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Form analysis 2 forms found in the DOM

POST

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POST

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FAQ


POSTFACH LOGIN

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FAQ

Wie ist die Anonymität gewährleistet?
Bei der Nutzung der EQS Integrity Line werden Ihre IP-Adresse und Ihr
derzeitiger Standort zu keinem Zeitpunkt gespeichert. Nach dem Absenden eines
Hinweises erhalten Sie Zugangsdaten zum Postfach der EQS Integrity Line, um mit
uns weiterhin geschützt kommunizieren zu können. Die von Ihnen zur Verfügung
gestellten Daten werden auf einer besonders gesicherten Datenbank von EQS
gespeichert. Sämtliche auf der Datenbank hinterlegten Daten werden von EQS nach
dem aktuellen Stand der Technik verschlüsselt. EQS Integrity Line hat zu keinem
Zeitpunkt Zugang auf die Fallinhalte.
Was ist Whistleblowing? Wie ist Whistleblowing gesetzlich geregelt?
Die Post bekennt sich zu einer wirksamen Compliance. Sie betreibt dazu ein
unternehmensweit funktionierendes Compliance Management System. Einen
Bestandteil des Compliance Management Systems der Post bildet die
Whistleblowing- bzw. Meldeplattform PostCourage. PostFinance bekennt sich
ihrerseits zu denselben Prinzipien.
Begriff «Whistleblowing» Der Begriff Whistleblowing (von: to blow the whistle,
d.h. pfeifen) bezeichnet das Melden von illegalen, illegitimen und unmoralischen
Praktiken durch einen Organisationsinsider (sog. Whistleblower) an eine
geeignete Stelle. PostCourage Die Post und PostFinance als lernende
Organisationen haben ein grosses Interesse, dass illegale, illegitime und
unmoralische Praktiken gemeldet werden, um sie zu beseitigen und das Compliance
Management System entsprechend verbessern zu können. PostCourage ist eine
Whistleblowing-Plattform, über welche die Mitarbeitenden eine Meldung post- bzw.
PostFinance-intern erstatten können. Die Meldung über PostCourage geht direkt an
die Konzernrevision bzw. an die Whistleblowing-Meldestelle bei PostFinance. Nach
Eingang der Meldung entscheidet die Konzernrevision bzw. die
Whistleblowing-Meldestelle bei PostFinance über das weitere Vorgehen. Eine
externe Meldung (z.B. eine direkte Meldung an die Öffentlichkeit) kann einen
erheblichen und nicht wiedergutzumachenden Nachteil für die Post oder
PostFinance bedeuten. Dementsprechend kann eine externe Meldung zur Ergreifung
von rechtlichen (insb. arbeitsrechtlichen) Massnahmen gegenüber dem
Mitarbeitenden seitens der Post oder PostFinance führen. Bei einer Meldung über
die PostCourage verstösst der Mitarbeitende nicht gegen die Treupflicht gemäss
Art. 321a OR und begeht keine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses nach Art. 162
StGB. Eine Meldung über die PostCourage führt grundsätzlich nie zu Sanktionen
gegen den Mitarbeitenden, der die Meldung erstattet hat.
Empfohlene Vorgehensweise bei der Erstattung einer Meldung: Bei erkannten oder
nur vermuteten illegalen, illegitimen und unmoralischen Praktiken hat der
Mitarbeitende eine Meldung an den Vorgesetzten zu richten. Erachtet der
Mitarbeitende im konkreten Einzelfall die Meldung an den Vorgesetzten als
unverhältnismässig, soll er eine vertrauliche bzw. anonyme Meldung über die
PostCourage an die Konzernrevision bzw. die Whistleblowing-Meldestelle bei
PostFinance erstatten.
Wieso braucht die Post eine Meldeplattform?
Vertrauen und Glaubwürdigkeit geniessen bei der Schweizerischen Post und
PostFinance einen hohen Stellenwert. Zentral für das Vertrauen und
Glaubwürdigkeit ist, dass sich sämtliche Mitarbeitende und Partner gesetz-,
regelkonform und ethisch korrekt verhalten. Die Schweizerische Post und
PostFinance als lernende Organisationen haben ein grosses Interesse daran, dass
Missstände und Verstosse gemeldet werden. Diesbezüglich trifft die Mitarbeitende
eine Meldepflicht. Die PostCourage als eine Whistleblowing-Plattform bietet die
Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstössen und Missständen anzuzeigen, wenn
