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   Von Kicker bis Drachenboot: Vielfältige Sportangebote vernetzen die
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Sozialwissenschaftliche Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Essen

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 * Hilfe bei sexualisierter Gewalt
   * Sozialwissenschaftliche Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Essen
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SOZIALWISSENSCHAFTLICHE AUFARBEITUNG SEXUALISIERTER GEWALT

Symbolbild: Nicole Cronauge | Bistum Essen

Was begünstigt sexualisierte Gewalt im Bistum Essen – und wie kann man diese
Gewalt am besten verhindern? Um dies zu beantworten, hat das Bistum Essen eine
sozialwissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben. Für diese 2020 begonnene
Untersuchung hat ein Team des Münchener Instituts für Praxisforschung und
Projektberatung (IPP) erforscht, welche strukturellen und systemischen
Bedingungen sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche im Bistum Essen
begünstigt haben und bis heute begünstigen. Nun hat das IPP die Ergebnisse
dieser unabhängigen Studie veröffentlicht.

Nach den vor allem juristisch orientierten Aufarbeitungen der vergangenen Jahre
ist diese sozialwissenschafliche Studie eine weitere Konsequenz der intensiven
Bemühungen um Prävention, Aufklärung und Intervention von sexualisierter Gewalt
im Bistum Essen. Ziel der weiterführenden Studie ist es, die Präventions- und
Interventionsarbeit im Bistum Essen weiter zu verbessern und Missbrauch in
Zukunft zu verhindern.

Damit ist die nun vorliegende sozialwissenschaftliche Studie eine weiterführende
Untersuchung zu den bisherigen Schritten der Aufarbeitung. Bereits 2017 hatte
das Bistum eine juristischen Untersuchung aller Personalakten zu Vorwürfen
sexuellen Missbrauchs durch Priester und Diakone des Bistums Essen vorgestellt.


DIE SOZIALWISSENSCHAFTLICHE STUDIE ZUM DOWNLOAD

Hier finden sie die komplette sozialwissenschaftlichen Studie des Instituts für
Praxisforschung und Projektberatung (IPP) zum Download.


DOWNLOAD DER STUDIE




TRIGGERWARNUNG

In der „sozialwissenschaftlichen Aufarbeitungsstudie zur Aufarbeitung
sexualisierte Gewalt im Bistum Essen von 1958 bis heute“, geht es um sexuelle
Gewalt und sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Bistum Essen. In
dieser Studie werden Missbrauchserfahrungen detailliert beschrieben und mit
Interviews von Betroffenen, Zeitzeugen und Tätern belegt.  

Das Lesen dieser Beschreibungen kann, für manche Personen außerordentlich
belastend sein. Bitte seien Sie achtsam, wenn das bei Ihnen der Fall sein
könnte. Es kann hilfreich sein, Lesepausen einzulegen oder als belastend
empfundene Seiten oder Kapitel zu überspringen.

Sie sind selbst betroffen oder kennen Sie jemanden der von sexuellem Missbrauch
betroffen sein könnte wenden Sie sich gerne an die beauftragen
Ansprechpersonen: 

 * Monika Bormann | 0151-16 47 64 11 | monika.bormann@bistum-essen.de 
 * Mechtild Hohage | 0151-57 15 00 84 | mechtild.hohage@bistum-essen.de 
 * Martin Oppermann | 0160-93 09 66 34 | martin.oppermann@bistum-essen.de 

Benötigen Sie (anonyme) Beratung, nehme Sie Kontakt zu den Fachkräften der
Praxis für Sexualität auf: Die Mitarbeitenden der Praxis stehen Ihnen zu allen
Fragestellungen, Verdachtsmomenten und sonstigen Anliegen unabhängig,
kostenfrei, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym zur Seite: 
https://bistum-essen.praxis-sexualitaet.de/  


STUDIE HIER HERUNTERLADEN


 * 02/2023
   
   
   
   IPP-STUDIE
   
   pdf LADEN?
   4 MB



Hinweis: Im Nachgang zur Veröffentlichung der sozialwissenschaftlichen Studie
hat das IPP in seiner Rolle als Herausgeber der Studie noch minimale
redaktionelle Aktualisierungen vorgenommen. Daher ist die Studie zum Download
nachträglich noch einmal aktualisiert worden.


