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                                    ICH BESTÄTIGE
                                
                            
                            
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Text Content


Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot

    


ÖFFENTLICHES DELISTING-ERWERBSANGEBOT DER BURDA DIGITAL SE AN DIE AKTIONÄRE DER
NEW WORK SE

DISCLAIMER - RECHTLICHE HINWEISE

Wichtige Informationen zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Burda
Digital SE an sämtliche Aktionäre der New Work SE

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zum
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Angebot“) der Burda
Digital SE (die „Bieterin“) nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz („WpÜG“) und dem deutschen Börsengesetz („BörsG“) an die
Aktionäre der New Work SE („NWSE“) enthält.

Besucher dieser Internetseite werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise
zu lesen und deren Kenntnisnahme unten auf dieser Seite zu bestätigen, um zu den
Unterlagen und Informationen betreffend das Delisting-Angebot weitergeleitet zu
werden.

Am 3. Juni 2024 hat die Bieterin ihre Entscheidung veröffentlicht, den
Aktionären der NWSE („NWSE-Aktionäre“) anzubieten, im Rahmen des
Delisting-Angebots alle von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen Aktien der
NWSE („NWSE-Aktien“) zu erwerben. Auf dieser Internetseite finden Sie die
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2
Satz 3 Nr. 1 des BörsG betreffend die Entscheidung der Bieterin vom 3. Juni 2024
zur Abgabe des Delisting-Angebots sowie weitere Informationen im Zusammenhang
mit dem Delisting-Angebot. Auf dieser Internetseite wird auch die
Angebotsunterlage der Bieterin (die „Angebotsunterlage“), die die vollständigen
Bestimmungen des Delisting-Angebots enthalten wird, veröffentlicht werden,
sobald deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde.

Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese
Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken
und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der
Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe
eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“) und des BörsG. Das Delisting-Angebot
wird nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland,
insbesondere den Vorschriften des WpÜG, der WpÜG-Angebotsverordnung und des
BörsG unterbreitet. Das Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien an einer
Europäischen Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und unterliegt den
gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung
eines solchen Angebots. Das Delisting-Angebot war nicht Gegenstand eines Prüf-
oder Registrierungsverfahrens einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb
Deutschlands bzw. wird es nicht sein und wurde bzw. wird von keiner solchen
Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des
§ 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist des Delisting-Angebots NWSE-Aktien in anderer Weise als im Rahmen
des Delisting-Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder
entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder
Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften
erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen
werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage
abgeschlossen oder vollzogen werden, in der Angebotsunterlage und (ii) wenn sie
nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen
werden, unter anderem auf dieser Internetseite veröffentlicht, soweit dies nach
den anwendbaren Rechtsvorschriften erforderlich ist.

Die Angebotsunterlage sowie mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehende
Unterlagen werden ausschließlich nach den Bestimmungen des WpÜG verbreitet. Die
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage
oder anderer mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung der Angebotsunterlage bzw. der mit dem Delisting-Angebot im
Zusammenhang stehenden Unterlagen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die
Angebotsunterlage oder sonstige mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang
stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort
veröffentlicht, verteilt oder verbreitet werden, wenn und soweit eine solche
Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung gegen anwendbare
Rechtsvorschriften verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder
der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen
abhängig ist und diese nicht vorliegen.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht
gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen
die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies
erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen
Rechtsvorschriften. Die Bieterin ist in keiner Weise dafür verantwortlich, dass
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der
Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot in Zusammenhang
stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland vereinbar ist.

Für NWSE-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von
Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des
Landes entstehen, in dem sich ihr Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
befindet. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass sowohl die Bieterin als
auch die NWSE ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und einige oder
alle ihre Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in
einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen
Aufenthalts des jeweiligen NWSE-Aktionärs haben. Es ist NWSE-Aktionären unter
Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen oder dessen
Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im Land ihres Wohnsitzes,
Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts aufgrund von Verstößen gegen Gesetze des
Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des
Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und
dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes,
Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des jeweiligen NWSE-Aktionärs ergangenen
Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich nach Maßgabe der in der
Angebotsunterlage aufgeführten Bestimmungen erfolgen, nachdem diese genehmigt
und veröffentlicht wurde. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen
und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen stellen weder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf, noch ein Angebot zum Kauf
von NWSE-Aktien dar. Die Bestimmungen des Delisting-Angebots können von den auf
dieser Internetseite enthaltenen allgemeinen Informationen abweichen. Die
Bieterin behält sich eine Änderung der Bestimmungen des Delisting-Angebots,
soweit rechtlich zulässig, vor.

Das Delisting-Angebot kann von allen in- und ausländischen NWSE-Aktionären nach
Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften
angenommen werden.  Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass der Zugang zu
dieser Internetseite und die Annahme des Delisting-Angebots außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des
Europäischen Wirtschaftsraums rechtlichen Beschränkungen unterliegen können.
NWSE-Aktionären mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des
Europäischen Wirtschaftsraums wird empfohlen, sich über die jeweils geltenden
gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin
übernimmt keine Verantwortung dafür, ob der Zugriff auf diese Internetseite oder
die Annahme des Delisting-Angebots von außerhalb dieser Rechtsordnungen nach dem
anwendbaren Recht zulässig ist.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und
Informationen gelesen habe.



ICH BESTÄTIGE ICH BESTÄTIGE NICHT

 




 

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