeige bei der zuständigen Behörde (zB Gemeindeamt oder Magistrat).
Nähere Infos zur zuständigen Behörde finden Sie auf dieser Website. Unter
Vorweis der Verlustanzeige und nach Zahlung des Ersatzleistungsentgelts in der
Höhe von € 10,- bei einer Servicestelle wird Ihnen ein neues vorläufiges Ticket
ausgestellt und ein Ersatzticket bestellt, welches Ihnen postalisch zugesendet
wird.

Wenn Ihr KlimaTicket Ö gestohlen wurde, benötigen Sie eine Diebstahlsanzeige bei
der Polizei für die Ausstellung eines Ersatztickets. Ansonsten ist der Prozess
gleich wie bei Verlust des KlimaTicket Ö.

Kann ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen?


Eine generell kostenlose Mitnahmemöglichkeit ist noch nicht vorgesehen.

Die Fahrradmitnahme wird von den Tarifpartnern (Verkehrsverbünden und
Verkehrsunternehmen) unterschiedlich gehandhabt (z.B. zu bestimmten
Verkehrszeiten, in bestimmten Verkehrsmitteln, bei vorheriger Reservierung,
entgeltlich oder kostenlos) und liegt im Gestaltungsbereich des jeweiligen
Unternehmens.

BetreiberKlimaTicket ÖKlimaTicket regionalÖBBxxWESTbahnxxKärntner
LinienxxOÖVVxxSVVÖBB Nahverkehrszüge, Obus Salzburg AG, Albus Salzburg
Verkehrsbetrieb GmbH, RegionalbusÖBB Nahverkehrszüge, Obus Salzburg AG, Albus
Salzburg Verkehrsbetrieb GmbH, RegionalbusVerbund LinieBahnstrecken GKB und
Steiermarkbahn uneingeschränkt, Bahnstrecken ÖBB eingeschränkte Mitnahmezeiten
Nicht im Regionalbus und StadtverkehrBahnstrecken GKB und Steiermarkbahn
uneingeschränkt, Bahnstrecken ÖBB eingeschränkte Mitnahmezeiten
Nicht im Regionalbus und StadtverkehrVMOBILxxVORU-Bahn und ÖBB Nahverkehrszüge
mit Fahrradsymbol innerhalb WiensU-Bahn und ÖBB Nahverkehrszüge mit
Fahrradsymbol innerhalb WiensVVTRegiobusse ausgenommen einzelne LinienRegiobusse
ausgenommen einzelne Linien

x = keine unentgeltliche Mitnahme

Stand Oktober 2023. Änderungen vorbehalten. Keine Gewähr auf Vollständigkeit

Kann ich meinen Hund kostenlos mitnehmen?


Die Mitnahme von Hunden wird von den verschiedenen Tarifpartnern
(Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen) unterschiedlich gehandhabt (in
bestimmten Verkehrsmitteln, nur mit Maulkorb, entgeltlich oder kostenlos) und
liegt im Gestaltungsbereich des jeweiligen Unternehmens.

BetreiberKlimaTicket ÖKlimaTicket regionalÖBBxxWESTbahnxxKärntner
LinienxxOÖVVausgenommen Schienen-Fernverkehr (InterCity-Express, lnterCity,
EuroCity, EuroNight, D-Zug, Railjet, Railjet Express, Nightjet und
WESTbahn)ausgenommen Schienen-Fernverkehr (InterCity-Express, lnterCity,
EuroCity, EuroNight, D-Zug, Railjet, Railjet Express, Nightjet und
WESTbahn)SVVauf allen Verbundlinienauf allen VerbundlinienVerbund
LiniexxVMOBILxxVORU-Bahn, WLB, Mariazellerbahn, Citybahn Waidhofen, Raaberbahn,
Regionalbus
Nicht in ÖBB NahverkehrszügenU-Bahn, WLB, Mariazellerbahn, Citybahn Waidhofen,
Raaberbahn, Regionalbus, ÖBB NahverkehrszügeVVTBahn, Bus und Tram im
Verbundgebiet
Nicht verbundüberschreitendBahn, Bus und Tram im Verbundgebiet
Nicht verbundüberschreitend

x = keine unentgeltliche Mitnahme

Stand Oktober 2023. Änderungen vorbehalten. Keine Gewähr auf Vollständigkeit.

Gilt das KlimaTicket Ö im Nightjet und bei Fahrten ins Ausland?