STELLUNGNAHMEN ZUR STUDIE

Hier finden sie die zentralen Stellungnahmen der Pressekonferenz zur Vorstellung
der sozialwissenschaftlichen Studie zum Download.

 * 02/2023
   
   
   
   STATEMENT DES IPP
   
   pdf LADEN?
   578 KB
 * 02/2023
   
   
   
   STATEMENT DER BETROFFENEN
   
   pdf LADEN?
   143 KB
 * 02/2023
   
   
   
   STATEMENT BISCHOF OVERBECK
   
   pdf LADEN?
   85 KB
 * 02/2023
   
   
   
   STATEMENT GENERALVIKAR PFEFFER
   
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   95 KB
 * 02/2023
   
   
   
   STATEMENT VON CHRISTIANE GERARD
   
   pdf LADEN?
   84 KB




AUFZEICHNUNG DER PRESSEKONFERENZ

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PODCAST ZUR PRÄVENTIONSARBEIT IM BISTUM ESSEN




HÄUFIG GESTELLE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR STUDIE




1. INHALTE UND ERGEBNISSE


WAS HAT DIE STUDIE UNTERSUCHT?



Das IPP hat alle Akten und Unterlagen zu den bisher bekannten Missbrauchsfällen
im Bistum Essen seit der Bistumsgründung 1958 untersucht. Auf dieser Basis hat
das IPP sechs exemplarische Fällen einer „Tiefenanalyse“ unterzogen, um
systemische Zusammenhänge von Missbrauchsfällen festzustellen. Unter anderem
geht es darum, Täterstrategie, Vertuschungsmechanismen und weitere
Risikokonstellationen aufzudecken, um für die künftige Präventionsarbeit im
Bistum Essen zu lernen.


WELCHEN ZEITRAUM UMFASST DIESE STUDIE?



Die beauftragten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen den
Zeitraum von der Bistumsgründung im Jahr 1958 bis heute.


WAS SIND DIE ZENTRALEN ERGEBNISSE DER STUDIE MIT BLICK AUF DEN UMGANG DES
BISTUMS ESSEN MIT SEXUALISIERTER GEWALT?



„Der Umgang des Bistums Essen mit beschuldigten Klerikern beschränkte sich über
Jahrzehnte hinweg im Wesentlichen auf die Versetzung in andere Dienststellen,
teilweise auch über die Bistumsgrenzen hinaus. Es sind bis 2010 keine Bemühungen
seitens des Bistums erkennbar, Betroffene von sexualisierter Gewalt zu
unterstützen oder zu begleiten. Sie wurden mit der Bewältigung ihrer Erfahrungen
allein gelassen und waren (wie ihre Familien) häufig den Anfeindungen innerhalb
ihrer Kirchengemeinden schutzlos ausgeliefert. Ebenso wenig sind Versuche des
Bistums rekonstruierbar, weitere Personen ausfindig zu machen, die sexualisierte
Gewalt durch die beschuldigten Kleriker erfahren haben könnten.”
(Zusammenfassung IPP)


WAS SIND DIE ZENTRALEN ERGEBNISSE DER STUDIE ZU DEN AUSWIRKUNGEN VON SEXUELLEM
MISSBRAUCH AUF KIRCHENGEMEINDEN?



„Nahezu durchgängig kam es zu Spaltungen in den Kirchengemeinden. Ein großer
Teil solidarisierte sich mit dem Pfarrer, wenn der Vorwurf der sexualisierten
Gewalt gegen ihn erhoben wurde, während ein anderer oft sehr kleiner Kreis um
die Betroffenen wie z.B. die direkten Familienangehörigen sozial ausgegrenzt
wurde. Es ist erkennbar, dass ein Großteil der Gemeindemitglieder, die Kenntnis
von einem Vorwurf gegen einen Pfarrer bezüglich sexualisierter Gewalt bekamen,
keinerlei Fokus auf Unterstützungsbedarfe möglicher Betroffener legten.