Sie möchten auch anonymisiert und vollkommen vertraulich. Selbstverständlich
besteht für die Mitarbeitende der Schweizerischen Post und PostFinance stets die
Möglichkeit, sich zuerst vertrauensvoll direkt an ihre Vorgesetzten, HR und die
Fachstelle Compliance zu wenden.
Welche Missstände und Verstosse muss ich melden?
Für die Mitarbeitenden besteht eine Meldepflicht, welche mit einer Meldung über
die PostCourage erfüllt werden kann. Die PostCourage ist insbesondere für
Meldungen aus den Bereichen Lohnungleichheiten, Beschaffung, Datenschutz,
Wettbewerb, Postwesen, Korruption und/oder Verhaltenskodex gedacht.
Selbstverständlich können Sie eine Meldung über Missstände und Verstösse aus
anderen Bereichen erstatten.
Was ist mit Medien, Sozialen Netzwerken und Enthüllungsplattformen im Internet?
Von Meldungen an die Medien, sozialen Netzwerken und Enthüllungsplattformen im
Internet wird dringend abgeraten. Eine Meldung ausserhalb eines
verantwortungsbewussten Rahmens kann sehr rasche eine Eigendynamik entwickeln,
die Sie nicht mehr beeinflussen können und sehr nachteilige Konsequenzen haben
kann. Im Verhältnis zum Arbeitgeber riskiert der Whistleblower ebenfalls viel,
falls bekannt wird, wer die Öffentlichkeit informiert hat. Missachtet ein
Arbeitnehmer den Dienstweg und bringt einen Missstand an die Öffentlichkeit,
bevor er seinem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben hat, den Missstand intern zu
beseitigen, so kann dieses Handeln unseres Erachtens einen krassen Treuebruch
darstellen, der eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber
unter Umständen unzumutbar macht.
Was passiert nach einer Meldung?
Alle Meldungen erfolgen über die sichere EQS Integrity Line an den speziell
hierfür autorisierten Personen der Schweizerischen Post bzw. PostFinance. Soweit
es erforderlich ist, können auch speziell autorisierte Personen unserer
Konzerngesellschaften (wie bspw. die Whistleblowing-Meldestelle bei PostFinance)
zur Einsichtnahme berechtigt sein. Alle zur Einsichtnahme autorisierten Personen
sind ausdrücklich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Erhärtet sich der Verdacht
auf Missstände und Verstosse, werden Spezialisten beigezogen, um eine
Untersuchung einzuleiten. Ihnen wird mitgeteilt, sobald die Untersuchung des
gemeldeten Vorfalles abgeschlossen ist. Die Untersuchung kann mehrere Monate
dauern, insbesondere bei komplexen Fällen. Der Ausgang und das Resultat der
Untersuchung kann Ihnen aus faktischen sowie rechtlichen Gründen (insb. Daten-
und Persönlichkeitsschutz) grundsätzlich nicht mitgeteilt werden.
Wer erhält Kenntnis meiner Meldung?
Bei der Konzernrevision wird die Meldung bekannt. Die Konzernrevision informiert
die Konzernleitung sowie den Verwaltungsratspräsidenten über die eingegangenen
Meldungen. Im Übrigen wird bei den Untersuchungen nicht offengelegt, dass eine
PostCourage Meldung die Untersuchung ausgelöst hat.

Bei einer Meldung, welche PostFinance betrifft, erhält die
Whistleblowing-Meldestelle von PostFinance Kenntnis der Meldung. Die Meldung
wird streng vertraulich behandelt und die darin enthaltenen Informationen nur
nach dem Need-to-Know-Prinzip geteilt. Im Übrigen wird bei Untersuchungen nicht
offengelegt, dass eine PostCourage-Meldung die Untersuchung ausgelöst hat.
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POSTCOURAGE – ANONYME UND VERTRAULICHE MELDESTELLE FÜR MISSSTÄNDE UND VERSTÖSSE

Die Post
PostFinance
Für Kundenreklamationen wenden Sie sich bitte an den Kundendienst der
Schweizerischen Post.
Telefon: 0848 888 888 E-Mail: contactcenter@post.ch
Bei unmittelbarer Gefahr benachrichtigen Sie bitte die Unternehmenssicherheit -
siehe andere Kontaktmöglichkeiten (Sicherheit, Mobbing, etc.)
 * Technischer Support
 * Mitteilung des Präsidenten des Verwaltungsrats der Post
 * Andere Kontaktmöglichkeiten (Sicherheit, Mobbing, etc.)
 * Die Integrity Plattform
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