Mit dem KlimaTicket Ö können Sie innerhalb Österreichs auch im
Nightjet-Sitzwagen ohne Aufpreis reisen. Eine Platzreservierung im Sitz-, Liege-
oder Schlafwagen kann kostenpflichtig gebucht werden. Für internationale Reisen
ab/ nach Österreich erhalten Sie mit dem KlimaTicket Ö eine Ermäßigung.

Das KlimaTicket Ö gilt für alle Fahrten in Österreich. Bei Fahrten ins Ausland
gilt das KlimaTicket Ö bis zum Gemeinschaftsbahnhof im Ausland bzw. bis zur
Staatsgrenze oder für Strecken im Ausland gemäß Anhang 2 der AGB für den Kauf
des KlimaTicket Ö. Für den Auslandsanteil der Reise ist ein Aufpreis zu zahlen.

Warum nehmen nicht alle Eisenbahn­verkehrs­unternehmen daran teil?

In der oben ersichtlichen Tabelle zur Entschädigungsbasis sind die Preisanteile
je Eisenbahnverkehrsunternehmen ersichtlich. Der größte Preisanteil liegt bei
den ÖBB, die Anteile der anderen Unternehmen sind zu gering, sodass
Erstattungsbeträge unter vier Euro von einer Auszahlung ausgeschlossen werden
können. Dies ist auch so im Fahrgastrechtegesetz geregelt.
Wäre es nicht wichtiger in die Verbesserung der Infrastruktur zu investieren?


Das KlimaTicket Ö ist "nur" ein Baustein, um den öffentlichen Verkehr zu
stärken.

Der Bund stellt zusätzlich massive Investitionen zur Verfügung, um die
Verkehrsinfrastrukturen auszubauen und zu modernisieren. Der Bund investiert
außerdem in ein dichter getaktetes und komfortableres Angebot sowohl im Nah- und
Regionalverkehr. Und natürlich auch im Fernverkehr. Neben dem KlimaTicket Ö und
dem Ausbau der Infrastruktur ist die Digitalisierung ein wesentlicher Baustein
um den öffentlichen Verkehr noch attraktiver zu machen.

Der Bund arbeitet gemeinsam mit den Ländern, Verkehrsverbünden und öffentlichen
Verkehrsunternehmen daran, tarifliche und vertriebliche Innovationen zu stärken
und unter Nutzung von Synergiepotenzialen zwischen Verkehrsverbünden und
Verkehrsunternehmen österreichweit verfügbar zu machen.

Kann ich meine bestehenden Zeitkarten (z.B. Verbundjahreskarte) beim Kauf eines
KlimaTicket Ö vorzeitig kündigen?

Die Inhaber:innen von personalisierten Zeitkarten (z.B. Jahreskarte eines
Verbundes oder der ÖBB) können beruhigt sein. Eine Kündigung bestehender
Zeitkarten zu verbesserten Konditionen für den Kauf des KlimaTickets wurde mit
allen Verbünden bzw. Verkehrsunternehmen vereinbart (Rabattkarten wie die ÖBB
Vorteilscard fallen nicht unter diese Vereinbarung). Der Umstiegszeitpunkt ist
bei den meisten Unternehmen ein bestimmter Tag des Monats (z.B. erster oder
letzter Tag des Monats). Für Details zu den Umstiegsmodalitäten, wenden Sie sich
bitte an das Verkehrsunternehmen, das die Jahreskarte ausgestellt hat.
Was passiert in der wissenschaftlichen Begleitforschung?


In der Begleitforschung möchten wir erfahren, wie oft und auf welchen Strecken
das Ticket von unterschiedlichen Kundengruppen genutzt wird. Dazu sind
ergänzende Befragungen erforderlich. Mit der Durchführung wurde das
Begleitforschungsteam infas/Triconsult/Motiontag beauftragt. Dieses Team bringt
besondere Erfahrung in Mobilitätsstudien mit. So erfahren wir zuverlässig, wie
das Ticket genutzt wird und wie zufrieden die Nutzer:innen mit dem Angebot sind.
Die Teilnahme ist freiwillig. Sie können uns Ihre Zustimmung zur Teilnahme im
Rahmen des Kaufprozesses oder unter https://www.infas.at/anmeldung geben. Mehr
über die Begleitforschung erfahren Sie unter https://www.infas.at/klimaticket/.


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