Wurden Pfarrer aufgrund der gegen sie erhobenen Vorwürfe versetzt, wirkten sie
dennoch weiter auf das Leben der „zurückgelassenen“ Gemeinde ein, z.B. in Form
eines „unausgesprochenen“, Jahrzehnte andauernden Schweigegebots in Bezug auf
die Vorwürfe. Sporadisch geäußerte Andeutungen oder Gerüchte verstärkten den
Eindruck, dass „da etwas ist“, was nicht bearbeitet werden durfte. 

Beschuldigte Pfarrer konnten deshalb das Informationsmonopol innerhalb ihrer
Gemeinde für sich beanspruchen, weil die Verantwortlichen des Bistums Essen in
den hier analysierten Fällen ihre Informationsaufgaben gegenüber den betroffenen
Gemeinden in fahrlässiger Weise vernachlässigt haben. Dieser Befund bezieht sich
nicht nur auf die Zeit der 1970er oder 1980er Jahre, sondern er ist auch noch
für die jüngste Vergangenheit gültig. 

Die Bistumsverantwortlichen haben erst in jüngster Zeit erkannt, dass es
überhaupt eine Verantwortung gegenüber stark belasteten Pfarrgemeinden und
Gemeindemitgliedern gibt.” (Zusammenfassung IPP)


WAS SIND DIE ZENTRALEN ERGEBNISSE DER STUDIE MIT BLICK AUF DIE
PRIESTERAUSBILDUNG?



„Die Priesterausbildung in Essen/Münster muss vor dem Hintergrund des
existenzbedrohenden Priestermangels in Deutschland betrachtet werden. 

Bis heute zeigt sich eine schwerwiegende Diskrepanz zwischen dem Anspruch auf
Liberalität seitens des Bistums Essen einerseits und offiziellen kirchlichen
Vorschriften und Gesetzen andererseits: Die strenge Befolgung der zölibatären
Lebensform (die sich dem Gesetz nach als vollständige und immerwährende
Enthaltsamkeit zu manifestieren hat) wird im Bistum Essen ebenso „tolerant“
ausgelegt wie das Verbot, homosexuelle Männer zu Priestern zu weihen. Ein
anderer Typus von „Fehlbarkeit“ bezieht sich auf das Ausüben sexualisierter
Gewalt. Es ist zu konstatieren, dass die Verantwortlichen des Bistums Essen
zumindest vor der Jahrtausendwende auch in Bezug auf solche „Fehltritte“
Toleranz walten ließen. 

Es ist anzunehmen, dass ein in den Forschungsinterviews immer wieder
aufzufindendes undifferenziertes Verständnis der Konzepte „Sexualität“,
„Homosexualität“ und „Zölibat“ auch zu einer mangelnden Differenziertheit in
Bezug auf das Konzept „sexualisierte Gewalt“ beiträgt. Im Gewirr des Erlaubten,
Verbotenen, Irgendwie-Erlaubten, Offiziell-nicht-Erlaubten und Geduldeten muss
die Prävention sexualisierter Gewalt in der Priesterausbildung über übliche
Standardschulungen weit hinausgehen, da die Grundwidersprüche des Priesterberufs
mit ganz anderen Präventionserfordernissen verbunden sind als bei Menschen, die
nicht dem Zwang des zölibatären Lebens unterworfen sind.

Priesterseminare bilden eigenwillige Sozialisationsmilieus, die das Risiko eines
Entwicklungsmoratoriums für junge Männer in sich bergen, weil ihnen dort
wichtige alltagspraktische, soziale und emotionale Bewährungserfahrungen
vorenthalten werden. Der in der Priesterausbildung formulierte Anspruch auf
menschliche Reifung kann nur unter erschwerten Bedingungen vollzogen werden. Es
besteht in weiterer Folge das Risiko, dass die Weihe zum Priester (und seine
damit verbundene „Besonderung“) dazu führt, dass er die ihm verliehene Macht
kompensatorisch missbraucht.” (Zusammenfassung IPP)


WAS SIND DIE ZENTRALEN ERGEBNISSE DER STUDIE MIT BLICK AUF PRÄVENTION,
INTERVENTION, AUFARBEITUNG VON SEXUELLEM MISSBRAUCH?



„Die Auslegung von Vorgaben der deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit
sexualisierter Gewalt erfolgte im Bistum Essen seit 2010 mit zunehmendem Aufwand
und Engagement, wobei eine dynamische und systemische Auffassung von Prävention
und Intervention erkennbar ist: Etablierte Strukturen wurden immer wieder
verändert; das Bistum Essen selbst wurde als „kulturbildende“ Organisation zur
Disposition gestellt, das sowohl Risikobedingungen für sexualisierte Gewalt als
auch präventive Potenziale hervorbringt. 

Die Beauftragung der axis-Kanzlei, die Initiierung von 9 Projektgruppen in Folge
der von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Auftrag gegebenen MHG-Studie
und auch die Beauftragung zur vorliegenden Studie verweisen auf ein aktives
Interesse des Bistums Essen, sich in Bezug auf den Umgang mit sexualisierter
Gewalt weiterzuentwickeln.  

Die Präventionsarbeit ist von einem hohen Engagement gekennzeichnet, v.a. im
Bereich von Schulungen und in Bezug auf die Entwicklung institutioneller
Schutzkonzepte. Hervorzuheben ist das Vorhaben, die Wirkung der
Präventionsarbeit extern evaluieren zu lassen. 

Eine Analyse exemplarischer Schutzkonzepte legte Probleme offen, die nicht nur
für das Bistum Essen typisch sind, sondern die Präventionspraxis allgemein
prägen: Eine strukturelle Überforderung von Institutionen und
Verantwortungsträgern; die Gefahr von (z. T. abgeschriebenen) „Alibi“-Konzepten;
eine mangelnde Differenzierung zwischen Prävention, Intervention und
Aufarbeitung; fehlender Einbezug von Kindern und Jugendlichen. 

Ganz allgemein lässt sich in Bezug auf Prävention, Intervention und Aufarbeitung
bilanzieren, dass das Bistum Essen – zumindest für die vergangenen Jahre – zwei
Formen der Offenheit zeigt, die für den organisationalen Umgang mit
sexualisierter Gewalt als notwendig erachtet werden: (1) Offenheit nach außen
(i.S. des Einholens externer Expertise); (2) Offenheit für neue Entwicklungen
(als Folge einer kritischen Hinterfragung bestehender Strukturen und Abläufe).”
(Zusammenfassung IPP)


WARUM WIRD DIE STUDIE ZU GROSSEN TEILEN ANONYM VERÖFFENTLICHT?



Die Studie benennt alle Personen, die im Bistum Essen Verantwortung getragen
haben namentlich. Hierzu zählen Bischöfe, Generalvikare und
Personalverantwortliche. Alle anderen Personen in der Studie werden
pseudonymisiert. Den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern war es ein sehr
großes Anliegen, alle weiteren Personen, die sich an der Studie beteiligt haben,
zu schützen. Anonymität ist ein wichtiger sozialwissenschaftlicher
Forschungsgrundsatz. Die Studienverantwortlichen haben ihnen Anonymität
zugesichert. So konnten insbesondere Betroffene und andere Zeitzeuginnen und
-zeugen offen über ihr Erlebtes sprechen.


2. STRUKTURELLE FRAGEN


WAS IST DAS IPP?



Das Institut für Praxisforschung und Projektberatung in München (IPP) ist ein
sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut, das seit vier Jahrzehnten
Einrichtungen, Programme und Projekte im Bereich der psychosozialen Versorgung
begleitet. Mit Blick auf sexuelle Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt hat
das IPP vor der Studie für das Bistum Essen unter anderem sexuellen Missbrauch
an der Odenwaldschule, in der Benediktinerabtei Ettal und im Benediktinerstift
Kremsmünster untersucht sowie ein Gutachten für das Bistum Hildesheim erstellt.
Das IPP ist eine Einrichtung des gemeinnützigen Trägervereines Verein für
Psychosoziale Initiativen (VfPI) München und Mitglied im Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverband.


WARUM WURDE DIE STUDIE IN AUFTRAG GEGEBEN?



„Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche darf nicht
bei der quantitativen Erhebung vergangener Taten stehen bleiben“, hat Bischof
Franz-Josef Overbeck bei der Vorstellung der Studie im März 2020 gesagt. Nach
der intensiven historischen Aufarbeitung mit einer primär juristischen
Perspektive, stand bei der sozialwissenschaftlichen Studie des IPP ein
weiterführender Ansatz im Fokus, um so über den Einzelfall hinaus Strukturen zu
identifizieren, die Missbrauch begünstigt haben, und diese zu beseitigen. 


WIE UNABHÄNGIG ARBEITEN DIE BEAUFTRAGTEN WISSENSCHAFTLER?



Die Vereinbarung zwischen dem Institut für Praxisforschung und Projektberatung
(IPP) München und dem Bistum Essen sieht vor, dass den Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern Zugang zu allen Archiven und Akten inklusive der Geheimakten
gewährt wird. Das Forschungsteam hat ergebnissoffen und unabhängig gearbeitet.
Das Ruhrbistum hatte keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse
war von Beginn an vertraglich vereinbart.


WARUM HAT DIE STUDIE NUR SECHS FÄLLE UNTERSUCHT?



Zum Zeitpunkt der Beauftragung der Studie war im Bistum Essen bereits ein
breites Wissen über das Ausmaß sexualisierter Gewalt, das von Klerikern verübt
worden war, verfügbar. Es ging jetzt nicht mehr darum, noch zusätzliche Zahlen
zu generieren, sondern vertiefte Einblicke zur Frage zu gewinnen, wodurch
sexualisierte Gewalt innerhalb des Bistums begünstigt und Aufdeckungen
verhindert wurden und welche Schlussfolgerunen aus der Beantwortung dieser
Fragen für die präventiven Bemühungen des Bistums gezogen werden können. Um
diese systemischen Zusammenhänge zu verstehen wurden sechs exemplarische, vom
Forschungsteam frei ausgewählte Fälle einer Tiefenanalyse unterzogen.


DAS BISTUM WAR JA ÜBER EINE BEGLEITGRUPPE BETEILIGT. WIE UNABHÄNGIG IST DIE
STUDIE?



Das Forschungsvorhaben wurde von einer Begleitgruppe fachlich unterstützt.
Dieser Gruppe gehörten zwei Betroffene aus dem Bistum, ein externer Experte,
Vertreterinnen und Vertreter des Bistums Essen sowie Wissenschaftler und
Wissenschaftlerinnen aus den Instituten IPP und Dissens e.V. an. Die Aufgabe der
Begleitgruppe bestand darin, die Arbeit des Forschungsteams kritisch zu
reflektieren, inhaltliche und methodische Anregungen zu geben sowie auf
eventuelle Lücken oder weitere Forschungsbedarfe hinzuweisen sowie den Zugang zu
Akten und Interviewpersonen zu ermöglichen. Bereits in der Vergangenheit hat das
IPP bei einschlägigen Projekten mit einer Begleitgruppe gearbeitet. Gleichwohl
hat das Forschungsteam ergebnisoffen und unabhängig gearbeitet. Das Bistum Essen
hatte keinerlei Weisungsbefugnis.


WIE WURDEN BETROFFENE AN DER ERSTELLUNG DER STUDIE BETEILIGT?



Betroffene sexualisierter Gewalt haben wichtige Impulse für die Erstellung der
sozialwissenschaftlichen Studie gegeben. Neben den qualitativen Interviews im
Rahmen der Studie, waren Betroffene Teil der Begleitgruppe der Studie.


IST DAS DIE ERSTE/EINZIGE MISSBRAUCHS-STUDIE IM BISTUM ESSEN?



Nein. Das Bistum Essen arbeitet bereits seit über zehn Jahren an der
Aufarbeitung des Missbrauchsskandals. Zunächst stand hierbei die quantitative
Aufarbeitung mit einem primär juristischen Blickwinkel im Fokus. Hierzu hat das
Bistum Essen unter anderem alle Personal- und Geheimakten lebender Priester und
Diakone durch die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Axis auf Hinweise untersuchen
lassen, die auf Missbrauchsfälle hindeuten. Auch der Staatsanwaltschaft Essen
hat das Bistum Akten zur Überprüfung übergeben. 

Bei der nun vorliegenden sozialwissenschaftlichen Studie des Instituts für
Praxisforschung und Projektberatung stand ein weiterführender Ansatz im Fokus,
um so über die einzelnen Taten hinaus Strukturen zu identifizieren, die
Missbrauch begünstigt haben und diese zu beseitigen.


WAS IST IM BEREICH PRÄVENTION UND INTERVENTION SCHON PASSIERT?



09/2002: Verabschiedung der Leitlinien „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch
Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“

2004: Verfahrensordnung, Konkretisierung der Leitlinien im Bistum Essen 

2009: Einsetzung einer ehrenamtlichen Missbrauchsbeauftragten im Bistum Essen 

04/2011: Erste Präventionsordnung durch den Bischof von Essen, die in
Zusammenarbeit mit den weiteren vier NRW-Bistümern (Aachen, Köln, Münster und
Paderborn) entwickelt wird: „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an
Minderjährigen“. (Überarbeitung der Präventionsordnung 2014, 2019 und 2022) 

05/2011: Beginn der Tätigkeit der ersten Präventionsbeauftragten des Bistums
Essen, Dr. Andrea Redeker 

2012: Bereits zwei Jahre vor Start der MHG-Studie der Deutschen
Bischofskonferenz übergibt das Bistum Essen 1.549 Personalakten von Priestern
und Diakonen zu einer umfangreichen juristischen Überprüfung an die Kölner
Rechtsanwaltskanzlei axis. 

2013: Beginn der in der Präventionsordnung thematisierten Schulungen im Bistum 

2014: Beginn der bundesweiten MHG-Studie 

04/2014, ergänzt 06/2014: Weiterentwicklung der Präventionsordnung im Bistum
Essen 

10/2014: Verfahrensordnung zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch
Minderjähriger sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker,
Ordensmitglieder, Mitarbeitende und Ehrenamtliche im pastoralen oder kirchlichen
Dienst des Bistums Essen (Bischöfliche Verfahrensordnung Missbrauch – BVerfO
Missbrauch); Neuauflage 2019 

2015: Berufung einer ehrenamtlichen Bischöflichen Beauftragten für die Prüfung
von Vorwürfen sexualisierter Gewalt im Bistum Essen (Missbrauchsbeauftragte) und
eines 13-köpfigen, multiprofessionellen, ehrenamtlichen Beraterstabs unter ihrer
Leitung 

2014 - 2018: Initiierung eines Projekts der Bistümer Aachen, Essen, Köln,
Münster und Paderborn zur Erarbeitung von Schutzkonzepten für die Zielgruppe der
schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen; Abschlussbericht 2015 

2016: Veröffentlichung einer Orientierungshilfe zur Entwicklung von
Institutionellen Schutzkonzepten in der Altenhilfe, Behindertenhilfe und im
Krankenhaus

11/2017: Ergebnisse der Auswertung von Personalakten durch die
Rechtsanwaltskanzlei axis 

02/2018: Veröffentlichung eines umfassenden institutionellen Schutzkonzepts:
„Augen auf – hinsehen und schützen“ für das Bischöfliche Generalvikariat und die
angeschlossenen Einrichtungen 

09/2018: Veröffentlichung der bundesweiten MHG-Studie 

11/2018: Gemeinsam mit Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern erarbeitetes
Schutzkonzept für die bischöflichen Schulen des Bistums Essen 

11/2018: Im Zuge der weiteren Aufklärung sexualisierter Gewalt stellt das Bistum
Essen der Staatsanwaltschaft unaufgefordert Akten zu 41 Personalfällen lebender
und verstorbener beschuldigter Kleriker zur Verfügung. Daraus entstehen zwei
Ermittlungsverfahren, die beide wieder eingestellt werden: eines wegen
Verjährung, ein anderes wegen nicht hinreichenden Tatverdachts. 

05/2019: Als Konsequenz aus der MHG-Studie: Initiierung von neun Projekten zur
Überprüfung binnenkirchlicher Strukturen und Kulturen im Bistum Essen,
Beschreibung von Problemen und Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen –
Ziel der Projekte sind unter anderem eine Neustrukturierung der Personalarbeit
und eine weitergehende, sozialwissenschaftliche Aufarbeitung der systemischen
Hintergründe sexualisierter Gewalt im Bistum Essen. 

02/2020: Ernennung eines Interventionsbeauftragten 

09/2020 - 09/2022: In einem Folgeauftrag zur ersten juristischen Aufarbeitung
untersucht die Rechtsanwaltskanzlei axis alle Akten im sog. Geheimarchiv des
Bistums Essen. 

10/2020: Einrichtung des Stabsbereichs Prävention und Intervention 

2020 - 2022: Beauftragung einer sozialwissenschaftlichen Studie durch das Bistum
Essen zum Thema sexualisierte Gewalt (IPP München) 

2021: Einrichtung eines Betroffenenbeirats im Bistum Essen 

2021: Übergabe der Handlungsempfehlungen der Projektgruppen zu Konsequenzen aus
der MHG-Studie an den Essener Bischof Overbeck 

2021: Ausschreibung einer Evaluation präventiver Ansätze durch die fünf Bistümer
in NRW 

03/2022: Überarbeitete Präventionsordnung im Bistum Essen 

02/2023: Die neuen Strukturen der Personalarbeit im Bistum Essen treten in
Kraft. Unter anderem wurde die Trennung zwischen der Personalarbeit für das
pastorale Personal und das Verwaltungspersonal aufgehoben.  Zudem wurde die
Personalkonferenz durch ein multiprofessionelles Personalgremium (Kleriker und
Laien) ersetzt.


KOSTENFREIES BERATUNGSANGEBOT

Unabhängiges Beratungsangebot bei Fällen und Fragen zu sexualisierter Gewalt

Die "Praxis für Sexualität" in Duisburg unterstützt und berät Sie bei Fällen und
Fragen zu sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext des Bistums Essen. Die
Mitarbeitenden der Praxis stehen Ihnen zu allen Fragestellungen,
Verdachtsmomenten und sonstigen Anliegen zur Seite. Die Kosten übernimmt
das Bistum. 
https://bistum-essen.praxis-sexualitaet.de/ 

"Wir beraten Sie unabhängig, kostenfrei, unkompliziert und auf Wunsch
auch anonym!" 

Carsten Müller, Geschäftsführer und Gründer der Praxis für Sexualität


BEAUFTRAGTE ANSPRECHPERSONEN

Um Betroffenen sexualisierter Gewalt, die Missbrauch durch haupt- oder
ehrenamtlich Tätige des Bistums Essen erleiden oder erlitten haben, die Hürde
zur Kontaktaufnahme zu erleichtern, hat Bischof Franz-Josef Overbeck im Jahr
2021 ehrenamtliche Ansprechpersonen beauftragt. Jede und jeder, der von
sexualisierter Gewalt in einer katholischen Einrichtung oder durch Mitarbeitende
der Kirche betroffen ist oder dazu einen Hinweis geben möchte, kann sich direkt
an diese Ehrenamtlichen wenden. Sie sind von jeder Weisung unabhängig.

Ansprechperson



Monika Bormann

Zwölfling 16
45127 Essen



0151/16 47 64 11

monika.bormann@bistum-essen.de

Ansprechperson



Martin Oppermann

Zwölfling 16
45127 Essen



0160/93 09 66 34

martin.oppermann@bistum-essen.de


HILFE BEI SEXUALISIERTER GEWALT

Betroffene von sexualisierter Gewalt finden auf dieser Webseite unterschiedliche
Hilfe- und Beratungsangebote. Doch nicht nur direkt Betroffene, auch Angehörige,
Fachkräfte und alle Menschen, die sich um ein Kind, einen Jugendlichen oder
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sorgen, finden hier Rat und
Informationen über Hilfe- und Beratungsmöglichkeiten, zu Meldewegen, Verfahren
und Angeboten des Bistums Essen und über Kontaktpersonen und Fachkräfte.

https://www.bistum-essen.de/hilfe-bei-sexualisierter-gewalt

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